Finanzamt prüft Freiberufler-Status nach 12 Jahren

Andymiral schrieb:
Nun hat mich jetzt im Jahr 2019 ein Brief vom Finanzamt erreicht das ich ausführlich begründen soll warum mein Beruf als IT-Techniker als selbständig und nicht gewerblich ausgeübt wird. Mein Beruf würde zu den Katalogähnlichen Berufen passen und hierfür müsse man einen Hochschulabschluss (den ich nicht habe) und die notwendigen Fachkenntnisse nachweisen um den Status des Freiberuflers zu bekommen. Ich möge bitte entsprechende Unterlagen einreichen!

Aua...
Man merkt beim Amt haben die leider (wie so oft) nicht wirklich Ahnung von Informatik, die denken alle diese Leute leben in Saus und Braus und sind quasi hochgebildete Informatiker.
Dabei sind viele Quereinsteiger und haben weder die Abschlüsse, noch sonst was. Ist in vielen Bereichen auch nicht festgeschrieben.

IT-Techniker ist mehr oder weniger eine Fantasiebezeichung. Bei der Telekom heißen die Leute wo Telefonanlagen warten einfach Service-Techniker. Sind im engeren Sinne auch ITler, hat aber nichts damit zu tun was die sich darunter vorstellen beim Amt...

Genau genommen kann man in der IT beruflich arbeiten wenn man nur Zertifikate besitzt.
Hochschulabschluss ist definitiv keine Voraussetzung, ausschließlich fürs Informatik-Studium und/ oder wenn du in einer Behörde arbeiten willst, genau das sind dort die Voraussetzungen.
Die schließen also mal wieder von sich auf andere.

Ich denke diese Argumentation des Amtes die du hier schilderst, hat keinerlei Substanz.
 
Was schreibst du für nen Unsinn? Das Finanzamt ist an Gesetze und Rechtsprechung gebunden. Der Bundesfinanzhof hat definiert was ein freier Beruf ist. Daran müssen die sich halten.
 
uincom schrieb:
Das Finanzamt ist an Gesetze und Rechtsprechung gebunden.

Zeig mal das konkrete Gesetz in dem steht als Freiberufler in der IT Branche braucht man einen Hochschulabschluss. Macht einfach gar keinen Sinn. Und wenn dem so wäre, können die das dem nicht nach 12 Jahren sagen.
Zumal es in der Branche keinerlei Qualifikation darstellt einen Hochschulabschluss zu haben, sondern Zertifikate, Ausbildung, konkretes Studium (und nur bei diesem benötigt man das überhaupt) also bitte her mit den Nachweisen... ich habe es nur aus der Berufspraxis beschrieben.

Service-Techniker ist wie gesagt auch nur eine Fantasiebezeichnung, da er kein gelernter Informatiker ist. Nur das noch am Rande...
 
Deswegen hab ich auch auf Rechtsprechung und BFH verwiesen. Schon mal dran gedacht, dass man Gesetze interpretieren muss? Vor allem wenn da steht "ähnliche Berufe". Die Definition ist wie sie ist. Wenn du eine andere für sinnvoller hälst, dann... schön?

Wieso sollten die das nach 12 Jahren nicht ändern können? Zeig mir mal das konkrete Gesetze, das dies verbietet:rolleyes:
 
Der Witz ist du hast schon die konkrete Lösung genannt. Es ist Definitionssache und als Service Techniker oder was er da macht fällt er wohl eher nicht unter Informatiker mit Hochschulabschluss - die gehen wie gesagt beim Amt bei sowas von der höchsten Qualifizierung aus, da es dort selbst Zugangsvorsaussetzung ist.

Du hast hier keine Definition genannt die deine Behauptung begründet, denn was der TE geschrieben hat ist doch nicht eindeutig, er fragt schließlich... ^^

Oder willst du dem TE jetzt sagen er braucht als Freiberufler zwingend einen Hochschulabschluss obwohl er nur Service-Techniker ist? Ist das deine Antwort? Really?
 
Okay, hab ich schon. Unsichere Rechtslage und es ist von IT-Beratern die Rede... ich denke der TE sollte das einfach konkret abklären lassen.
Bereich der Informatik ist sehr weit gefasst.
 
Die Bezeichnung "IT-Techniker" habe ich gewählt weil es meinen Augen am besten passte, genau so könnte ich mich aber IT-Berater, EDV-Berater, Service-Techniker und und und nennen. Zu jedem Projekt passt vermutlich eine Bezeichnung am besten.

Ich arbeite hauptsächlich für verschiedene Systemhäuser und Endkunden und habe in den 12 Jahren schon einige verschiedene Projekte gemacht. Natürlich hab ich mir in den 12 Jahren auch dazu gelernt und mir einiges an Fachwissen angeeignet. Dennoch bin ich kein Diplom-Informatiker oder System-Entwickler, Programmierer oder sonst was. Vom Empfinden her fühle ich mich aber irgendwie mehr Selbständig als Gewerbetreibend.

Mit einem Gewerbeschein verbinde ich immer irgendwie auch einen eigenen Shop, herstellen von waren, verkaufen von Waren usw. Das mache ich ja nicht.

Ich biete lediglich meine Dienstleistung und meinen persönlichen Einsatz an, mein Fachwissen/meine Erfahrung an und habe zu meinen Auftraggebern ein Vertrauenvolles verhältniss und werde daher immer wieder gebucht bzw. komme an neue Projekte. Wieso da nun plötzlich zwingend einen Gewerbeschein brauche erschließt sich mir nicht.
 
Andymiral schrieb:
Mit einem Gewerbeschein verbinde ich immer irgendwie auch einen eigenen Shop, herstellen von waren, verkaufen von Waren usw.
Was Du damit verbindest, ist leider irrelevant, entscheidend ist nur, was der Gesetzgeber und die Gerichte damit verbinden und Dienstleistung kann eben auch ein Gewerbe sein.

Der Knackpunkt ist eben, dass es Katalogberufe gibt und der Freiberufler eben entsprechenden Kenntnisse nachweisen muss, was eben einmal über ein entsprechendes Studium erfolgen kann, oder aber laut BFH auch durch anderweitig erworbene Kenntnisse. Wie dies aussehen soll und was der entsprechende Sachbearbeiter anerkennt, dazu sollte Dir ein Steuerberater oder Anwalt Auskunft geben können, der mit der Problematik vertraut ist! Du wirst ja nicht der Einzige in Deiner Gegend sein, der betroffen ist. Im Zweifel wirst Du auch klagen müssen oder eben schauen müssen, was für andere Urteile es in solchen Fällen schon gibt.

Der BFH hat ja durchaus zugestanden, dass entsprechenden Kenntnisse anderweitig autodidaktisch erworben wurden und darüber was darunter fällt, wird es sicher öfter Streit geben der dann im Zweifel auch mal vor Gericht endet.
 
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Neben der dringenden Empfehlung zu einen Steuerberater / Fachanwalt zu gehen mal eine Anmerkung.
Vielleicht kann der TE sich auch selber mal hinsetzen und nachrechnen. Wenn er als Gewerbetreibender eingestuft würde, was er tatsächlich mehr zahlt. Vielleicht ist der Unterschied gar nicht so hoch durch die Freigrenze bzw. die Anrechnung der Gewerbesteuer. Kann beruhigen oder auch nicht.
 
Wir hatten in der Steuerkanzlei in der ich früher tätig war mal einen ähnlichen Fall und der Nachweis musste in die Richtung gehen, dass die Tätigkeit mit der eines Ingenieurs vergleichbar ist, denn die sind eben bei den Katalogberufen in § 18 EStG gelistet. Auch unser Mandant hatte keinen Hochschulabschluss, aber das Finanzamt hat sich damals (ist aber sicherlich schon acht Jahre her) mit irgendeinem Zertifikat von Microsoft zufriedengegeben und die Freiberuflereigenschaft anerkannt.

Wie @Thorle aber schon schrieb, ist eine Gewerbesteuerpflicht nicht unbedingt so schlimm wie es klingt, da sie (je nach Hebesatz der Gemeinde) zu einem sehr großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Dennoch wäre eine Umwidmung zu Gewerbe ärgerlich, weil Einkünfte aus Gewerbebetrieb halt ab 60.000 € Gewinn auch zur Bilanzierungspflicht führen etc.

Bitte unbedingt an einen StB wenden! (Ich bin es nicht)
 
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