Frage: Wo kann man aktuell gut eine GraKa verkaufen?

Egal was du für die Karte bekommst, dein Cousin wird sehr viel mehr für eine sehr viel schlechtere (Einsteigerkarte) zahlen müssen.
 
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Körperklaus schrieb:
Bitte nicht auf Paypal Waren und Dienstleistungen einlassen - Paypal ist viel zu käuferfreundlich und man ist als Verkäufer sehr schnell seine Ware und sein Geld los, wenn es die Gegenseite darauf anlegt.
Quark. Einfach erst abschicken wenn das Geld vom Paypalkonto auf dem Bankkonto ist und ab da kann Paypal
rein gar Nichts mehr machen ohne Gerichtsurteil. Klar könnten die im Falle eines für den Käufer entschiedenen
Streitfalls versuchen das Geld abzubuchen aber das kann man mit einem Klick widerrufen und dann muss Paypal
genau wie jeder Andere den Rechtsweg gehen. Einziger Nachteil wäre der Verlust des betroffenen Paypal Kontos.
 
0ssi schrieb:
Einfach erst abschicken wenn das Geld vom Paypalkonto auf dem Bankkonto ist
Wird nicht genau deswegen Geld aus Käuferschutz Zahlungen erst nach einer gewissen Frist zur Bankbuchung freigeschalten?
 
0ssi schrieb:
Einziger Nachteil wäre der Verlust des betroffenen Paypal Kontos.
Und warum sollte man sich das antun, wenn es auch Alternativen gibt?

Als privater Verkäufer wäre mir das Risiko mit Paypal Waren und Dienstleistungen einfach zu hoch. Wer Bock drauf hat - nur zu.
 
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kachiri schrieb:
Ich habe eh bei jeden Verkauf irgendwie Schiss, dass man mir Blüten andreht.

Kaufst dir halt ein Stift, der den Blüten auf den Zahn fühlt. Ein bissel Sachkunde wäre natürlich auch nicht verkehrt.:D

mit frdl. Gruß
Ergänzung ()

Körperklaus schrieb:
Als privater Verkäufer wäre mir das Risiko mit Paypal Waren und Dienstleistungen einfach zu hoch. Wer Bock drauf hat - nur zu.

:daumen:
 
Drewkev schrieb:
Du kannst über das Geld aber nicht verfügen solange du nichts abgeschickt hast.
Konnte ich bisher immer und wäre auch absurd wenn man die Ware erst abschicken müsste.
Vielleicht trifft Paypal diese Sicherheitsvorkehrung bei neuen Konten oder negativer Schufa?

Powl_0 schrieb:
Wird nicht genau deswegen Geld aus Käuferschutz Zahlungen erst nach einer gewissen Frist zur Bankbuchung freigeschalten?
Nein, das Geld kann sofort abgebucht werden und ist am nächsten Werktag auf dem Bankkonto.
Für 1% Gebühr kann man es auch per Sofortabbuchung auf dem Bankkonto gutschreiben lassen.

Körperklaus schrieb:
Als privater Verkäufer wäre mir das Risiko mit Paypal Waren und Dienstleistungen einfach zu hoch.
Nochmal: Man hat in einem Rechtsstaat kein Risiko. Verstehe dein Mißtrauen nicht. Zumal er eine
Rechnung hat für Hersteller Garantie also müsste er nicht einmal die Gewährleistung ausschließen.
 
0ssi schrieb:
Konnte ich bisher immer und wäre auch absurd wenn man die Ware erst abschicken müsste.
So absurd ist das gar nicht, das direkte Bezahlsystem von eBay Kleinanzeigen dürfte das auch so verwenden. Und das österreichische Pendant dazu (willhaben) macht's genau so.

Wegen Schufa wäre echt lächerlich. Als ob man Bonität bräuchte, um etwas verkaufen zu können/dürfen.
 
0ssi schrieb:
Nochmal: Man hat in einem Rechtsstaat kein Risiko. Verstehe dein Mißtrauen nicht. Zumal er eine
Rechnung hat für Hersteller Garantie also müsste er nicht einmal die Gewährleistung ausschließen.
Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. Meine These.
Zumal ich einen riesigen Aufwand habe, um mein Recht durchzusetzen. Da bin ich dann vorher lieber vorsichtiger.
 
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Drewkev schrieb:
So absurd ist das gar nicht, das direkte Bezahlsystem von eBay Kleinanzeigen dürfte das auch so verwenden. Und das österreichische Pendant dazu (willhaben) macht's genau so.
Das läuft doch über einen niederländischen Treuhandservice und nun rate mal warum wohl kein Paypal.
Weil die genau wissen, dass sie im Betrugsfall immer den Kürzeren ziehen, Willkommen in Deutschland.
Drewkev schrieb:
Wegen Schufa wäre echt lächerlich. Als ob man Bonität bräuchte, um etwas verkaufen zu können/dürfen.
Du musst weiter denken und zwar bis dahin wo sich Paypal das abgebuchte Geld zurückholen will. ;)

kachiri schrieb:
Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. Meine These.
Zumal ich einen riesigen Aufwand habe, um mein Recht durchzusetzen. Da bin ich dann vorher lieber vorsichtiger.
Lies bitte was oben steht. Du hast keinen Aufwand bis auf ggf. die Abbuchung mit 1 Klick zu widerrufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
0ssi schrieb:
Das läuft doch über einen niederländischen Treuhandservice und nun rate mal warum wohl kein Paypal.
Weil die genau wissen, dass sie im Betrugsfall immer den Kürzeren ziehen, Willkommen in Deutschland.
Willhaben (Österreich) verwendet diesen "Treuhandservice" aber genauso :(
 
Auch wenn 100 andere Seiten diesen Anbieter nutzen hat es Nichts mit Paypal zu tun. :rolleyes:
 
Ich habe beide auch nie in direkter Verbindung gebracht. Es war lediglich ein Beispiel, da es dort genauso ist. Warum du nicht verschicken musst, bevor du bei PayPal über das Geld verfügen kannst, weiß ich nicht. Aber sowohl bei dem niederländischen Anbieter als auch bei PayPal (Ware oder Dienstleistung) hast du als Verkäufer i.d.R. die Arschkarte wenn es hart auf hart kommt. Nicht umsonst wollen immer weniger Leute versenden.
 
Nur weil du Falsches wiederholst wird es nicht richtiger denn das Gegenteil von dem was du sagst trifft zu.
Wenn es hart auf hart kommt hat man in Deutschland eben nicht die Arschkarte sondern der Rechts Joker.
 
Niemand muss etwas beweisen. Paypal kann gerne vor Gericht versuchen etwas zu beweisen
wenn sie das Geld wieder haben möchten aber ich bin mir sicher, die haben Besseres zu tun.
 
0ssi schrieb:
Nur weil du Falsches wiederholst wird es nicht richtiger denn das Gegenteil von dem was du sagst trifft zu.
Wenn es hart auf hart kommt hat man in Deutschland eben nicht die Arschkarte sondern der Rechts Joker.
Nein. Eben nicht. Käuferschutz sichert den Käufer Übermaß ab und PayPal gibt im Zweifel den Käufer Recht. Wenn ich sage, ich habe die Ware versandt und das Paket ist laut Sendungsverfolgung auch angekommen, der Käufer aber behauptet, da war die Ware nicht drin, dann ist schnell Finito. PayPal ist das absolut Rille. Geld und Ware beim Käufer, der Verkäufer guckt in die Röhre und darf auf den Rechtsweg sein Recht durchsetzen.
So funktioniert PayPal.

Kommt regelmäßig vor. Verbraucherschützer raten nicht ohne Grund davon ab und auch eBay Kleinanzeigen sagt: Wir sind kein Online-Versandmarktplatz, sondern ein "Kleinanzeigen"-Portal und eigentlich solltet ihr die Geschäfte "persönlich" abschließen.
Auch wenn EK inzwischen auch ein eigenen Service anbietet - der nicht anders arbeitet...

Und nein. PayPal muss am Ende vor Gericht gar nichts. Das ist eine rein privatrechtliche Auseinandersetzung zwischen Käufer und Verkäufer.
Du musst vor Gericht nachweisen, dass du es versandt und die Ware drin war... Der Verkäufer muss beweisen, dass nicht die Ware drin war, sondern irgendwas anderes...

PayPal muss am Ende nur das Geld zurück buchen, wenn der Verkäufer Recht bekommt.
PayPal ist nur Mittelsmann. Du klagst nicht gegen PayPal, sondern gegen den Käufer.
PayPal schaut dabei einfach nur zu.
 
kachiri schrieb:
Nein. Eben nicht. Käuferschutz sichert den Käufer Übermaß ab und PayPal gibt im Zweifel den Käufer Recht. Wenn ich sage, ich habe die Ware versandt und das Paket ist laut Sendungsverfolgung auch angekommen, der Käufer aber behauptet, da war die Ware nicht drin, dann ist schnell Finito. PayPal ist das absolut Rille. Geld und Ware beim Käufer, der Verkäufer guckt in die Röhre und darf auf den Rechtsweg sein Recht durchsetzen.
So funktioniert PayPal.
Du solltest doch lesen was oben steht. Ab dem Moment wo das Geld auf meinem Bankkonto ist, ist Finito.
Der Rest den du schreibst ist falsch und stammt offensichtlich aus einer paranoiden Wahnvorstellung !? :evillol:

kachiri schrieb:
Kommt regelmäßig vor. Verbraucherschützer raten nicht ohne Grund davon ab und auch eBay Kleinanzeigen sagt: Wir sind kein Online-Versandmarktplatz, sondern ein "Kleinanzeigen"-Portal und eigentlich solltet ihr die Geschäfte "persönlich" abschließen.
Kein seriöser Verbraucherschützer würde Käufern dazu raten per Paypal Freunde/Familie zu bezahlen wenn
keine Abholung möglich ist. Er würde entweder Paypal Waren/Dienstleistungen mit Käuferschutz empfehlen
oder die Zusendung eines schriftlichen Kaufvertrags was der bequeme Deutsche leider komplett verlernt hat.

kachiri schrieb:
Und nein. PayPal muss am Ende vor Gericht gar nichts. Das ist eine rein privatrechtliche Auseinandersetzung zwischen Käufer und Verkäufer.
Du musst vor Gericht nachweisen, dass du es versandt und die Ware drin war... Der Verkäufer muss beweisen, dass nicht die Ware drin war, sondern irgendwas anderes...
Wenn das Geld auf meinem Bankkonto ist und die Ware abgeschickt wurde dann habe ich meinen Teil
des Kaufvertrags erfüllt und wie du doch selbst sagst ist es eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer.

Demnach kann Paypal gar Nichts Entscheiden oder gar versuchen das Geld wieder bei mir abzubuchen
denn dazu Bedarf es eines Gerichtsurteils. Also widerruft man die Abbuchung und Paypal hat Pech gehabt.

Der Käufer hat keinen Grund vor Gericht zu gehen weil er sein Geld von Paypal wieder bekommen hat.
Paypal kann es zwar versuchen aber machen sie nicht weil keine Chance. Die tragen also das Risiko.

Und genau darum halten die sich bei Kleinazeigen raus und haben auch Ebay komplett abgeändert.
Die Masse denkt vielleicht Paypal hätte Macht aber wenn es hart auf hart kommt dann eben nicht !
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun der TE wurde schon über Paypal als privater Verkäufer aufgeklärt. Kann jeder machen wie er mag. ich würde nie privat über Paypal verkaufen. Und Ich bin mir sicher 90% der hier ansässigen denken wohl auch so. Vermute Ich zumindestens so. Wei auch immer bei Kleinazeigen und Auge in Auge. Alles andere ist nur mit Ärger verbunden. Sehen wir hier auf CB ja immer wieder.
 

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