Da kann KD noch so intensiv prüfen, es ist egal, ob es nur 0,1% betrifft, sobald eine AGB in irgendeiner Konstallation einen Verbraucher benachteiligt --> AGB unwirksam, ende.+
Und ich hab schon vor nem Jahr gesagt, dass das falsche Kennzeichnen einer "Faltrate" mEn eine unangemessene Benachteiligung ist. Sollen die das doch als Volumentarif verkaufen, wenn sie keinen Bock auf Hightraffic-User haben.
Ich sehs übrigends ähnlich wie einige User hier: In Zeiten, wo ein Titanfall 35GB hat und ich das als DL runterladen will, werd ich doch nicht 4 Tage warten. Und bevor jetzt einer sagt "die Drosselung betrifft nur OCHs" .... NOCH ist das so, aber wenn die Büchse der Pandorra erstmal offen ist, wirds stückweise ausgedehnt und wer von uns glaubt, einem Richter den Unterschied zwischen nem OCH und Steam oder Origin erklären zu können.... Im übrigen wärs unerheblich, da beides als rechtlicher Sicht mEn gleich zu behandeln sein wird (ein Ort, an dem Daten gelagert werden, zu welchem Zweck auch immer).