Ich sehe auch kein Grund für ein Sonderrecht.
Das ist doch der Vorteil unserer Demokratie und unserem bürokratischem Monster. Wir schaffen für fast jeden Sonderfall ein Urteil. In diesem Fall (Eltern geben die Tat zu und kennen den Täter, sagen ihn aber nicht) hat der BGH entschieden, möchten die Eltern nicht selber zahlen, müssen sie sagen welches Kind es war, weil sie vorher öffentlich zugegeben haben wer es ist. Es ging im Urteil nur noch um die Zahlungszuteilung. Wie man hier so irgnorant sein kann versteh ich nicht.
Wenn eine Person sagt sie weiß wer der Mörder ist, aber sie sagt es nicht kannst du diese Person mitnichten für Mord verurteilen.
In Strafverfahren wie deinem Mord, gibt es das Ordnungsmittel der Beugehaft. Also wenn wir mal wieder ein vollkommen nicht vergleichbares Thema wird Mord heranziehen, JA wir können auch dort Leute verurteilen. Möchte derjenige nicht in Haft muss er nur noch sagen wer es war (er hat ja schließlich vorher zugegeben das er weiß wer es war).
Hier haben wir ebenso die Situation dass die Frau schweigen kann obwohl sie es weiß, und die rechtslage so ist dass du dann halt einfach mal Pech hast.
Nächster Exkurs für dich: Wenn ich Kentniss von dieser Situation habe, habe ich 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten. OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2013, 2 WF 190/13
Die Frau braucht mir nicht zwangsläufig sagen wer es ist, kenne ich den entsprechenden Mann, und bezeugt mir der DNA-Test seine Vaterschaft. Kann ich aus dieser ZAhlung hinaus kommen.
Ich mein worauf willst du hinaus?
Anscheinen schaffst du es nicht mal von Anfang bis Ende dieses Thread meine Aussagen richtig zu lesen. Ich habe immer darauf hingewiesen, dass wir gerne über die Bestrafung und manche Zuordnung von Strafen reden können (illegales Straßenrennen Ordnungswidrigkeit, Schwarzfahren Straftat). NAtürlich läuft noch nicht alles richtig in unseren Gesetzen, aber gerade Urteil wie dieses bringen ja Stück für Stück klarheit und Rechtssicherheit. Wenn wir wie du willst immer alles auf Mord ummünzen, Jaich wäre dafür die Beugehaft für den Vater unbegrenzt zu verlängern, wenn er zugibt er weiß welches Kind den Postboten erscchossen hat. Hätte er von Anfang an ncihts zu der Angelegenheit gesagt, greift die Unschuldsbermutung. Moralisch kann man da vieles anders sehen, aber wenn wir keine Beweise haben, müssen wir das gegebene hinnehmen. Aber wir wissen wie gesagt sogut wie alles in dieser Situation, von daher ganz logisches Urteil. Das du diese Logik nicht verstehen willst, liegt wohl darin, dass du nur den Verurteilen willst, den man 100% alles nachweisen kann. Das würde unser Rechtssystem massiv behindern, Urteile auf Indizien, nur mit Zeugen oder DNA-Beweis wäre damit nicht ihne weiteres mehr haltbar, nur weil der Täter die Tat nicht mehr zugibt. Das wäre ein Schlag in die Gesichter der Opfer. Aber wenn das in deinem Sinne ist....
Hast du so einen Fall schonmal erlebt?
Nur weil es nicht im Gesetz geregelt ist, heißt das noch lange nicht, dass du Situation als gegeben hinnehmen musst. Ja durchaus kann dein Recht an Musikstreaming an Apple zurückfallen. Aber ich glaube du verstehst bzw. kennst halt viele Urteile nicht, da du nicht mit dem deutschen Recht dich befasst. Hätte dein Opa, dir die Zugangsdaten für Cloud und Co mit gekauften Liedern vererbt, wärst du der rechtliche Nachfolger dieser Güter. Bei den Zugangsdaten für Streaming ist das noch nicht geklärt. Auf der einen Seite hättest du die Zugangsdaten und würdest du Apple weiter bezahlen, hättest du auch Zugang zum Streaming. Wenn du nun Apple die Bezahlung verwirkst, auf welcher Rechtsgrundlage willst du dann Zugang zu Apple Music haben?
Die Eigentumsrechte sind beschränkt auf die Lebenszeit des Käufers.
Wenn diese in der Cloud liegen und du hast die Zugangsdaten gehen die Rechte auf dich über. Die Datei die du lokal vor Ort hast, bleiben in deinem Besitz, dort geht kein Recht an Apple zurück.
Das ist was du daraus mit deinen immer wieder nicht vergleichbaren Situationen.
Ähnlich wie im Urteil des Artikels muss natürlich abgewogen werden, welches Recht höher steht. Verweigerungsrecht zum Schutz der Familie oder das Recht der Rechteinhaber. Im Falle der Privatkopie, steht mein Recht auf eine Kopie immer höher als das Recht der Rechteinhaber auf Schutz geistigen Eigentums, solange ich es in meiner privaten Spähre behalte. Mit welchem Recht würde z.B. Paramount mich verklagen wollen, weil ich 10 BluRay´s von ihnen kopiert habe auf einer Festplatte? Ich habe es nicht verkauft oder öffentlich Zugänglich gemacht.
Das die Werkzeuge dazu hier in DE nicht öffentlich beworben werden dürfen, hat ja den Hintergrund, dass die Musik/Filmlobby diese Software als Werkzeug für die illegale Verbreitung ansehen. Dies ist auch einer der Gründe weshalb es auch digitale Kopien bei den meisten filmen gibt, um solchen Gesetzeskomplikationen entgegen zuwirken.
Hier sollte es vorallem eine Änderung geben dass die Privatkopie wieder ohne wenn und aber erlaubt ist und ebenso Tools sowohl Hard- als auch Software die das Anfertigen ermöglicht.
Es war in den ganzen letzten Jahren so dass die Rechte der Eigentümer von CD, DVD und co immer weiter beschnitten wurden.
Würden wir solche Software freigeben, würden die Rechteinhaber massiv ihren Rechte benachteiligt werden, sobald es um illegale Verbreitung geht. Der vermeintliche Vorteil des einen, ist der Nachteil des anderen. Wo du aber hier in den letzten Jahren eine massive Beschneidung der Rechte der Verbraucher siehst, entzieht sich meiner Kenntnis.
Achja kann man das? Was ist mit versteckten Schäden die sich mitunter erst Jahre später äußern werden? Auch beim Auto bleibt es letztendlich, trotz Gutachten eine Schätzung. Das Teil wird immerhin nicht bis auf die Einzelteile auseinander genommen und jedes Bauteil auf Haarrisse untersucht usw.
Du suchst ernsthaft das letzte Haar in der Suppe, nur um keinen Millimeter von deinem Standpunkt (der letzlich nicht richtig ist) abzuweichen? Das ein Gutachten nicht 100% ist, ok. Aber es kommt dem auf 95-99% nahe. Deine Haarrisse können aber auch durch andere Einflüsse entstanden sein. Dort wird festgelegt was man in einer Werkstatt für die Rep. bezahlen muss und der Wert steht fest. Aber einen digitalen Schaden kann man nunmal nicht 1-100% genau abschätzen. Da wir hier mit mehr als 2 Unbekannten rechnen. Und da ist der Gesetzgeber gefordert. Entweder gibt er uns eine Summe, Rahmen etc vor, oder er lässt uns Handlungsfreiraum und jeder Song wird seperat vor Gericht bewertet. Das hatten wir früher. Führt uns jetzt aber wieder zu dem Punkt Geld oder Sozialstunden.
Ich habe nichts gegen Verfolgung, sondern ob sich Leute daran die Taschen unnötig voll machen.
Deiner Auffassung nach verdient die Musikindustrie mehr an Gerichtsurteilen als an Alben und Konzerten? Durchaus ist in diesem einen Urteil mehr für 1 Album bezahlt worden als für den normalen Datenträger. Gegenfrage, wie viele CD´s wurden durch dieses Hochladen wiederum nicht verkauft und führen zu Mindereinnahmen? Ich denke ddu hast nur allgemein ein schlechtes Bild und Verhältnis zu Anwälten, Gerichten und Recht. Du möchtest dein Recht gegen alle anderen Durchsetzen egal ob die waage dabei in Schieflage gerät. Die Verklagung von privaten könnte natürlich massiv reduziert werden, indem wir die Strafe in Sozialstunden umwandeln. Aber wenn die derzeitige Lage es so nicht hergibt, kannst du nur unseren Gesetzgeber eine Vorhaltung machen, nicht der Musik/Filmindustrie.
Und klar kannst du den Schaden bei Raubkopien nicht genau beziffern, du kannst ihn gar nicht beziffern. Was wenn ich die Musik runtergeladen, auf CD gebrannt und ins Regal gestellt habe. Welcher Schaden ist entstanden? Hätte ich die Musik wirklich legal gekauft obwohl sie mir gar nicht so wichtig wäre?
Du siehst deinen Fehler, gehst auf ins Extrem, dass ein Schaden überhaupt nicht bezifferbar ist? Armer Tropf. Der reine Download von z.B. OCH wurde bisher in DE noch nicht komplett abschließend geklärt. Aber hier dürfte es durchaus schwierig werden dich als Schuldigen zu finden. Hier im Urteil ging es jedoch um einen Upload (meist Torrents), und da greift der Punkt öffentliche Zugänglichkeit. Das verändert die Sachlage zwar nur minimal aber entscheident.
Der Schaden kann mitunter nämlich auch einfach genau mal 0euro sein, das ist der Fall wenn ich sie keinem anderen hab zukommen lassen und selber gar nicht nutzen wollte sondern nur haben wollte auf HDD.
Im Grunde müsste also der Kläger hier auch erstmal beweisen dass ein CD Kauf stattgefunden hätte wenn der Angeklagte das Album nicht illegal gezogen hätte.
Liest du eingentlich auch das was du da schreibst? Sollte es jemals zu einem Urteil bei Privaten und OCH zum Thema Download kommen, kann man die Schadenshöhe klar an den runtergeladenen Datein messen. Nimmt dazu den Straßenpreis bzw. UVP (denke mal ersteres würde das Gericht nehmen) und urteilt. Die Frage ist doch eher, kommt es jemals dazu? Der OCH müsste ermittelt werden, die Datein gesichert, Log-Dateien müssten vorliegen, IP´s müssten mit Datein lückenlos verbunden sein, Anschlussinhaber ermittelt werden und deren Zugeständnis zur Tat. Und jetzt muss man als Rechteinhaber abwägen Klage für 3 Downloads (55,-€ + Rechtsanwalt 150,-€) oder illegale Verbreitung des Uploader (was derzeit nicht mit Sozialstunden belegt ist). Wahrscheinlicher ist hier sogar die Verfolgung des OCH Eigentümers. Der hat meist Premiumzugänge für Geld angeboten und dort ist es leichter an Geld zu kommen.
Dein Ansatz nachdem der Kläger erstmal einen möglich Kauf nachweisen müsste, ist so Weltfremd wie die Aussage, das Opfer(tot) müsste erstmal nachweisen das der Täter wirklich ihn töten wollte und nicht jemand anderen.
Ja warum ist es dazu überhaupt gekommen??
Weil der Gesetzgeber, die Abmahnanwälte, welche es wirklich übertrieben haben die Grundlage zunehmen. Natürlich ist es nicht perfekt geworden, aber die Gerichte haben weit aus weniger Fälle. Hätten wir gleich Sozialstunden genommen wäre dieser Irrsinn sofort verschwunden. Aber wen machst du hier den Vorwurf? Dem Gesetzgeber, der Musikindustrie oder den Anwälten? Kleiner Tipp hier gibt es nur 1 richtige Anwort.
Mit Politik hat das was "wir" da sehen eigentlich schon nicht mehr viel zu tun. Es ist eher ein Abwägen wieviel kann ich der breiten Masse noch wegnehmen für meine Auftraggeber und sie gleichzeitig noch bei Laune halten.
EU-Gegner/Politik-Gegner ? Da braucht man schon gar nicht mehr diskutieren. Wenn man wie du ein so engstirniges Weltbild hat, welches nie verändert werden kann und massiv vom Bösen beeinflusst ist, braucht man sich auch nicht wundern, wenn man ständig mit anderen Menschen in Konflikte gerät.
Wie gesagt ich halte von der reinen Musik als Geldeinnahmequelle nichts.
Bedarf das noch einer Anwort? Ich halte von deiner (evtl.) Arbeit nichts, man sollte dir nichts zahlen, egal welcher Arbeit du nachgehst?
Als nächstes sagt mir ein Straßenmusiker noch ich solle ihm Geld geben weil wenn ich diese Straße entlag laufe höre ich ja seine Musik und wenn ich nicht zahlen will ich die nächste Straße benutzen soll.
Sprich ich werde im Radio ja auch nicht gefragt ob ich überhaupt Künstler xy hören will.
Die könnten ihre Songs ja auch zeitverzögert rausbringen. Sprich erst auf bezahlplattformen und halbes jahr später dann erst frei im Radio.
Dein können liegt klar daran stets ins lächerliche abzudriften. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte er im öffentlichen Raum Geld von dir verlangen? Es lag ja nicht in deiner Spähre das er genau dort wo du bist, Musik gespielt hast. Hättest du ihn aufgefordert, ja schon sehr konstruiert, dann könnte man vielleicht noch ein gewisses anrecht auf Entgelt ins Spiel bringen.
Bei deinem letzten Punkt kann man sich mal wieder nur am Kopf fassen. Laufen die Lieder im ÖR Bereich bezahlst du Rundfunkbeiträge etc pp. die irgendwann über Quersups an die Künstler fließen, oder du hörst Private Radiosender, die sich mittels Werbung finanzieren.
Natürlich könnte man auch darüber diskutieren, dein Releasekonzept umzusetzen. Bedeutet nun aber auch, dass Künstler sagen könnten, ich möchte meine Musik nicht für umsonst verbreiten lassen oder nur Exklusiv gegen Entgelt bei einem Sender. Zu was sowas führt sehen wir ja bereits heute bei den vielen Film/Serien-Streaminganbieter.
Kannst ja gerne hierauf Antworten. Ich für meinen Teil höre auf. Du siehst weder eine Möglichkeit auf Akzeptanz dese Urteils an, noch das du wiederholt komplett falsche Sachverhalte verglichen hast. Das ich nicht immer 100% liegen ok. Habe ich aber auch so nie behauptet, aber bei dir ist es echt vergebene Mühe.
@Noxiel, hat Dr.MaRV deswegen jetzt einen lebenslangen Ban bekommen?
An den Rest, wir sehen/lesen uns bestimmt beim nächsten Thema zum Streitpunkt Filesharing