Atlantus1988 schrieb:
Meine Grundfrage war ob ich übers Ohr gehauen wurde und das wurde ich.
Da beisst die Maus keinen Faden ab!
Ich ging mit dem guten Gewissen aus dem Laden das ich jetzt nen bessere Mainbord und eine bessere CPU habe, da mir das auch vom Chef des Ladens mündlich bestätigt wurde.
Warum sollte das denn nun besser sein? Bisher war es "Ist das denn gleichwertig...".
Das Mainboard ist sicher auch insoweit besser, als dass es Übertaktungseinstellungen bietet, wie ein Intel-Z-Board.
Und zum Zocken mit einer GTX 960 ist der FX - spätestens, wenn Du ihn auf 4,5 Ghz übertaktest - dem i7 ebenbürtig. Erst bei einer größerer GraKa limitiert die CPU.
Bei dem Kauf, den Du getätigt hast, würde ich also nicht einmal von einer wesentlichen Falschberatung ausgehen. Du hast für Dein Geld eine angemessene und für Deine Zwecke ausreichende Gegenleistung erhalten.
Für diesen Teil des Geschäftes von Betrug reden zu wollen ist absolut abwegig.
Der anderen Teil des Geschäftes, der Verbleib des teilweise defekten Mainboards und des Prozessors im Laden, ist ziemlich einseitig. Nach Deiner Schilderung hat der Verkäufer diese Sachen nicht einbehalten, Du hast sie dort gelassen.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich hier gesteinigt werde und in einem Forum um Asyl bitten muß, in dem die i7-Sharia nicht gilt: es fällt mir verdammt schwer, Dein Verhalten anders auszulegen als als Dereliktion gemäß § 959 BGB.
Es ist doch nicht Aufgabe des Verkäufers, dafür zu sorgen, dass Du Deine Sachen mitnimmst. Das ist allein Deine Sache. Und wenn Du - auch nur konkludent - zeigst, dass Du an dem Stück Silikon, das auf dem teildefekten Mainboard angedockt ist, kein Interesse mehr hast, was soll das anders sein, als eine Besitzaufgabe? Denn Du hast trotz ausdrücklichen Hinweises des Verkäufers (Dein Post #41: "Er sagte mir als er mir zeigte das es mit der GTX 950 ging das ich das Mainboard jetzt als Arbeits (office) Rechner benutzen könnte.") auf die Weiternutzbarkeit von Mainboard und CPU auf die Mitnahme verzichtet.
Rechtsfolge der Besitzaufgabe ist, dass Dein vormaliger i7 herrenlos wurde und der Verkäufer ihn sich mit Fug und Recht aneignen durfte.
Du könntest nun auf Deine eigene Doofheit schimpfen, Atlantus. Aber es besteht nicht der geringste Anlass, auf den Händler zu schimpfen.
Der Händler scheint mir eher gewissenhaft und seriös zu sein. Deswegen kannst Du ihn mal
nett fragen, ob er den i7 noch hat und ihn Dir mit neuem Mainboard einbauen kann und den FX samt Mainboard zurücknimmt und was das Dich kosten würde. Einen Rechtsanspruch hast Du meins Erachtens weder auf das eine noch das andere.
Und wer bei der Geschichte auch nur auf die Idee kommt, man könne dem Händler eine strafbare Handlung andichten, dem fehlen einfach zwei juristische Staatsexamina und vielleicht noch ein paar Jahrzehnte Praxiserfahrung. Die meisten Ratschläge, Atlantus, die Du hier erhalten hast, sind einfach grottenschlecht.