ThomasK_7
Vice Admiral
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Allgemein bekannt war lediglich, dass es ein allgemeines Einreiseverbot für Europäer gab, mehr aber auch nicht.Idon schrieb:Warum sollte jemand eine Anstrengung unternehmen, wenn allgemeinbekannt ist, dass diese vergebens wäre?
Nun sollte man, und das ist sicherlich nicht auf Rechtsanwälte beschränkt, sich einmal die Ausnahmen vom allgemeinen Einreiseverbot für die USA ansehen:
Wie soll den die Airline wissen, welcher Fall hier vorliegt?Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben.
Ausnahme: Das Einreiseverbot gilt nicht für US-Staatsbürger, Personen, die einen ständigen legalen Aufenthalt in den USA haben, oder Ehegatten, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren eines US-Staatsbürgers oder einer Person mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA. Aktuell stellen die USA praktisch keine Visa mehr aus.
Sie kann gar nicht wissen, wo sich der Kunde die letzten 14 Tage vorher aufgehalten hat. Vielleicht ist er als Transitgast unterwegs? Sie kann auch nicht den Stand des TE über die restlichen Ausnahmeregeln wissen.
Hätte die Airline den Sitzplatz neu vergeben und der Kunde hätte berechtigt den Flug antreten wollen, dann wäre aber der Aufschrei groß gewesen.
Für mich liest sich der Eingangstext so, als ob der TE erst nach dem 13.3. seinen (vermeintlichen) Rückerstattungsanspruch gegenüber dem Buchungsportal ABC-Travel geltend gemacht hat. Welche Funktion ABC-Travel im Buchungsprozess inne hat, wäre auch zu prüfen.