Countdown2
Lieutenant
- Registriert
- Apr. 2009
- Beiträge
- 873
Hallo zusammen,
ich hoffe, hier jemanden zu finden, der sich in Sachen Reiserecht auskennt. Meine Recherche im Internet hat leider nicht die erwünschte Klarheit schaffen kennen. Folgender Ausgangssachverhalt:
Gemeinsam mit einem Freund buchten wir zu Jahresbeginn 2020 eine Reise nach Amerika über den Reisevermittler ABC-Travel, die ausführende Fluggesellschaft war Delta Airlines. Der gesamte Ticketpreis wurde direkt bei der Buchung an ABC-Travel mittels Kreditkarte entrichtet. Der Hinflug wäre am 13.03, Rückflug am 03.04 gewesen.
Wenige Tage vor dem Abflugsdatum verkündete Präsident Trump eine mehrwöchige Einreisesperre für Europäer, sodass wir weder Hin- noch Rückflug tatsächlich antreten konnten. Beide Flüge wurden jedoch von Delta nachweislich durchgeführt.
So, nun zu Problem. Wie wohl jeder in dieser Situation wollten auch wir unser Geld für die Flüge zurück und wandten uns an den Reisevermittler ABC-Travel. Nachvollziehbarer Weise waren wir hiermit nicht allein, sodass die Bearbeitungszeit sich über mehrere Wochen erstreckte. Nach mehreren Telefonaten und E-Mails wurde uns Anfang-Mitte April zusammengefasst mitgeteilt, die Erstattung des Ticketpreises sei gesichert, da Delta die einzige amerikanische Airline sei, welche den Kunden ihr Geld in derartigen Fällen erstattet. Selbst wenn sich die Airline weigern würde, sei die Erstattung über die IATA (International Air Transport Association) gesichert. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens würde das Verfahren mehrere Wochen in Anspruch nehmen, sollte jedoch am 30.04 seinen Abschluss finden.
Der angekündigte Ablauf wäre natürlich zu schön gewesen, um wahr zu sein. Wie fast schon befürchtet, teilte ABC-Travel mit, dass Delta die Erstattung der Ticketpreise ablehnte und stattdessen den Wert in E-Credits (Delta-interne "Währung" für Flugbuchungen) umwandelte. Von der IATA wurde nun auch nichts mehr erwähnt.
Gestern haben wir uns mal direkt an Delta gewandt und auch dort wurde gesagt, dass eine Erstattung keine Option sei und man maximal aus Kulanz 10-20% erstatten und den Rest mit E-Credits verbuchen würde.
Nun meine Frage: Muss man sich das gefallen lassen, letzten Endes mit einem Gutschein abgespeist zu werden, obwohl es mir in keiner Weise möglich war, den Flug anzutreten? Meines Wissens nach hätte uns Delta nicht einmal befördern dürfen, wenn bereits im Voraus klar ist, dass die Einreise im Zielland nicht möglich ist.
Wie wäre es rechtlich zu würdigen, wenn wir den Buchungsbetrag über die Kreditkarte wieder zurückziehen? Die Bank teilte bereits mit, dass das möglich sei. Wie Das wollten wir eigentlich vermeiden, da es in erster Linie ABC-Travel finanziell schaden würde und die sicherlich aktuell genug um die Ohren haben. Zwischenzeitlich ist es uns jedoch ehrlich gesagt egal, der schwarze Peter wird zwischen Reisevermittler und Airline hin und her geschoben und man fühlt sich als Kunde dezent hingehalten.
Vielen Dank vorab für eure Ratschläge.
ich hoffe, hier jemanden zu finden, der sich in Sachen Reiserecht auskennt. Meine Recherche im Internet hat leider nicht die erwünschte Klarheit schaffen kennen. Folgender Ausgangssachverhalt:
Gemeinsam mit einem Freund buchten wir zu Jahresbeginn 2020 eine Reise nach Amerika über den Reisevermittler ABC-Travel, die ausführende Fluggesellschaft war Delta Airlines. Der gesamte Ticketpreis wurde direkt bei der Buchung an ABC-Travel mittels Kreditkarte entrichtet. Der Hinflug wäre am 13.03, Rückflug am 03.04 gewesen.
Wenige Tage vor dem Abflugsdatum verkündete Präsident Trump eine mehrwöchige Einreisesperre für Europäer, sodass wir weder Hin- noch Rückflug tatsächlich antreten konnten. Beide Flüge wurden jedoch von Delta nachweislich durchgeführt.
So, nun zu Problem. Wie wohl jeder in dieser Situation wollten auch wir unser Geld für die Flüge zurück und wandten uns an den Reisevermittler ABC-Travel. Nachvollziehbarer Weise waren wir hiermit nicht allein, sodass die Bearbeitungszeit sich über mehrere Wochen erstreckte. Nach mehreren Telefonaten und E-Mails wurde uns Anfang-Mitte April zusammengefasst mitgeteilt, die Erstattung des Ticketpreises sei gesichert, da Delta die einzige amerikanische Airline sei, welche den Kunden ihr Geld in derartigen Fällen erstattet. Selbst wenn sich die Airline weigern würde, sei die Erstattung über die IATA (International Air Transport Association) gesichert. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens würde das Verfahren mehrere Wochen in Anspruch nehmen, sollte jedoch am 30.04 seinen Abschluss finden.
Der angekündigte Ablauf wäre natürlich zu schön gewesen, um wahr zu sein. Wie fast schon befürchtet, teilte ABC-Travel mit, dass Delta die Erstattung der Ticketpreise ablehnte und stattdessen den Wert in E-Credits (Delta-interne "Währung" für Flugbuchungen) umwandelte. Von der IATA wurde nun auch nichts mehr erwähnt.
Gestern haben wir uns mal direkt an Delta gewandt und auch dort wurde gesagt, dass eine Erstattung keine Option sei und man maximal aus Kulanz 10-20% erstatten und den Rest mit E-Credits verbuchen würde.
Nun meine Frage: Muss man sich das gefallen lassen, letzten Endes mit einem Gutschein abgespeist zu werden, obwohl es mir in keiner Weise möglich war, den Flug anzutreten? Meines Wissens nach hätte uns Delta nicht einmal befördern dürfen, wenn bereits im Voraus klar ist, dass die Einreise im Zielland nicht möglich ist.
Wie wäre es rechtlich zu würdigen, wenn wir den Buchungsbetrag über die Kreditkarte wieder zurückziehen? Die Bank teilte bereits mit, dass das möglich sei. Wie Das wollten wir eigentlich vermeiden, da es in erster Linie ABC-Travel finanziell schaden würde und die sicherlich aktuell genug um die Ohren haben. Zwischenzeitlich ist es uns jedoch ehrlich gesagt egal, der schwarze Peter wird zwischen Reisevermittler und Airline hin und her geschoben und man fühlt sich als Kunde dezent hingehalten.
Vielen Dank vorab für eure Ratschläge.