Filesharing Abmahung

Vor Jahren gab es eine Serie in der c´t zum Thema. Da hat ein windiger, klammer Anwalt solche Abmahnungen verschickt. Über ein Tool hat er die IP-Adressen ermittelt und dann den Nutzer abgefragt.
Als Auftraggeber hat er einfach einen Porno-Produzenten erfunden und Filme mit entsprechendem Titel angemahnt, in der Hoffnung, daß die Betroffenen das nicht an die große Glocke hängen.
Das flog dann trotzdem auf und er hat verzweifeln noch versucht einen Porno in Auftrag zu geben.
Das muß irgendwann um das Jahr 2017 gewesen sein.
In dem Fall war es tatsächlich so, daß man das einfach ignorieren konnte, weil der einen eh nicht vorgeladen hat. Wenn man sich also im Recht wähnt, kann man es auf eine Verhandlung hinauslaufen lassen.
 
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Kowa schrieb:
Wenn man sich also im Recht wähnt, kann man es auf eine Verhandlung hinauslaufen lassen
Gaaaaanz gefährlich! Bei den "normalen" Fällen werden aber sogenannte Loggin-Buden beauftragt.
Und wie immer gilt: Tatsächliche Rechtssprechung und persönliches Rechtsempfinden sind zwei unterschiedliche Schuhe!
 
Jasmin83 schrieb:
wenn du eine rechtsschutz hast, die das deckt und du nicht vor einer gerichtsverhandlung zurückschreckst, kannst du einen eigenen anwalt aktivieren, ansonsten wird da nur zahlen helfen und dich in zukunft von solchen machenschaften fernhalten


Mit Rechtsschutz sollte es schwierig werden, da die meisten Versicherer kein Urheberrechtsschutz mit im Programm haben.
 
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Es ist sowieso eine Schande für einen Rechtsstaat, dass dieser Abmahnindustrie nicht längst ein Riegel vorgeschoben wurde.
 
elknipso schrieb:
Es ist sowieso eine Schande für einen Rechtsstaat, dass dieser Abmahnindustrie nicht längst ein Riegel vorgeschoben wurde.

Es gab Mitte letzten Jahres ein Urteil des BGH wonach die Abmahnkosten (d.h. die dem Rechteinhaber tatsächlich enstandenen oder geforderten Schäden) nur einmalig in voller Höhe erstattet werden müssen, dem entsprechend die Forderung durch alle Abgemahnten geteilt wird. Das ist praktisch kaum umzusetzen (bei etlichen tausenden Abgemahnten pro Werk) und selbst wenn finanziell nicht mehr lohnend für die Abmahnkanzlei.

Damit sollte das tatsächliche Interesse der Abmahnkanzlei an einer Gerichtsverhandlung nach dem seit Jahren üblichen Vorgehensweise : ModUE zurückschicken->Mahnungen aussitzen->eventuellem Mahnbescheid widersprechen->Verhandlung gegen Null gehen.

Urteil:

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...sid=b2ba6c9e43de4f86f029e995dba12b6f&nr=99118

Erklärung zum Urteil:


nach wie vor gültiges Organigramm zum Ablauf einer Abmahnung:

http://www.abmahndatenbank.de/statistiken/Ablauf_abmahnung.pdf

MfG
 
Markchen schrieb:
Das schlechteste was man machen kann.

Nur wenn man überreizt.

Ab hier alles nur Afair und imho:

Auf eine Forderung folgt die Mahnung, auf die Mahnung der Vollstreckungstitel und auf den der Gerichtsvollzieher.

Um den Vollstreckungstitel zu erhalten müsste der Abmahner seinen Anspruch begründen. Er müsste also seine Berechtigung und seine Beweise vorlegen. Spätestens hier kneifen die Bubis aber in der Regel, denn mit einer Falschaussage gegenüber dem Gericht würden sie sich selbst ja strafbar machen.

Also wird in Stufe eins und zwei Druck aufgebaut, der gemahnte wird eingeschüchtert. Läßt er sich einschüchtern und zahlt er hat er verloren. Läßt er sich nicht einschüchtern und rennt zum Anwalt hat er hinterher immer noch dessen Gebühren zu zahlen. Behält er aber die Nerven und wartet ab...dann endet die Sache oft, der Psychoterror wird irgendwann eingestellt.
Überreizt er aber sein Blatt und reagiert nicht auf die Erteilung des Titels, die ihm afaik mitgeteilt wird, dann hat er die Arschkarte gezogen und sitzt tief drin in der Sch...

Ich selbst habe mal einen Abbo-Abzocker abgezockt. Da lief das Spiel auch ein dreiviertel Jahr mit Forderung, Mahnung, Mahnung, Mahnung..... (mehrere halbseidene Anwälte, mehrere halbseidene Inkassobüros) .... bis sie es schließlich aufgegeben haben. Vor Gericht hätten sie ihre angeblichen Beweise vorlegen und Aussagen fälschen müssen, das war denen zu heiß.
Für mich war "einfach abwarten" daher nicht die schlechteste Strategie.
 
mal eine ganz blöde frage: wie ist der brief zu dir gekommen? als standardbrief oder als brief mit zusatzleistungen?
 
Standardbrief.
 
Hallo zusammen bin Gott sei dank auf euch gestossen die Foren bezüglich dieses Themas sind ja ziemlich rar geworden. Seit Anfang November gleich zwei Briefe von Debcon. Damals alles widersprochen etc. (Allererster Brief war von 10.2010) Dazwischen allerdings wieder so Fristverlängerungen (oder wie nennt man das wo die Verjährung) rausschieben? Jetzt im November der Brief war letztmalige Aufforderung... . Nun der Brief gestern war: ich bin auf außergerichtliche Beendigung nicht eingegangen... Jetzt Ständer zur Betreibung der Forderung gerichtliches Verfahren, streitiges Verfahren, Zwangsvollstreckung,... an
Wenn ich in den nächsten Tagen mindestens 49,- Euro Zahle kriege ich die Gelegenheit die Schuld in Raten von 10 x 49 Euro zu gleichen.

Wieder abheften? Soll ich den ganzen Vorgang vom Ablauf schildern?

Vielen Dank an Euch
 
pako1 schrieb:
Soll ich den ganzen Vorgang vom Ablauf schildern?
Schildere den lieber dem Anwalt zu dem du gehst. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen.
Da gibt es genügend Sachen die man falsch machen kann wenn man keine Ahnung hat.
Such dir Rechtsbeistand.
 
Nein ich habe von damals an alles so gemacht wie man es machen muss. Widerspruch, etc. Es ging jetzt nur um den letzten Brief quasi. Weil dort jetzt wieder "gedroht" wird.
 
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