News EuGH: Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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Ersten Medienberichten zufolge soll der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig erachtet und daher aufgehoben haben. Die Entscheidung selbst ist noch nicht veröffentlicht worden, was aber im Laufe des Vormittags geschehen dürfte.

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Richtig so!
 
Soll man sich nun freuen, dass es von EuGH gekippt worden ist oder weinen, dass es erst bis zum EuGH kommen musste um gekippt zu werden?

Es ist gut, dass nun erkannt wurde, dass die allgemeine Protokollierung sämtlichen Datenverkehrs durch die Staaten der EU nun "beendet" werden muss.
Die Geheimdienste wird das aber nicht daran hindern. Diese haben aber zum Glück einen anderen Auftrag als die VDS.

Stellt sich nur die Frage was nun mit den Systemen gemacht wird und wie schnell diese deaktiviert werden müssen.
 
Bis auf die Zulassung der Sperrung von Seiten, macht das EuGH doch recht gute Arbeit. Besser als unsere Gesetzgeber. Die bauen nur mist.
Da sind das schon alles Juristen, die einfach nur wussten wie man nach oben kommt, aber kriegen trotzdem keine gescheiten Gesetze hin.
 
Sehr schön, dass das nicht durchkommt. Einen herzlichen Dank an die Richter an dieser Stelle. Eine Vorratsdatenspeicherung hätte mich nur wieder weiter an der Menschheit zweifeln lassen.

Es gibt ja dieses berühmte Zitat von Benjamin Franklin: „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Der Mann lebte im 18. Jahrhundert und doch sind seine Worte aktueller denn je. Traurig eigentlich.
 
flo36 schrieb:
Es ist gut, dass nun erkannt wurde, dass die allgemeine Protokollierung sämtlichen Datenverkehrs durch die Staaten der EU nun "beendet" werden muss.
Die Geheimdienste wird das aber nicht daran hindern. Diese haben aber zum Glück einen anderen Auftrag als die VDS.

Jap. So fragwürdig ich das auch von den Geheimdiensten finde, glaube ich nicht, dass durch Daten der Geheimdienste plötzlich die Rechteverwerter Mahnungen schreiben.
 
Ich staune, schon die zweite gute Nachricht aus Brüssel in Richtung Internet. Erst die Netzneutralität, jetzt das.

Ich freu mich. Als ehemaliger EU Fan, wage ich zum ersten mal, wieder etwas Hoffnung zu haben :)
 
In der EU wird es halt einfach endlich Zeit, dass dieser Kampf untereinandern aufhört. Wir halten uns zu oft für das Zentrum der Welt und sollten aufpassen, dass die Welt nicht an uns vorbeifährt ^^
 
Verboten ist ja nur in der aktuellen Form. In angemessener Form, wie immer die auch aussehen mag, darf sie weitergeführt werden. Ich bin mal auf die Forderungen der Sicherheitsfetischisten um Herrn Uhl gespannt. Die werden uns ja jetzt was vom Untergang des Abendlandes erzählen weil sie nicht mehr speichern dürfen wie sie eigentlich wollen.
 
Sehr schön, ein guter Tag für die Menschen in der EU. Mal schauen was sich die Marionetten als nächstes ausdenken werden.
 
Klasse Entscheidung. Das bedeutet kurzfristig einen Sieg für europäische Grundrechte. Langfristig wird die Bundesregierung alles daran setzen solche Entscheidungen in Zukunft zu verhindern indem sie die Rechte dieser Richter zu beschneiden versuchen wird, wie das gerade auch für das nationale Bundesverfassungsgericht geplant wird.
 
Na jetzt bin baff! Da hab ich nicht wirklich dran geglaubt aber es soll ja noch Zeichen und Wunder geben. Jetzt bin ich gespannt was sich die Lackaffen in Brüssel einfallen lassen um es doch noch irgendwie einführen zu können.
 
Jetzt kommt es auf die Urteilsbegründung an!

Hat das EuGH die verdachtsunabhängige Voratsdatenspeicherung grundsätzlich als unzulässigen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger abgelehnt, oder sich nur an Details der derzeitigen Umsetzung (EU-Richtlinie und nationale Gesetze) gestört?

Davon wird es abhängen, ob das Thema VDS endgültig erledigt ist, oder ob die diversen EU-Staaten nur ihre Gesetze leicht modifizieren müssen, z.B. bei Speicherfrist und den Bedingungen, wann, wie und durch wen darauf zugegriffen werden darf.
Dann würde auch in Deutschland sofort mit Hochtouren an einer Wiedereinführung der VDS gearbeitet.

Im zweite Fall wäre das EuGH-Urteil eher schädlich als nützlich, denn es würde die VDS, die unabhängig von Speicherfrist und formalen Nutzungsbeschränkugnen trotzdem ein schwerer Eingriff in die Freiheitsrechte bleibt und erwiesenermaßen nicht mal was bei den Aufklärungsquoten bringt, nur auf rechtlich sicherere Füße stellen.

Unsere Politiker in der EU und der nationalen Regierung, machen leider eine wahre Kunst daraus, die Grenzen des gerade noch so als nicht komplett grundrechts- und verfassungswidrig befundenen, bis ins Extrem auszureizen. Die formulieren die Gesetze so, dass sie sich hauteng an die Urteile der Verfassungsgerichte anschmiegen.

Ich vergleiche die Grundrechte (die den Unterschied zwischen einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat und einem willkürlichen Unrechtsregime ausmachen) gerne mit der Trennlinie zwischen den beiden Fahrtrichtungen einer Autobahn und die Urteile der Verfassungsgerichte sind die Leitplanken.
Ein geistig gesunder Autofahrer würde von sich aus einen angemessenen Sicherheitsabstand zu der Trennlinie einhalten und eine Berührung mit den Leitplanken um jeden Preis vermeiden. Sie würden sich ausschließlich klar auf der sicheren Seite bewegen und nicht auf Teufel komm raus den gesammten Spielraum der Fahrbahn ausnutzen.
Aber unsere Politiker sehen es als erstrebenswert an, immer wieder und wieder mit Vollgas gegen die Leitplanken zu donnern und funkensprühend daran entlangzuschrammen. Und wir Bürger sitzen hilflos auf der Rückbank und müssen Blut und Wasser schwitzen und hoffen, dass wir nicht irgendwann doch die Trennlinie durchbrechen. :(
 
News schrieb:
Die andere Option wäre, dass er dem Legislativapparat der EU eine Frist zur Erneuerung der Richtlinie setzt. Bis dahin würde dann die alte Version weitergelten.

Dann muss das hier nicht stimmen:

News schrieb:
Ersten Medienberichten zufolge soll der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig erachtet und daher aufgehoben haben.
 
flo36 schrieb:
Soll man sich nun freuen, dass es von EuGH gekippt worden ist oder weinen, dass es erst bis zum EuGH kommen musste um gekippt zu werden?

[...]

Ich weiß leider nicht wie du das meinst.

Ein nationales Gericht kann keinen Rechtsakt der EU verwerfen. Daher musste ein europäisches Gericht entscheiden.

Mal ein ganz allgemeiner Post, nicht konkret in Bezug auf deinen Beitrag: Ich finde es bedauerlich, dass Gerichtsentscheidungen, die Entscheidungen über das Recht sind, und keine politischen Entscheidungen, wie letztere diskutiert werden. Das konnte man allgemein bei den Entscheidungen zur Eurorettung sehen, aber dasselbe spielt sich auf IT-Seiten bei Vorratsdatenspeicherung oder Urteilen über Steam ab. Ich bin kein Freund der Vorratsdatenspeicherung und halte die Ausgestaltung, wie sie auf europäischer Ebene und dann auf nationaler Ebene erfolgte, für falsch. Das ändert aber nichts daran, dass ein Gericht nicht "Europa" oder das Abendland allgemein verteidigen kann. Sondern bloß das Recht. Wenn man sich also vom Bundesverfassungsgericht "verraten" fühlt, weil die einen vermeintlich im Stich lassen (wobei die Vorratsdatenspeicherung ja gerade nicht durchgewunken wurde), so setzt die Kritik falsch an.
 
Wir brauchen endlich mal ein Gesetz dass das Einreichen von grundrechtverletzenden Gesetzen unter Strafe stellt.

Dann wird werden die Politiker mal gezwungen sich Gedanken über die Tragweite zu machen bevor das Gesetz verabschiedet ist.
 
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