Frage zu Garantie in Media Märkten

Du findest immer ein Gegenargument oder? :P

Doc, worauf ich hinaus wollte, ist das wir nicht pauschal über "zumutbare" Reparaturdauer, in der Unterhaltungselektronik sprechen können.
Beim Kühlschrank ist der durchschnittliche Händler auch auf Dritten angewiesen und kann sich keiner vier Wochen für die Reparatur erlauben ;-)
Deswegen gibt es in der Regel in der Unterhaltungselektronik Produkte, auf die man länger verzichten kann, da die wirklich im Ernstfall als Luxus angesehen werden können, jedoch hast du Recht, dass der BGB keine "Luxusartikel" kennt, aber die Richter sicherlich dies in ihrer Urteilsentscheidung berücksichtigen.
 
Eure Diskussion läuft fast vollständig am Thema vorbei; einer weiss es besser als der andere, und alle wollen recht haben. Der TE braucht doch nur beim Markt seiner Wahl anrufen und nachfragen, dann bekommt er eine präzise Antwort und kann sich diesen ausufernden Thread schenken.

Übrigens wäre es sehr nett vom TE, wenn er uns noch schriebe, wie die Angelegenheit verlaufen ist; das wäre für viele Forenbenutzer sehr hilfreich.
 
@Winterday

Die Lösung steht bereits hier im Thread.
Jeder MM oder Saturn Markt ist eine eigene GMBH, somit muss bei gewissen Voraussetzung nur der jeweilige Markt, das Gerät zurücknehmen, der den Kaufvertrag mit dem Käufer abgeschlossen hat.

Die Reparaturabwicklung kann aber in jedem beliebigen Markt durchgeführt werden
 
Was wäre wenn das Smartphone zum arbeiten da wäre, wie viele es auch benutzen. Du kannst nicht pauschal Kategorien für Luxusartikel und nicht Luxusartikel verwenden.

Wenn jemand den Kühlschrank auf der Arbeit benutzt um nur Getränke zu kühlen. Wäre er nicht so wichtig wie wenn eine Familie zuhause ganz gewöhnlich für Lebensmittel benutzt.
 
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