WhiteShark schrieb:
Bei Gehäusewechsel könnte es so oder so ausgehen. Das hinge im Zweifel vom Richter ab.
Das ist richtig, im Zweifel muss das ein Richter entscheiden, aber in der Praxis wird es nur selten so weit kommen. Ein PC ist aber nur in dem Sinne ein modulares System, dass man im bestehenden PC eben Auf- oder Umrüstungen vornehmen kann, nicht das man ihn komplett umbaut. Stell Dir vor Du baust Motorn, Getriebe; Achsen etc. von Deinem Neuwagen in eine ganz andere Karosserie um und bekommst dann einen Schaden am Getriebe, da würden dann sowohl der Hersteller des PkW als auch der des Getriebs aber nett abwinken, wenn Du da Ansprüche stellen willst, weil Du aber in den Wagen Zubehörräder der korrekten Größe verbaut hast, werden sie das nicht können.
WhiteShark schrieb:
Es dürfte auch schwierig sein für den Hersteller die Garantie zu verweigern, nur weil ein Aufkleber (Siegel) von der Grafikkarte sich abgelöst hat.
Das ist nicht richtig, denn wenn die Unverletztheit der Garantiesiegel als Beleg dafür gilt das ein ein Geräte / Gehäuse in dem der Kunden nicht zu suchen hat weil es dort keinerlei Teil gibt an denen eine Änderung durch den Kunden vorgesehen ist, teil der Garnatiebedingungen ist, zum Beispiel weil ein Öffnen des Gerätes untersagt ist, dann geht die Garantie bei gebrochene Siegel verloren. Sonst könnten die Hersteller sich die Siegel und Aufkleber auch gleich sparen, dann könnte man jede HDD aus einem USB Gehäuse ausbauen und sogar die HDD selbst öffnen und danach noch Garantie verlangen. Also so wild geht es nicht, die Richter haben zu recht untersagt, dass der Bruch eine Siegel auf einem PC Gehäuse welcher mit seinen Einbaumöglichkeiten wie den Erweiterungsslots beworden wird, nicht zu einem Erlöschen der Garantie führen darf, da dies die Nutzungsmöglichkeiten zu sehr einschränken würden. Daraus einen Feibrief zu konstrukieren jede Garantiesiegel verletzten und alle möglichen Umbauen vornehmen zu dürfen ohne Garantieansprüche zu verlieren, halte ich für zu gewagt.
Außerdem scheint ja hier ein Komplett-PC gekauft worden zu sein und nicht Einzelteile mit einem Zusammenbauservice, sonst hätte sich der TE ja wohl gleich ein Gehäuse gewählt, welches ihm auch gefällt. Daher gilt die Garantie und auch die Gewährleistung grundsätzlich zunächst auf das Gesamtgerät, also den PC wie er gekauft wurde. Da dieser aber zwecks Umbau komplett zerlegt wurde und diese nicht in einer vom Anbieter autorisierten Fachwerkstatt passiert ist, wird der sich da sehr leicht jeglicher Ansprüche erwehren können, sobald er dafür eine Beleg wie gebrochenes Garantiesiegel findet und diese sind heutzutage gewöhnlich nur an Stellen angebracht, wo eine Verletzung bei normalem Gebrauch nicht passieren kann.
Der Vorteil der Komplett-PC ist, dass wenn z.B. das Netzteil defekt geht und die ganze HW mit in den Tot nimmt, ich auch alles ersetzt bekomme weil ich Anspruch auf einen funktionierden PC haben. Kaufe ich Einzelteile und mein Netzteil macht so einen Abgang, ersetzt mir der Hersteller oder Händler i.d.R. nur das defekt Netzteil, der Rest ist Pech. Dafür kann ich diese Einzelteile dann auch beliebig umbauen.
Der Thead ist ja schon ein paar Tage alt, es wäre mal interressant zu wissen was der TE in der Zwischenzeit gemacht hat und wie ggf. der Händler reagiert hat, denn wir reden hier vermutlich um Dinge die längst gegessen sind.