News Filesharing-Abmahnung: Eltern müssen den Namen ihrer Kinder verraten

Offenbar war es dem Gericht letztendlich egal den wahren Täter zu überführen. Solange gezahlt wird sind ja alle zufrieden. Interesant ist ferner auch dass wenn ich sage ich weiß wer es war aber ich sage nichts, ich selber wegen der Tat bestraft werde.
Komisch dass das bei anderen Taten wieder ganz anders läuft, wenn ich weiß wer der Mörder ist, aber nichts sage, wander ich nicht wegen Mord in den Bau.

Was dann letztendlich wieder zeigt worum es eigentlich geht: Nämlich nur ums Geld.

Das ne IP Adresse zur Identifizierung nicht ausreicht bzw nicht eindeutig ist hat sich zu den Richtern leider wohl immer noch nicht rumgesprochen (wobei O.K durch die Aussage der Eltern isses tatsächlich egal).
Weil es dabei nicht geht um DEN Täter zu fassen, sondern einfach nur um Geld, wer zahlt ist am Ende egal.
Interesanter Ansatz wenn mir derjenige Schadensersatz zahlen muss, obwohl er es am Ende gar nicht war.
Eine verweigerte Aussage wird mit der Straftat gleich gestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Abartige Strafe im Vergleich zum Plagiat und erlogenen Doktortiteln. Bei letzterem gibts ein wenig Medienrummel und das wars. Dabei wurden dort sowohl die Rechte Dritter massivst verletzt, das Bildungssystem in Frage gestellt und die Abschlüsse der Ehrlichen minderwertiger bzw. in den Dreck gezogen.

Fehlt nur noch die Freiheitsstrafe für Filesharer, während man bei Töten im Strassenverkehr nur 1 Monat Führerschein Entzug hat.
 
P4ge schrieb:
Dieser Vergleich mit "wenn ich im Supermarkt ne CD klaue ist günstiger" kann da nicht passen.

Doch, weil beim Diebstahl im Laden IMMER ein echter Schaden entsteht, bei ner Kopie aber nur dann, wenn derjenige ohne Kopie sonst wirklich das Produkt gekauft hätte. Und das machen nunmal die wenigsten. Wenn derjenige so oder so nicht gekauft hätte, dann machts für die Firma auch keinen Unterschied ob er sich ne Kopie macht oder nicht, denn es gibt in dem Fall keinen Schaden, so wie bei nem Diebstahl im Geschäft.

Wenn dir einer 10€ klaut wirst du das sicherlich auch anders beurteilen, als wenn jemand ohne dein Wissen deine 10€ kopiert hat und du irgendwann davon erfährst. ;)
 
P4ge schrieb:
Wie willst du als Plattenfirma denn beweisen, dass das genannte Album nur 100x weiterkopiert wurde. Oder 1000x oder 10.000x? Denn von den Kopien kann man wieder kopien erstellen usw.

Diese Potenzierung,wie oft das Album nun weiterkopiert wurde,um den Schaden "großzurechnen" stinkt zum Himmel. Wenn Person A das Werk an 10 Leute verteilt, diese das Werk ihrerseits auch wieder an jeweils 10 Leute verteilen, dann haben es im Endeffekt zwar 111 Leute auf der Platte, A ist aber trotzdem nur für die Verteilung an 10 Leute verantwortlich. Welcher Schaden nun tatsächlich maximal entstanden ist, könnte man anhand der geloggten Zeitdauer und der Uploadgeschwindigkeit des Anschlusses ziemlich genau berechnen.
Sicherlich, nun könnte man entgegenen,daß der Uploader das Werk ja wahrscheinlich länger angeboten hat,als er geloggt wurde. Allerdings könnte man sonst auch verlangen,daß einer,der Freitagnachmittag auf dem Heimweg mit dem Auto geblitzt wurde, auch für Mo-Do bestraft wird, wo er zwar nicht geblitzt wurde,aber ja trotzdem unterwegs war. Will sagen: Wenn schon Bestrafung,daß auch nur für die nachgewiesenen Vergehen.
 
Welcher Schaden nun tatsächlich maximal entstanden ist, könnte man anhand der geloggten Zeitdauer und der Uploadgeschwindigkeit des Anschlusses ziemlich genau berechnen.

Immer wieder aber nur auf Grundlage der 1 Personen die man mitloggt. Die Vervielfältigung dahinter müsste ebenfalls bedacht werden. Deshalb gab es ja schon eine Decklung solcher Abmahnkosten. Darauf die Anwaltskosten, die sich anhand des Streitwertes belaufen + Nebenkosten. Deshalb sind wir meist um die 3-4000 €.

wenn derjenige ohne Kopie sonst wirklich das Produkt gekauft hätte. Und das machen nunmal die wenigsten.

Das ist zwar oft Gegenstand von Umfragen, aber wirklich nachweisen kann man das nicht. Warum läd man sich das Album? Zunächst hat man interesse daran, allein das reicht den Rechtsinhabern aus.
Ob du nun langfristig das Album behalten hättest, ist zwar für dich interessant und für die Umfrage, aber den Rechteinhaber halt nicht. Mir als Unternehmer ist es doch auch egal, ob die geklaute Schaufel morgen wiederbringst. Du hast sich halt geklaut.

Aber nochmal, die Problematik am digitalen Diebstahl ist halt, das es keinen direkten Diebstahl gibt. Das betroffene Objekt wieder halt vermehrt. Und genau das macht es so schwierig. Im Vergleich zur analogen Welt, wo wie genau sagen können was eine Sache kostet, wann wo und wie sie geklaut wurde, fehlen uns solche wichtigen Eckpunkte in der digitalen Welt.

Wir haben als Nachweis nur die IP Adresse. Würden wir jedem Anschluss eines jeden Haushalts eine feste IP(v6) zuweisen, wären wir zwar der Eindeutigkeit näher, aber Datenschützer würden binnen Sekunden den gläsernen Bürger anmahnen. Gleiches gilt, wenn wir uns am Browser z.B. mit Personalien anmelden müssten. ABER wir wollen ja schließlich anonym bleiben. Hat ja Haufenweise Vorteile.

Wenn dir einer 10€ klaut wirst du das sicherlich auch anders beurteilen, als wenn jemand ohne dein Wissen deine 10€ kopiert hat und du irgendwann davon erfährst.

Wenn mir jemand die Idee eines neuen Sicherheitsmerkmals eines 10,-€ klaut, würde ich ihn auch auf entgangene Folgeschäden verklagen. Dein Beispiel ist mal wieder analog, das ist so nicht vergleichbar.
 
P4ge schrieb:
Immer wieder aber nur auf Grundlage der 1 Personen die man mitloggt. Die Vervielfältigung dahinter müsste ebenfalls bedacht werden. Deshalb gab es ja schon eine Decklung solcher Abmahnkosten. Darauf die Anwaltskosten, die sich anhand des Streitwertes belaufen + Nebenkosten. Deshalb sind wir meist um die 3-4000 €.

Es gibt allerdings Fälle, wo nur ein Köder passend zu Klickbetrügereien ausgelegt wird und das Werk als ganzes gar nicht im Umlauf ist. Folglich ist zu dem Hashwert die Komplettdatei, z. B. aus Ländern mit unzureichender Verfolgung, überhaupt nicht zu finden. Dass der Dateiname in der Torrent-Warteschlange ganz anders war, als der, der in der Abmahnung stand, versteht sich von selbst. Da über die Bereitstellung dieses 1% der Datei die IP festgestellt wird, soll das Opfer plötzlich den Straßenpreis 200 vollständiger Werke entrichten, ist ja nur das 20000fache. Das ist völlig absurd.
 
Da über die Bereitstellung dieses 1% der Datei die IP festgestellt wird, soll das Opfer plötzlich den Straßenpreis 200 vollständiger Werke entrichten, ist ja nur das 20000fache. Das ist völlig absurd.

Es soll also nur dann zu einer Anklage kommen, wenn von einem Uploader eine gesamte Datei in seiner Einheit hochgeladen worden ist. Dann aber soll auch nur diese Datei als Wert für den Wertersatz zur Berechnung herangezogen werden.
Wenn das dein Ansatz ist........, sorry das macht das das Konzept handlungsunfähig.

Ja das derzeitige System ist bestimmt nicht fehlerfrei, aber es muss auch ein Kompromiss gefunden werden. Desweiteren wird niemand gezwungen sind Alben illegal zu besorgen. Genauso wie niemand gezwungen wird zu schnell zu fahren. Ja wie können wie gesagt über die Strafen gerne debattieren, aber am Grundsatz der Findung des Schuldingen finde ich gibt es fast kein Verbesserungspotential, wenn wir nicht die statische IP einführen wollen.

Dass der Dateiname in der Torrent-Warteschlange ganz anders war, als der, der in der Abmahnung stand, versteht sich von selbst.

Schon mal ne Anklageschrift bekommen, bzw. selbst mal eine verfasst? Das wichtigste ist da eher das man weiß um welches Album etc. es geht, als dass man die Datei bis aufs letzte Bit exat ausschreibt.
 
Es soll also nur dann zu einer Anklage kommen, wenn von einem Uploader eine gesamte Datei in seiner Einheit hochgeladen worden ist. Dann aber soll auch nur diese Datei als Wert für den Wertersatz zur Berechnung herangezogen werden.
Wenn das dein Ansatz ist........, sorry das macht das das Konzept handlungsunfähig.
So wird es aber mMn in jedem anderen "Schadensfall" gehandhabt.
Wenn das dadurch nicht profitabel is - dann isses halt so!

Ich laß mich da gerne eines besseren belehren, aber mWn bekommt der Künstler davon eh nix sondern der Großteil geht an die Anwälte und versickert danach irgendwo beim Label.

Es wurde Kopiert als es Radio und Tonbänder gab, als Kassetten und Schallplatten ambach waren und das wird auch mit CDs und ka was noch kommt so sein.
Deswegen is noch kein "Künstler" verhungert!
Es gibt auch Statistiken, nach denen Leute die Musik kopieren auch mehr Musik kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man sollte auch bedenken dass Künstler sein und Musik machen kein Anrecht dadrauf gibt davon wie nen Millionär leben zu können.
Find ich immer lustig bei manchen Künstlern die meinen sie schreiben einmal alle 2Jahre nen Buch und dann würde das reichen. Und wenn es nicht reicht haben sie nen Schuldigen gefunden, es sind die ganzen Filesharer.

Was wäre denn so verkehrt mal umzudenken: Musik an sich gratis anzubieten für die nicht gewerbliche Nutzung und das Geld dann durch Konzerte, Fernsehauftritte etc zu verdienen? Wenn ein Song im Radio gespielt wird kann man auch so argumentieren es ist Werbung für den Künstler. Der Radiosender profitiert von dem Künstler indem er seine Songs spielt und Leute den Sender hören, und für den Künstler ist es positiv dass er dadurch an Bekanntheit zunimmt und potentielle Kunden für seine Konzerte.
Ich mein im Radio kann ich den Song umsonst hören, ich kann ihn mir sogar aufnehmen alles legal. Aber wenn der gleiche Song gerippt von einer CD stammt, was an sich immer noch der selbe Song ist ist es auf einmal illegal.
Das Anrecht auf die Privat Kopie wurde größtenteils auch abgeschafft. Zumindest auf die Filmindustrie trifft das vollumfänglich zu, weil dort quasi alles Kopiergeschützt ist.
Als Käufer erhalte ich gar keine eigenständige unverschlüsselte Kopie mehr sondern nur noch nen Haufen encryptischer Daten in vielen Fällen.
Will man dann seine gekaufte Musiksammlung in der Cloud oder whatever vererben, was man mit CDs und LPs früher machen konnte gibt auch wieder Stress, weil die Herrschaften doppelt und dreifach kassieren möchten.

Die Rechte der Bürger wurden hier in den letzten Jahren immer weiter beschnitten und die Anwalte müssen nichtmal ne wasserfeste Beweiskette haben um hier Verklagen und Abmahnen zu können.

Es gibt auch Statistiken, nach denen Leute die Musik kopieren auch mehr Musik kaufen.
Es gibt auch Downloader die einfach nur Songs sammeln. Da werden Songs runtergeladen und abgespeichert die aber mitunter nie gehört werden.
Da ist dann wohl auch die Frage erlaubt wie hoch denn da irgendein Schaden sein soll.
Was wenn ich einen Song lade und ihn direkt wieder lösche? Auch das wird nicht berücksichtigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
U-L-T-R-A schrieb:
Es gibt auch Statistiken, nach denen Leute die Musik kopieren auch mehr Musik kaufen.
Ich kaufe auch ohne zu kopieren, aber die meisten kennen nur noch ihr Streaming-Abo und wissen gar nicht, was ein Tonträger ist. Ich bin echt alt geworden.
 
So wird es aber mMn in jedem anderen "Schadensfall" gehandhabt.
Wenn das dadurch nicht profitabel is - dann isses halt so!

Aber nicht jeder ´"Schadensfall" ist mit digitalen Kopien vergleichbar. Mmn verstehst du einfach den unterschied nicht zwischen digitalen Verbrechen und Verbrechen im realen Leben. Da du ersteres als nicht nachweisbar anssiehst, ist die Diskussion hier nutzlos.

aber mWn bekommt der Künstler davon eh nix sondern der Großteil geht an die Anwälte und versickert danach irgendwo beim Label.

Dem ist nicht so. NAtürlich bekommt er nicht 100% des Streitwertes, aber er bekommt auch nicht 100% des Verkaufswertes einer CD. IdR sind das Qouten im unteren 1. stelligen Prozentbereich. Rechne das aber mal auf die vielzahl von illegalen Downloads hoch. Da ist natürlich verständlich das man dagegen vorgeht.

Musik an sich gratis anzubieten für die nicht gewerbliche Nutzung und das Geld dann durch Konzerte, Fernsehauftritte etc zu verdienen?

Nennt sich Indiebands. Wenn die aber ne kritische Masse erreichen, haben die auch keine Lust, wenn deren selbsterstellen Werke verbreitet werden, wenn Sie gleichzeitig Geld damit verdienen wollen.

Das Anrecht auf die Privat Kopie wurde größtenteils auch abgeschafft. Zumindest auf die Filmindustrie trifft das vollumfänglich zu, weil dort quasi alles Kopiergeschützt ist.
Als Käufer erhalte ich gar keine eigenständige unverschlüsselte Kopie mehr sondern nur noch nen Haufen encryptischer Daten in vielen Fällen.
Will man dann seine gekaufte Musiksammlung in der Cloud oder whatever vererben, was man mit CDs und LPs früher machen konnte gibt auch wieder Stress, weil die Herrschaften doppelt und dreifach kassieren möchten.

Du kannst privat immer noch Filme kopieren, solange sie keinen wirksamen Schutz haben und du die Kopie sowie das Original bei dir behälts. Mir ist bis heute noch keine BD untergekommen die einen wirksamen Schutz hatte.
Wenn du unverfälschte Musik haben willst, bleibt die nur ein unplugged Konzert, alles andere ist eh gecryptet. Warum man seine Musiksammlung auch nur digital vorhält (Cloud oder whatever) ist ja nunmal dein Problem. Ich machen diesen Quatsch nicht mit, und habe deshalb ein Problem weniger.

Es wurde Kopiert als es Radio und Tonbänder gab, als Kassetten und Schallplatten ambach waren und das wird auch mit CDs und ka was noch kommt so sein.
Deswegen is noch kein "Künstler" verhungert!
Es gibt auch Statistiken, nach denen Leute die Musik kopieren auch mehr Musik kaufen.

Aber du bezahlt auch urheberrechtsabgaben auf Rohlinge, Datenträger und Co. Deshalb kommt das System ebenfalls an Geld.
Und wenn deiner Meinung nach das alles nicht so schlimm ist, kündige doch deinen Job, produzieren Musik und biete sie nur auf Cloudflare an. Mal sehen wie lange du davon leben kannst. Nach deiner Auffassung kommt ja das Geld freiwillig zu dir.
 
kündige doch deinen Job, produzieren Musik und biete sie nur auf Cloudflare an.
Darum gehts doch nicht. Es geht darum dass es kein Anrecht auf Geldverdienen gibt oder reich werden. Ich kann auch nicht die Laufbahn eines Krankenpflegers einschlagen und dann meinen in 10 Jahren muss aber die erste Yacht drinsitzen.

Nennt sich Indiebands. Wenn die aber ne kritische Masse erreichen, haben die auch keine Lust, wenn deren selbsterstellen Werke verbreitet werden, wenn Sie gleichzeitig Geld damit verdienen wollen.
Andererseits würden sie auch mächtig blöd gucken wenn kein Radiosender es mehr nötig hätte deren Musik zu spielen wenn der Radiosender stattdessen auch was spielen könnte wo er keine Abgaben leisten müsste und das Geschäft dennoch gut läuft.
Bedenke ohne Verbreitung und Fans ist ein Musiker/eine Band nichts. Ich persönlich kaufe keine Musik. Würde es jeder so machen so müssten sich die Künstler und Plattenlabels ganz von allein was überlegen wie sie Geld verdienen wenn für die reine Musik allein kein Geld mehr zu verdienen ist.

Du kannst privat immer noch Filme kopieren, solange sie keinen wirksamen Schutz haben und du die Kopie sowie das Original bei dir behälts. Mir ist bis heute noch keine BD untergekommen die einen wirksamen Schutz hatte.
Tja nur dass die Gerichte da anderer Meinung sind als du zum Thema "wirksammer" Kopierschutz, denn eine Bluray zu kopieren ist nach wie vor nicht erlaubt weil du dabei einen Kopierschutz umgehst. Die Argumentationskette "er war aber nicht wirksam weil ich konnte ihn ja umgehen" zieht nicht vor Gericht.

Dem ist nicht so. NAtürlich bekommt er nicht 100% des Streitwertes, aber er bekommt auch nicht 100% des Verkaufswertes einer CD. IdR sind das Qouten im unteren 1. stelligen Prozentbereich. Rechne das aber mal auf die vielzahl von illegalen Downloads hoch. Da ist natürlich verständlich das man dagegen vorgeht.
Dass man dagegen vorgeht dagegen ist nicht einzuwänden. Dagegen dass ein ganzer Zweig sich aber nur damit beschäftigt und dadran auch kräftig verdient damit schon.
Wie sähe es wohl aus wenn man die Ersttäter stattdessen Sozialstunden aufbrummen würde. Wenn dann für den Rechteinhaber am Ende +/-0 rauskäme, so wie bei jedem anderen Bürger auch wenn er gegen etwas klagt, dann würde sich das ganz schnell erledigen.
Wenn mein Auto mir geklaut wird dann kann ich den Täter auch nicht auf irgendwelche Beträge verklagen, da bekomm ich meinen Schaden von ihm ersetzt (wenn ich Glück habe), und das wars.
Ich bekomm da nicht nochmal nen 1000er obendrauf weil es hätte ja sein können dass der Nachbar mein Auto mir für den doppelten Wert abkaufen würde und daher ich jetzt da nen finanziellen Schaden erlitten habe.
Ich muss den Schaden genau beziffern können. Die Contentmafia muss dieses nicht.

Warum man seine Musiksammlung auch nur digital vorhält (Cloud oder whatever) ist ja nunmal dein Problem. Ich machen diesen Quatsch nicht mit, und habe deshalb ein Problem weniger.
Es geht nicht darum wer etwas wie macht sondern dass es die Politik nicht interesiert dass der Bürger offenbar keine Rechte mehr hat, weil man diese ihm beraubt.
Wenn ich Musik kaufen, egal ob auf CD oder in der Cloud, so sollte ein Anrecht auf diese Musik bestehen, denn sie wurde bezahlt.
Sprich das heißt im Zweifel, bei Konkurs oder Todesfall muss ein Anrecht darauf bestehen diese Musik ohne einen Kopierschutz herunterzuladen, oder das Archiv muss übertragbar auf eine andere Person sein.
Alles andere wäre Enteignung. Mal angenommen ich verkaufe dir ein Auto, du stirbst, und damit geht es dann wieder in meinen Besitz über? Sprich ich habe Geld und Auto dann?

Da du ersteres als nicht nachweisbar anssiehst, ist die Diskussion hier nutzlos.
Der Schaden muss nachweisbar sein wenn ich etwas fordere.
Du hast recht die Diskussion ist sinnlos wenn man sagt "ja digital, wir können den Schaden nicht genau ermitteln, den Täter auch nicht, aber irgendwer muss jetzt zahlen"
Hat was von wilden Westen, wenn ein Mann noch ne Rechnung mit wem offen hat und nicht greifbar ist, erschießt man halt seinen Sohn und die Rechnung ist getilgt?
Ich mein was soll das werden? Weil es digital ist muss ich keine Beweise liefern können für das was ich fordere?
Was wenn ein Bankräuber in einem Hochhaus verschwindet. Wird da im Zweifel der Schaden durch die Anzahl der Mieter geteilt oder wie?

Wenn du etwas nicht beweisen kannst so hast du Pech. Ist bei jedem Bürger auch so. Angenommen du hast deinem Freund Geld geliehen, aber hast kein Nachweis oder sonstwas, wenn der sich quer stellt und behauptet du lügst so musst du es ihm beweisen. Kannst du das nicht, hast du Pech.

Fair wäre mit dem Vater und dem Sohn gewesen wenn man dem Vater Auflagen gestellt hätte wie er seinen Anschluss in Zukunft zu schützen hat, denn das "Verbrechen" wurde ja über seinen Anschluss begangen, ergo hat er dafür zu Sorgen dass sowas in Zukunft nicht nochmal passiert.
Ihn aber mit dem Täter gleichzustellen, das finde ich pervers.
Wenn ich mein Auto nicht abschließe und jemand klaut es und überfährt damit Leute werde ich auch nicht für Mord/Todschlag verknackt.

Wie man sieht geht es hier nicht um "Recht" oder "Fairness" sondern es ist einfach nur ein widerliches Business auf den Rücken von Unschuldigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast zwar immer gute Ansätze bei deinen Überlegungen, nur ziehst du zuschnell die falschen Schlüsse.
Es geht darum dass es kein Anrecht auf Geldverdienen gibt oder reich werden.

Sagt das irgendein Künstler? Haben wir das in diesem Thread irgendwo jemals gesagt? Mitnichten. Es ist aber auch vollkommen legitim, wenn du weiß dass deine Arbeit kopiert wird, juristisch dagegen vorzugehen. Das ist weder pervers noch Abzocke noch sonst irgendwas. Was manche Anwälte daraus machen, das ist vielleicht manchmal bedenklich. Aber wie gesagt das ganze Prinzip (Klagen gegen Private) deswegen als Einnahmequelle anzusehen halte ich für falsch.

Ich persönlich kaufe keine Musik.

(Hatte keine Lust den ganzen Absatz zu kopieren)
Spielt der Sender keine Lieder mehr von Gruppe an, müssen Sie sich halt überlegen, etwas neues zu produzieren oder aufhören. Ist doch bei jedem Künstler so. Es gibt auch welche, die machen komplett nur weil Sie die Musik mögen. Schau dir die nicht kommerziellen DJ´s an. IdR gibt es von deren Mix´s keine anzeige Platte. Nochnichtmal Mitschnitte irgendwo im Internet. Man weiß nur wo sie auflegen. Glaubst du die verklagen irgendwo auf der Welt jemanden der ihre Musik über das Internet verbreitet? Ich glaube es nicht, da dort nur Werbung für die Person betrieben wird. Wird aber Katy Perry´s neuer Song 2 Wochen vor Release verbreitet, entsteht ein Schaden, sowas sollte auch verfolgt werden.
Würden alle Menschen wie du keine Musik kaufen, wäre natürlich die frage, wie viele Künstler würde es dann noch geben? Es würde zumindest die geben, die diese "Arbeit" als Kunst ansehen und als Berreicherung ihres Lebens. In diesem Welt wissen aber auch die Schaffenden wie Sie sonst über die Runden kommen.

Tja nur dass die Gerichte da anderer Meinung sind als du zum Thema "wirksammer" Kopierschutz, denn eine Bluray zu kopieren ist nach wie vor nicht erlaubt weil du dabei einen Kopierschutz umgehst. Die Argumentationskette "er war aber nicht wirksam weil ich konnte ihn ja umgehen" zieht nicht vor Gericht.

1. Was ich in meinen privaten Räumen, mit Filmen anstelle die ich gekauft habe und die auch diese Räumlichkeiten nicht verlassen, kann mir kein Gericht verbieten. Denn es bekommt schließlich keiner mit.
2. Es besteht sehr wohl immernoch das Recht auf eine private Kopie, es wird zwar eingeschränkt durch den Kopierschutz aber trotzdem besteht es.
3. Wenn ich diese Kopie habe und sie hier behalte, warum sollte mich ein Gericht verklagen und auf welche Summe? Welcher Schaden ist dabei entstanden? Es fand keine Verbreitung statt, keine öffentliche Vorführung?

Wie sähe es wohl aus wenn man die Ersttäter stattdessen Sozialstunden aufbrummen würde.

Natürlich wäre ich sofort dabei. Habe auch nie etwas anderes behauptet. Wir würden somit wunderbar eine Verlagerung hin zu den wirklich wichtigen Prozessen finden. Keine 500 Anklagen gegen Private, sondern nur noch 5 gegen die Releasegruppe. Diese dann aber höher. Dein Vergleich mit dem Auto kannst du mal wieder total vergessen. Du merkst es immer noch nicht das es im Vergleich zur digitalen Ebene keinen genau messbaren Streitwert gibt.
Den Schaden an deinem Auto kann man genau beziffern, einen fiktiven "Verdienstausfall" im Internet bekommt man nie hin. Ihn aber deswegen als nicht existent oder wiederum extrem klein zu rechnen ist ebenfalls falsch. Natürlich ist ein Streittwert mit den Kosten für eine CD (ivm mit dem Threadanfangsthema) genauso falsch, wie die Annahme das dort 5 Mio Platten illegal erzeugt wurden. Einen genauen Wert wird man nicht ermitteln können.
Deshalb, ja der Gesetzgeber könnte hier wunderbar den privaten Haushalt schützen. Finde aber mal dafür eine Lobby. Es ist einfacher eine Deckelung für solche Abmahnung zu schreiben und zu hoffen der "Markt " reguliert sich selber als die Wurzel selbst anzugehen. Wie sehen es doch auf EU Ebene wie schwer sich Politiker sich tun mit dem Lizenzrecht.

Wenn ich Musik kaufen, egal ob auf CD oder in der Cloud, so sollte ein Anrecht auf diese Musik bestehen, denn sie wurde bezahlt.

Die Frage ist eher, kaufst du dir das RECHT auf das anhören oder tatsächlich das Musikstück (Kopie). IdR kauft man sich nur noch Rechte. Warum sind Spotify und Co so günstig? Was würde das denn kosten, wenn du jedes Musikstück mit 2,50€ bezahlen müsstest, wenn du es zu 90% gehört hättest. Dann bezahlst du keine 9,99€ mehr im Monat. Durch die Anfäge des Internets mit der Geiz ist Geil und Anonymmentalität ist den Leuten sowas doch nichts mehr Wert. HAuptsache billig, bin doch anonym im Netz. Warum hat denn das Kind die Datei runtergeladen? Zu der Zeit gab es schon Spotify. Selbst mit dem teuersten Handy, samt Vertrag und Spotify Premium hätte sie mit 90 Jahren weniger ausgegeben und mehr gehört, als "Schaden" durch diesen Prozess für sie entstanden ist. Und warum? Weil die meisten Menschen solche Downloads als nicht schlimm erachten.

Sprich das heißt im Zweifel, bei Konkurs oder Todesfall muss ein Anrecht darauf bestehen diese Musik ohne einen Kopierschutz herunterzuladen, oder das Archiv muss übertragbar auf eine andere Person sein.
Bei gekaufter Musik (nicht die Rechte, sondern das Stück selbst) welche z.B. von dir bei Amazon erworben wurde, enthält meist auch die Zusatzfunktion Autorip. Sprich du kannst dir das Album auch digital runerladen etc. Dieses Recht gilt auch nach deinem Tod, denn der Account kann vererbt werden. Nur weil du sowas nicht weißt, heißt das nicht das es sowas nicht gibt.

Der Schaden muss nachweisbar sein wenn ich etwas fordere.
Du hast recht die Diskussion ist sinnlos wenn man sagt "ja digital, wir können den Schaden nicht genau ermitteln, den Täter auch nicht, aber irgendwer muss jetzt zahlen"
Hat was von wilden Westen, wenn ein Mann noch ne Rechnung mit wem offen hat und nicht greifbar ist, erschießt man halt seinen Sohn und die Rechnung ist getilgt?
Ich mein was soll das werden? Weil es digital ist muss ich keine Beweise liefern können für das was ich fordere?
Was wenn ein Bankräuber in einem Hochhaus verschwindet. Wird da im Zweifel der Schaden durch die Anzahl der Mieter geteilt oder wie?

Schöner Ansatz, aber wie üblich ziehst du zu schnell die falschen Schlüsse. Ja du hast zumindest eingesehen, digital ist es schwer einen genauen Betrag zu ermitteln. Nehmen wir also einen fiktiven Schaden, wir wissen auch ungefähr wer es ist (hier Anschlussinhaber). Dieser sagt selbst er war es nicht, weiß aber wer es genau ist, sagt dieses aber nicht. Jetzt kommst du als Schuldeneintreiber in diese Situation. Den Inhaber willst du natürlich erstmal nicht belangen, denn er hat nichts verbrochen. Die 3 möglichen Täter kannst du aber auch nicht belangen, weil man dir nicht sagt wer es genau ist, und nur dann darfst du vollstrecken. Nach Meinung vieler hier (und nur dieser Schluss lässt es zu) sollte man also sagen Pech gehabt?

Mitnichten, der BGH hat vollkommen zurecht entschieden: Wenn der Anschlussinhaber über den soetwas passiert ist unschuldig ist, aber sagt das er weiß wer es war aus seiner Familie, dieses auch sagen soll, wenn er selbst nicht für die Schäden aufkommen will.

Hier wird niemand erschossen oder sonstwas. Man könnte dem Sohn (aus deinem wildwest Beispiel) höchstens das Geld, wahlweise sein Pferd abnehmen. Warum du gleich wieder ins andere extrem abdriftest....
Die anderen Beispiele von dir sind nicht vergleichbar, auf soetwas muss ich nicht eingehen.

Fair wäre mit dem Vater und dem Sohn gewesen wenn man dem Vater Auflagen gestellt hätte wie er seinen Anschluss in Zukunft zu schützen hat, denn das "Verbrechen" wurde ja über seinen Anschluss begangen, ergo hat er dafür zu Sorgen dass sowas in Zukunft nicht nochmal passiert.
Ihn aber mit dem Täter gleichzustellen, das finde ich pervers.

Unter 17 Jahren, ja durchaus wäre so ein Urteil gefällt worden. Knackpunkt die Eltern haben den Fehler der Zugabe der Tat samt möglichen Täter gegeben und nur darum diskutieren wir hier. Nicht über die möglichen anderen Fälle. Vergleichbar mit einem 100 Meter laufen, befinden sich die Eltern 10cm vor der Ziellinie und wollen nun allen erklären Sie selbst sind gar nicht dort gelaufen. Wenn man schon soweit "gekommen" ist, sollte man mit allen Konsequenzen leben.
Das mit den Auflagen führt wieder zu dem Punkt oben, wie sollte man solche Fälle abändern (Sozialstunden). Ja hätten wir diese Rechtslage, wäre dieser Fall wahrscheinlich erst gar nicht entstanden.

Pervers ist es, dass du wahrscheinlich immer noch nicht den Fall hier verstanden hast. Lies dir dazu bitte nochmal den Artikel durch, vielleicht merkst du dann was Sache ist.

Wie man sieht geht es hier nicht um "Recht" oder "Fairness" sondern es ist einfach nur ein widerliches Business auf den Rücken von Unschuldigen.

Unschuldig sind nur die die nichts getan haben. In diesem Fall die Eltern. Und sie müssen auch nicht zahlen. Da man aber den wahren Täter, welchen man kennt und dieses auch offenkundig zugegeben hat, nicht nehmen will, müssen halt auch Unschuldige zahlen. Die Eltern stehen vor der Wahl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser sagt selbst er war es nicht, weiß aber wer es genau ist, sagt dieses aber nicht. Jetzt kommst du als Schuldeneintreiber in diese Situation. Den Inhaber willst du natürlich erstmal nicht belangen, denn er hat nichts verbrochen. Die 3 möglichen Täter kannst du aber auch nicht belangen, weil man dir nicht sagt wer es genau ist, und nur dann darfst du vollstrecken. Nach Meinung vieler hier (und nur dieser Schluss lässt es zu) sollte man also sagen Pech gehabt?

Mitnichten, der BGH hat vollkommen zurecht entschieden: Wenn der Anschlussinhaber über den soetwas passiert ist unschuldig ist, aber sagt das er weiß wer es war aus seiner Familie, dieses auch sagen soll, wenn er selbst nicht für die Schäden aufkommen will.
Entweder machst du den einen die Gesetze wie sie ihnen halt am besten gefallen oder du gehst dort mit Logik und Sachverstand heran.
Wenn ich den Vater hier bestrafen will für etwas was er nicht getan hat, mit welchem Recht sollte man dieses vorgehen dann nicht auch auf andere Gebiete ausweiten? "Das kann man nur in dem Fall so machen" lasse ich hier nicht gelten. Entweder man vertritt die Meinung eine Person für etwas zu bestrafen was sie nicht begangen hat oder man tut dieses eben nicht.
Ich halte es perse für Falsch die Person genau für die Tat zu bestrafen einfach aus dem Grund weil man nicht weiter ermitteln kann weil sie nichts sagt. In allen anderen juristischen Fällen hast du in so einem Fall nunmal einfach Pech. Ich sehe auch kein Grund für ein Sonderrecht.
Wenn eine Person sagt sie weiß wer der Mörder ist, aber sie sagt es nicht kannst du diese Person mitnichten für Mord verurteilen.
Wie gesagt wenn du der Meinung bist es ist okay Personen für Dinge zu bestrafen die sie nicht getan haben dann stehe dazu bitte aber auch bei anderen Sachverhalten. Denn entweder man regelt es generell so egal um was es geht, oder man tut dies nicht. Mir fällt kein Grund ein wieso es hier für die Musikbranche eine Extrawurst geben sollte.
Kleiner Exkurs: Wenn du herausfindest dass dein Kind nicht von dir ist kann nach heutiger Rechtslage die Mutter dir sogar verweigern zu sagen wer der tatsächlicher Erzeuger ist, auch wenn sie es weiß. Das entbindet dich natürlich NICHT zwangsweise von deiner Pflicht unterhalt zu zahlen. Sie hat darauf ein Anrecht, du aber nicht darauf zu wissen wer der Erzeuger ist um dir eventuell von diesem den gezahlten Unterhalt wiederholen zu können. Hier haben wir ebenso die Situation dass die Frau schweigen kann obwohl sie es weiß, und die rechtslage so ist dass du dann halt einfach mal Pech hast.

Hier wird niemand erschossen oder sonstwas.
Richtig, macht aber letztendlich kein Unterschied um was es geht in der Frage ob man jemanden für eine Tat bestrafen sollte die er nicht verübrt hat nur weil er weiß wie es war oder nicht.
Ich mein worauf willst du hinaus? Bei Kapitalverbrechen bestrafen wir Mitwissen wenn sie nicht reden einfach, bei Mord tun wir dies aber nicht? Man sollte dies einheitlich regeln, egal um was es letztendlich geht. Wenn du es bei Kapitalverbrechen okay findest dann gehe ich davon aus dass du es bei Mord auch okay findest, alles andere wäre für mich ne heuchlerische Doppelmoral, weil du dann wohl Kapital als wertvoller und schützenswerter ansiehst als Leben.

Bei gekaufter Musik (nicht die Rechte, sondern das Stück selbst) welche z.B. von dir bei Amazon erworben wurde, enthält meist auch die Zusatzfunktion Autorip. Sprich du kannst dir das Album auch digital runerladen etc. Dieses Recht gilt auch nach deinem Tod, denn der Account kann vererbt werden. Nur weil du sowas nicht weißt, heißt das nicht das es sowas nicht gibt.

Sorry aber da bist eher du derjenige der etwas nicht weiß. Die Eigentumsrechte sind beschränkt auf die Lebenszeit des Käufers. Bei Apple ist dies zB so. Ist dieser Musikkauf (mit Streaming bist du angefangen ich habe die ganze Zeit von Kauf gesprochen) jetzt also noch vergleichbar mit dem Kauf von CDs und LPs? Als mein Opa gestorben ist war es nicht so dass der Verkäufer seine Platten wieder haben wollte. Hast du so einen Fall schonmal erlebt?

1. Was ich in meinen privaten Räumen, mit Filmen anstelle die ich gekauft habe und die auch diese Räumlichkeiten nicht verlassen, kann mir kein Gericht verbieten. Denn es bekommt schließlich keiner mit.
2. Es besteht sehr wohl immernoch das Recht auf eine private Kopie, es wird zwar eingeschränkt durch den Kopierschutz aber trotzdem besteht es.
3. Wenn ich diese Kopie habe und sie hier behalte, warum sollte mich ein Gericht verklagen und auf welche Summe? Welcher Schaden ist dabei entstanden? Es fand keine Verbreitung statt, keine öffentliche Vorführung?
Schwachsinndiskussion. Ich kann auch Nachts Katzen ertränken in meiner Wohnung ohne dass ich dafür bestraft werde weil es niemand mitbekommt.
Was wer tut darum geht es nicht sondern es geht um schwachsinnige Gesetze und Urteile.
Klar gibt es das Recht auf Privatkopie. Dumm nur dass du perse von diesem Recht gar nichts mehr hast weil du bei 99% der Datenträger bei Wahrnehmung dieses Rechts gegen ein anderes Recht verstoßen würdest. Und die Krönung wird dem ganzen noch dadurch aufgesetzt dass du auf Rohlinge usw Abgaben zahlen musst, weil du ja Privatkopien anfertigen könntest, was du aber letztendlich von den meisten Dingen gar nicht tun dürfest.
Und wie sieht es für die andere Seite aus? Die kassieren Geld für etwas, was die Nutzer gar nicht mehr tun können.
In so einer Situation wäre ich auch gerne, der Arbeitgeber muss mich bezahlen, hat aber kein Anrecht drauf dass ich zur Arbeit gehe.
Hier sollte es vorallem eine Änderung geben dass die Privatkopie wieder ohne wenn und aber erlaubt ist und ebenso Tools sowohl Hard- als auch Software die das Anfertigen ermöglicht.
Es war in den ganzen letzten Jahren so dass die Rechte der Eigentümer von CD, DVD und co immer weiter beschnitten wurden.

Den Schaden an deinem Auto kann man genau beziffern, einen fiktiven "Verdienstausfall" im Internet bekommt man nie hin.
Achja kann man das? Was ist mit versteckten Schäden die sich mitunter erst Jahre später äußern werden? Auch beim Auto bleibt es letztendlich, trotz Gutachten eine Schätzung. Das Teil wird immerhin nicht bis auf die Einzelteile auseinander genommen und jedes Bauteil auf Haarrisse untersucht usw.

Wird aber Katy Perry´s neuer Song 2 Wochen vor Release verbreitet, entsteht ein Schaden, sowas sollte auch verfolgt werden.
Ich habe nichts gegen Verfolgung, sondern ob sich Leute daran die Taschen unnötig voll machen.

Aber wie gesagt das ganze Prinzip (Klagen gegen Private) deswegen als Einnahmequelle anzusehen halte ich für falsch.
Ich nicht weil es dabei nunmal um Geld geht. Bei den ganzen Lizenzklagen ebenso. Dort wird ja teilweise auch gewartet mit der Klage bis am meisten zu holen ist. Wie kann man in so einem Fall sich noch hinstellen und behaupten es ginge nicht um Geld.
Und klar kannst du den Schaden bei Raubkopien nicht genau beziffern, du kannst ihn gar nicht beziffern. Was wenn ich die Musik runtergeladen, auf CD gebrannt und ins Regal gestellt habe. Welcher Schaden ist entstanden? Hätte ich die Musik wirklich legal gekauft obwohl sie mir gar nicht so wichtig wäre?
Der Schaden kann mitunter nämlich auch einfach genau mal 0euro sein, das ist der Fall wenn ich sie keinem anderen hab zukommen lassen und selber gar nicht nutzen wollte sondern nur haben wollte auf HDD.
Im Grunde müsste also der Kläger hier auch erstmal beweisen dass ein CD Kauf stattgefunden hätte wenn der Angeklagte das Album nicht illegal gezogen hätte.

Es ist auch noch erwähnenswert dass du die Deckelung ins Spiel gebracht hast. Ja warum ist es dazu überhaupt gekommen?? Bestimmt nicht weil es nie ums Geldverdienen ging. Und auch mit ner Deckelung geht es immer noch ums Geld verdienen, wieso sollten die sonst klagen? Und denkst du ohne Deckelung würde es da "realistische" Summen geben? Da hätten wir wohl eher 10.000euro pro Song.

Wie sehen es doch auf EU Ebene wie schwer sich Politiker sich tun mit dem Lizenzrecht.
Mit Politik hat das was "wir" da sehen eigentlich schon nicht mehr viel zu tun. Es ist eher ein Abwägen wieviel kann ich der breiten Masse noch wegnehmen für meine Auftraggeber und sie gleichzeitig noch bei Laune halten.

Würden alle Menschen wie du keine Musik kaufen, wäre natürlich die frage, wie viele Künstler würde es dann noch geben? Es würde zumindest die geben, die diese "Arbeit" als Kunst ansehen und als Berreicherung ihres Lebens. In diesem Welt wissen aber auch die Schaffenden wie Sie sonst über die Runden kommen.
Wie gesagt ich halte von der reinen Musik als Geldeinnahmequelle nichts. Vorallem deswegen nicht weil man es gar nicht steuern kann. Und es irgendwo auch lächerlich ist den Song im Radio aufnehmen zu dürfen, ihn aber irgendwo herunterladen nicht und am Ende ist der Song auf der Festplatte der selbe.
Als nächstes sagt mir ein Straßenmusiker noch ich solle ihm Geld geben weil wenn ich diese Straße entlag laufe höre ich ja seine Musik und wenn ich nicht zahlen will ich die nächste Straße benutzen soll.
Sprich ich werde im Radio ja auch nicht gefragt ob ich überhaupt Künstler xy hören will.
Die könnten ihre Songs ja auch zeitverzögert rausbringen. Sprich erst auf bezahlplattformen und halbes jahr später dann erst frei im Radio.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe auch kein Grund für ein Sonderrecht.

Das ist doch der Vorteil unserer Demokratie und unserem bürokratischem Monster. Wir schaffen für fast jeden Sonderfall ein Urteil. In diesem Fall (Eltern geben die Tat zu und kennen den Täter, sagen ihn aber nicht) hat der BGH entschieden, möchten die Eltern nicht selber zahlen, müssen sie sagen welches Kind es war, weil sie vorher öffentlich zugegeben haben wer es ist. Es ging im Urteil nur noch um die Zahlungszuteilung. Wie man hier so irgnorant sein kann versteh ich nicht.

Wenn eine Person sagt sie weiß wer der Mörder ist, aber sie sagt es nicht kannst du diese Person mitnichten für Mord verurteilen.

In Strafverfahren wie deinem Mord, gibt es das Ordnungsmittel der Beugehaft. Also wenn wir mal wieder ein vollkommen nicht vergleichbares Thema wird Mord heranziehen, JA wir können auch dort Leute verurteilen. Möchte derjenige nicht in Haft muss er nur noch sagen wer es war (er hat ja schließlich vorher zugegeben das er weiß wer es war).

Hier haben wir ebenso die Situation dass die Frau schweigen kann obwohl sie es weiß, und die rechtslage so ist dass du dann halt einfach mal Pech hast.

Nächster Exkurs für dich: Wenn ich Kentniss von dieser Situation habe, habe ich 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten. OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2013, 2 WF 190/13
Die Frau braucht mir nicht zwangsläufig sagen wer es ist, kenne ich den entsprechenden Mann, und bezeugt mir der DNA-Test seine Vaterschaft. Kann ich aus dieser ZAhlung hinaus kommen.

Ich mein worauf willst du hinaus?

Anscheinen schaffst du es nicht mal von Anfang bis Ende dieses Thread meine Aussagen richtig zu lesen. Ich habe immer darauf hingewiesen, dass wir gerne über die Bestrafung und manche Zuordnung von Strafen reden können (illegales Straßenrennen Ordnungswidrigkeit, Schwarzfahren Straftat). NAtürlich läuft noch nicht alles richtig in unseren Gesetzen, aber gerade Urteil wie dieses bringen ja Stück für Stück klarheit und Rechtssicherheit. Wenn wir wie du willst immer alles auf Mord ummünzen, Jaich wäre dafür die Beugehaft für den Vater unbegrenzt zu verlängern, wenn er zugibt er weiß welches Kind den Postboten erscchossen hat. Hätte er von Anfang an ncihts zu der Angelegenheit gesagt, greift die Unschuldsbermutung. Moralisch kann man da vieles anders sehen, aber wenn wir keine Beweise haben, müssen wir das gegebene hinnehmen. Aber wir wissen wie gesagt sogut wie alles in dieser Situation, von daher ganz logisches Urteil. Das du diese Logik nicht verstehen willst, liegt wohl darin, dass du nur den Verurteilen willst, den man 100% alles nachweisen kann. Das würde unser Rechtssystem massiv behindern, Urteile auf Indizien, nur mit Zeugen oder DNA-Beweis wäre damit nicht ihne weiteres mehr haltbar, nur weil der Täter die Tat nicht mehr zugibt. Das wäre ein Schlag in die Gesichter der Opfer. Aber wenn das in deinem Sinne ist....

Hast du so einen Fall schonmal erlebt?
Nur weil es nicht im Gesetz geregelt ist, heißt das noch lange nicht, dass du Situation als gegeben hinnehmen musst. Ja durchaus kann dein Recht an Musikstreaming an Apple zurückfallen. Aber ich glaube du verstehst bzw. kennst halt viele Urteile nicht, da du nicht mit dem deutschen Recht dich befasst. Hätte dein Opa, dir die Zugangsdaten für Cloud und Co mit gekauften Liedern vererbt, wärst du der rechtliche Nachfolger dieser Güter. Bei den Zugangsdaten für Streaming ist das noch nicht geklärt. Auf der einen Seite hättest du die Zugangsdaten und würdest du Apple weiter bezahlen, hättest du auch Zugang zum Streaming. Wenn du nun Apple die Bezahlung verwirkst, auf welcher Rechtsgrundlage willst du dann Zugang zu Apple Music haben?
Die Eigentumsrechte sind beschränkt auf die Lebenszeit des Käufers.
Wenn diese in der Cloud liegen und du hast die Zugangsdaten gehen die Rechte auf dich über. Die Datei die du lokal vor Ort hast, bleiben in deinem Besitz, dort geht kein Recht an Apple zurück.

Schwachsinndiskussion

Das ist was du daraus mit deinen immer wieder nicht vergleichbaren Situationen.
Ähnlich wie im Urteil des Artikels muss natürlich abgewogen werden, welches Recht höher steht. Verweigerungsrecht zum Schutz der Familie oder das Recht der Rechteinhaber. Im Falle der Privatkopie, steht mein Recht auf eine Kopie immer höher als das Recht der Rechteinhaber auf Schutz geistigen Eigentums, solange ich es in meiner privaten Spähre behalte. Mit welchem Recht würde z.B. Paramount mich verklagen wollen, weil ich 10 BluRay´s von ihnen kopiert habe auf einer Festplatte? Ich habe es nicht verkauft oder öffentlich Zugänglich gemacht.
Das die Werkzeuge dazu hier in DE nicht öffentlich beworben werden dürfen, hat ja den Hintergrund, dass die Musik/Filmlobby diese Software als Werkzeug für die illegale Verbreitung ansehen. Dies ist auch einer der Gründe weshalb es auch digitale Kopien bei den meisten filmen gibt, um solchen Gesetzeskomplikationen entgegen zuwirken.

Hier sollte es vorallem eine Änderung geben dass die Privatkopie wieder ohne wenn und aber erlaubt ist und ebenso Tools sowohl Hard- als auch Software die das Anfertigen ermöglicht.
Es war in den ganzen letzten Jahren so dass die Rechte der Eigentümer von CD, DVD und co immer weiter beschnitten wurden.

Würden wir solche Software freigeben, würden die Rechteinhaber massiv ihren Rechte benachteiligt werden, sobald es um illegale Verbreitung geht. Der vermeintliche Vorteil des einen, ist der Nachteil des anderen. Wo du aber hier in den letzten Jahren eine massive Beschneidung der Rechte der Verbraucher siehst, entzieht sich meiner Kenntnis.

Achja kann man das? Was ist mit versteckten Schäden die sich mitunter erst Jahre später äußern werden? Auch beim Auto bleibt es letztendlich, trotz Gutachten eine Schätzung. Das Teil wird immerhin nicht bis auf die Einzelteile auseinander genommen und jedes Bauteil auf Haarrisse untersucht usw.

Du suchst ernsthaft das letzte Haar in der Suppe, nur um keinen Millimeter von deinem Standpunkt (der letzlich nicht richtig ist) abzuweichen? Das ein Gutachten nicht 100% ist, ok. Aber es kommt dem auf 95-99% nahe. Deine Haarrisse können aber auch durch andere Einflüsse entstanden sein. Dort wird festgelegt was man in einer Werkstatt für die Rep. bezahlen muss und der Wert steht fest. Aber einen digitalen Schaden kann man nunmal nicht 1-100% genau abschätzen. Da wir hier mit mehr als 2 Unbekannten rechnen. Und da ist der Gesetzgeber gefordert. Entweder gibt er uns eine Summe, Rahmen etc vor, oder er lässt uns Handlungsfreiraum und jeder Song wird seperat vor Gericht bewertet. Das hatten wir früher. Führt uns jetzt aber wieder zu dem Punkt Geld oder Sozialstunden.

Ich habe nichts gegen Verfolgung, sondern ob sich Leute daran die Taschen unnötig voll machen.

Deiner Auffassung nach verdient die Musikindustrie mehr an Gerichtsurteilen als an Alben und Konzerten? Durchaus ist in diesem einen Urteil mehr für 1 Album bezahlt worden als für den normalen Datenträger. Gegenfrage, wie viele CD´s wurden durch dieses Hochladen wiederum nicht verkauft und führen zu Mindereinnahmen? Ich denke ddu hast nur allgemein ein schlechtes Bild und Verhältnis zu Anwälten, Gerichten und Recht. Du möchtest dein Recht gegen alle anderen Durchsetzen egal ob die waage dabei in Schieflage gerät. Die Verklagung von privaten könnte natürlich massiv reduziert werden, indem wir die Strafe in Sozialstunden umwandeln. Aber wenn die derzeitige Lage es so nicht hergibt, kannst du nur unseren Gesetzgeber eine Vorhaltung machen, nicht der Musik/Filmindustrie.

Und klar kannst du den Schaden bei Raubkopien nicht genau beziffern, du kannst ihn gar nicht beziffern. Was wenn ich die Musik runtergeladen, auf CD gebrannt und ins Regal gestellt habe. Welcher Schaden ist entstanden? Hätte ich die Musik wirklich legal gekauft obwohl sie mir gar nicht so wichtig wäre?

Du siehst deinen Fehler, gehst auf ins Extrem, dass ein Schaden überhaupt nicht bezifferbar ist? Armer Tropf. Der reine Download von z.B. OCH wurde bisher in DE noch nicht komplett abschließend geklärt. Aber hier dürfte es durchaus schwierig werden dich als Schuldigen zu finden. Hier im Urteil ging es jedoch um einen Upload (meist Torrents), und da greift der Punkt öffentliche Zugänglichkeit. Das verändert die Sachlage zwar nur minimal aber entscheident.

Der Schaden kann mitunter nämlich auch einfach genau mal 0euro sein, das ist der Fall wenn ich sie keinem anderen hab zukommen lassen und selber gar nicht nutzen wollte sondern nur haben wollte auf HDD.
Im Grunde müsste also der Kläger hier auch erstmal beweisen dass ein CD Kauf stattgefunden hätte wenn der Angeklagte das Album nicht illegal gezogen hätte.

Liest du eingentlich auch das was du da schreibst? Sollte es jemals zu einem Urteil bei Privaten und OCH zum Thema Download kommen, kann man die Schadenshöhe klar an den runtergeladenen Datein messen. Nimmt dazu den Straßenpreis bzw. UVP (denke mal ersteres würde das Gericht nehmen) und urteilt. Die Frage ist doch eher, kommt es jemals dazu? Der OCH müsste ermittelt werden, die Datein gesichert, Log-Dateien müssten vorliegen, IP´s müssten mit Datein lückenlos verbunden sein, Anschlussinhaber ermittelt werden und deren Zugeständnis zur Tat. Und jetzt muss man als Rechteinhaber abwägen Klage für 3 Downloads (55,-€ + Rechtsanwalt 150,-€) oder illegale Verbreitung des Uploader (was derzeit nicht mit Sozialstunden belegt ist). Wahrscheinlicher ist hier sogar die Verfolgung des OCH Eigentümers. Der hat meist Premiumzugänge für Geld angeboten und dort ist es leichter an Geld zu kommen.
Dein Ansatz nachdem der Kläger erstmal einen möglich Kauf nachweisen müsste, ist so Weltfremd wie die Aussage, das Opfer(tot) müsste erstmal nachweisen das der Täter wirklich ihn töten wollte und nicht jemand anderen.

Ja warum ist es dazu überhaupt gekommen??

Weil der Gesetzgeber, die Abmahnanwälte, welche es wirklich übertrieben haben die Grundlage zunehmen. Natürlich ist es nicht perfekt geworden, aber die Gerichte haben weit aus weniger Fälle. Hätten wir gleich Sozialstunden genommen wäre dieser Irrsinn sofort verschwunden. Aber wen machst du hier den Vorwurf? Dem Gesetzgeber, der Musikindustrie oder den Anwälten? Kleiner Tipp hier gibt es nur 1 richtige Anwort.

Mit Politik hat das was "wir" da sehen eigentlich schon nicht mehr viel zu tun. Es ist eher ein Abwägen wieviel kann ich der breiten Masse noch wegnehmen für meine Auftraggeber und sie gleichzeitig noch bei Laune halten.

EU-Gegner/Politik-Gegner ? Da braucht man schon gar nicht mehr diskutieren. Wenn man wie du ein so engstirniges Weltbild hat, welches nie verändert werden kann und massiv vom Bösen beeinflusst ist, braucht man sich auch nicht wundern, wenn man ständig mit anderen Menschen in Konflikte gerät.

Wie gesagt ich halte von der reinen Musik als Geldeinnahmequelle nichts.

Bedarf das noch einer Anwort? Ich halte von deiner (evtl.) Arbeit nichts, man sollte dir nichts zahlen, egal welcher Arbeit du nachgehst?

Als nächstes sagt mir ein Straßenmusiker noch ich solle ihm Geld geben weil wenn ich diese Straße entlag laufe höre ich ja seine Musik und wenn ich nicht zahlen will ich die nächste Straße benutzen soll.
Sprich ich werde im Radio ja auch nicht gefragt ob ich überhaupt Künstler xy hören will.
Die könnten ihre Songs ja auch zeitverzögert rausbringen. Sprich erst auf bezahlplattformen und halbes jahr später dann erst frei im Radio.

Dein können liegt klar daran stets ins lächerliche abzudriften. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte er im öffentlichen Raum Geld von dir verlangen? Es lag ja nicht in deiner Spähre das er genau dort wo du bist, Musik gespielt hast. Hättest du ihn aufgefordert, ja schon sehr konstruiert, dann könnte man vielleicht noch ein gewisses anrecht auf Entgelt ins Spiel bringen.
Bei deinem letzten Punkt kann man sich mal wieder nur am Kopf fassen. Laufen die Lieder im ÖR Bereich bezahlst du Rundfunkbeiträge etc pp. die irgendwann über Quersups an die Künstler fließen, oder du hörst Private Radiosender, die sich mittels Werbung finanzieren.

Natürlich könnte man auch darüber diskutieren, dein Releasekonzept umzusetzen. Bedeutet nun aber auch, dass Künstler sagen könnten, ich möchte meine Musik nicht für umsonst verbreiten lassen oder nur Exklusiv gegen Entgelt bei einem Sender. Zu was sowas führt sehen wir ja bereits heute bei den vielen Film/Serien-Streaminganbieter.

Kannst ja gerne hierauf Antworten. Ich für meinen Teil höre auf. Du siehst weder eine Möglichkeit auf Akzeptanz dese Urteils an, noch das du wiederholt komplett falsche Sachverhalte verglichen hast. Das ich nicht immer 100% liegen ok. Habe ich aber auch so nie behauptet, aber bei dir ist es echt vergebene Mühe.
@Noxiel, hat Dr.MaRV deswegen jetzt einen lebenslangen Ban bekommen?
An den Rest, wir sehen/lesen uns bestimmt beim nächsten Thema zum Streitpunkt Filesharing ;)
 
Nächster Exkurs für dich: Wenn ich Kentniss von dieser Situation habe, habe ich 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten. OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2013, 2 WF 190/13
Die Frau braucht mir nicht zwangsläufig sagen wer es ist, kenne ich den entsprechenden Mann, und bezeugt mir der DNA-Test seine Vaterschaft. Kann ich aus dieser ZAhlung hinaus kommen.
Exkurs für dich: Fechtest du die Vaterschaft nicht an, weil du es vergisst, mal ganz davon abgesehen dass ich es sowieso für absoluten Schwachsinn halte dass es hier eine Frist gibt, um etwas anzufechten was ich nachweislich nicht bin, so hat der Mann weiterhin Pech. Obwohl er biologisch und nachweislich NICHT der Vater ist. Wo siehst du hier also irgendeine Art von Fairness auch nur Ansatzweise?
Lasst uns Leute für irgendwas haftbar machen was sie nicht sind. Interesiert uns nach 2 Jahren einfach nicht mehr wie die Fakten sind. Der Nachbar hatte ja Zeit anzufechten dass er nicht die Bank überfallen hat.
Absoluter Schwachsinn das ganze wie in so vielen Bereichen. Und da sieht man mal auch sehr deutlich dass es den Gerichten eher um irgendeinen juristischen Bullshit geht als um Fakten.
Diese 2 Jahresfrist ist nur dazu da weil der Staat keine Lust hat die Zeche zu zahlen und im Zweifel lieber einen Mann zahlen lässt, der biologisch nicht der Vater ist. Spart ja Steuern.
Die Frau befürchtet sowieso nix obwohl sie den Mann betrogen hat. Wo kämen wir denn auch dahin wenn es juristische Folgen für sie hätte. Das Wohle des Kindes kann dem Staat nicht wichtig sein, denn dann würde er ja Unterhalt zahlen im Zweifel wenn der biologische Vater nicht greifbar ist und nicht nen x beliebigen anderen Kerl der einfach irgendeine Frist nicht eingehalten haben soll.
Wobei du auch hier wenig Ahnung davon hast wie das in der Praxis abläuft. Wenn besagte Frau dem Gericht nämlich einfach sagt "wie? der wusste schon seit 3Jahren bescheid und hat es akzeptiert", und bringt dann noch ne Gute Freundin mit die das einfach mal bestätigt kommste aus der Nummer auch net mehr raus.

Weil der Gesetzgeber, die Abmahnanwälte, welche es wirklich übertrieben haben die Grundlage zunehmen.
Mit anderen Worten: Man hat erkannt dass es hierbei um die Kohle geht. Manche haben es übertrieben und dem wollte man einen Riegel vorschieben. Im Endeffekt ändert sich aber nichts daran dass es nach wie vor um Kohle geht, das gibt man sogar zu.
Würden wir solche Software freigeben, würden die Rechteinhaber massiv ihren Rechte benachteiligt werden, sobald es um illegale Verbreitung geht. Der vermeintliche Vorteil des einen, ist der Nachteil des anderen. Wo du aber hier in den letzten Jahren eine massive Beschneidung der Rechte der Verbraucher siehst, entzieht sich meiner Kenntnis.
Dass sich etwas deiner Kenntnis und deinem Verständnis entzieht ist mir bewusst.
Interesant ist auch dass du hier die Rechte der Industrie benachteidigt siehst, die der Bürger aber nicht. Auch nicht wenn deren Rechte in der praxis gar nicht mehr existent sind.

Dein Ansatz nachdem der Kläger erstmal einen möglich Kauf nachweisen müsste, ist so Weltfremd wie die Aussage, das Opfer(tot) müsste erstmal nachweisen das der Täter wirklich ihn töten wollte und nicht jemand anderen.
In Deutschland muss dem Täter genau dies bewiesen werden weil hier die Unschuldvermutung gilt.
Offenbar gilt sie aber nicht für jeden und nicht für alles, weil wäre ja doof. Fänds auch cooler wenn ich wen verknacken könnte obwohl ich keine Beweise habe.

Die Verklagung von privaten könnte natürlich massiv reduziert werden, indem wir die Strafe in Sozialstunden umwandeln. Aber wenn die derzeitige Lage es so nicht hergibt, kannst du nur unseren Gesetzgeber eine Vorhaltung machen, nicht der Musik/Filmindustrie.
"Die Lage es nicht hergibt". Köstlich! Mal angenommen die Lage würde es hergeben, na da würde die Musikindustrie sich doch sicher freuen wenn kriminelle Jugendliche die deren Musik illegal herunterladen jetzt sozialstunden ableisten müssen um wieder auf den richtigen Weg zu kommen. Die würden das bestimmt befürworten gell? Oder mag es vielleicht eher so sein dass dies gar nicht in deren Interesse liegt?

Im Falle der Privatkopie, steht mein Recht auf eine Kopie immer höher als das Recht der Rechteinhaber auf Schutz geistigen Eigentums, solange ich es in meiner privaten Spähre behalte. Mit welchem Recht würde z.B. Paramount mich verklagen wollen, weil ich 10 BluRay´s von ihnen kopiert habe auf einer Festplatte? Ich habe es nicht verkauft oder öffentlich Zugänglich gemacht.
Das die Werkzeuge dazu hier in DE nicht öffentlich beworben werden dürfen, hat ja den Hintergrund, dass die Musik/Filmlobby diese Software als Werkzeug für die illegale Verbreitung ansehen. Dies ist auch einer der Gründe weshalb es auch digitale Kopien bei den meisten filmen gibt, um solchen Gesetzeskomplikationen entgegen zuwirken.
Auch hier besitzt du wieder Halbwissen oder verschweigst absichtlich die Hälfte:
Das dein Recht auf Privatkopie höher steht als das der Rechteinhaben auf Schutz geistigen Eigentums ist Schwachsinn. Obendrein wäre es auch höchst interesant wie du denn überhaupt eine Kopie anfertigen willst, wo doch die Software dazu illegal ist. Du würdest dich also auch diesbezüglich strafbar machen. Fakt ist du hast keine legale Möglichkeit eine Kopie zu erstellen hierzulande.
Und der illegalen Verbreitung das ist auch einfach völlig haltlos, denn den Inhalt bekommst du nach wie vor an allen Ecken des Internets, einfach weil diese Leute vom Gesetz gar nicht tangiert werden, weil es sie nicht interesiert. Das ist genauso als verbietet man Waffen zur Selbstverteidigung um die Straßen sicherer machen zu wollen, ignoriert dabei aber die Tatsache dass Täter sich sowieso um diese Gesetze nicht scheren würden sondern ausschließlich der Gesetzestreue Bürger.
Digitale Kopie ala UltraViolet? Ja ganz tolle Sache. Dumm nur dass es hier auch Fristen gibt wielange die Codes einlösbar sind. Kaufst du die Bluray nicht wenn sie noch neu ist sondern erst 1-2Jahre später klappt das nämlich nicht mehr. Ganz davon zu schweigen dass die Kopie eine deutlich höhere Kompression hat bei Bild und Ton. Das kommt sicherlich auch den Leuten zu gute ich mein der Mehrwert einer "Kopie" ist ja unheimlich groß wenn diese eine schlechtere Qualität als das Original hat. Ist doch toll wenn ich den Film dann gucken darf, nur eben mit verminderter Qualität.

Natürlich könnte man auch darüber diskutieren, dein Releasekonzept umzusetzen. Bedeutet nun aber auch, dass Künstler sagen könnten, ich möchte meine Musik nicht für umsonst verbreiten lassen oder nur Exklusiv gegen Entgelt bei einem Sender. Zu was sowas führt sehen wir ja bereits heute bei den vielen Film/Serien-Streaminganbieter.
Und der Nachteil liegt genau wo? Mich stört nur diese Rosinenherauspickerei. Entweder der Künstler sagt "ja klar ihr könnt meine Musik gerne gratis spielen" oder er sagt eben "nein das will ich nicht" dann wäre das in meinen Augen, oder besser gesagt Ohren, vollkommen okay. Denn dann hätte er sein Willen doch bekommen, und ich würde auch nicht "ausversehen" seine Musik hören.
Nur ich zahl doch keine GEZ Gebühren, kann dann Gratis Musik im Radio hören, darf mir diese sogar auch legal aufnehmen und im Auto später hören, mach mich aber auf einmal strafbar wenn ich den selben Song irgendwo herunterlade.
Das wäre auch kein Betrug weil die Bereicherungsabsicht nicht gegeben wäre, einfach weil das Endergebnis im Grunde das gleiche ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben