In Zeiten wo die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) seit bald 10 Jahren sich funktionsmäßig nicht von der alten Versichertenkarte unterscheidet (abgesehen vom Foto) kann ich über die Sorgen bezgl. Datenschutz hier im Thread nur müde lächeln.
Die eGK hat auf Grund eben jener Datenschutz bedenken folgende seit über 10 Jahren geplante Funktionen noch nicht:
- medizinischen Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind (Notfallversorgungsdaten),
- den elektronischen Arztbrief,
- Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (persönliche Arzneimittelrisiken und -unverträglichkeiten),
- die elektronische Patientenakte,
- weitere von Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung gestellte Daten (Patientenfach), sowie
- Daten über in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten für die Versicherten.
Und hier machen sich Leute tatsächlich Gedanken das Krankenkassen auf Grund von gesammelter Daten eines öden Fitnesstrackers die Leistungen kürzt oder Beiträge erhöht. Einige scheinen hier kaum eine Ahnung zu haben wie stark die Möglichkeiten von Krankenkassen Daten zu sammeln gesetzlich geregelt sind. Dafür umso mehr Meinung mit lahmen Sprüchen.