Filesharing sperren

Darkman.X schrieb:
@igordi:
Wie man ja schon anderen Beispielen weiß, sind Anwälte auch nur Laien ohne Ahnung bzw. das ganze Rechtssystem ist in technischen Belangen etwas seltsam.
...
Ja genau, diese Sichtweise meinte ich. Ich würde es ja gerne ernsthafter angehen, aber was dazu notwendig ist, ist nun mal scheinbar unrealistisch.

Dann mache ich es jetzt so:
  • Standard-Zugang mit vordefiniertem Filter für "Bittorrent" und "eMule"
  • privater Gastzugang mit Einschränkung bis auf "Surfen und Email"

Hoffe in erster Linie darauf, dass sich der Abmahner damit zufrieden gibt - denn es wäre mir schon am liebsten, wenn der Fall damit einfach beigelegt ist. Ich bin zwar immer noch dem Risiko ausgesetzt, dass sich so etwas - wenigstens theoretisch - wiederholen könnte, aber das lässt sich wohl unter unseren Umständen einfach nicht strenger umsetzten - zumindest nicht auf zumutbare Weise, wie ich finde.

Ich danke euch für die zahlreichen Gedanken und Meinungen. Und falls noch geeigneter Vorschläge aufkommen sollten, würde ich diese gerne hören!
 
igordi schrieb:
Die Gegenseite beruft sich jetzt eben auf die Störerhaft - und will jetzt wohl den Streitfall beilegen, wenn der Abgemahnte eben Vorkehrung trifft, um eine Wiederholung auszuschließen.
Es gibt keine Störerhaft mehr für öffentliche Netzwerke oder Netzwerke im Gastgewerbe.
Für private Netzwerke genügt es völlig den Täter (und andere nicht vertrauenswürdige Personen) zukünftig nicht mehr ins Netz zu lassen.

Wenn du einen Privatkundenanschluss deinen Ferienwohungs-/Cafe-/Gaststättengästen bereitstellst, dann ändere das schnellstmöglich in einen Geschäftskundentarif in Verbindung mit der entsprechenden Absicherung gegen Störerhaftung.
 
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igordi schrieb:
Dann mache ich es jetzt so:
  • Standard-Zugang mit vordefiniertem Filter für "Bittorrent" und "eMule"
  • privater Gastzugang mit Einschränkung bis auf "Surfen und Email"
Dann dazu noch Blacklist mit entsprechenden URLs in dem AVM-Router. Da kann man aber immer nur bekannte Adressen wie PirateBay und Co. eintragen, ansonsten wäre das ein zu großer Aufwand.

Sicherer wäre Blacklists über über einen Proxy, was aber für einen Laien nicht so ganz trivial ist. Dafür bräuchtest Du einen separaten Server, der permanent an ist.
 
Was möchtest du denn per Blacklist sperren? OCHs? Ich glaube nicht, dass die Abmahnung auf einem OCH-Download basiert. Wie soll der Abmahner denn wissen, dass ein Download stattfand? Abmahnung basieren afaik immer auf P2P-Netzwerken, weil man nur dort zuverlässig Downloads und Uploads (viel wichtiger!) protokollieren kann.

Oder willst du BT-Seiten auf die Blacklist setzen? Gibt es in der FB überhaupt genug Speicherplatz für so eine Liste? ;)
 
Genau das meine ich doch. Wie gesagt, Blacklists sind eine begrenzte Möglichkeit, wenn man URLs kennt. Das tut man aber in den meisten Fällen nicht, weil torrent-Dateien auf zig Seiten angezeigt werden, und wie Du richtig sagtest, irgendwann den Speicher sprengt. Und sorry, wer heute noch P2P für sowas verwendet, ist sowieso blöd, oder?
Und OCH kann sehr wohl auch problematisch sein, wenn der OCH bzw. dann der Filehoster mitloggt, und diverse Behörden in der Strafverfolgung bei einer laufenden Anzeige an diese Logs irgendwie rankommt. Ob das nun rechtlich koscher ist oder nicht ist ein ganz anderes Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
igordi schrieb:
Es sollte ausreichen, dass den Nutzern des Standard Zugangs genug Vertrauen geschenkt wird, und weiteren Internetnutzern ein sinnvoll eingeschränkter Zweitzugang gewährt wird.
Definiere "Nutzer" und "weitere Internetnutzer".

Ich drücke es mal so aus: Niemand hat einen Anspruch darauf, in jedem Haushalt, in dem er zu Gast ist, auch Zugang zum WLAN zu bekommen, Gast-WLAN hin oder her. Spätestens dann, wenn tatsächlich eine Abmahnung ins Haus flattert, wäre mein Gastnetz für immer und jeden aus (ist es eh bzw. ich pfeife darauf, irgendwem Zugang zu meinem WLAN - egal welches - zu geben). Du bist als Gastgeber doch nicht dafür verantwortlich, das Datenvolumen deiner Gäste zu schonen.

Wenn man jemandem von vornherein misstraut, sind alle Mühen, den Internetzugang sicher einzuschränken, vergebens - besonders dann, wenn sich der Admin selbst als absoluten Laien bezeichnet.

Mit den Mechanismen, die 08/15 Router bieten, kann man in der Regel nur eben solche 08/15 Szenarien abdecken. Standardports blockieren, bestimmte Domains/IPs blacklisten und dergleichen. Das scheitert dann aber sehr schnell an Nutzern, die fähig sind, das Modell des Routers und die Begriffe "filter" und "umgehen" bei google einzugeben. Heraus kommt dann nämlich sowas wie Ports am FileSharing-Tool ändern, VPN und dergleichen und da macht der Router dann dicke Backen bzw. seine Schutzmechanismen laufen ins Leere.

Der beste Schutz vor Leuten, die Schindluder mit dem Internetanschluss treiben können, ist daher ganz einfach: Nicht ins Netzwerk lassen.
 
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igordi schrieb:
Schonmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich muss dann meine Situation doch etwas konkreter darstellen, da doch zu viele Antworten mit Tipps in die falsche Richtung gehen (heißt nicht, dass ich nicht dafür dankbar bin ;) ):

Anschlussinhaber ist nicht Täter. Rechtanwalt wurde hinzugezogen. Dieser hat im ersten Schriftverkehr die Schuld des Abgemahnten abgewiesen. Die Gegenseite beruft sich jetzt eben auf die Störerhaft - und will jetzt wohl den Streitfall beilegen, wenn der Abgemahnte eben Vorkehrung trifft, um eine Wiederholung auszuschließen. Diese Vorkehrungen, die nach dem TMG verlangbar sind, sind ja aber nicht so wirklich umsetzbar, was sich in dieser Diskussion ja auch schon zeigt, und was an diesem Gesetzt wohl auch bemängelt wird. Darüber muss sich ja auch die Gegenseite im Klaren sein.

Konkret wird also von mir verlangt, Maßnahmen zu ergreifen - ohne dabei konkrete Maßnahmen benannt zu haben. Alle Mitnutzer des Internetzuganges wurden belehrt, und ich kann schon sagen, dass eine Wiederholung doch auf Vertrauensbasis auszuschließen ist (natürlich gibts da keine Garantie, aber ich sehe es erstmal relativ sicher). Es ginge also quasi "nur" darum, dass man eben gewillt ist, und dies zeigt, indem man eben vorhandene Möglichkeiten nutzt, um eine der Forderung nach entsprechender Sperrung einbaut - und dabei erwäge ich eine Umsetzung derart, dass dies von Laien machbar ist, denn ich finde man kann kaum erwarten, dass jetzt hier ein Profi am Werk ist.

Um es nochmal kurz und knapp auf den Punkt zu bringen:
Ich möchte eine Maßnahme durch Filesharing-Sperrung durchführen, um folgende zwei Punkte zu erreichen:
1.) die Gegenseite stellt sich zufrieden damit, dass ich eine Maßnahme ergriffen habe, die irgendwie $7 Abs. 4 TMG genügt
2.) die Maßnahme sollte zumindest halbwegs erfolgreich sein. Eben ein Kompromiss aus Schutz und Zumutbarkeit der Umsetzung.
Hallo erstmal :)

Sorry, wenn ich so eine alte "Karteileiche" wieder aus der Versenkung hole, aber ich wollte dich mal fragen, was dich der Spaß jetzt gekostet hat? Musstest du an den Abmahner zahlen, oder nur an deinen Anwalt? Und wie hoch waren die Kosten?
Ich stehe gerade selbst vor dem Problem mit einer Abmahnung und hatte nen Gastzugang offen und bin gerade ziemlich in Panik, dass es mir finanziell das Genick bricht, ob Abmahnung oder Anwalt :(

Den Gastzugang natürlich erstmal dichtgemacht, aber der Ärger ist jetzt schon da. Am Montag ruft mich wohl der Anwalt zurück.
 
Mach einen Termin bei der Rechtsberatung vom Verbraucherschutz, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, die auch Online beinhaltet. Der Termin beim Verbraucherschutz - da sitzt dann ein/e Anwält:In (?!?) - kostet ca 50€ und da wird man dir Hilfestellung geben, mindestens bei der Formulierung einer Stellungnahme. Mit Glück ist die Abmahnung dann vom Tisch - sofern du plausibel darlegen kannst, dass du nicht verantwortlich bist - und sonst wird zumindest die Forderung in der Regel niedriger.

Dennoch kann es sein, dass du um eine Zahlung nicht ganz drumherum kommst, weil es sonst schlimmstenfalls tatsächlich vor Gericht ginge und das ist zu vermeiden, wenn du meine Rechtschutzversicherung hast, die die Kosten übernimmt.

Die Kosten für eine Abmahnung für Filesharing belaufen sich in der Regel so im Bereich von 500 bis 1500 Euro, wenn ich das richtig im Kopf habe. Das wurde vor einiger Zeit vom Gesetzgeber gedeckelt, weil früher deutlich höhere Forderungen möglich waren.
 
Raijin schrieb:
Mach einen Termin bei der Rechtsberatung vom Verbraucherschutz, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, die auch Online beinhaltet. Der Termin beim Verbraucherschutz - da sitzt dann ein/e Anwält:In (?!?) - kostet ca 50€ und da wird man dir Hilfestellung geben, mindestens bei der Formulierung einer Stellungnahme. Mit Glück ist die Abmahnung dann vom Tisch - sofern du plausibel darlegen kannst, dass du nicht verantwortlich bist - und sonst wird zumindest die Forderung in der Regel niedriger.

Dennoch kann es sein, dass du um eine Zahlung nicht ganz drumherum kommst, weil es sonst schlimmstenfalls tatsächlich vor Gericht ginge und das ist zu vermeiden, wenn du meine Rechtschutzversicherung hast, die die Kosten übernimmt.

Die Kosten für eine Abmahnung für Filesharing belaufen sich in der Regel so im Bereich von 500 bis 1500 Euro, wenn ich das richtig im Kopf habe. Das wurde vor einiger Zeit vom Gesetzgeber gedeckelt, weil früher deutlich höhere Forderungen möglich waren.
Bei mir wären es 1200€. Und das will ich natürlich vermeiden, weil mich ja insofern nur die Schuld trifft, ein freies WLAN angeboten zu haben, was ja - seit der Abschaffung der Störerhaftung - eigentlich in Ordnung ist.

Aber wenn ich jetzt genauso 1200€ oder auch 600€ an den Anwalt zahlen müsste, der mir die Abmahnung "vom Hals schafft"...keine Ahnung, dann hab ich ja nix gewonnen außer, dass ich die Unterlassungserklärung vom Abmahner nicht unterzeichnen muss. :(

Aber ok, dann ruf ich mal morgen beim Verbraucherschutz an...noch hab ich den Anwalt ja nicht beauftragt, ich habe (direkt gestern, nachdem ich den Wisch im Kasten hatte) um eine Ersteinschätzung gebeten.

So ein Mist...
 
Filesharing geht nur noch mit VPN. Alles andere ist unsicher. Ich habe das aufgegeben. Bei Filesharing lädst du eine Datei von anderen Computern aus aller Herren Länder herunter. Dafür, das du runterladen durftest, mußt du danach solange Seeden, bis der Upload den Download wieder ausgeglichen hat. Sonst werden sich sehr schnell ein paar Leute über dich ärgern.
Über Filesharing wird heutzutage sowieso fast nichts mehr runtergeladen, außer irgendwelcher illegaler Kram.
Also fort mit Bittorent und eMule.
Ich hatte mal einen BMW von einem Türken gekauft und der begann bald, aus dem Auspuff zu rauchen. Ich wußte schon, was kaputt war. Die Zylinderkopfdichtung. Ich ging zum ÖAMTC (das gleiche wie der ADAC in Deutschland) und ließ das Auto begutachten. Der Prüfer kam sehr schnell drauf, das eine Seriennummer nicht mit der in der Zulassung angebenen übereinstimmte.
Also wieder zum Türken, aber der wollte das Auto nicht zurücknehmen und mir auch nicht den Kaufpreis erstatten, denn er hatte mir immerhin etwas verkauft, was nicht im Kaufvertrag stand.
Also zum Anwalt. Der schrieb diesem Affen einen Brief, in dem er drohte, vor Gericht zu gehen. Der Türke nahm das Auto wieder und gab mir den Kaufpreis, weil er genau wußte, das er vor Gericht keine Chance hatte.
Ich habe dem Anwalt genau null Cent bezahlt.
 
Man kann Filesharing legal ohne VPN machen. Es hängt halt davon ab, welche Dateien man teilt...
 
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Kann man, wenn´s legal ist. Ich nutze Filesharing trotzdem nicht mehr. Für die drei Downloads pro Jahr brauche ich keinen Torrentclient.
 
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Hoplahop schrieb:
Filesharing geht nur noch mit VPN. Alles andere ist unsicher. Ich habe das aufgegeben. Bei Filesharing lädst du eine Datei von anderen Computern aus aller Herren Länder herunter. Dafür, das du runterladen durftest, mußt du danach solange Seeden, bis der Upload den Download wieder ausgeglichen hat. Sonst werden sich sehr schnell ein paar Leute über dich ärgern.
Den technischen Hintergrund von Bittorrent verstehe und kenne ich, weswegen ich mich ja seit Jahren davor verweigere und nicht einmal eine Linux-Distri über Torrent lade, obwohl es schneller gehen würde.
Das offene WLAN war halt ne dumme Idee...im Nachhinein betrachtet. Ich dachte, nach dem eigentlichen Ende der Störerhaftung könnte man es so schön haben wie im Ausland, wo (übertrieben gesagt) jedes Toiletten-Häuschen ein offenes WLAN hat und wollte was Gutes tun (und gleichzeitig meinen Freunden nicht immer mein WLAN-Passwort geben müssen). Aber: Schland. Einfach nur Schland.

Nunja, ich wurde hier auch noch privat angeschrieben von jemandem, der mir weiterhelfen konnte und von dem ich weiß: bei dem war es wohl die gleiche Kanzlei, und da ging es erstmal gut aus.

Also: Daumen drücken.
 
Was ist eigentlich von so Initiativen wie den Freifunk Vereinen zu halten? Dort stellt man ja ein offenes WLAN zur Verfügung und der Internet Traffic wird z.B. über den Verein Freifunk Rheinland e.V.geleitet. Dieser ist ein Internet Provider und von der Störerhaftung ausgenommen.

Leider hab ich auf Anhieb keine konkreten Informationen gefunden, was der Verein dann in solchen Fällen macht und ob er nicht verpflichtet ist z.B. weitere Informationen rauszugeben und es letztendlich aufs gleiche hinaus kommt.
 
Mein Google lieferte mir das hier, deins scheint ja kaputt zu sein^^: https://forum.freifunk.net/t/providerprivileg-und-stoererhaftung-offizielle-auskunft/8648

FFRL e.V. und andere Freifunkvereine sind offiziell bei der RIPE als Provider registriert. Gemäß dem TMG sind Diensteanbieter, und ein Internetanbieter wie der entsprechende Freifunkverein ist ein Diensteanbieter, nicht für den Inhalt der durchgeleiteten Inhalte verantwortlich oder haftbar.

Ausführlicher formuliert findet man dies auch hier: https://github.com/FreiFunkMuenster...mationen/Freifunk-Infos-zur-Störerhaftung.pdf
 
Anscheinend habe ich die falschen Suchbegriffe eingegeben oder zu kurz geschaut.

Dass die Vereine nicht haften war mir schon klar, allerdings ist es ja auch relevant ob dort Verbindungsdaten gespeichert werden. Für Abmahnende würde es an der Stelle dann im Sande verlaufen. Man hätte ja nichts gewonnen, wenn das Ganze nur einen Schritt mehr für die Abmahnenden bedeutet und man letztendlich doch mit offenem WLAN wieder in die selbe Situation kommt.
 
Ist genau die gleiche Vertrauensstellung wie irgendwelche ranzigen VPN-Anbieter, die damit werben angeblich nicht zu loggen. Entweder du glaubst es oder du überprüfst es. Bei Freifunk kannst dazu einen eigenen Knoten aufsetzen und die Config überprüfen. Bei $Anbieter musst es halt glauben.
Wichtig ist: Bei Straftaten und richterlichem Beschluss wird auch Freifunk anfangen spezifische Verbindungen zu loggen, siehe verlinkte Seiten/Texte.
 
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