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Man bekommst nur gezahlte Vorsteuer zurück, wenn man auch Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Bspw. sind Bankdienstleistungen umsatzsteuerfrei. Somit wird eine Bank wie ein Verbraucher behandelt und trägt am Ende die geleistete Vorsteuer selbst. (ebenfalls Versicherungen, Wohnungsgesellschaften ... )
Hab ein bissl mehr Ahnung von Buchhaltung von daher kann ich es dir schon gesichert sagen - ansonsten nach kurzem Googlen - der entsprechende Wikipedia-Eintrag.
Dafür müsste die Bank ihre Dienstleistung mit Umsatzsteuer freiwillig verkaufen. Machen tun sie dies nur in speziellen Fällen für Unternehmen die dann wieder die gezahlte Umsatzsteuer zurückholen können. Bspw. 19% auf dem Kreditzins ... ist aber eher unüblich. (kenne zumindest keine Bank auf anhieb)
@_killy_
Nein bei Banken hat das jede Bank. Die größte Teil sind Umsatzsteuerfrei Leistungen. Ausnahmen sind zB Depotgeschäft oder Edelmetalle und Bankschließfächer. Und das hat jede Bank . Das kann sich auch die Bank nicht aussuchen sondern steht im UStG.
Genug OT.
Ich sehe es wie die meisten das hier der Steuerberater der beste Anlaufpunkt ist. Zumal dieser bei Falschberatung bestimmt auch haften kann.
Dafür müsste die Bank ihre Dienstleistung mit Umsatzsteuer freiwillig verkaufen. Machen tun sie dies nur in speziellen Fällen für Unternehmen die dann wieder die gezahlte Umsatzsteuer zurückholen können. Bspw. 19% auf dem Kreditzins ... ist aber eher unüblich. (kenne zumindest keine Bank auf anhieb)
Es hat sich bei einigen Banken eingebürgert, Geschäftskunden anzuschreiben, ob sie Ust.-befreit sind oder nicht und dann für die Kunden mit Ust.-Option die normalen monatlichen Bankgebühren (Grundgebühr + Posten) zusätzlich mit Ust. auszuweisen. Diesen Kunden entsteht dadurch kein finanzieller Nachteil und die Banken holen sich Vorsteuer damit teilweise zurück.