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Selbst wenn Nutzer eingewilligt haben, dass Facebook persönliche Daten für Werbezwecke verarbeitet, dürfen diese Informationen nicht zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung verwendet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof heute in einem Urteil entschieden.
Zur News: Europäischer Gerichtshof: Facebook darf Nutzerdaten nicht unbegrenzt speichern
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