News EuGH: Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig

equal99 schrieb:
@Herdware

Die Daten werden zwar gespeichert, aber der Zugriff darauf darf nur mittels Gerichtsbeschluss erfolgen.
Also wo ist da das Problem. Es muss immer noch eine rechtliche Grundlage für die Auswertung der Daten geben.

Sanfte Grüße

Und da wir so viele Richter mit massig Zeit haben, werden die Anfragen njatürlich auch immer genauestens geprüft, wie der Fall mit den massenhaften redtube-Abmahnungen gezeigt hat. Und ich wiederhole andere hier: Nur weil es jetzt als probates Mittel gepriesen wird, das NUR Schwerstverbrecher aufspüren soll - wer garantiert nochmal genau, das es niemals als Repressionswerkzeug für große Bevölkerungsgruppen genutzt wird, wenn es einmal installiert und im allgemeinen Konsenz angelangt ist?
Und seit wann ist es nochmal erlaubt alles und jeden zu verdächtigen in einem Staat in dem die Unschuldsvermutung gilt/ gelten sollte?

Es ist auf diesem Wege der Datenspeicherung sehr einfach, aber wärst du bereit Tagebuch über all deine Verbindungen zu führen und der für dich zuständigen Ermittlungsbehörde zu überreichen? Aufgrund der modernen Smartphones auch gleich noch inklusive all deiner Bewegungsdaten? Los, bring es ihnen vorbei - du hast doch nichts zu verbergen und willst ein guter Bürger sein!
 
Zuletzt bearbeitet: (redtube, nicht youporn)
@equal99
Das ist das Problem. Die Polizei bzw. Innenministerium gibt keine Zahlen heraus, zumindest sind mir keine geläufig. Ein Bericht, zugegeben schon etwas älter, auf Computerbase attestiert aber wenig Erfolg.
 
equal99 schrieb:

Und nach der Redtube Geschichte glaubst du ERNSTHAFT, dass der Richtervorbehalt irgendetwas bringt außer bedrucktes Papier???
Die Richter winken in vielen Fällen einfach alles durch. Aus Mangel an Interesse oder aus Mangel an Zeit.
Wach mal aus deinem Glücksbärchen Traum auf...
 
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In der CDU werden sie jetzt alle wild umherspringen wie im Taubenschlag um nach Rechtfertigungen zu suchen wie man die VDS doch noch bekommt.

DeMaiziere hat sich schon auf ntv vor die Kameras geschoben und Drohungen ausgestossen das die VDS doch noch kommt, wie üblich als Grundrechtsverbrecher völlig unbeeindruckt gegenüber Gerichtsurteilen , die ihre Politik seit Jahren kippen.
Und dieser Mann kommt jedesmal ungestraft damit durch , Gysi hätte man schon längst eingesperrt wenn dieser auf Massenausspähungen des ganzen Volkes beharren würde.
 
Da fallen mir zwei Dinge zu ein:
1. SUPER GEILOMATIKO, eine der letzten Institutionen die noch denkt statt geschmiert zu werden
2. WIESO verdammt nochmal kontrolliert man die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze nicht VOR inkrafttreten? Dieses Vorgehen öffnet doch seit Jahren Tür und Tor für Trial-Error-Change-Repeat. Wie oft wurde nun schon versucht die VDS durch zu drücken und wie oft wurde diese schon kassiert ( vom BVerfG, nun EUGH )? Nun ändert man ein paar Formulierungen, drückt es erneut durch und die Gerichte beschäftigen sich erneut Jahre damit während mit dem Gesetz Mist gebaut wird...
 
equal99 schrieb:
2. Wo steht, dass sie sich nicht gebessert hat auf Grund von VDS?

Z.B., neben diversen Studien anerkannter Institute und sogar dem BKA selbst, in der offiziellen Kriminalitätsstatistik, die das BKA jedes Jahr veröffentlicht. Dort kann man im fraglichen Zeitraum wunderbar sehen, dass als die VDS in Deutschland praktiziert wurde (und zwar in viel unbeschränkterer Form, als jetzt nach den Gerichtsurteilen möglich), weder die Zahl der Delikte zurückgegangen ist, noch die Aufklärungsquote sich verbessert hat.
Tatsächlich wurde beides entgegen dem jahrelangen positiven Trend etwas schlechter.

Das muss natürlich nicht heißen, dass die VDS an der Verschlechterung schuld ist. Aber es zeigt auf jeden Fall, dass wenn die VDS einen positiven Effekt hatte, der so winzig war, dass er von negativen Trends mehr als aufgefressen wurde. Und das passt auch zu sen Studien, die der VDS eine mögliche Verbesserung der Aufklärungsquote von irgendwas unter 0,1% zugestehen.

Wenn man schon einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte hinnimmt, dann sollte der bitte wenigstens wirklich etwas bringen. Und sie sollte auch wirklich gebraucht werden, was aber wegen des erwähnten positiven Trends ohne VDS, mehr als fragwürdig ist.

Außerdem sehe ich hier auch gar nicht die kritiker der VDS in der Bringschuld. Wer Freiheitsrechte einschränken will, der muss mit unwiderlegbaren, klaren und eindeutigen Zahlen und Fakten belegen, dass das notwendig und wirksam ist. Nicht umgekehrt.

3. Und wenn wir schon von der Türkei reden - dort zählen die Menschenrechte genau Nüsse...

Und du glaubst, dass Europärer irgendwie allesamt bessere Menschen sind? Dass es hier keine Politiker gibt, die auf die Rechte der Bürger pfeifen würden, wenn man ihnen die Gelegenheit dazu gibt?
So wie ich das sehe macht Gelegenheit Diebe. Gib jemandem die Machtmittel zur Kontrolle der Bevölkerung in die Hand und er wird sie früher oder später Missbrauchen und zu egoistischen Zwecken gegen das eigene Volk richten.
Nur deshalb haben wir ja die Demokratie eingeführt, weil wir schmerzhaft lernen mussten, dass es keinen "Guten König" oder sonstige wohlmeinende Despoten gibt.

Aber wie gesagt schützt uns die Demokratie nur, wenn wir sie auch aktiv nutzen, um gefährliche Entwicklungen zu stoppen, bevor diese wiederum die Demokratie beeinträchtigen können. Man muss sowas verhidnern, solange das nocht mit einem Kreuz auf einem Wahlzettel statt Blutvergießen möglich ist.

Die Daten werden zwar gespeichert, aber der Zugriff darauf darf nur mittels Gerichtsbeschluss erfolgen.
Also wo ist da das Problem. Es muss immer noch eine rechtliche Grundlage für die Auswertung der Daten geben.

Zunächst mal hat nicht nur das deutsche Verfassungsgericht festgestellt, dass schon die Speicherung der Daten ein schwerer Eingriff in die Freiheitsrechte ist. Nicht erst die konkrete Nutzung. Und bei der Nutzung ist halt noch ein Problem, dass die auch im Geheimen stattfinden kann, ohne dass der Betroffene je etwas davon erfährt.

Es geht dabei um das Gefühl, dass man jederzeit und überall beobachtet werden könnte, bzw. dass man nicht weiß, was Vater Staat schon so alles über einen wissen könnte. Allein diese Angst beeinträchtigt schon die Freiheit und bewirkt die berühmte "Schere im Kopf". Also selbst zugefügte Zensur.

Falls du das Buch (oder den Film) 1984 kennst, sagen dir die "Teleschirme" etwas. Die funktionieren genau nach diesem Konzept. Big Brother hat gar nicht die personellen Kapazitäten, um jeden Bürger rund um die Uhr zu beschatten. Aber die allgegenwärtigen "Teleschirme" mit ihren Überwachungskameras erzeugen trotzdem eine Atomsphäre der totalen Überwachung, auch wenn die meiste Zeit niemand zuschaut. Man weiß halt nicht, wann es gerade der Fall ist und wann nicht.

Ein gutes reales Beispiel für die Gefahr so einer indirekte Art Einschränkung der Meinungsfreiheit sind demokratische Wahlen. Genau aus diesem Grund müssen die immer geheim ablaufen. Selbst der Verdacht einer Überwachung der Wähler muss ausgeschlossen werden.
Z.B. wurde mal eine Wahl für ungültig erklärt, weil Überwachungskameras der als Wahllokal dienenden Sparkassenfiliale zufällig in die Wahlkabinen gerichtet waren. Die Kameras waren zwar ausgeschaltet, aber das sieht man ihnen ja nicht an. Also musste man davon ausgehen, dass sich die Wähler beobachtet gefühlt haben müssen und damit ihre Wahlentscheidung beeinflusst wurde.

Genau so einen Effekt hat auch die VDS, nur allumfassender. Besonders in Kombination mit anderen Maßnahmen wie der Heimlichen Onlinedurchsuchung. Wie bei der VDS weiß man auch da nicht, ob man gerade das Ziel einer heimlichen Überwachung ist. Auch nachträglich muss man darüber nicht informiert werden, wenn die Behörden das formal mit Fragen der Sicherheit begründen.

Für mich geht sowas sogar über eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hinaus. Es berührt das oberste aller Grund- und Menschenrechte, die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Ein Leben unter der Drohung ständiger, heimlicher Überwachung ist menschenunwürdig.

Übrigens Entschuldigung dafür, dass ich dir unterstellt habe ein Troll zu sein. Das scheint mir jetzt nicht mehr so. Zumindest scheinst du ja an einer halbwegs sachlichen Diskussion interessiert zu sein. Es gibt einfach zu viele, die sowas schreiben wie du geschrieben hast, nur um zu provozieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da müsste doch eigentlich sowohl der deutsche als auch der europäische Verfassungsschutz gegen vorgehen oder?
 
@Diablokiller999

Die Sache liegt auf der Hand warum die Politik die Verfassungsmässigkeit jedesmal übergeht , mit dieser hätte man es deutlich schwerer korrupte Klientelpolitik zu betreiben.
 
Stahlseele schrieb:

Wenn man sich mal anguckt wie viele Gesetze unter Angela vom BVerfG schon kassiert wurden, müsste der Verfasschungsschutz eigentlich mal überprüfen ob die CDU und deren Wahlprogramm verfassungskonform ist... So langsam zeichnet sich da ein ziemlich eindeutiges Bild...
 
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RoccoNaut schrieb:

So wie ich das sehe, ist das nicht der Job des Verfassungsschutzes oder irgendeiner anderen Behörde, sondern der der Wähler.

Aus dem selben Grund haben Urteile des Verfassungsgerichts auch keine strafrechtlichen Konsequenzen für die, die das oberste deutsche Gesetz gebrochen haben.

Das hat weniger damit etwas zu tun, dass das Verfassunsgrecht eine komplexe Sache ist und es vorkommen kann, dass der Gesetzgeber aus versehen ein verfassungswidriges Gesetz beschließt. Da müsste wie im sonstigen Recht gelten: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe." (Außerdem besteht unser Parlament zum größten Teil aus Anwälten. Wenn die das nicht durchblicken, wer dann? ;) )

Der Grund dafür ist viel mehr, dass es in einer Demokratie eigentlich nicht gewollt ist, das Richter (Judikative) sich in die Gesetzgebung (Legislative) einmischen. Das fällt einer anderen Demokratischen Gewalt zu. Es wäre auch nicht sehr demokratisch, wenn demokratisch nicht legitimierte Richter, demokratisch legitimierte Parlamentarier ins Gefängnis werfen lassen könnten oder auch nur ein Berufsverbot verhängen oder sowas.

Deswegen kassieren die Verfassungsrichter nur die entsprechenden Gesetze wieder ein. Die dafür verantwortlichen Politiker zu bestrafen ist der Job des Wählers.

Eigentlich müsste es ganz selbstverständlich so sein, dass ein Politiker, der auch nur einmal wissentlich gegen die Verfassung verstößt, niemals wieder in ein Amt gewählt wird. Wenn seine Partei nicht dafür sorgt, indem sie ihn von den Wahllisten wirft, dann müssten die Wähler die ganze Partei dafür bei den nächsten Wahlen abstrafen. Das es nicht so ist, kam den Vätern und Müttern unserer Verfassung wohl gar nicht in den Sinn.

Aber leider kommen die meisten Wähler dieser wichtigen Staatsbürgerpflicht einfach nicht nach. Die wählen chronische Verfassungsbrecher und die Parteiein, die sie decken, immer wieder und wieder und wieder. Das geht sogar so weit, dass die Idee, jemanden wie Wolfgang Schäuble ins Amt des Bundespräsidenten zu wählen, kaum Empörung ausgelöst hat. Es war letztlich nur Parteitaktik bzw. Unions-interne Machtpolitik, die das abgewendet hat, nicht Respekt vor dem höchsten, repräsentativen Amt in Deutschland.

Nicht dass es nicht auch ein schlechter Witz ist, dass ein Politiker, über dessen Schreibtisch einst 100.000 Mark Schmiergeld (an die er sich angeblich nicht mehr erinnert) eines berüchtigten Waffenhändlers gewandert sind, und der deswegen in Schimpf und Schande als CDU-Parteichef zurücktreten musste, ein paar Jahre später Innenminister (für Recht und Ordnung zuständig) und dann Finanzminster wird.
Die deutschen Wähler haben entweder ein Gedächtnis von 12 bis Mittag, oder sie sind grenzenlos gleichgültig. :freak:

Wundert es da jemanden, dass die VDS nicht verhindert werden kann?
 
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Plastikman schrieb:
Bis auf die Zulassung der Sperrung von Seiten, macht das EuGH doch recht gute Arbeit. Besser als unsere Gesetzgeber. Die bauen nur mist.
Da sind das schon alles Juristen, die einfach nur wussten wie man nach oben kommt, aber kriegen trotzdem keine gescheiten Gesetze hin.

Das ist der Unterschied zwischen Legislative und Judikative, in beiden Gewalten sitzen Juristen, aber die einen brauchen die Gesetze, um ihren Job zu behalten und die anderen können einfach ihren Job machen und müssen sich keine Gedanken über Wahlen und andere Qualen machen.
 
Das Kippen dieser Richtlinie aufgrund von Grundrecht-Widrigkeiten hat doch eigentlich auch zur Folge, dass unsere deutschen ISPs nicht mehr dazu verpflichtet sind, bzw. es eigentlich gar nicht mehr dürfen, dass Telekommunikationsdaten (wer telefoniert/emailt wann mit wem) gespeichert und zur strafrechtlichen Verfolgung an zuständige nationale Behörden weitergeleitet werden dürfen, oder? Gilt das mit sofortiger Wirkung?
 
Rexus schrieb:

Das wäre zu schön um wahr zu sein. Zu Abrechnungszwecken dürfen die ISPs das leider doch, obwohl das bei Flats eigentlich totaler Blödsin.
Ich glaube bis zu 3 Monate.
 
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Voyager10 schrieb:
Im Fernsehen kam eben schon der nächste Verfassungsbruch in den News , die CDU plant ein neues Abschussgesetz gegen entführte Passagierjets. Tenor " Dann könnte von der Leyen allein den Abschuss befehlen" .
Ausgerechnet unsere Lügen Ursula deren Gesetze bisher mit Schimpf und Schande gekippt wurden !

Ja. Das ist schon ein dicker Hund. Ich weiß gar nicht, wie Schwarz-Rot das Grundgesetz abändern will, um so ein Gesetz verfassungskonform zu machen.
Das Verfassungsgericht hat das Abschussgesetz ja kassiert, weil es gegen Artikel 1 verstößt. Es verletzt die Würde des Menschen, wenn man Menschen opfert, um andere zu retten. Damit bewertet man ja das Leben der einen Menschen (z.B. im Kanzleramt) höher als das der anderen (z.B. die Passagiere in der entführten Maschine, die darauf zu steuert).

Wie wollen die Artikel 1,1 also abwandeln?
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. ... Es sei denn, die Regierung hat Gründe, sich nicht daran zu halten."

Rexus schrieb:
Das Kippen dieser Richtlinie aufgrund von Grundrecht-Widrigkeiten hat doch eigentlich auch zur Folge, dass unsere deutschen ISPs nicht mehr dazu verpflichtet sind, bzw. es eigentlich gar nicht mehr dürfen, dass Telekommunikationsdaten (wer telefoniert/emailt wann mit wem) gespeichert und zur strafrechtlichen Verfolgung an zuständige nationale Behörden weitergeleitet werden dürfen, oder? Gilt das mit sofortiger Wirkung?

Derzeit gibt es in Deutschland kein gültiges Gesetz, das die Provider zum Speichern verpflichtet. Das wurde vom Verfassungsgericht kassiert und die ehemalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (die übrigends auch zu den Klägern gegen das Gesetz gehörte) hatte sich standhaft geweigert, ein neues VDS-Gesetz auszuarbeiten, was die Union total auf die Palme getrieben hat.
Der neue SPD-Justizminister ist da leider viel kooperativer.

Ohne gültiges VDS-Gesetz dürften die deutschen Internetprovider tatsächlich eigentlich sogar gar nicht speichern. Das Datenschutzgesetz verbietet es ausdrücklich, solche Verbindungsdaten zu speichern, wenn kein zwingender technischer Grund vorliegt (z.B. konkrete Probleme im Netzwerk zu untersuchen) und sie nicht zu Abrechnungszwecken benötigt werden (was im Zeitalter der Flatrates in der Regel nicht der Fall ist).
Dummerweise hat man sich seit Jahren nicht mehr allzu viel Mühe gegeben, das Datenschutzgesetz in diesem Fall auch wirklich durchzusetzen, gegen Provider (z.B. die Telekom), die aus eigenem Antrieb Verbindungsdaten gespeichert haben. Wahrscheinlich weil man sich in den Staatsanwaltschaften dachte: "Kommt ja eh bald die VDS. Was sollen wir den Providern erst etwas verbieten, was wir ihnen kurze Zeit später vorschreiben?"
 
gute sache aber es ist noch lange nicht vorbei. der de Maizière übt sich im beißreflex,
siehe unten. heute früh aufm weg zur arbeit wurde dann noch im vorfeld der
entscheidung gleich mal wieder im nachrichtenradio eine runde, "vds muss wegen
kipo!" gesendet. die zeichen stehen auf strum so wie ich das sehe, weder unser
verfassungsgericht noch der eugh haltend iese typen ab.

"De Maiziére dringt auf rasche Neuregelung

Bundesinnenminister Thomas de Maizière machte hingegen klar, dass er weiterhin
Handlungsbedarf sehe. "Ich dränge auf eine rasche, kluge, verfassungsmäßige und
mehrheitsfähige Neuregelung", sagte er. Alle Fachleute seien sich einig, dass eine
Vorratsdatenspeicherung "zum Zwecke der Aufklärung schwerer Straftaten" geboten
sei. De Maizière sagte, der EuGH "hätte es auch andersrum machen können": Er
hätte die Richtlinie in Kraft lassen können und Vorgaben für nötige Änderungen
machen können."

quelle: http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdaten-inland100.html
 
Der neue SPD-Justizminister ist da leider viel kooperativer.

Ist schon erstaunlich , trotz das die SPD sich immer wieder von der CDU breitschlagen lässt (siehe das SPD Wahlprogramm was in großen Teilen verworfen wurde) bekommt sie in Gänze in den Massenmedien immernur Negativschlagzeilen wie jetzt erst wieder bei Gabriels Reform und Nahles Reform , nach dem Motto solange wir das dumme Volk mit den Stänkerern aus der Rechtskonservativen Ecke gegen die Sozis berieseln solange bleibt an Merkel nie etwas haften...
Die CDU plant doch schon beim EU Wahlkampf mit Muttis Konterfei wieder auf Stimmungsjagd zu gehen anstatt mit politischen Ideen.
Das kotzt mich am meisten an, das die meisten Medien bei dem Spiel als Erfüllungsgehilfen freiwillig mitspielen..
 
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Artikel-Update: Mittlerweile ist auch das Urteil selbst im Volltext auf Deutsch abrufbar (Link).
 
Leider kann man auch die vorhandenen Begründungen noch beliebig auslegen und verdrehen, so ist es überall in der Juristerei. http://www.juraindividuell.de/blog/gesetzesauslegung-faelle-zur-methodenlehre/

Mit einer anderen Auslegung oder der Kombination mit einem anderen Urteil aus fremdem Kontext, mit der Moral und mit künstlichen Supergrundrechten oder Analogien kann der kreative Jurist jedes Urteil und jeden Gesetzestext nach belieben aushebeln, so wie er es gerade braucht.
 
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