Frage bzgl. Sonderkündigungsrecht bei Umzug (Telefon/DSL)

*maT

Ensign
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Hallo,

meine Freundin zieht zum 01.02. um und ist momentan noch an ihren regionalen Anbieter gebunden. Am neuen Wohnort ist dieser nicht verfügbar, weshalb sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte.
Im Telekommunikationsgesetz heißt es dazu (§ 46 Abs. 8 TKG):
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Sie hat jetzt ende November gekündigt, der Anbieter sagt jedoch sie kann von diesem erst Gebrauch machen wenn sie eine Meldebescheinigung vorweisen kann. Dies würde bedeuten die 3 Monate würden erst beginnen wenn sie Umgezogen ist und sich umgemeldet hat.

Ich frage mich jetzt ob es rechtens ist dass der Anbieter eine Nachreichung der Ummeldung zum nächstmöglichen Zeitpunkt verweigern kann und darauf pocht dass die drei Monate erst mit dem Umzug beginnen (er also drei Monate kassiert ohne Leistung erbringen zu müssen). Der Paragraph ist leider nicht ganz eindeutig formuliert.

Gibt es hierzu möglicherweise schon Präzedenzfälle bzw. eine eindeutige Auslegung des Paragraphen auf die man sich berufen kann?

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten :)
 
Warum meldet sie sich nicht morgen gleich um beim Einwohnermeldeamt?
Wenn ich das richtig gelesen habe gabs ja da ne Änderung vor einiger Zeit.
Man muß sich erst ummelden, dann umziehen.
 
@U-L-T-R-A

Man kann sich frühestens 7 Tage vor dem Auszug und muss sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug an/abmelden.
 
Sollte es nicht jedem einleuchten, dass ein Provider auch einen NACHWEIS darüber haben möchte, dass sie umgezogen ist? Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Und die Kündigung ist ja auch erst dann möglich, wenn am NEUEN Wohnort nicht geliefert wird. Bislang stehen alle vertraglichen Leistungen am alten Wohnort zur Verfügung und somit kommt man aus dem Vertrag auch nicht raus, bevor das nicht mehr so ist.
 
Und die Kündigung ist ja auch erst dann möglich, wenn am NEUEN Wohnort nicht geliefert wird. Bislang stehen alle vertraglichen Leistungen am alten Wohnort zur Verfügung und somit kommt man aus dem Vertrag auch nicht raus, bevor das nicht mehr so ist.

Sie bezahlt doch aus bis Februar.
Nov gekündigt, Zahlung für Dez, Jan, Feb.

Sie möchte halt nicht nach Feb noch 3 Monate zahlen, weil sie dann das Internet von dem alten anbieter nicht nutzen kann.
 
Gibt es diese Frist bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes überhaupt? Frag mal nach, ob die dich dann nicht innerhalb eines Monats abmelden.
 
Ja es gibt diese Frist, siehe Zitat aus meinem Eingangspost.

Es scheint mir nur eine ziemlich fragwürdige Auslegung des Paragraphen, der ja ein Ausscheiden aus dem Vertrag regeln soll falls Leistungen nicht mehr erbring-/bzw. in anspruchnehmbar sind, wenn der Provider Dokumente zum Datum einer hierzu fristgerechten Kündigung verlangt, die der Kunde zu diesem Zeitpunkt schlicht nicht erbringen kann.
 
*maT schrieb:
Ja es gibt diese Frist, siehe Zitat aus meinem Eingangspost.

Dein Vertragsparnter kann das durchaus vorteilhafter handhaben. Das TKG ist die unterste Grenze, in den AGB können bessere Bedingungen festgelegt sein.
 
Laut ihrer Aussage sind es drei Monate.

Als Antwort auf ihr Kündigungsschreiben kam ein Standardschreiben in welchem eine reguläre Kündigung zum Oktober nächsten Jahres durchgeführt wird. Auf das Sonderkündigungsrecht wurde gar nicht eingegangen.
Daraufhin hat sie angerufen und auf die Umstände verwiesen. Der Mitarbeiter meinte daraufhin es wären drei Monate ab Nachweis des Verzuges in eine Region in welcher EWE nicht liefern kann.
 
Objektiv gesehen würd ich mir für die 60-90 Kracher den Stress nicht antun.
N Anwalt, den sie ggf einschalten muß, wäre teurer.

Recht haben und Recht bekommen sind halt immer noch Zweierlei :D
 
*maT schrieb:
Ja es gibt diese Frist, siehe Zitat aus meinem Eingangspost.

Es scheint mir nur eine ziemlich fragwürdige Auslegung des Paragraphen, der ja ein Ausscheiden aus dem Vertrag regeln soll falls Leistungen nicht mehr erbring-/bzw. in anspruchnehmbar sind, wenn der Provider Dokumente zum Datum einer hierzu fristgerechten Kündigung verlangt, die der Kunde zu diesem Zeitpunkt schlicht nicht erbringen kann.

Warum sollte das fragwürdig sein? Weil die dir bzw. deiner Freundin nicht alles glauben, was die erzählt?
 
Die Frist dient dazu, dass man eben nicht für nichts bezahlt. Da die meisten Mietverträge auch 3 Monate Frist haben, passt das idr genau.

Du hast im November gekündigt. Das die Kündigung ankam wurde ja bestätigt.
Folglich würde ich die auf das Gesetz hinweisen und ab Februar nichts mehr zahlen.

Die Meldebescheinigung kannst du dann nachreichen. Fristgerecht gekündigt wurde ja.
 
Falsch. Die Frist dient dazu dem Provider die Vorleistung zu ersetzen, die er für den bestehenden Anschluß hatte, z.B. Anmietung der TAL (meist von der Telekom).

Aber er bzw. sie kann es ja so machen wie von WhiteShark geschrieben - und sich auf Mahnungen, Inkasso und im Zweifel SchuFa-Eintrag als säumiger Schuldner freuen.
 
Zum Glück ist das eben nicht so. Im Gesetz steht nur die 3-monatige Kündigungsfrist. Es würde keinen Sinn machen, wenn diese erst ab Auszug gilt, davon steht auch nichts im Gesetz.

Und Schufa-Eintrag dürfen die nur bei betitelter Forderung machen. Dazu müsste man aber einen Mahnbescheid ignorieren, oder bei einer Gerichtsverhandlung verlieren, was äußerst unwahrscheinlich wäre.

Die Provider versuchen da gerne nochmal abzukassieren.
 
Ich habe jetzt noch mal ein wenig recherchiert, und es scheint leider tatsächlich so zu sein dass die Kündigungsfrist erst mit dem Nachweis des Wohnortwechsels (Eingang der Meldebescheinigung beim Anbieter) beginnt.
Es steht zwar nicht so im Gesetz, wird aber scheinbar so interpretiert.

würde es um die ersten 24 Monate des Vertrages gehen könnte ich das ganze ja noch verstehen, da die Anbieter ja mit gewissen Dingen in Vorleistung treten (Modem, Schaltung des Anschlusses etc.) und dies kalkuliert über die gesamte Vertragslaufzeit wieder hereinholen, somit wäre ein Nachteilsausgleich in dieser Form verständlich. Da der Vertrag aber bereits deutlich länger läuft und sich immer automatisch um 12 Monate verlängert -ohne Möglichkeit einer kürzeren Vertragslaufzeit- ist es meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar.

Da wird sie wohl in den sauren Apfel beißen müssen, außer jemand kramt hier noch ein Urteil heraus welches den Text anders interpretiert.
 
*maT schrieb:
Ich habe jetzt noch mal ein wenig recherchiert, und es scheint leider tatsächlich so zu sein dass die Kündigungsfrist erst mit dem Nachweis des Wohnortwechsels (Eingang der Meldebescheinigung beim Anbieter) beginnt.
Es steht zwar nicht so im Gesetz, wird aber scheinbar so interpretiert.

Natürlich wird es so gemacht, auch wenns so manche nicht wahrhaben möchte und meint, einen SchuFa-Eintrag bekommt man nicht so leicht.
 
Ich denke hier wirst du keine ausreichend gute Hilfe finden können, da wir den Vertrag nicht kennen. Unter Umständen könntest du dich beim Konsumentenschutz informieren und nachfragen was üblich ist.

Ein Vertrag der automatisch mit einer Mindestvertragsdauer verlängert wird ist mir aber sowieso schon suspekt. Sicher das ihr keine normale Kündigung machen könnt? Mein Internetvertrag wird zwar auch immer jährlich verlängert, aber da kann ich nach der initialen Mindestvertragsdauer monatlich kündigen.

Ist sowas üblich in D?
 
^jedenfalls nicht unüblich. Kenne auch jede Menge Produkte verschiedene TK Unternehmen wo automatisch um 1y verlängert wird.
 
Die Verlängerung um 1 Jahr oder sogar 2 (beim Mobilfunk bspw) ist durchaus üblich.
Aber die Provider interpretieren das Gesetz halt gerne so, dass der Kunde für nichts bezahlen soll.

Sollte man sich imo nicht gefallen lassen. Wer nicht von einem Inkasso genervt werden will, kann natürlich einfach zahlen.

Ich würde stur bleiben. Es kommen nur paar Briefe vom Inkasso und vielleicht ein Mahnbescheid (gegen den man sofort Widerspruch einlegt). Ne Klage halte ich für unwahrscheinlich. Denn die Provider wollen ja nicht das sie verlieren und sich andere auf das publik gewordene Urteil berufen.
Man darf sich halt nicht von den Unternehmen verängstigen lassen, die kochen auch nur mit Wasser.
 
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