Fragen zu Mediamarkt rücknahmefrist und Zugang der AGB

Apfelorange

Lieutenant
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Hallo,

auf der Rechnung steht "es gelten die umseitig abgedruckten AGB". Der Verkäufer sagte mir "die können Sie dan im Internet einsehen".

Im Internet ist der Geltungsbereich nicht klar differenziert. Dort gibt es nur die "AGB - Onlineshop" und dort steht: "gelten für die Bestellung von Waren und Dienstleistungen aus dem Sortiment von Media Markt auf www.mediamarkt.de. Für den Download von digitalen Inhalten auf www.mediamarkt.de gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht."

Damit ist weder gesagt, dass sie für den stationären Handel gelten, noch schließen sie den stationären Handel aus.

Online scheint die Rückgabefrist 14 Tage zu sein.

Ich ärgere mich etwas, weil ich als ich im Markt nach einem Preisnachlass fragte, mir gesagt wurde "wir gehen immer auf den Preis im Onlineshop runter, aber weiter nicht". Dann hatte ich vor zwei Tagen angerufen und mir wurde vorgeheult, wie schlimm die Situation durch den Dollarkurs wäre und dass man schon am äußersten Limit sei. 1199,- sollte es kosten. Heute schau ich nach, da kostet es online 1119,-. Jetzt könnte ich ja hingehen und das Teil zurückgeben, gegen einen Gutschein, denn Geld zurück gibt es da ja scheinbar nicht und dann das Ding wieder neu kaufen.

Frage, gilt die Online-AGB für den stationären Markt? Gilt die Widerrufsbelehrung jetzt eigentlich als zugestellt, wenn sie rückseitig nicht aufgedruckt ist?
 
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Auf dem zettel steht doch vorn drauf rücknahme bla bla?

Is die ware noch zu müssen sie es auch zurück nehmen denn du hälst ihre vorschriften / regeln ja ein :)
 
Hallo,

wenn man in einem Ladengeschäft etwas kauft, ist das mit dem Zurückgeben immer eine reine Kulanzgeschichte!

Gruß Chris
 
AGB sind - wenn wirksam usw - Vertragsbestandteil. Die Rechnung wird zu einer Zeit gedruckt, in dem der Vertrag bereits besteht. Demnach ist der Hinweis darauf für den Vertrag irrelevant.

@Chris: Eine Kulanzsache ist es zumindest dann nicht mehr, wenn das Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
 
Ich meine, die AGB hängen im Laden aus. Daher gelten die Online-AGB nicht. Wenn es noch originalverpackt ist, müssen sie es zurücknehmen, da sie damit werben "Rücknahme ohne Wenn und Aber".
 
alffrommars schrieb:
Auf dem zettel steht doch vorn drauf rücknahme bla bla?

Da steht nichts von Rücknahme, nur "es gelten die umseitig abgedruckten AGB". Die Rückseite ist blanko und am unteren Seitenrand steht "1 von 1".

Kulanz ist glaube ich nur, ob sie einem das Geld zurückgeben. Wobei, als ich beim Kauf nach der Rücknahme gefragt habe und er sagte, die könne ich ja online einsehen und sagte er auf meine nächste Frage "nur gegen Gutschein, denn das ist ja reine Kulanz von uns". Wahrscheinlich hatte er selber keine Ahnung.
 
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Nur "es gelten die umseitig abgedruckten AGB" machen die AGBs nicht wirksam. Das muss dann schon wirklich etwas abgedruckt sein, sonst gilt ganz normal das BGB und danach hat man nur ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und dem Fernabsatz.

Klar konnte man Kenntis erlangen, wenn die AGBs im Laden aushängen, aber da streiten sich die Juristen schon lange darüber, ob das für den Kunden zumutbar ist oder nicht bzw. ob es überhaupt zumutbar ist, wenn die AGBs nicht direkt vor der Kasse aushängen und man erst im Laden suchen muss. Außerdem wirst du durch den Wetrgutschein auf Kulanz sowieso besser gestellt, als wenn diese jetzt auf dem BGB beharren würden.

Kulanz ist die Rückgabe im Ladengeschäft generell. Der Händler kann frei entscheiden, ob er die Rücknahme bar oder nur als Gutschein auszahlt. Die Wahl des Händlers, nur den Warenwert als Gutschein zu vergüten ist daher völlig legitim bzw. rechtmäßig.

Wenn man einen Artikel über den Online-Shop ordert, dann gelten auch nur die AGBs des Online-Shops. Am Ende des Bestellvorgangs muss man ja immer einen Haken bei "AGBs zur Kenntnis genommen" setzen oder so ähnlich.

Media Markt wirbt ja damit, dass sie auch Bestellungen aus dem Online Shop in der Filiale zurücknehmen. Das ist halt wiederum alles reine Kulanz. Die Auszahlung darf dann aber laut Fernabsatzgesetz nicht als Wertgutschein erfolgen. Genau genommen hätten die Filialen, als rechtlich selbstständige Unternehmen, damit nichts zu schaffen. (Die Media Markt Holding besteht quasi nur aus einer Vielzahl von einzelnen, rechtlich von einander unabhängigen Unternehmen.)
 
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Das Werbeversprechen mit Rücknahme ohne wenn und aber gilt aber für alle mediamärkte.

Um die eigentliche Frage zu beantworten :
Ja die Rückgabe sollte kein Problem darstellen.
 
Wie in dem anderen Threat geschrieben (https://www.computerbase.de/forum/t...eufer-will-tablet-zurueckgeben.1456344/page-2), steht ja auf den Kassenzettel (zumindest in Duisburg) Umtausch ohne Wenn und Aber, aber mit Bon und unbenutzt. Nun kann man natürlich monieren davon war vorher nicht die Rede, doch spätestens bei Kauf hat man die Bedingungen schwarz auf weiß stehen und jedem steht es frei diese nicht zu akzeptieren und die Ware unverzüglich zurück zu geben. Wer trotzdem rausgeht (mit bezahlter Ware und dem Kassenbon wo die Bedingung aufgedruckt ist) akzeptiert es und kann sich nicht mehr raus reden.
Also ist die Ware im Laden gekauft und unbenutzt kann man es zurückgeben, online bestellt und im Laden bezahlt/abgeholt kann man auch im benutzten Zustand zurückgeben.
Alle anderen Regelungen von Media Markt ist eine Kulanzgeschichte, wobei viele Märkte wohl auch benutzte Ware innerhalb von 14 Tage zurücknehmen unabhängig des Kauf Ort
 
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und wenn in zwei wochen der Fernseher nur noch 1050€ kostet, rennst du da wieder hin?
 
Eisbrecher99 schrieb:
Nur "es gelten die umseitig abgedruckten AGB" machen die AGBs nicht wirksam. Das muss dann schon wirklich etwas abgedruckt sein, sonst gilt ganz normal das BGB und danach hat man nur ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und dem Fernabsatz.
- ist eben nichts abgedruckt
- aber, wie du sagst, dennoch gilt das BGB und da ich es im Laden gekauft habe, habe ich dann wohl kein Rückgaberecht
francodn schrieb:
Wie in dem anderen Threat geschrieben (https://www.computerbase.de/forum/t...eufer-will-tablet-zurueckgeben.1456344/page-2), steht ja auf den Kassenzettel (zumindest in Duisburg) Umtausch ohne Wenn und Aber, aber mit Bon und unbenutzt.
Hab mir das Bild angeguckt. Das ist witzig, bei mir ist der gleiche Raum, wo in Duisburg "Vielen Dank für Ihren Einkauf! Rücknahme ohne Wenn und Aber" genauso groß, aber das "Vielen Dank für Ihren Einkauf" einfach soweit vergrößert, dass es den Raum auf dem Zettel ausfüllt. Das Wort Rücknahme usw. taucht nirgends auf. Das ist der Bon. Zusätzlich zum Bon gibt es noch diesen großen DIN A4 Wisch, wo der Artikel nochmal aufgelistet ist und dann das mit dem "es gelten die umseitig...", wo ja eben nichts steht.

Aber meine Frage ist eigentlich ja durch das BGB beantwortet, selbst, wenn die AGB nicht auf der Rückseite abgedruckt ist.

Danke!
 
Das Werbeversprechen (Umtausch ohne wenn und aber) muss aber trotzdem eingehalten werden.
Daher gilt im Mediamarkt ein Rückgaberecht, was man auch einklagen kann. Denn da hat man Anspruch drauf.
Selbst bei geöffneter Packung sollte man da Recht bekommen (haben auch schon manche), vor allem wenn diese Klausel nur auf dem Kassenzettel (also nach dem Kauf) steht.

Die meisten Mediamärkte sind da auch problemlos, wurde sogar mal im Fernsehen getestet. Meist gab es sogar das Geld in Bar zurück und kein Gutschein.

Ob der Markt in dem gekauft wurde zu den kundenfreundlichen Märkten gehört, lässt sich wohl nur rausfinden indem man dort nachfragt.
 
Apfelorange schrieb:
Aber meine Frage ist eigentlich ja durch das BGB beantwortet, selbst, wenn die AGB nicht auf der Rückseite abgedruckt ist.

Danke!

Nein ist sie wohl nicht. Es sind nicht ausschliesslich AGB die Vertragsbestandteil sind. Werbeversprechen wie "Rücknahme ohne Wenn und Aber" gehören auch dazu.
 
Apfelorange@
Rückgabe Recht wenn gekauft im Geschäft ist reine Kollanz Sache und wenn in der AGB nichts extra dazu steht gilt die Gesetzliche Reglung kein Rückgabe Recht ,
Rückgabe Recht wenn Online oder am Telefon bestellt 14 Tage Fernabsatz Gesetz
Rückgabe Recht hat man aber bei Neu gekaufter Waren wenn man zuhaue feststellt das diese Fehlerhaft ist
also von anfang an schon.
ich hatte so was schon 2 x und nie Probleme mit dem Umtausch

gibt auch noch andere wege wie man anzutreten kann vom Kauf wenn eine Täuschung des Kunden z.b. vorliegt,
mit Funktionen geworben wurde die z.b. nicht vorhanden sind .
steht alles im BGB .

das Forum ist keine Rechtsberatung :freaky:
Verbraucher Schutz ist für Unklarheiten immer ganz gut
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn es noch so oft wiederholt oder fett geschrieben wird, bleibt es falsch das man im MediaMarkt kein Rückgaberecht hätte. Damit wird geworben und somit ist es Vertragsbestandteil.

Rückgabe Recht hat man aber bei Neu gekaufter Waren wenn man zuhaue feststellt das diese Fehlerhaft ist
also von anfang an schon.
Sofern es nicht um MediaMarkt geht, so stimmt das nicht. Da greift dann nur die Gewährleistung. Das heißt der Händler kann nachbessern. Die Wahl ob Umtausch oder Reperatur hat man nur wenn ein Umtausch nicht unverhältnismässig wäre. Und auch bei Umtausch hat der Händler das Recht zu überprüfen ob wirklich ein Mangel vorliegt.
 
gloss schrieb:
Apfelorange@
Rückgabe Recht wenn gekauft im Geschäft ist reine Kollanz Sache und wenn in der AGB nichts extra dazu steht gilt die Gesetzliche Reglung kein Rückgabe Recht ,
Rückgabe Recht wenn Online oder am Telefon bestellt 14 Tage Fernabsatz Gesetz
Rückgabe Recht hat man aber bei Neu gekaufter Waren wenn man zuhaue feststellt das diese Fehlerhaft ist
also von anfang an schon.
ich hatte so was schon 2 x und nie Probleme mit dem Umtausch

gibt auch noch andere wege wie man anzutreten kann vom Kauf wenn eine Täuschung des Kunden z.b. vorliegt,
mit Funktionen geworben wurde die z.b. nicht vorhanden sind .
steht alles im BGB .

das Forum ist keine Rechtsberatung :freaky:
Verbraucher Schutz ist für Unklarheiten immer ganz gut
Danke für dein Bemühen. Aber ich habe doch schon "10" Antworten, die das gleiche sagen. So doof, wie ich wirke, bin ich auch nicht. ;)

Meine Frage hast du irgnoriert. Das man im stationären Handel kein Rückgaberecht hat (BGB), wenn nichts anderes erklärt wird, weiß ich doch.
Mir ging es darum. Dass auf dem Zettel auf eine umseitig geltende AGB verwiesen wird, welche nicht umseitig abgedruckt ist. Desweiteren sagte der Verkäufer "die können Sie im Internet einsehen". Ich hatte doch auch bereits richtig vermutet, dass die online-AGB eine andere ist, sonst stünde da ja auch nicht "AGB - Onlineshop". (Unscharf fomruliert ist allerdings in der AGB selber der Geltungsbereich. Sie schließt weder den stationären Handel der gleichen Kette aus, noch schließt sie ihn ein. Das könnte man auch monieren, wenn doch andererseits die AGB aber darauf hinweist, dass sie z.B. nicht für den Apps-Shop gilt.)

AUßERDEM. Habe ich doch gesagt, dass "Umtausch ohne wenn und aber" zwar auf dem Duisburger Bon steht, aber bei mir an der gleichen Stelle nicht. Stattdessen ist das gleiche Feld (gleiche Größe) durch ein größer gedrucktes "Vielen Dank für Ihren Einkauf" ersetzt. Im betreffenden Markt (Mainz) wird auch nicht damit geworben. Im TV habe ich dieses Werbeversprechen auch schon lang nicht mehr gehört (obwohl es mir bekannt vorkam).

Wenn es keine Rechtsberatung ist, warum antwortest du dann und bringst Trolls, wie mich nicht einfach dazu, zu schweigen, indem man mich ignoriert???

Dennoch Danke, für dein Engagement und, dass du es nochmal zusammengefasst hast. Du hast es sicher gut gemeint.
 
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Meine Güte dann hast du halt 80 Euro mehr bezahlt. Diese Geiz ist geil Mentalität ist so nervig. Bring die Ware 2 Jahre lang alle 14 Tage zurück bis sie nur noch 300 kostet
 
eben ich tanke heute mein Auto voll und morgenist der Sprit billiger und ich tusche den Sprit dann um ,
ist halt Pech gibt immer Preisschwankungen manche Sachen sind manch mal am nächsten wieder teuer als gestern ,
 
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Wenn die Tankstelle ein freiwilliges Rückgaberecht einräumen würde, könntest du den Sprit auch umtauschen.
Und wieso sollte man nicht sparen, wenn es möglich ist?

Keiner verschenkt gerne Geld.
 
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