weltmeister
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Andymiral schrieb:Nun hat mich jetzt im Jahr 2019 ein Brief vom Finanzamt erreicht das ich ausführlich begründen soll warum mein Beruf als IT-Techniker als selbständig und nicht gewerblich ausgeübt wird. Mein Beruf würde zu den Katalogähnlichen Berufen passen und hierfür müsse man einen Hochschulabschluss (den ich nicht habe) und die notwendigen Fachkenntnisse nachweisen um den Status des Freiberuflers zu bekommen. Ich möge bitte entsprechende Unterlagen einreichen!
Aua...
Man merkt beim Amt haben die leider (wie so oft) nicht wirklich Ahnung von Informatik, die denken alle diese Leute leben in Saus und Braus und sind quasi hochgebildete Informatiker.
Dabei sind viele Quereinsteiger und haben weder die Abschlüsse, noch sonst was. Ist in vielen Bereichen auch nicht festgeschrieben.
IT-Techniker ist mehr oder weniger eine Fantasiebezeichung. Bei der Telekom heißen die Leute wo Telefonanlagen warten einfach Service-Techniker. Sind im engeren Sinne auch ITler, hat aber nichts damit zu tun was die sich darunter vorstellen beim Amt...
Genau genommen kann man in der IT beruflich arbeiten wenn man nur Zertifikate besitzt.
Hochschulabschluss ist definitiv keine Voraussetzung, ausschließlich fürs Informatik-Studium und/ oder wenn du in einer Behörde arbeiten willst, genau das sind dort die Voraussetzungen.
Die schließen also mal wieder von sich auf andere.
Ich denke diese Argumentation des Amtes die du hier schilderst, hat keinerlei Substanz.