FileSharing Abmahnung modifizierte Unterlassungserklärung

Ja, wen oder was soll ich trauen. Nehm ich mir einen Anwalt, wie wird der es machen. Oder schau ich dann nur in die Röhre. Leider habe ich schon so viel gehört und selber erlebt.
Wieso Tricks. Die wissen doch auch das der Anwalt auch nur tricksen möchte.
Ergänzung ()

Ok ich habe mich beruhigt. Gestern Abend habe ich Kontakt mit den Verbraucherschützer aufgenommen. Ich hoffe die melden sich bald. Melde mich dann.
 
Dass du den Verbraucherschutz eingeschaltet hast, ist ja schon mal gut. Aber ich kann deine Argumentation nicht ganz nachvollziehen.

Du wärst bereit gewesen, der gegnerischen Seite eine nicht gültige, modifizierte Unterlassungserklärung zu schicken (in der Hoffnung, dass sie es nicht merken?) und die geforderte Summe zu zahlen, aber einen eigenen Anwalt, der dann sogar gesetzlich dazu verpflichtet ist, deine Interessen zu vertreten, traust du nicht...
 
Sorry deine Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Anwälte sind eine Grauzone in Deutschland. Das weiß jeder der schon öfters mit denen zu tun hat. Wenn sie können zocken sie gerne ab. Das wird ihnen ins Blut gelegt.
Alles andere ist Augenwischerei und hat nichts mit der Wirklichkeit zutun.
 
Auch wenn ich deine Ausführung für falsch halte, wissen wir jetzt immerhin woran wir sind…
 
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Zu viel Better Call Saul geschaut? Sowas habe ich ja noch nicht erlebt, aber gut. Kenne da auch Einen, der rechtlich sauber beraten wurde, er es aber unbedingt so wollte wie er meint im Recht zu sein. Der Anwalt war für ihn dann natürlich auch ein Abzocker etc.

Aber mal Konkret. Wenn es einer meiner Familienmitglieder war, bin ich doch nicht verpflichtet eine Aussage als Anschlussinhaber zu machen. Oder gilt das nicht im Zivilrecht mit dem Aussageverweigerungsrecht?
 
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Latschuk schrieb:
Wenn sie können zocken sie gerne ab.
Ja. Und für wen? Für den Mandanten, und der wärst du in dem Fall. Glaub mir, ein Anwalt oder jetzt auch die Verbraucherzentrale ist der bessere Ausgangspunkt als da alleine was zu versuchen, wenn man nicht zufällig Jura in die passende Richtung studiert hat.

Natürlich versucht ein Anwalt erstmal alles (für dich) und legt auch Sachen auf den Tisch, mit denen er wahrscheinlich nicht durchkommt. Es gibt nämlich immer welche, die einknicken. So wie du fast. Das ist ein ganz normales Vorgehen. Das wiederum kann ein Anwalt besser einschätzen als man selbst und reagiert entsprechend darauf, womit die Forderung dann (hoffentlich) schrumpft.
 
Thorle schrieb:
Aber mal Konkret. Wenn es einer meiner Familienmitglieder war, bin ich doch nicht verpflichtet eine Aussage als Anschlussinhaber zu machen. Oder gilt das nicht im Zivilrecht mit dem Aussageverweigerungsrecht?
Letztendlich bist du dann als Anschlussinhaber auch der Haftende. Du könntest es ja nur weiterleiten mit der Aussage. Dazu zwingen wird dich keiner können, dann musst du aber auch mit den Konsequenzen leben.
 
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Die grundsätzliche Anschlussinhaberhaftung bei Nicht-Ermittelbarkeit des direkt Schuldigen wurde von einigen Gerichten gekippt, sofern gängige Schutzmechanismen des Netzwerkes aktiviert wurden.

Ich erinnere mich an ein Urteil, in dem die Inhaber nachweisen konnten, während der Tatzeit im Urlaub gewesen zu sein…
 
Ok, interessant zu wissen. Fällt aber wohl bei Sohn des Hauses hier raus insofern er dort auch wohnt.
 
Warum sollte man irgendwas eingestehen oder bezahlen bei diesen Abzockern.
Aussitzen und fertig! Wenn ein Wisch kommt formlos Widerspruch einlegen und fertig.
Da wird Geld an Hinz und Kunz bezahlt die teilweise noch nicht mal Rechteinhaber sind. Einfach mal ganz lieb nach einen beglaubigten Nachweis fragen. Da wird nix kommen.
Da braucht man sich auch nicht von Inkassoschreiben einschüchtern zu lassen und auch wenn nach dem 400. Widerspruch der erste Brief vom Gericht kommt .. Kreuz machen bei Widerspruch und gut ist. Das Schreiben kann sich jede Hausfrau ohne irgendwelchen rechtlichen Anspruch beim Gericht kaufen, da wird im Vorfeld geprüft. Erst nach dem schreiben wenn die andere Seite meint weiter zu gehen wird es offiziell. Danach gibts dann noch mal 2 Gelbe Briefe vom Gericht selbst -> Widerspruch und selbst beim 3 roten kann man noch sein Kreuzchen machen. Die Gegenseite hat doch eh nie was brauchbares in der Hand. der ganze Prozess der Mahnkosten Inkassso und Co Drohnungen zieht nur darauf ab die kosten Virtuell hoch zu treiben bis der andere einknickt. Mir wurde mal wegen einem Spiel 100€ in Rechnung gestellt. Danach wurden mir 3 weiter Anwälte und 4 verschieden Inkassos auf den Halz gehätzt, jeder hat seine Forderung wieder an den nächsten weiter gegeben um an sein Geld zu kommen und gleichzeitig stieg natürlich bei jedem die Verzugsgebühr. Zog sich über 2 jahre mit Forderungen Richtung 25.000€ aus den Ursprünglichen 100€. Danach kamen dann die Briefe vom Gericht und nach dem roten habe ich im leben nichts mehr von den Läden gehört.
Ähnlich lief es auch schon im Bekanntenkreis. Der deutsche Michel macht sich immer viel zu früh in die Hose.
 
zodkep1979 schrieb:
Warum sollte man irgendwas eingestehen oder bezahlen bei diesen Abzockern.
Aussitzen und fertig!
Das halte ich für völlig fahrlässig, gerade RKA - Anwälte sind dafür bekannt, ihre Forderungen auch gerichtlich einzuklagen.
 
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Nein. Aber es gibt Kanzleien, die das durchziehen. Und dann reicht das Youtube-Jura-Studium nicht mehr.
 
Goldsmith schrieb:
gerade RKA - Anwälte sind dafür bekannt, ihre Forderungen auch gerichtlich einzuklagen.
Eben.

Kenne das (leider) auch so. Im Endeffekt über 10 Jahre gestreckt einen kleinen vierstelligen Betrag in Summe (inkl. Gerichtskosten eines Vergleichs) anstatt der anfänglichen Zahlung (mittel dreistellig) an die Abmahnkanzlei inkl modifizierter Unterlassugnserkläsung.

Aber muss jeder selbst entscheiden wie weit er gehen mag/will/kann.

MfG, R++
 
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Früher war das eben anders. Da war die Summe bei etwa 300€ und heute wollen sie gleich 2000€. Und auch der Konsens hat sich verbessert. Es gibt viele Kanzleien die sich darauf spezialisieren. Da kannst du mal anfragen. Ansonsten muss man sagen die Ansprüche kann man spielend durchsetzen, Stichwort Störerhaftung und Vorratsdatenspeicherung. Wurden die früh genug beantragt und liegen vor sieht es schlecht aus. Früher hatten da einige Firmen bewusst einen Honeypot um einen dranzukriegen.
 
Abe81 schrieb:
Ich erinnere mich an ein Urteil, in dem die Inhaber nachweisen konnten, während der Tatzeit im Urlaub gewesen zu sein…
Das mag sein, ändert aber nichts an der Störerhaftung.
Mit so einem Argument kommst du nur bei einem #Neuland-Richter kurz vor der Rente durch.

Dann war halt der Nachwuchs oder die Nachbarn, die das Passwort bekommen haben.

Ein findiger Gegenanwalt würde komplette logs aus dem Zeitraum fordern, dass du dich nicht im Urlaub nach Hause getunnelt hast
 
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