Frage zum Verlust von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen

WhiteShark schrieb:
Ein HDD aus einem externem Gehäuse ausbauen ist vergleichbar wie wenn man einen PC aufschraubt. Die Gehäuse sind dafür ausgelegt geöffnet zu werden.
Nein, die meisten sind das nicht, die sind auch nicht einfach zu öffnen und als ein komplettes Produkt zu verstehen, eben als einen externen Datenträger und nicht dafür gedacht oder gemacht vom Kunden geöffnet zu werden. Daher verfällt dann auch i.d.R. die Garantie. Wir reden nicht von NAS oder Wechselrahmengehäusen, da ist es anders, sondern von den normalen USB Platten.
 
Auch die normalen USB Festplatten verwenden idr Standard Gehäuse die ohne weiteres geöffnet werden können.
Die sind auch nur normal verschraubt oder zusammen geklickt.
Ich habe auch noch keins gesehen welches ein Siegel hat.
 
Die Frage mit dem "warranty void if seal is broken"-Aufkleber bezog sich ursprünglich auf ein Notebook.
Dort war der Aufkleber so auf bzw. über einer Schraube angebracht, dass man die Abdeckung nur durch Entfernung des Aufklebers öffnen konnte. Das habe ich gemacht und die beim Kauf vorhandene HDD durch eine SSD ersetzt.
Wenn ich jetzt ein Problem mit einem anderen Bauteil (z.B. Bildschirm, Tastatur, Grafikkarte, etc.) habe, dann bleibt die Gewährleistung also trotzdem erhalten.

Eine andere Frage noch:
Muss ich mich, um Gebrauch von meinem Gewährleistungsanspruch bzw. von der Garantie zu machen, an den Hersteller wenden? Darf der Händler die Annahme verweigern und auf den Hersteller vereweisen?
 
Sofern es nur die Abdeckung der Festplatte ist, geht da nicht mal die Garantie verloren.

Der Händler darf bei dir Gewährleistung die Annahme natürlich nicht verweigern.
Bzgl Garantie kann er dich natürlich an den Hersteller verweisen.
 
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