Ich frage mich, ob die Schaffung einer "Überholspur", die dazu dienen soll, bandbreitenfressende Dienste wie Youtube & Co. zusätzlich zur Kasse zu bitten, überhaupt legal sein kann, also ob entsprechende Gesetzgebung überhaupt mit Wettbewerbsrecht und Verfassungen konform sein kann. Denn was hier versucht wird, ist a) das Zur-Kasse-bitten von Netzteilnehmern, die gar kein Kunde des Providers sind und b) doppeltes Abkassieren für die gleiche Leistung! Überhaupt geht es gar nicht darum, Youtube & Co. eine bessere Anbindung gegen Geld zu ermöglichen, sondern nur darum mit deren Traffic-Aufkommen zusätzlich Geld zu verdienen, denn bereits jetzt hat das Netz enorme Überkapazitäten, wodurch eine Überholspur gar nicht spürbar, geschweige denn notwendig ist.
Beispiel 1:
Person X ist Kunde bei Provider A und schaut sich einen Stream bei Anbieter Y an. Für den durch diesen Übertragungsvorgang entstehenden Traffic zahlt Person X Gebühren an Provider A (ob Volumentarif, echte Flatrate usw. ist der Einfachheit halber egal)
Anbieter Y ist aber Kunde bei Provider B (z.B. in einem anderen Land). Für die Anbindung ans Netz bezahlt Anbieter Y wiederum bei seinem Provider (B). Darunter fällt all sein Traffic, inkl. dem, der durch die von Person X initiierten Übertragungsvorgänge entsteht.
Da Anbieter Y sehr viele Kunden hat, die über Provider A an das Internet angebunden sind, läuft viel Traffic von Y über die Leitungen von A. Durch die Schaffung einer (nicht notwendigen, s.o.) "Überholspur" will Provider A nun für diesen Traffic zusätzlich Geld von Y, obwohl dieser dafür bereits bei B bezahlt.
Beispiel 2:
Person X und Anbierter Y sind Kunden bei Provider A. Beide zahlen für ihre jeweilige Netzanbindung Gebühren an Provider A.
Bezieht Person X nun Leistungen von Anbieter Y, laufen diese aber nur einmal über die Leitungen von A. In diesem Fall wurde für diesen Traffic (also dieselben Datenpakete) also bereits doppelt bezahlt! Durch die Schaffung einer (nicht notwendigen, s.o. "Überholspur") will Provider A nun für diesen Traffic noch einmal Geld von Y, obwohl dieser dafür bereits durch seine Anbindung bezahlt.
Druch beide Beispiele ist offensichtlich, dass es den Providern nur darum geht, ein weiteres Mal die Hand für etwas aufzuhalten, was beide Parteien (Kunde und Anbieter) bereist bezahlt haben. Kein Wunder also, dass Google und Konsorten dagegen ankämpfen (und damit Ausnahmsweise mal auf der Seite von uns Kunden sind).
Die Krönung ist, dass gleichzeitig versucht wird, den Festnetz-Kunden wieder vorsintflutliche Volumentarife aufzuzwingen und das Nichtanrechnen von "Überholspur-Traffic" als Argument zu verwenden um auch bei den Kunden doppelt abzukassieren.