Frage wegen Ebay

-RGC-excoutor

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ich hab für mein vater bei ebay diesen artikel erworben

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das wahr ein echtes schnäpchen die kosten sonst 200€ oder mehr.

so habe dann auch gleich überwiesen, käufer hatte auch 3 tage später das geld und sagte das er die reifen verschickt hätte. nach 1 woche hab ich dann gefragt wo denn die reifen bleiben würden. da meinte er nur ,,ich habe sie aus versehen an denn falschen geschickt" ok dacht ich mir wartest mal noch 1 woche dann werden sie ja wieder bei den verkäufer sein.
so er sagt aber nun immer das er angegblich denn falschen empfänger nicht ereichen könne usw er will mir das geld zurück überweisen was ich/mein dad aber garnich einsehen weil wir wollen ja die reifen. (war ja nen echtes schnäpchen)


was kann ich nun tun um an die reifen zukommen?

PS: der e-mail kontakt is aber sehr nett. :)
 
naja eigentlich is der verkäufer sehr nett, nur ich weiß nich ob er mir halt die wahrheit sagt oder ob er sie nur nich für den preis verkaufen will/wollte. :(

nur mein dad wird nach 4 wochen langsam echt sauer. :o

kann man ihn denn dazu zwingen das er die gleichen reifen nochmal besorgt nur das er dann die kosten für die neuen reifen tragen muss?
 
Ich versteh das jetzt gerade aber nicht :freak:

An Deiner Stelle wäre ich erst mal sehr froh, wenn ich das Geld zurück hätte - egal ob Artikel Schnäppchen war oder nicht!

Ok Du kannst ihm das Geld lassen und hoffen, dass er sich anstrengt den Artikel wieder zu beschaffen. Aber diesem Frieden würde ich nicht trauen. Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Für mich wäre die Sache klar:
- er sollte das Geld zurücküberweisen erst mal
- er sollte versuchen den Artikel zurück zu bekommen (ich gehe mal davon aus, dass er das aus eigenem Interesse macht)
- dann soll er Dich kontaktieren und evtl. läuft der Deal dann nochmals, dann kannst Du das ihm ja nochmals zahlen und er Dir das schicken.

Mit eBay kontaktieren und was weiss ich, hat das mit meiner Logik nichts zu tun. Ist doch alles viel zu aufwändig!? Scheint ja echt ein Missgeschickt zu sein, sonst hätte er Dir nicht gleich eine Rückzahlung angeboten. Was für ein Sinn hätte denn die Sache sonst? Welche Betrügerei könnte dahinter stecken? Hat vielleicht den Artikel andersweitig verkauft, ok dann müsste man eBay vllt. einschalten weil das ja nicht gehen kann. Aber zu Deinen Reifen wirst Du so auch nicht kommen .... Aber vielleicht habe ich die falsche Mentalität, mir wärs zu viel Aufwand.
 
Zuletzt bearbeitet:
@kaepten nein du hast das glaube falsch verstanden. :D

ich wollte ja nur wissen was ich machen könnte um an die reifen zukommen, von einer anzeige
bzw diesen fall bei ebay melden bin ich weit entfernt. ;)

wollte ja auch nur wissen ob wir ein recht darauf haben diesen artikel zubekommen, da die reifen ja verschollen sind, ob er halt ersatz kaufen/leisten muss. ;)

kaepten schrieb:
mir wärs zu viel Aufwand.

du magst recht haben es ist viel aufwand aber genau daran will ich nicht scheitern.
 
wie es rein rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen, aber das was du / ihr da vor habt finde ich ist recht unverschämt

sollen wa das jetzt alle so handhaben, das wenn jemand etwas sagt was einem nicht passt, denjenigen gleich als lügner verdächtigen ?

Wenn der Verkäufer sagt er hat die Reifen an den falschen geschickt und der rückt sie nicht mehr raus, dann hast du ihm das erstma grundsätzlich zu glauben.

Und sei doch froh das der Kontakt so nett ist und dir anbietet dein Geld zurück zu überweisen. Ist halt einfach schei**e gelaufen. fertisch.

Ihn dazu zwingen zu wollen, er solle sich Reifen besorgen und euch zu dem Preis zuschicken ... is ja die Höhe.
 
Zuletzt bearbeitet:
[Moepi]2 schrieb:
ich wäre niemals auch nur auf so eine Idee gekommen.

deswegen bin ich ja nich du.:rolleyes:

nur es könnte ja sein das es dem verkäufer einfach zuwenig war was er da für die reifen bekommen hat und nun behauptet das er sie nich mehr hat.

ich habe denn verkäufer NIE einen lügner genannt. :mad: das würd ich auch nicht machen. :freak:

es ist nur eine vermutung mehr nicht.

[Moepi]2 schrieb:
Ihn dazu zwingen zu wollen, er solle sich Reifen besorgen und euch zu dem Preis zuschicken ... is ja die Höhe.

er könnte ja auch ersatz beschafen, nach seinen angaben in denn e-mails hat er öfters solche reifen über (ist wohl rennfahrer)

[Moepi]2 schrieb:
Und sei doch froh das der Kontakt so nett ist und dir anbietet dein Geld zurück zu überweisen.
.
das bin ich auch das kanst du mir glauben. :)

[Moepi]2 schrieb:
Wenn der Verkäufer sagt er hat die Reifen an den falschen geschickt und der rückt sie nicht mehr raus, dann hast du ihm das erstma grundsätzlich zu glauben.
.

er hat ja probiert ihn anzurufen (ob das stimmt weiß ich nich denke mal schon) angeblich ist nie jmd zuereichen, also das find ich schon recht merkwürdig du nicht?

Edit: ich habe ihn ja auch gefragt ob er mit die telenumer des andern geben könnte er meinte nur. NEIN.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja ich verstehe nicht den Ansatz ... warum sollte er Ersatz für die Reifen beschaffen ... das war bei Ebay ein Privatverkauf, kein geschäftlicher.

Ich mein, teorethisch könntet ihr den Verkäufer verklagen, das er dir die Ware liefern soll. :rolleyes:

Wird aber darauf hinauslaufen das er dir das Geld bezahlt weil er die Reifen nicht mehr hat ;)

Naja mit Lügner verdächtigen habe ich nur das auf den Punkt gebracht :
Zitat: "naja eigentlich is der verkäufer sehr nett, nur ich weiß nich ob er mir halt die wahrheit sagt oder ob er sie nur nich für den preis verkaufen will/wollte."
ist ja wohl dasselbe ...

edit: ob merkwürdig oder nicht, den Spruch solange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist, kennste ja oder ?

Und allein schon aus Datenschutzrechtlichen Gründen dürfte er dir garnicht die Telefonnummer eines anderen ohne dessen Einverständnis geben.
 
Also ich geh schon auch einig damit, dass wenn einer etwas anbietet und ich mir die Mühe nehme dafür zu bieten und ich den Zuschlag bekommen, dass ich dann den Artikel bekomme. Da bin ich einverstanden.

Denn sonst könnte ja jeder etwas sehr preiswert anbieten um möglichst viel "Aufsehen" zu erregen und dann - wenn der Artikel doch nicht den ungefähren Wunschpreis vom Verkäufer erreicht hat - denn Artikel "zurücknehmen". Denn es kommt durchaus oft vor, dass Artikel mit tiefen Anfangspreisen einen höheren Endpreis erreichen als solche die schon von Anfang an teuerere sind. (Die Bieter überbieten sich dann sinnlos und verlieren die Übersicht). Also hat er vielleicht das Schnäppchen nur angeboten, weil er genau auf das spekuliert hat und nun aber doch nicht zufrieden mit dem Endpreis ist. Er kann den Artikel ja wieder reinstellen, villeicht etwas teurer, verloren hat er dabei nichts - selbst dann nicht wenn er Dir den Betrag zurückerstattet.

Es ist ja auch bei Aktionen so, dass wenn nicht explizit steht - solange Lager - oder sowas in der Art. Der Verkäufer auch verpflichtet ist den Artikel für den Preis zu liefern. (Jedenfalls in der Schweiz).

Also insofern kann da schon ein krummes Ding dahinter stecken das mal eBay gemeldet werden müsste. Aber ich hätte zuerst mal "Schadensbegrenzung" im Kopf und das wäre für mich: geld zurück. Was dann kommt ist was anderes.
 
Wenn er nicht mehr liefern KANN, liegt (rechtlich gesehen) Unmöglichkeit vor. Es handelt sich nicht um eine Gattungssache, sondern um eine sog. Stückschuld. Da die Ware gebraucht ist, kann er keine weitere aus einem Vorrat liefern. Höchstens eine ähnliche, ebenfalls gebrauchte. Diese könntest Du evtl. fordern, wenn er sich drauf einläßt.
Liegt aber die Unmöglichkeit vor, muß er den dadurch entstandenen Vertrauensschaden ersetzten und/oder den Kaufpreis zurückerstatten.
Mehr oder anderes kann man von ihm nicht verlangen.
Unmöglichkeit liegt aber nur dann vor, wenn NIEMAND mehr die Leistung erbringen kann. Ist die Leistung noch möglich, dh, der andere kann sie verschicken, oder an den Verkäufer zurückgeben (in dem Fall: sind Werteinbußen zu verzeichnen?), hast Du das recht, nach wie vor die Ware zu fordern und ggf. Verzugszinsen geltend zu machen.
Es gibt aber noch die Variante, daß eine Art Unmöglichkeit vorliegt, die es dem Verkäufer unzumutbar werden läßt, die Sache zu beschaffen (zu hoher Aufwand, zu hohe Kosten etc.). Dies scheint im Moment aber noch nicht vorzuliegen.
Wenn er Dir aber schon anbietet, das Geld anstandslos zurück zu zahlen, würde ich das Angebot vll annehmen. Aber Du hast, in einem gewissen Rahmen, natürlich ein Recht auf die Kaufsache.
 
[Moepi]2 schrieb:
ja ich verstehe nicht den Ansatz ... warum sollte er Ersatz für die Reifen beschaffen ... das war bei Ebay ein Privatverkauf, kein geschäftlicher.

Völlig egal, es handelt sich um einen Kaufvertrag zwischen 2 Privatleuten (Privatkauf/Bürgerlicher Kauf) und der Verkäufer steht in der Pflicht, den verkauften Artikel zu liefern.

gruß

energy626
 
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