Frage zum Verlust von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen

smuper schrieb:

Was soll ich da widerlegen? Nichts davon spricht gegen eine Reklamation. Er kann und darf reklamieren und der Händler wird das prüfen. Weder du, noch er oder ich weiß warum der Prozessor nicht mehr funktioniert. Das kann durch die Umbaumaßnahme geschuldet sein, indem er etwas kaputt gemacht hat (dann hätte er keinen Anspruch), es kann aber auch eine schlechte Lötstelle oder einen Haarriss geben der durch den Umbau schlagend wurde (dann hätte er Anspruch).

Übrigens gibt es einen Unterschied zwischen den Defekt herbeiführen und der Ursache des Defektes. Liegt die Ursache an einem Sachmangel greift die Gewährleistung, ganz einfach.


Außerdem ist das schlimmste was ihm passieren kann, dass es abgelehnt wird. Also warum nicht versuchen?
 
hallo7 schrieb:
Außerdem ist das schlimmste was ihm passieren kann, dass es abgelehnt wird. Also warum nicht versuchen?

Irrtum. Das Schlimmste, was ihm passieren kann ist eine Anzeige wegen versuchtem Betrugs.
 
Warum soll es dazu ein Beispiel geben, wenn es der Gesetzestext doch hergibt? Unwahrscheinlich aber als "Schlimmstes" sicherlich korrekt.
 
thompson004 schrieb:
Es gibt keinen Anspruch auf Garantie, sondern nur auf Gewährleistung.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers,

Der Hersteller muss keine Garantie anbieten, dass ist korrekt. Bietet er aber eine an, dann hat man darauf auch Anspruch. Ab da ist sie nicht mehr freiwillig.

Auch kann er nicht alles was er will in die Bedingungen schreiben.
 
Der Tatbestand des Betrugs ist natürlich nicht erfüllt, wenn der "Täter" gar nicht die Absicht hat, zu betrügen. Einer Anzeige diesbezüglich würde ich denn auch gelassen entgegensehen. Aber passieren kann es, das stimmt schon, und das "schlimmste" wäre es wahrscheinlich auch.
Auch Kosten wären übrigens nicht zu fürchten, solange der Gewährleistungssuchende nicht wenigstens grob fahrlässig verkannt hat, dass kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel vorlag.
Ergänzung ()

Nebenbei bemerkt fällt mir noch ein, dass sogar eine Garantiebedingung, wonach Siegelbruch zum Ausschluss führt, eine unzulässige Benachteiligung darstellen und somit unwirksam sein könnte.
 
Droitteur schrieb:
wonach Siegelbruch zum Ausschluss führt, eine unzulässige Benachteiligung darstellen und somit unwirksam sein könnte.
Genau, man sollte ja auch zum Beispiel den PC putzen dürfen.
 
Schmeißt ihr schon wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander? Garantie ist und bleibt eine freiwillige Leistung nach den Konditionen, die vorgeschrieben werden.

Ach ja, wenn ich mein Gerät in ein anderes Gehäuse baue und extra für den RMA-Fall wieder zurückbaue, damit es niemand merkt ist natürlich kein Produkt. Wie komm ich nur drauf, ich Dummerchen :rolleyes:
 
Nein hier wird nichts durch einander geworfen.
Der Hersteller kann nicht alles in seine Bedingungen schreiben was er will.
Um beim Siegel eines komplett PCs als Beispiel zu bleiben:
Das Siegel hat keinerlei Relevanz, da ein PC ein Gerät ist welches man öffnen kann und darf.

Wie schon gesagt wurde, darf der Konsument nicht unzulässig benachteiligt werden.

Es ist auch gut möglich, dass ein Richter entscheidet, dass eine CustomRom bei Smartphones die Garantie nicht beeinflusst.
 
Droitteur schrieb:
Nebenbei bemerkt fällt mir noch ein, dass sogar eine Garantiebedingung, wonach Siegelbruch zum Ausschluss führt, eine unzulässige Benachteiligung darstellen und somit unwirksam sein könnte.
Das hatte ich ja hier schon erwähnt:
Holt schrieb:
Da gab es mal ein Urteil dazu, dass bestimmte Um- und Aufrüstungen die bei dem Produkt möglich und auch durch den User vorgesehen sind, nicht zu einem Verfall der Garantie führen dürfen. Damals war es nicht unüblich bei den PCs die Aufkleber so anzubringen, dass diese beim Öffnene des Gehäuses kaputt gingen und da eben die PCs Erweiterungsslots zum Einbau von Karten haben, wurde die Praxis gerichtlich untersagt.
Wenn aber nun ein Hersteller oder Händler der den PC zusammengebaut hat z.B. ein Siegel anbringt welche bricht wenn man das Mainboard ausbaut, dann drüfte dagegen nichts zu sagen sein, da ein Kunde sein Mainboard nicht für die normale Nutzung auszubauen braucht. Wenn er das macht um z.B. einen anderen CPU Kühler zu montieren, dann kann das durchaus als so ein brober Eingriff gewertet werden, dass der Kunde seine Ansprüche dadurch verliert. Nach dem Komplettumbau in ein anderes Gehäuse sehe ich keine Anspruch mehr auf Garantie oder Gewährleistung auf den PC als Gesamtsystem, denn das ist sicher keine normale Nutzung wie z.B. der Einbau eine Karte in einem Slot. In dem Zurückbau kann man also durchaus einen Betrugsversuch sehen und wenn der Schaden z.B. entstanden ist weil da ein Abstandshalter an der falschen Stelle war und einen Kurzschluß erzeugt hat, dann fällt das auf ich möchte nicht in der Haut des TE stecken!
 
Dass du das schon erwähnt hast, habe ich nicht gesehen, sry :) Ich sah nur den allgemeinen Tenor, dass das unmöglich wäre.

Wie du argumentierst, ist sicher möglich; sehe nur ich persönlich anders: Es handelt sich bei einem PC eben um ein sog. "offenes System" und ich meine, dass ein Gehäusewechsel dazugehören darf. Die Gewährleistung wird das in keinem Fall ausschließen, aber die Garantie in meinen Augen ebenfalls nicht.
 
Wenn man nun ein Mainboard einzeln kauft, dann wird es sicher weder die Garantie noch die Gewährleistung ausschließen, wenn man diese zwischenzeitlich in verschiedene Gehäuse verbaut hatte. Dann reklamiert man aber auch nur das Mainboard, aber bei einem komplett gekauften PC fürchte ich geht die Definition eines Offenen System nicht so weit dort einen Gehäusewechsel einzuschließen. Dort kann man HW in das Gehäuse ein- und ausbauen, dafür sind die Ports und Slots vorhanden um das zu ermöglichen und das ist mit dem Begriff Offenes System auch abgedeckt.
 
Bei Gehäusewechsel könnte es so oder so ausgehen. Das hinge im Zweifel vom Richter ab.

Es dürfte auch schwierig sein für den Hersteller die Garantie zu verweigern, nur weil ein Aufkleber (Siegel) von der Grafikkarte sich abgelöst hat.

Meist ist der Streitwert aber zu gering um deswegen zu klagen.
 
Also nach meiner Auffassung muss der Händler auch bei Komplettsystemen Gewährleistung auf die Einzelkomponenten gewähren. In dem Sinn wärs egal ob bzw. wie viel man umbaut, solange es nicht unsachgemäß geschieht.

Der Händler kann sich dann natürlich rausreden, dass bestimmte Komponenten die nicht von ihm sind für den Fehler verantwortlich sind, aber grundsätzlich verwehren kann ers glaub ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
WhiteShark schrieb:
Bei Gehäusewechsel könnte es so oder so ausgehen. Das hinge im Zweifel vom Richter ab.
Das ist richtig, im Zweifel muss das ein Richter entscheiden, aber in der Praxis wird es nur selten so weit kommen. Ein PC ist aber nur in dem Sinne ein modulares System, dass man im bestehenden PC eben Auf- oder Umrüstungen vornehmen kann, nicht das man ihn komplett umbaut. Stell Dir vor Du baust Motorn, Getriebe; Achsen etc. von Deinem Neuwagen in eine ganz andere Karosserie um und bekommst dann einen Schaden am Getriebe, da würden dann sowohl der Hersteller des PkW als auch der des Getriebs aber nett abwinken, wenn Du da Ansprüche stellen willst, weil Du aber in den Wagen Zubehörräder der korrekten Größe verbaut hast, werden sie das nicht können.
WhiteShark schrieb:
Es dürfte auch schwierig sein für den Hersteller die Garantie zu verweigern, nur weil ein Aufkleber (Siegel) von der Grafikkarte sich abgelöst hat.
Das ist nicht richtig, denn wenn die Unverletztheit der Garantiesiegel als Beleg dafür gilt das ein ein Geräte / Gehäuse in dem der Kunden nicht zu suchen hat weil es dort keinerlei Teil gibt an denen eine Änderung durch den Kunden vorgesehen ist, teil der Garnatiebedingungen ist, zum Beispiel weil ein Öffnen des Gerätes untersagt ist, dann geht die Garantie bei gebrochene Siegel verloren. Sonst könnten die Hersteller sich die Siegel und Aufkleber auch gleich sparen, dann könnte man jede HDD aus einem USB Gehäuse ausbauen und sogar die HDD selbst öffnen und danach noch Garantie verlangen. Also so wild geht es nicht, die Richter haben zu recht untersagt, dass der Bruch eine Siegel auf einem PC Gehäuse welcher mit seinen Einbaumöglichkeiten wie den Erweiterungsslots beworden wird, nicht zu einem Erlöschen der Garantie führen darf, da dies die Nutzungsmöglichkeiten zu sehr einschränken würden. Daraus einen Feibrief zu konstrukieren jede Garantiesiegel verletzten und alle möglichen Umbauen vornehmen zu dürfen ohne Garantieansprüche zu verlieren, halte ich für zu gewagt.

Außerdem scheint ja hier ein Komplett-PC gekauft worden zu sein und nicht Einzelteile mit einem Zusammenbauservice, sonst hätte sich der TE ja wohl gleich ein Gehäuse gewählt, welches ihm auch gefällt. Daher gilt die Garantie und auch die Gewährleistung grundsätzlich zunächst auf das Gesamtgerät, also den PC wie er gekauft wurde. Da dieser aber zwecks Umbau komplett zerlegt wurde und diese nicht in einer vom Anbieter autorisierten Fachwerkstatt passiert ist, wird der sich da sehr leicht jeglicher Ansprüche erwehren können, sobald er dafür eine Beleg wie gebrochenes Garantiesiegel findet und diese sind heutzutage gewöhnlich nur an Stellen angebracht, wo eine Verletzung bei normalem Gebrauch nicht passieren kann.

Der Vorteil der Komplett-PC ist, dass wenn z.B. das Netzteil defekt geht und die ganze HW mit in den Tot nimmt, ich auch alles ersetzt bekomme weil ich Anspruch auf einen funktionierden PC haben. Kaufe ich Einzelteile und mein Netzteil macht so einen Abgang, ersetzt mir der Hersteller oder Händler i.d.R. nur das defekt Netzteil, der Rest ist Pech. Dafür kann ich diese Einzelteile dann auch beliebig umbauen.

Der Thead ist ja schon ein paar Tage alt, es wäre mal interressant zu wissen was der TE in der Zwischenzeit gemacht hat und wie ggf. der Händler reagiert hat, denn wir reden hier vermutlich um Dinge die längst gegessen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Auto, an dem es nunmal kaum standardisierten Schnittstellen gibt mit einem PC zu vergleichen ist aber auch weit hergeholt. Trotzdem kann ich die komplette Karosserie wechseln ohne den Gewährleistungsanspruch bzw. Garantie Anspruch auf den Motor + Antriebststrang (vor allem auf den Motor geben Hersteller ja gerne länger Garantie) zu verlieren, da die Karosserie damit 0 zu tun hat (und das wird oder wurde mit den Anbau Kits usw. durchaus auch gemacht)

Ähnlich schauts beim PC Gehäuse aus, wenn es nicht gerade um Hitzekritische Gehäuse geht. Jedes Teil eines PCs ist modular und grundsätzlich dafür gedacht ausgebaut zu werden. Einzige Ausnahme sind Spezial Gehäuse bzw. diverse Notebooks, bei denen die CPU z.B. verlötet ist um Platz zu sparen. Dort ist klar, dass es nicht dafür gedacht ist.
Wie gesagt, wenn das nicht unsachgemäß durchgeführt wurde, seh ich das Problem nicht. Es ensteht dadurch auch kein Nachteil für den Händler, wenn der Kunde beim umbauen was kaputt macht, ist es logischerweise eh nicht abgedeckt.
Ich könnte ja nach deinen Ausführungen jedes Teil einzeln rausnehmen, betrachten vllt putzen und wieder einsetzen und es wäre kein Problem, warum soll ichs dann nicht in ein neues Gehäuse packen dürfen?
 
hallo7 schrieb:
Ich könnte ja nach deinen Ausführungen jedes Teil einzeln rausnehmen, betrachten vllt putzen und wieder einsetzen und es wäre kein Problem
Das ist nur Deine interpretation Meiner Aussage, aber ich würde mich wirklich freuen, wenn darüber endlich mal ein Richter einscheiden würde.
 
Holt schrieb:
Das ist nicht richtig, denn wenn die Unverletztheit der Garantiesiegel als Beleg dafür gilt das ein ein Geräte / Gehäuse in dem der Kunden nicht zu suchen hat weil es dort keinerlei Teil gibt an denen eine Änderung durch den Kunden vorgesehen ist, teil der Garnatiebedingungen ist, zum Beispiel weil ein Öffnen des Gerätes untersagt ist, dann geht die Garantie bei gebrochene Siegel verloren. Sonst könnten die Hersteller sich die Siegel und Aufkleber auch gleich sparen, dann könnte man jede HDD aus einem USB Gehäuse ausbauen und sogar die HDD selbst öffnen und danach noch Garantie verlangen.

Ich meinte eher die Grafikkartenhersteller welche Aufkleber auf die Karte machen, welche sich eh durch die Hitzeentwicklung irgendwann ablösen.
Mit so einer Masche dürften die eher nicht durchkommen.

Ein HDD aus einem externem Gehäuse ausbauen ist vergleichbar wie wenn man einen PC aufschraubt. Die Gehäuse sind dafür ausgelegt geöffnet zu werden.
 
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