Hallo,
meine Freundin zieht zum 01.02. um und ist momentan noch an ihren regionalen Anbieter gebunden. Am neuen Wohnort ist dieser nicht verfügbar, weshalb sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte.
Im Telekommunikationsgesetz heißt es dazu (§ 46 Abs. 8 TKG):
Sie hat jetzt ende November gekündigt, der Anbieter sagt jedoch sie kann von diesem erst Gebrauch machen wenn sie eine Meldebescheinigung vorweisen kann. Dies würde bedeuten die 3 Monate würden erst beginnen wenn sie Umgezogen ist und sich umgemeldet hat.
Ich frage mich jetzt ob es rechtens ist dass der Anbieter eine Nachreichung der Ummeldung zum nächstmöglichen Zeitpunkt verweigern kann und darauf pocht dass die drei Monate erst mit dem Umzug beginnen (er also drei Monate kassiert ohne Leistung erbringen zu müssen). Der Paragraph ist leider nicht ganz eindeutig formuliert.
Gibt es hierzu möglicherweise schon Präzedenzfälle bzw. eine eindeutige Auslegung des Paragraphen auf die man sich berufen kann?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten
meine Freundin zieht zum 01.02. um und ist momentan noch an ihren regionalen Anbieter gebunden. Am neuen Wohnort ist dieser nicht verfügbar, weshalb sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte.
Im Telekommunikationsgesetz heißt es dazu (§ 46 Abs. 8 TKG):
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Sie hat jetzt ende November gekündigt, der Anbieter sagt jedoch sie kann von diesem erst Gebrauch machen wenn sie eine Meldebescheinigung vorweisen kann. Dies würde bedeuten die 3 Monate würden erst beginnen wenn sie Umgezogen ist und sich umgemeldet hat.
Ich frage mich jetzt ob es rechtens ist dass der Anbieter eine Nachreichung der Ummeldung zum nächstmöglichen Zeitpunkt verweigern kann und darauf pocht dass die drei Monate erst mit dem Umzug beginnen (er also drei Monate kassiert ohne Leistung erbringen zu müssen). Der Paragraph ist leider nicht ganz eindeutig formuliert.
Gibt es hierzu möglicherweise schon Präzedenzfälle bzw. eine eindeutige Auslegung des Paragraphen auf die man sich berufen kann?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten