Finanzamt prüft Freiberufler-Status nach 12 Jahren

Andymiral

Lt. Commander
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Hallo zusammen,

Im Jahr 2007 habe ich beschlossen mich als IT-Techniker selbständig zu machen und als Freiberufler zu arbeiten. Hierzu war ich damals beim Gewerbeamt und bei meinem zuständigen Finanzamt und habe mich beraten lassen um sicher zu gehen ob ich einen Gewerbeschein benötige oder nicht. Man sagte mir damals das für meine Tätigkeit kein Gewerbeschein notwendig sei und ich als Freiberufler arbeiten kann. Ich füllte die entsprechenden Formulare aus und erhielt wenige Wochen später meine Steuernummer und ID-Nummer vom Finanzamt.

Inzwischen sind 12 Jahre vergangen, ich hab Jahr für Jahr brav meine Steuererklärung usw. gemacht, gab nie Probleme.

Nun hat mich jetzt im Jahr 2019 ein Brief vom Finanzamt erreicht das ich ausführlich begründen soll warum mein Beruf als IT-Techniker als selbständig und nicht gewerblich ausgeübt wird. Mein Beruf würde zu den Katalogähnlichen Berufen passen und hierfür müsse man einen Hochschulabschluss (den ich nicht habe) und die notwendigen Fachkenntnisse nachweisen um den Status des Freiberuflers zu bekommen. Ich möge bitte entsprechende Unterlagen einreichen!

Ich bin geschockt und verstehe das nicht.
1. Kann ich mich nach 12 jahren natürlich nicht mehr erinnern mit wem ich damals gesprochen habe
2. Hab ich vom Finanzamt nur die übliche Post erhalten mit meiner neuen Steuernummer usw.
3. Es muss doch damals jemand mein Formular bearbeitet haben und auch abgenickt haben das ich als Freiberufler tätig sein kann.
4. Sowas muss doch bei denen im System liegen?
5. 12 Jahre ist es okay und plötzlich nicht mehr, wie kann das sein?
6. Hätte man diese Nachweise nicht vor 12 jahren einfordern sollen?

Nun hab ich schiss das man mir den Status des Freiberuflers aberkennt und ich dann evtl. nachträglich Gewerbesteuer nachzahlen soll und zukünftig IHK-Beiträge sowie Gewerbesteuer bezahlen soll.

Bin am überlegen morgen beim Finanzamt anzurufen um mich zu erkundigen und mich mit denen auszutauschen. Aber bin mir momentan etwas unsicher was ich beachten soll und wie ich am besten vorgehen soll...

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat irgendwelche Tipps?
 
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"Die IT-Beratung ist eine der Tätigkeiten, die in letzter Zeit besonders in das Blickfeld der Finanzämter gerückt ist. Die Gewerbesteuer stellt eine erhebliche Einnahmequelle für Gemeinden und Städte dar "

Geht natürlich nur um die Kohle...
 
Andymiral schrieb:
Geht natürlich nur um die Kohle...
Klar und ich hoffe Du hast da nicht aufgehört zu lesen, es steht dort nämlich noch viel mehr was für Dich von Interesse ist.
 
@Andymiral hast du was schriftlich, dass das FA damals die nicht gegebene Notwendigkeit eines Gewerbes bestätigt hat? (Vermutlich nicht?)

Das FA ist - ich kann es nicht mehr anders ausdrücken - ein Saftladen. Als Privatperson ist man immer in der Nachweispflicht, bspw. auch bei landwirtschaftlichen Betrieben, die vor 50 Jahren durch die Großeltern mal "betrieben" und per Gesetz ein Grundstück autom. eingelagert wurde.

Wurde das Gesetz bzgl. Freiberufler/Gewerbebetreibende in der Zwischenzeit angepasst?

Also da die Summe Geld hier nicht unerheblich sein wird, wie
Nutzerkennwort sagt, direkt zum Steuerberater und später ggf. vor Gericht.
 
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NuminousDestiny schrieb:
Das FA ist - ich kann es nicht mehr anders ausdrücken - ein Saftladen.

Das möchte ich so nicht stehenlassen. Im Finanzamt arbeiten auch nur Menschen, die Ihren Job machen. Nach meiner persönlichen Erfahrung sind die auch zumeist umgänglich und hilfsbereit, wenn man anruft/hingeht und einfach mal ein Gespräch sucht (und dieses Gespräch nicht mit dem Messer zwischen den Zähnen führt).

Steuerliche Nachprüfungen sind normal und üblich. Und nur mal angenommen - und selbstverständlich ohne irgendwas unterstellen zu wollen - Deine Tätigkeit hat sich in den vergangenen Jahren verändert hin zu gewerblichen Leistungen, dann kann es schon sein, dass Dein freiberufler-Status damals korrekt war und heute nicht mehr. Ein Freiberufler-Status muss ja nicht für alle Ewigkeiten vorliegen. Insofern würde ich tatsächlich einmal bei Deinem Sachbearbeiter anrufen und ihm erläutern, dass Du das Thema damals abgeklärt hast und sich deine Tätigkeit seitdem auch nicht verändert hat. Ein Hochschulstudium ist meiner Meinung nach keine zwingende Voraussetzung. Dann hätte das FA Dich ja auch tatsächlich damals schon als gewerblich einstufen müssen, sofern sich - was ich nicht weiß - die Rechtsprechung in der Frage in den letzten 12 Jahren geändert hat. Auch das kommt ja leider häufig im Steuerrecht vor.

Solltest Du dann nicht weiterkommen oder Dir das nicht zutrauen, such einen Steuerberater, der auf Freiberufler spezialisiert ist und das für Dich übernimmt. Da gibt es viele und das Geld ist dann sicher eine lohnende Ausgabe, damit Du Ruhe hast.
 
Das Steuerrecht ändert sich teils mehrfach jährlich. Weil also was vor 12 Jahren mal okay war, muss das nichts mehr bedeuten. Da hilft ausschließlich, sich fachlich kompetent beraten und auf den neusten Stand bringen zu lassen. Weder bedeutet dies zu diesem Zeitpunkt das sich was ändern muss, noch das es sich rückwirkend auswirken muss.

PS: Und von wegen es geht nur ums Geld. Um was den sonst? Und ich finde das durchaus okay, Freiberufler haben einen Sonderstatus, der oft nicht wirklich nachvollziehbar ist und schlicht ein Privileg starker Lobbyarbeit ist.
 
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Danke für die Infos und Tipps soweit. Habe mir die Links und auch andere Seiten dazu durchgelesen.

Werde erstmal freundlich dort anrufen und erläutern das man mich damals beim Finanzamt entsprechend beraten hat und das Finanzamt selbst gesagt hat das ich kein Gewerbeschein benötige.

Mal sehen was dann passiert
 
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Andymiral schrieb:
Werde erstmal freundlich dort anrufen und erläutern das man mich damals beim Finanzamt entsprechend beraten hat und das Finanzamt selbst gesagt hat das ich kein Gewerbeschein benötige.

Absolut richtig und mMn einziges vernünftiges Vergehen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
 
Andymiral schrieb:
Werde erstmal freundlich dort anrufen und erläutern das man mich damals beim Finanzamt entsprechend beraten hat und das Finanzamt selbst gesagt hat das ich kein Gewerbeschein benötige.

genau so! Viel Erfolg.
 
NuminousDestiny schrieb:
@Andymiral hast du was schriftlich, dass das FA damals die nicht gegebene Notwendigkeit eines Gewerbes bestätigt hat? (Vermutlich nicht?)

Das FA ist - ich kann es nicht mehr anders ausdrücken - ein Saftladen. Als Privatperson ist man immer in der Nachweispflicht, bspw. auch bei landwirtschaftlichen Betrieben, die vor 50 Jahren durch die Großeltern mal "betrieben" und per Gesetz ein Grundstück autom. eingelagert wurde.

Wurde das Gesetz bzgl. Freiberufler/Gewerbebetreibende in der Zwischenzeit angepasst?

Also da die Summe Geld hier nicht unerheblich sein wird, wie
Nutzerkennwort sagt, direkt zum Steuerberater und später ggf. vor Gericht.
Saftladen? :freak: Das Finanzamt macht das, was es machen soll. Und wenn sich reihenweise Leute vor der Gewerbesteuer "drücken", die sie eigentlich bezahlen müssen, weil sie ein Gewerbe betreiben, stattdessen sich aber in den definierten Freiberuflerstatus flüchten, dann ist das das gute Recht des FA, nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, zumindest aus Sicht eines Bürgers, der immer fleißig seine Steuern zahlen darf.

Nur weil ein Sachverhalt vor 12 Jahren mal so und so bewertet wurde, heißt das nicht, dass dies unbefristet gilt.
 
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Smartin schrieb:
Saftladen? :freak: Das Finanzamt macht das, was es machen soll. Und wenn sich reihenweise Leute vor der Gewerbesteuer "drücken", ...

Schon mal was von Einkommenssteuer gehört? Die muss ein Freiberufler an das Finanzamt abführen. Also vor Steuern gänzlich drücken ist nicht. Ist halt nur die Frage, wer zahlt mehr an das Finanzamt, der Freiberufler oder der Gewerbetreibende?
 
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Der Gewerbetreibende zahlt ebenfalls Einkommenssteuer? Und die Gewerbesteuer zahlt er vorher, er kann maximal das 3-fache des Hebesatzes bei der Einkommenssteuer absetzen. Der Gewerbetreibende zahlt bei gleichen Gewinn/Einkommen definitiv mehr steuern.
 
Hat das Finanzamt das verbindlich entschieden? Nein. Das heißt die können ihre Meinung auch wieder ändern.
 
Habe heute beim Finanzamt angerufen und meine zuständige Sachbearbeiterin war zunächst mal relativ nett am Telefon. Ich hab ihr erklärt das ich mich 2007 beim Finanzamt & Gewerbeamt hab beraten lassen und mir damals gesagt wurde das ich keinen Gewerbeschein dafür benötige. Ich hab Sie auch darauf hingewiesen das ich ja irgendwann 2007 sicherlich ein Formular ausfüllen musste und das ganze ja damals so abgenickt worden ist. Ist ja sicherlich damals geprüft worden - meine Steuernummer usw kam ja nicht aus dem nichts.

Sie hat dann im System gestöbert, aber leider existieren von 2007 keine Einträge mehr...

Nun soll ich eine Auflistung meiner Tätigkeiten aufführen und wenn mögliche irgendwelche Abschlüße bzw. Nachweise einreichen damit die entscheiden können ob ich als Selbständiger oder als Gewerbetreibender eingestuft werde.

Werde ich so machen und probiere es auf die nette Art. Ausrasten kann ich dann später immer noch^^
 
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Joa, bevor ich eventuell für x Jahre Nachzahlungen leisten müsste würde ich mir halt Rat von einem Fachanwalt holen. Aber so'n Computerforum tut's womöglich auch. :/
 
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Logisch. Die fristen sind für die meisten bescheide durch. Sie müssten schon aktive Steuerhinterziehung nachweisen und selbst da wären es „nur“ 10 Jahre.
 
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