facebook: sperrung, nun fordert FB selfie!

Meist ist es eine Kopie des Ausweises, die verlangt wird.

Auch ist es völlig irrelevant, ob es rechtens ist oder nicht, Facebook gibt die Regeln vor, das kann man akzeptieren oder nicht.
 
ed_lumen schrieb:
die kennen mein gesicht gar nicht.
Dann ist das wahrscheinlich das Problem. Facebook möchte, dass du ein Profilbild verwendest, auf denen du erkennbar bist. Andere Bilder sind da nicht erlaubt.
Hattest du da ein anderes Bild reingeladen?
 
Hast du deinen Account wieder bekommen?
 
ohne jede info nun dies:

1725548379918.png

wer auf den unteren link clickt, erfährt ausschließlich: „Diese Seite ist derzeit nicht verfügbar“. wer meine (künstler-)seite unangemeldet besucht, sieht sie mit einem letzten beitrag: einer antwort einer person aus einer fremden FBgruppe, die auf meiner seite nichts zu suchen hatte.

ich habe weder das recht zu erfahren, was man mir vorwirft, noch auch nur die möglichkeit, inhalt und seite zu löschen. es sei denn, ich würde gegen herrn zuckerberg vor gericht ziehen.

ich habe beschwerde bei der bundesnetzagentur eingereicht, eingangsbestätigung ist eingetroffen.

mein insta-account ist (bisher) nicht betroffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
einen fb-account unter fantasienamen und ohne portrait einzureichten, ist kein problem. aber davon hab ich leider nichts.
 
die übergriffigkeit von FB kennt offenbar keine grenzen. in meinem (bisher nicht gesperrten) insta-account habe ich anläßlich einer ausstellungsankündigung in einem kommentar zu dieser auf die unbegründete sperrung meines FB-accounts hingewiesen. dieser hinweis wurde gelöscht! offenbar ist facebook eine chinesische seite. _ 3000!
 
Hast du einen Rechtsschutz, wäre mal interessant, was ein Rechtsanwalt dazu sagt und ob man das nicht einklagen kann.
 
Wenn Facebook nach einem Einspruch bzw. Überprüfung dein Konto wegen Betrug und Täuschung löscht, dann haben die auch im Falle eines Gerichtsprozesses was handfestes. Die sichern sich da rechtlich auch schon ab.

Und da muss ja schon ein schwerwiegender Verstoß vorliegen, wenn man so auf Facebook sieht, was da mittlerweile alles geduldet wird...

ed_lumen schrieb:
in meinem (bisher nicht gesperrten) insta-account habe ich anläßlich einer ausstellungsankündigung in einem kommentar zu dieser auf die unbegründete sperrung meines FB-accounts hingewiesen. dieser hinweis wurde gelöscht!

Was für eine "Ausstellungsankündigung"? Von Facebook?
Wenn du deinen Unmut über Facebook in Kommentarspalten anderer Seitenbetreiber auslässt, hätte ich als Inhaber solche Kommentare ebenfalls gelöscht - schon aus dem Grund, weil es dort nicht hingehört.
 
Die Bundesnetzagentur wird da nichts unternehmen, da bin ich mir ziemlich sicher.
Ergänzung ()

Es gibt wohl auch einige Rechtsanwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, solche Accounts wieder zurückzuholen, wird vermutlich aber nicht so wirklich günstig sein.
 
Goldsmith schrieb:
was ein Rechtsanwalt dazu sagt und ob man das nicht einklagen kann.
Zu 99% nein.

Nur alte Accounts duerfen (theoretisch) nicht aufgrund der Verwendung eines falschen Namens gesperrt werden.
Facebook hat es geschafft, die urspruenglich in Deutschland geltene Pseudonympflicht, also das man einen Internet Account unter einen Pseudonym und nicht seinem richtigen Namen anlegen darf, zu kippen.

https://www.wbs.legal/medienrecht/o...book-auch-unter-pseudonym-rechtmaessig-51179/
Stimmt du der Verifikation nicht zu, darf FB den Account schliessen.
 
@Ranayna,

das war mir jetzt nicht bekannt, danke.
 
danke für eure blühende fantasie. der account läuft auf meinen klarnamen, das ist ja der sinn der sache. auch habe ich nicht meinen „Unmut über Facebook in Kommentarspalten anderer Seitenbetreiber“ ausgelassen. dagegen konnte ich einen fantasieaccount einrichten, unter dem ich auf meiner nun für mich nur noch ansehbaren seite wenigstens darauf hinweisen konnte, daß dem eben so ist. und das konto wurde eben NICHT gelöscht, jeder kann es sehen. und ich kann es nicht mal löschen. sagte ich aber schon.
 
Schon seltsam, dass dies bei dir nicht funktioniert, ich habe das mal getestet, einen Facebook Account erstellt, dieser wurde gesperrt, Selfie hochgeladen und nach zwei Tagen war der Account wieder frei, innerhalb dieser zwei Tage, war der Account nicht zu sehen.
 
Waere mal interessant zu wissen, wie oft Bilder auf denen du zu erkennen bist und getaggt wurdest, von anderen bei Facebook hochgeladen wurden.

Wenn das ein da ein paar gibt, am besten von unterschiedlichen Benutzern, nach dem Motto: "Hier ein Bild mit meinem besten Freund Max Mustermann", kann sich Facebook sehr sicher sein, das dieses Gesicht auch wirklich zu "Max Mustermann" gehoert, und kann dich dann anhand eines Selfies ziemlich eindeutig identifizieren.

Ist fuer Facebook vermutlich wesentlich angenehmer als Personalausweiskopien. Denn die unterliegen wahrscheinlich ganz anderen Datenschutzgrundlagen, vorallem wenn sie nicht geschwaerzt sind.
 
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