Ja genau, diese Sichtweise meinte ich. Ich würde es ja gerne ernsthafter angehen, aber was dazu notwendig ist, ist nun mal scheinbar unrealistisch.Darkman.X schrieb:@igordi:
Wie man ja schon anderen Beispielen weiß, sind Anwälte auch nur Laien ohne Ahnung bzw. das ganze Rechtssystem ist in technischen Belangen etwas seltsam.
...
Dann mache ich es jetzt so:
- Standard-Zugang mit vordefiniertem Filter für "Bittorrent" und "eMule"
- privater Gastzugang mit Einschränkung bis auf "Surfen und Email"
Hoffe in erster Linie darauf, dass sich der Abmahner damit zufrieden gibt - denn es wäre mir schon am liebsten, wenn der Fall damit einfach beigelegt ist. Ich bin zwar immer noch dem Risiko ausgesetzt, dass sich so etwas - wenigstens theoretisch - wiederholen könnte, aber das lässt sich wohl unter unseren Umständen einfach nicht strenger umsetzten - zumindest nicht auf zumutbare Weise, wie ich finde.
Ich danke euch für die zahlreichen Gedanken und Meinungen. Und falls noch geeigneter Vorschläge aufkommen sollten, würde ich diese gerne hören!