BaseUser
Ensign
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- Feb. 2005
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Hallo Zusammen,
vor kurzem bestellte ich mir bei Amazon den Zotac Mag Mini Nettop für 250 €. Leider lag diesem keine Anleitung (weder in PDF noch in Papierform) für das BIOS bei; lediglich ein "Quickstart" Guide.
Nachdem ich es dann fertig gebracht habe, der Grafikkarte über das BIOS den RAM komplett abzuschalten, erhielt ich kein Bild mehr und auch keine Möglichkeit mehr in das BIOS zu kommen. Nach Anweisung der Hotline habe ich das Problem durch Öffnen des Gehäuses und entfernen der CMOS Batterie (BIOS-Reset) beheben können. Zwangsweise wurde hierdurch das Gehäuse beschädigt (was mich ziemlich ärgert!!). Die Beschädigung des Gehäuses bei der Öffnung des Gerätes wurde durch die Hotline vorausgesagt.
Naja, sei's drum.
Jetzt mal allgemein gesehen: Ist der Hersteller nicht verpflichtet eine Anleitung mit seinem Produkt auszuliefern?
Im Allgemeinen kann ich das Produkt auch nicht "voll" ausnutzen, da ich über keine Anleitung für das BIOS verfüge - oder?
Die Frage ist: Gibt es ein Gesetzt, bzw. einen Paragrafen, welche eine Regelung in so einem Fall vorsieht?
$ 434 BGB (2) hört sich passend an; allerdings geht es hier um eine Montageanleitung, nicht um eine Bedienungsanleitung.
Leider haben auch meine Recherchen über Google nur sehr waage Ergebnisse ans Licht gebracht.
Es wäre sehr nett, wenn mir hier jemand helfen könnte
vor kurzem bestellte ich mir bei Amazon den Zotac Mag Mini Nettop für 250 €. Leider lag diesem keine Anleitung (weder in PDF noch in Papierform) für das BIOS bei; lediglich ein "Quickstart" Guide.
Nachdem ich es dann fertig gebracht habe, der Grafikkarte über das BIOS den RAM komplett abzuschalten, erhielt ich kein Bild mehr und auch keine Möglichkeit mehr in das BIOS zu kommen. Nach Anweisung der Hotline habe ich das Problem durch Öffnen des Gehäuses und entfernen der CMOS Batterie (BIOS-Reset) beheben können. Zwangsweise wurde hierdurch das Gehäuse beschädigt (was mich ziemlich ärgert!!). Die Beschädigung des Gehäuses bei der Öffnung des Gerätes wurde durch die Hotline vorausgesagt.
Naja, sei's drum.
Jetzt mal allgemein gesehen: Ist der Hersteller nicht verpflichtet eine Anleitung mit seinem Produkt auszuliefern?
Im Allgemeinen kann ich das Produkt auch nicht "voll" ausnutzen, da ich über keine Anleitung für das BIOS verfüge - oder?
Die Frage ist: Gibt es ein Gesetzt, bzw. einen Paragrafen, welche eine Regelung in so einem Fall vorsieht?
$ 434 BGB (2) hört sich passend an; allerdings geht es hier um eine Montageanleitung, nicht um eine Bedienungsanleitung.
Leider haben auch meine Recherchen über Google nur sehr waage Ergebnisse ans Licht gebracht.
Es wäre sehr nett, wenn mir hier jemand helfen könnte
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