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NewsEuropäischer Rat: 700-MHz-Band soll bis 2020 für Mobilfunk frei werden
Könnte schneller kommen als wir glauben... Hab heute noch einen Schwedischen Anbieter gesehen der aktuell im Angebot hat : LTE mit unbegrenzt traffic für 29,xx€. ( kostet normalerweise 20€ mehr da ).
Wenn jetzt das Roaming für Datentarife komplett wegfällt wird sich hier einiges ändern müssen, sonnst sieht es sehr schnell sehr dunkel aus bei den großen deutschen Anbietern
Leider Nein. Die Gesetzestexte zum EU-Roaming besagen ganz deutlich, dass man nur Verträge des eigenen Landes nutzen kann.
Aber ja, schön wäre das schon gewesen
2020 ist noch ein Weilchen hin. Gerade wenn wir vom "europäischen Rat" sprechen. Im Moment bröckelt die EU mehr als der Boden eines ausgetrockneten Tümpels.
Dann bleibt noch die Frage, was 5G soll. LTE wird schon mit 300 Mb/s angeboten. Außer Geldmacherei bringt das nix. Man sollte erstmal mit 4G genug Kapazitäten schaffen und weiße Flecken auf der Landkarte entfernen.
Verstehe ich auch nicht. So viele weiße Flecken gibt's noch oder Gebiete nur mit Edge angebunden...aber her manche Anbieter können dann sagen: in 0,5% der Fläche Deutschlands bieten wir 5G an (was keine bezahlen und annähernd auslasten kann).
Wichtiger ist die Umsetzung in Ballungsräumen. Viele Technologien setzen bisher auf Bandbreiten-Sharing. Beim einfachen LET kann der Sendemast noch so viel Bandbreite haben wenn gerade 2000 Geräte kommunizieren wollen ist die Verbindung nicht schneller als GSM.
Für die Zukunft braucht es Technologien die unabhängig von der Zahl der Teilnehmer die Geschwindigkeit halten können. Ansonsten bleiben kabelgebundene Verbindungen ohne Alternative.
Du hast Träume, wie soll denn das realisiert werden? Subraum-Kommunikation? Bis dato ist eine Technologie, die unbegrenzt Bandbreite in einem fest definierten Frequenzspektrum liefern kann, nicht absehbar. Das ist mit unserer heutigen Technik auch nicht realisierbar und es gibt auch keine eventuelle Nachfolgertechnik die das können würde. Physikalische Grenzen sind eben Grenzen die sich nicht so leicht umgehen lassen.
Langsam sollte man den bevorzugten Frequenzbändern für gewisse Nutzungen abseits von Mobilfunk mal eine langfristige Bestandsgarantie aussprechen.
Es kann doch nicht angehen, dass sich diverse Einrichtungen, Veranstalter und ganze Nutzergruppen alle paar Jahre neue Technik für Unsummen anschaffen müssen, weil mal wieder die aktuelle Frequenz für Funktechnik für einen neuen Zweck verwendet wird.
Soll sich jedes Theater am Rande der Schließung jetzt alle paar Jahre neue Audioanlagen für mehrere zehntausend Euro aufstellen?
Ja die Frage ist rhetorisch - natürlich sollen sie das im Sinne der Leute, die denen die Mikrofone verkaufen
Natürlich unterliegen Frequenzen als knappe Ressource einer strengen Regulierung durch die öffentliche Hand. Und die hat nun mal das öffentliche Interesse voranzustellen. Da fällt es leicht, einigen tausenden Anwendern ihren Stammplatz zugunsten von Millionen Anwendern wegzunehmen - ist für Erstere halt eine "punktuelle Härte".
Aber: eine Enteignung bleibt eine Enteignung, auch wenn sie auf EU-Ebene entschieden wird. Und darum handelt es sich, wenn ein frisch gekauftes und zugelassenes Schnurlos-Mikrofon unbrauchbar wird. Hier gehört eine Entschädigung her, zumindest aber - so wie Du vorgeschlagen hast - eine garantierte "Frequenzheimat", aus der man nicht mehr vertrieben wird. Das Beispiel Polizeifunk zeigt ja, dass sowas möglich ist.
Übrigens: mein Schwager arbeitet bei Sennheiser. Ich kann dir versichern, die sind ebenfalls nicht wirklich froh über diese Regelung, denn deren Kunden sterben. Ein Mikrofon hält nicht ewig und wird im harten professionellen Einsatz alle paar Jahre eh ausgewechselt. Aber die getätigten Investitionen in Entwicklungs- und Fertigungstechnik sind nun - zumindest teilweise - stranded, da noch nicht durch langjährig geplante Umsätze amortisiert.
Die einzigen, die sich wirklich freuen dürften, sind die 5G-Netzausrüster, Netzbetreiber sowie Apple, Samsung & Konsorten.
Ergänzung ()
Popey900 schrieb:
Von was für Reichweiten sprechen wir?
Wie groß ist der Unterschied zwischen 3G,4G und dann 5G?
Weiß das jemand?
Exzellente Frage. Die beste Antwort lautet wohl "it depends". Wobei die relativ niedrige Frequenz für 5G eine größere theoretische Reichweite erwarten lässt.
Obwohl leicht OT, finde ich das nun mal wirklich interessant, vielen Dank dafür.
Das Geoblocking für Netflix und Co. (später auch für Mobilkommunikation) soll abgeschafft werden, damit ist es doch (hoffentlich) nur eine Frage der Zeit, bis ich mir so einen Tarif in Italien kaufe und in Deutschland nutze...
Aber: eine Enteignung bleibt eine Enteignung, auch wenn sie auf EU-Ebene entschieden wird. Und darum handelt es sich, wenn ein frisch gekauftes und zugelassenes Schnurlos-Mikrofon unbrauchbar wird. Hier gehört eine Entschädigung her, zumindest aber - so wie Du vorgeschlagen hast - eine garantierte "Frequenzheimat", aus der man nicht mehr vertrieben wird. Das Beispiel Polizeifunk zeigt ja, dass sowas möglich ist.
Das ist keine Enteignung. Die Frequenzen werden immer für eine bestimmte Laufzeit vergeben. Danach kann diese Lizenz wieder verlängert werden oder neu zugeteilt werden. Kann sich selber jeder anschauen. Zum Beispiel UTMS Frequenzen laufen 2020 aus.
Aber immer wieder schön zu sehen, dass gleich wieder Enteignung geschrieen wird obwohl man sich mit der Vergabe sich überhaupt nicht auseinander gesetzt hat.
Da es nicht viele gibt, aber ein großer Interessenpool gibt, muss entschieden werden was für die Allgemeinheit der bessere Nutzen ist. Da aktuell die Nachfrage nach Mobilfunk und kabelloses Internet ungebrochen ist, hat die Allgemeinheit hier deutlich mehr davon, weil der Mehrwert für eine größere Anzahl an Nutzer entsteht.
Also ich komme aus Österreich und habe einen LTE-Flat Tarif (limitiert auf 30 Mbit up und 5 Mbit down). Diese Geschwindigkeiten werden auch punktgenau erreicht. Der Tarif wird ZUHAUSE verwendet. (also statt kabel - da nicht verfügbar).
Also ich hab mir gerade meine Abrechnung von April und März angesehen.
März: ~210GB
April: ~160GB
mit den 3 GB würde ich also gerade mal einen halben tag auskommen.
Nur am Mobiltelefon ist es imho nicht wirklih nötig eine Flatrate zu haben. Hier sollten ein paar GB im Monat auch reichen.
Das ist keine Enteignung. Die Frequenzen werden immer für eine bestimmte Laufzeit vergeben. Danach kann diese Lizenz wieder verlängert werden oder neu zugeteilt werden. Kann sich selber jeder anschauen. Zum Beispiel UTMS Frequenzen laufen 2020 aus.
Aber immer wieder schön zu sehen, dass gleich wieder Enteignung geschrieen wird obwohl man sich mit der Vergabe sich überhaupt nicht auseinander gesetzt hat.
Da es nicht viele gibt, aber ein großer Interessenpool gibt, muss entschieden werden was für die Allgemeinheit der bessere Nutzen ist. Da aktuell die Nachfrage nach Mobilfunk und kabelloses Internet ungebrochen ist, hat die Allgemeinheit hier deutlich mehr davon, weil der Mehrwert für eine größere Anzahl an Nutzer entsteht.
Okay, also Enteignung, genauer gesagt, "kalte Enteignung" (im Artikel etwas weiter nach unten scrollen). Zitat: "Unter einer „kalten Enteignung“ versteht man umgangssprachlich eine Maßnahme (durch Gesetz oder Verwaltungsakt), die dazu führt, dass Personen de facto ihres Eigentums beraubt oder das Eigentum stark im Wert gemindert wird, ohne dass tatsächlich eine Enteignung im juristischen Sinne vorliegt." (Beispiele: Einführung von Umweltzonen, Umlage von Kosten öffentlicher Sanierungen auf private Haushalte).
Natürlich ist mir klar, dass Frequenzbänder der Öffentlichkeit gehören. Aber ebenso ist klar, dass z.B. Funkmikrofone, die aufgrund Gesetzeserlass nicht mehr verwendet werden dürfen, schlagartig entwertet werden. Dar deutsche Staat hat sich selbst durch Gesetzgebung einer Entschädigungspflicht entzogen (in der Schweiz sieht das z.B. anders aus). Es ändert aber nichts an dem eigentlichen Umstand.
Mit dem letzten Absatzes Deines Posting stimme ich übrigens überein: Es gibt viele Gewinner und wenige Verlierer. Aus Sicht der Allgemeinheit also ein nachvollziehbarer Schritt.
Im übrigen habe ich mich intensiv mit der Problematik Frequenzbandneuzuordnungen auseinandergesetzt, schon von Berufs wegen. Mir kam das immer Zupass, denn mein Unternehmen war stets Gewinner. Nun im Ruhestand erlaube ich mir aber eben auch mal, das Ganze durch die Brille der Verlierer zu sehen. In der Hoffnung, dass Du das nicht gleich als Geschrei auffasst, empfehle ich Dir, dies vielleicht auch mal auszuprobieren.
Naja, kann auch anders laufen.
Habe 5GB Volumen im Tarif, meine letzten Verbräuche, gerundet:
Mai bisher 500MB
April 950MB
März 650MB
Februar 300MB
Und dabei nutze ich schon Streaming-Dienste und achte extra darauf, nicht unbedingt Datenvolumen sparen zu müssen.
Dennoch habe ich lieber ein Polster.
Das meiste kommt eben zuhause zu stande, und da gibt es VDSL und W-Lan, warum also den Mobilfunkvertrag belasten.
Von daher finde ich ein gutes Mittelmaß zwischen Volumen und Kosten ganz okay.
Lies die Meldung mal durch. Am besten die Bestandteile der Studie auf die sich bezogen wird. Eine Hiobsbotschaft ist das nicht. Allein die tägliche UV-Exposition erhöht die Krebswahrscheinlichkeit auf Krebs. Und UV ist eine ionisierende Strahlung. EM-Strahlung im unteren GHz und oberen MHz Bereich fehlt die Energie um zu ionisieren und dadurch Zellen und DNA zu beschädigen
56 dBm ist die von der Bundesnetzagentur maximal erlaubte HF-Strahlungsleistung einer LTE-Basisstation. Diese Sendeleistung voll auszuschöpfen ist allerdings nicht praxisgerecht, denn mit einer solch hohen Sendeleistung würde man zwar Nutzer in einer Entfernung von 50 km erreichen, aber die Nutzer würden mit den erlaubten 23 dBm ihrer LTE-Geräte die Basisstation nicht mehr erreichen.
Von daher sind 46 dBm (= 16 dBW) bei den LTE-Basisstationen realistischer.
Okay, also Enteignung, genauer gesagt, "kalte Enteignung" (im Artikel etwas weiter nach unten scrollen). Zitat: "Unter einer „kalten Enteignung“ versteht man umgangssprachlich eine Maßnahme (durch Gesetz oder Verwaltungsakt), die dazu führt, dass Personen de facto ihres Eigentums beraubt oder das Eigentum stark im Wert gemindert wird, ohne dass tatsächlich eine Enteignung im juristischen Sinne vorliegt." (Beispiele: Einführung von Umweltzonen, Umlage von Kosten öffentlicher Sanierungen auf private Haushalte).
Natürlich ist mir klar, dass Frequenzbänder der Öffentlichkeit gehören. Aber ebenso ist klar, dass z.B. Funkmikrofone, die aufgrund Gesetzeserlass nicht mehr verwendet werden dürfen, schlagartig entwertet werden. Dar deutsche Staat hat sich selbst durch Gesetzgebung einer Entschädigungspflicht entzogen (in der Schweiz sieht das z.B. anders aus). Es ändert aber nichts an dem eigentlichen Umstand.
Das würde aber voraussetzen das die Frequenzspektren als Eigentum übertragen werden. Das ist aber nicht der Fall, denn die Bundesnetzagentur vergibt nur für eine bestimmte Zeit eine Nutzungslizenz oder wird für eine bestimmte Laufzeit kostenlos für alle freigegeben. Die Laufzeit ist jedem Unternehmen bekannt und bietet für diesen Zeitraum auch einen entsprechenden Obolus. Es ist ebenfalls bekannt, dass nach der Laufzeit die Nutzung wieder entzogen wird. Man könnte die Hardware aber entsprechend entwickeln, dass Sie über ein SDR nach einem Firmware Upgrade neue Frequenzen verwenden. Machen die Unternehmen aber nicht, sonst würde man ja auch später nichts mehr verkaufen.
Somit ist und bleibt als Eigentümer der Staat. Folglich ist es keine Enteignung oder auch keine kalte Enteignung, denn die Unternehmen hatten die Spektren nie als Eigentum in ihrer Hand sondern nur eine befristet Lizenz zur Nutzung. Die Laufzeit wird aber vom Staat eingehalten. Für eine Enteignung müsste das Frequenzspektrum als Eigentum schon den Unternehmen übertragen werden. Das ist aber bei keinem Spektrum der Fall, sondern lediglich die Nutzungslizenz für eine bestimmte Laufzeit.
Bezüglich der Hardware: Diese Hardware wird auch nicht Enteignet. Der Eigentümer besitzt immer noch das Eigentumsrecht an der Hardware. Ihm fehlt nur die Nutzungslizenz für die Frequenzen, die er für eine bestimmte Dauer erhalten hatte. Die Frequenz wird aber beim Kauf nicht zum Eigentum des Käufers, sondern erhält nur vom Unternehmen ein befristete Nutzungslizenz, die er von der Bundesnetzagentur selbst erhält.
-> Schlussendlich ist das Geschwätz über Enteignung bei Frequenzen wegen der befristeten Nutzungslizenz einfach dümmlich. Denn es trifft nicht zu, da kein Eigentum der Firmen an der Frequenz besitzen. Würdest du den Wiki Artikel auch einmal lesen, müsste sofort das Wort Eigentum in's Auge stechen. Eigentum dafür ist Voraussetzung für jegliche Art von Enteignung. Da aber kein Eigentum besteht, gibt es auch keine Enteignung.
Lies die Meldung mal durch. Am besten die Bestandteile der Studie auf die sich bezogen wird. Eine Hiobsbotschaft ist das nicht. Allein die tägliche UV-Exposition erhöht die Krebswahrscheinlichkeit auf Krebs. Und UV ist eine ionisierende Strahlung. EM-Strahlung im unteren GHz und oberen MHz Bereich fehlt die Energie um zu ionisieren und dadurch Zellen und DNA zu beschädigen.
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich dachte schon, ich sei der einzige, der sich an Aussagen wie "Zwar seien die Einflüsse nur sehr gering, doch ...." stört.
Vielen Dank auch für den Hinweis zur Zusammenfassung der Studie. Ich habe mir mal die Kommentare und Fragen anderer Wissenschaftler durchgelesen. Die Ratten wurden über einen Zeitraum von 2 Jahren täglich 9 Stunden ununterbrochen der EM-Strahlung ausgesetzt (das entspricht, so der Kommentar, auf den Menschen hochgerechnet, 56 Jahre). Die spezifische Sendeleistung betrug 1, 3 und 6 Watt/kg, was, ebenfalls auf den Menschen skaliert, mehrere 100 W/kg entspricht und damit deutlich höher ist als das, was durch Mobilfunk auf einen Menschen einwirkt. Eine Erklärung, warum nur die Männchen Krebs bekamen, die Weibchen hingegen nicht, wurde gar nicht erst angeboten. Stattdessen heißt es, dass präzisere Aussagen erst nach weiteren (aufwändigen und damit teuren Studien möglich seien.
Die meisten der kommentierenden Wissenschaftler sind der Ansicht, dass das Fazit der Studie "Mobilfunk macht Krebs" völlig überzogen ist.
Für mich bedeutet das: aus einem unbegabten Standverkäufer wird, wenn zuwenig Aufmerksamkeit erzeugt wird, gerne ein Marktschreier. Oder, um es bewusst zu überspitzen: was soll dieses Institut denn auch sonst machen, um an Forschungsgelder heranzukommen?
Ergänzung ()
strex schrieb:
Das würde aber voraussetzen das die Frequenzspektren als Eigentum übertragen werden. Das ist aber nicht der Fall, denn die Bundesnetzagentur vergibt nur für eine bestimmte Zeit eine Nutzungslizenz oder wird für eine bestimmte Laufzeit kostenlos für alle freigegeben. Die Laufzeit ist jedem Unternehmen bekannt und bietet für diesen Zeitraum auch einen entsprechenden Obolus. Es ist ebenfalls bekannt, dass nach der Laufzeit die Nutzung wieder entzogen wird. Man könnte die Hardware aber entsprechend entwickeln, dass Sie über ein SDR nach einem Firmware Upgrade neue Frequenzen verwenden. Machen die Unternehmen aber nicht, sonst würde man ja auch später nichts mehr verkaufen.
Somit ist und bleibt als Eigentümer der Staat. Folglich ist es keine Enteignung oder auch keine kalte Enteignung, denn die Unternehmen hatten die Spektren nie als Eigentum in ihrer Hand sondern nur eine befristet Lizenz zur Nutzung. Die Laufzeit wird aber vom Staat eingehalten. Für eine Enteignung müsste das Frequenzspektrum als Eigentum schon den Unternehmen übertragen werden. Das ist aber bei keinem Spektrum der Fall, sondern lediglich die Nutzungslizenz für eine bestimmte Laufzeit.
Bezüglich der Hardware: Diese Hardware wird auch nicht Enteignet. Der Eigentümer besitzt immer noch das Eigentumsrecht an der Hardware. Ihm fehlt nur die Nutzungslizenz für die Frequenzen, die er für eine bestimmte Dauer erhalten hatte. Die Frequenz wird aber beim Kauf nicht zum Eigentum des Käufers, sondern erhält nur vom Unternehmen ein befristete Nutzungslizenz, die er von der Bundesnetzagentur selbst erhält.
-> Schlussendlich ist das Geschwätz über Enteignung bei Frequenzen wegen der befristeten Nutzungslizenz einfach dümmlich. Denn es trifft nicht zu, da kein Eigentum der Firmen an der Frequenz besitzen. Würdest du den Wiki Artikel auch einmal lesen, müsste sofort das Wort Eigentum in's Auge stechen. Eigentum dafür ist Voraussetzung für jegliche Art von Enteignung. Da aber kein Eigentum besteht, gibt es auch keine Enteignung.
Faire Punkte, sauber argumentiert, das erkenne ich an. (Anmerkung: ich hatte nicht von der Enteignung von Frequenzen geschrieben, und auch nicht kritisiert, dass die Gerätschaften enteignet werden).
Ein Hinweis: die kalte Enteignung setzt nicht voraus, das faktisch enteignet und folglich zuvor ein Eigentum übertragen wurde. Es reicht ein hoheitlicher Beschluss aus, durch den sich der Wert eines Eigentums (z.B. Funkmikrofon) signifikant schmälert. Wer würde heute noch ein gebrauchtes 700-Mhz-Mikrofon kaufen, welches vor kurzem noch 1.000 € wert war?
Das Problem ist doch, dass ein Veranstalter oder Musiker, welcher sich ein 700-MHz-Gerät kauft, zum Kaufzeitpunkt nicht auf die Neufestlegung von Frequenznutzungen hingewiesen wurde. Man wird von ihm wohl auch kaum erwarten können, dass er sich vor dem Kauf mit den Details der Frequenzvergabeverordnung auseinandersetzt.
Hand aufs Herz - hättest Du Dir vor dem VW-Skandal als Käufer eines Golf Diesels vor dem Erwerb die Abgasmessverfahren durchgelesen und dich mit dem Risiko auseinandergesetzt, dass bei Anwendung kreativer Messtricks die Zulassung gefährdet sein und damit der Wert deines Neuwagens rapide herabgesetzt werden kann? Wohl kaum. Vielmehr empfindet das der Käufer (auch ein gewerblicher) da wie dort als kalte Enteignung, und nur darum geht es mir.
Nochmal: ich stimme Deiner Kernaussage zu - es ist alles "rechtens". Und ja, die Umwidmung ist auch gesellschaftlich akzeptabel, da der Gewinn für die Allgemeinheit eben überragend groß ist gegenüber dem Schaden für die (im Vergleich) wenigen Betroffenen.
Nochmal: ich stimme Deiner Kernaussage zu - es ist alles "rechtens". Und ja, die Umwidmung ist auch gesellschaftlich akzeptabel, da der Gewinn für die Allgemeinheit eben überragend groß ist gegenüber dem Schaden für die (im Vergleich) wenigen Betroffenen.
Für mich nicht. Auch wenn großes Intresse besteht, den Mobilfunk auszubauen, so muss man anderen Anwendungen auch Luft zu leben lassen. Das wäre nichts anderes, als wenn man zum Vorteil der Autofahrer alle Gehwege und Fahradspuren mit Autostraßen überbauen würde und dann den Betroffenen sagen würde, sie sollen halt einen anderen Weg gehen. Dient ja alles nur dem hehren Ziel, Staus zu verhindern.
Es trifft immer einen beim Entzug der Nutzungsrechte für eine Frequenz. 2020 kann es auch dem Mobilfunk treffen, wenn UMTS Frequenzen auslaufen (für die Unternehmen Milliarden gezahlt haben). Dann sind zig Telefone auch mehr oder weniger nutzlos. Vielleicht gibt es 2020 eine Technik die für die Allgemeinheit mehr Interesse hat, dann schaut Vodafone und co. auch in die Röhre.
Da wir nur begrenzte Ressourcen haben, muss eben die mit weniger Wert für die Allgemeinheit zurückstecken. Die Richtlinien und Vergabe dazu ist aber allen Unternehmen vorher bekannt. Die Hersteller von Mikrophone oder ähnliches könnten ja auch andere Frequenzen nutzen, die für die freie Verwendung zur Verfügung stehen etwa. Oder austauschbare Transceiver Module, denn das Ablauf der Lizenzen war vorher bekannt. Dann hätten sie das Problem nicht und eine Alternative für ihre Kunden.
tho_schmitz schrieb:
Das Problem ist doch, dass ein Veranstalter oder Musiker, welcher sich ein 700-MHz-Gerät kauft, zum Kaufzeitpunkt nicht auf die Neufestlegung von Frequenznutzungen hingewiesen wurde. Man wird von ihm wohl auch kaum erwarten können, dass er sich vor dem Kauf mit den Details der Frequenzvergabeverordnung auseinandersetzt.
Da es sich hierbei um meist Unternehmen (Veranstalter) handelt die davon betroffen sind, sollten sie vor der Anschaffung in allen Bereich erkundigen. Das sollte ein Einkäufer schon tun, sonst ist er dort falsch. Also auch dort absehbar, wenn man das richtige Personal hat, entsprechend hätte man auf Lösungen mit austauschbaren Transceiver (oder andere Funktechnik) oder ähnlichen gesetzt. Da wir hier aber von mehreren Jahren sprechen, bei denen dann die Abschreibung längst gelaufen ist, schafft man sich eben neues Equipment an. Sind ja noch ein paar Jahre bis dort hin.
tho_schmitz schrieb:
Hand aufs Herz - hättest Du Dir vor dem VW-Skandal als Käufer eines Golf Diesels vor dem Erwerb die Abgasmessverfahren durchgelesen und dich mit dem Risiko auseinandergesetzt, dass bei Anwendung kreativer Messtricks die Zulassung gefährdet sein und damit der Wert deines Neuwagens rapide herabgesetzt werden kann? Wohl kaum. Vielmehr empfindet das der Käufer (auch ein gewerblicher) da wie dort als kalte Enteignung, und nur darum geht es mir.
Das sind aber zwei ganz unterschiedliche Typen. Hier war bereits bei Ausstellungen der Lizenzen klar, dass diese nicht verlängert werden könnten. Risiko also absehbar, für alle Seiten, in deinem Fall aber war nicht vorher schon publiziert das die Messwerte falsch sind – somit das Risiko nicht bekannt.
So war es doch auch bei der ersten digitalen Dividende, da wurden nämlich die Frequenzen empfohlen(!), die bei der jetzigen zweiten digitalen Dividene ebenfalls an die Unterwegs-jeden-Sch**ß-auf-Youtube-Gucker verhökert werden.
Doch...
Mein letzten beiden Monate:
März: 230 GB
April: 170 GB
Bestes Beispiel dafür, dass Datenverkehr für mobile Geräte (also nicht stationäre Teilnehmer, die als "DSL-Ersatz" in ländlichen Gegenden herhalten müssen) teurer werden muss, damit man sich auf das Nötigste beschränkt.
Das schaffe ich nichtmal Zuhause am DSL-Anschluss...
Diese Frage kann unmöglich pauschal beantwortet werden, da spielen einige Faktoren eine Rolle, wie genutzte Sendeleistung, Höhe der Antennen über dem Boden u. die Topografie der Landschaft.
Sogar ob Bäume u. Sträucher Blätter haben oder nicht spielt da eine Rolle was die Funkausbreitung betrifft.
Popey900 schrieb:
Wie groß ist der Unterschied zwischen 3G,4G und dann 5G?
Da 3G in Deutschland nur bei Frequenzen oberhalb 2 GHz genutzt wird ist die Reichweite schlechter im Vergleich zu LTE bei 800 MHz.
Bei niedrigen Frequenzen ist die Reichweite in realem Gelände größer.
Pauschale Angaben in Meter oder Kilometer sind allerdings schwierig. Realistisch dürften 10 bis 15 Kilometer sein im Frequenzbereich 700 u. 800 MHz, bei der Nutzung von Aussenantennen bzw. dem Smartphone im Freien.
Ergänzung ()
Bärenmarke schrieb:
Bei den 700 MHZ Basistation hast du sogar eine Sendeleistung von 48 dBm, zumindest konnte unsere das vor 2 Jahren
Und welche war das? Eine TV-Sendeanlage? Ich denke mal die hatte eine höhere Sendeleistung falls eine DVB-T Sendeanlage gemeint ist.
(Beispiel: 10 kW = 40 dBW = 70 dBm)
Ergänzung ()
Dolph_Lundgren schrieb:
Mein letzten beiden Monate:
März: 230 GB
April: 170 GB