1.) Das ganze Problem mit dem Drosseln und Priorisieren oder der Netzneutralität ist nicht das eigentliche Problem. Hier werden nur die Symptome bekämpft, nicht jedoch die Ursache. Das Hauptproblem ist, dass es nur eine Verpflichtung des Kunden gibt, sich zu binden und zu zahlen, aber kein Anspruch auf Leistung besteht. Erst wenn 2 Wochen durchgehend überhaupt nichts mehr geht, hat er ein Kündigungsrecht.
2.) Das mit dem "bis zu" Angaben ist meines Wissens in keiner anderen Branche zulässig. Es kann auch keine Molkerei "bis zu 1 Liter" auf die Milchpackung schreiben und nur einen halben Liter einfüllen. Bei Lebensmitteln ist die zulässige Abweichung genau geregelt, genauso wie die Verpflichtung, eine Mengenangabe aufzudrucken, teilweise sogar mit Größenvorschriften.
3.) Wenn nach einigem gewissen Volumen gedrosselt oder ganz abgeschaltet wird, so ist das legitim, nur muss es vorher eindeutig beworben werden. Es reicht nicht nur das Wort "Flat" heraus zu nehmen, sondern es müssen die enthaltenen GB klar ersichtlich sein, genauso wie bei der Milchpackung.
4.) Den Kunden ein Kündigungsrecht zu gewähren, geht nicht weit genug. Durchgehend falsche Produktangaben sind ein Fall für den Konsumentenschutz. Der Supermarkt kann auch nicht bei den Mengenangaben betrügen und nur von den Kunden, die ihre Milch daheim nachmessen und feststellen, dass nur 900ml drin sind die Produkte zurücknehmen.
5.) Ich bin schon gespannt, welche Provider wirklich brauchbare Roamingtarife anbieten werden. Das Ganze macht ja nur Sinn, wenn die Tarifen sich auch wirklich tageweise buchen lassen.
6.) Interessant ist eher mehr, ob es auch eine Regelung für Anrufe ins EU Ausland gibt. Was nützt mir ein Vertrag bei einem ausländischen Provider, wenn ich dann zwar kein Roaming habe, aber der Anruf nach Hause dann ein Auslandstelefonat um 1 Euro die Minute ist. Da kommt es schon billiger gleich mit den 30 Cent Roaming weiter zu telefonieren.
2.) Das mit dem "bis zu" Angaben ist meines Wissens in keiner anderen Branche zulässig. Es kann auch keine Molkerei "bis zu 1 Liter" auf die Milchpackung schreiben und nur einen halben Liter einfüllen. Bei Lebensmitteln ist die zulässige Abweichung genau geregelt, genauso wie die Verpflichtung, eine Mengenangabe aufzudrucken, teilweise sogar mit Größenvorschriften.
3.) Wenn nach einigem gewissen Volumen gedrosselt oder ganz abgeschaltet wird, so ist das legitim, nur muss es vorher eindeutig beworben werden. Es reicht nicht nur das Wort "Flat" heraus zu nehmen, sondern es müssen die enthaltenen GB klar ersichtlich sein, genauso wie bei der Milchpackung.
4.) Den Kunden ein Kündigungsrecht zu gewähren, geht nicht weit genug. Durchgehend falsche Produktangaben sind ein Fall für den Konsumentenschutz. Der Supermarkt kann auch nicht bei den Mengenangaben betrügen und nur von den Kunden, die ihre Milch daheim nachmessen und feststellen, dass nur 900ml drin sind die Produkte zurücknehmen.
5.) Ich bin schon gespannt, welche Provider wirklich brauchbare Roamingtarife anbieten werden. Das Ganze macht ja nur Sinn, wenn die Tarifen sich auch wirklich tageweise buchen lassen.
6.) Interessant ist eher mehr, ob es auch eine Regelung für Anrufe ins EU Ausland gibt. Was nützt mir ein Vertrag bei einem ausländischen Provider, wenn ich dann zwar kein Roaming habe, aber der Anruf nach Hause dann ein Auslandstelefonat um 1 Euro die Minute ist. Da kommt es schon billiger gleich mit den 30 Cent Roaming weiter zu telefonieren.