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Ribery88
Gast
Du findest immer ein Gegenargument oder? 
Doc, worauf ich hinaus wollte, ist das wir nicht pauschal über "zumutbare" Reparaturdauer, in der Unterhaltungselektronik sprechen können.
Beim Kühlschrank ist der durchschnittliche Händler auch auf Dritten angewiesen und kann sich keiner vier Wochen für die Reparatur erlauben ;-)
Deswegen gibt es in der Regel in der Unterhaltungselektronik Produkte, auf die man länger verzichten kann, da die wirklich im Ernstfall als Luxus angesehen werden können, jedoch hast du Recht, dass der BGB keine "Luxusartikel" kennt, aber die Richter sicherlich dies in ihrer Urteilsentscheidung berücksichtigen.
Doc, worauf ich hinaus wollte, ist das wir nicht pauschal über "zumutbare" Reparaturdauer, in der Unterhaltungselektronik sprechen können.
Beim Kühlschrank ist der durchschnittliche Händler auch auf Dritten angewiesen und kann sich keiner vier Wochen für die Reparatur erlauben ;-)
Deswegen gibt es in der Regel in der Unterhaltungselektronik Produkte, auf die man länger verzichten kann, da die wirklich im Ernstfall als Luxus angesehen werden können, jedoch hast du Recht, dass der BGB keine "Luxusartikel" kennt, aber die Richter sicherlich dies in ihrer Urteilsentscheidung berücksichtigen.