Fragen zu Mediamarkt rücknahmefrist und Zugang der AGB

Wegen 80€ so einen aufriss starten? Zumal das FAG dafür nicht gedacht ist. Wenn dir die 80€ weh tun dann hast du dir ein zu teures gerät für deine Verhältnisse geholt. Im laden hast du kein Rückgabe recht, im Internet schon. So einfach ist das.
Btw warst du mit 1199€ ja einverstanden, sonst hättest du es nicht gekauft. Unglaublich so ein verhalten.
 
Bei MediaMarkt hast du aber ein Rückgaberecht.
Ich würde ja dann auch nur eine Preisanpassung fordern, 5min geredet, 80€ eingesackt.
Leicht verdientes Geld.
Ich feilsche auch bei MediaMarkt, wenn ich einen TV kaufe.
Da lässt sich oft noch was am Preis machen. Geschenkes Geld.
Das hat auch nichts mit meinen Vermögensverhältnissen zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du nicht.... du kannst vor deinem kauf sowas ausmachen, aber das hat der TE ja anscheinend nicht gemacht.
 
Der MediaMarkt macht Werbung mit einem Rückgaberecht "Umtausch ohne Wenn und Aber", also kann ich auch auf mein Recht bestehen.
 
boarder-winterman schrieb:
Ich würde ja dann auch nur eine Preisanpassung fordern, 5min geredet, 80€ eingesackt.
Leicht verdientes Geld.
Ich feilsche auch bei MediaMarkt, wenn ich einen TV kaufe.
Da lässt sich oft noch was am Preis machen. Geschenkes Geld.

einfach freundlich beim Geschäftsführer fragen auf die Idee ist der TE wohl nicht gekommen ?
 
boarder-winterman schrieb:
Der MediaMarkt macht Werbung mit einem Rückgaberecht "Umtausch ohne Wenn und Aber", also kann ich auch auf mein Recht bestehen.

Wo wird denn diese Werbung gemacht? Ich stell das nicht in Frage sondern möchte das nur mal aus Interesse wissen. Vor alle dingen ob die Werbung noch aktuell ist!

Edit : Die Frage ist auch ob dieses Umtausch ohne wenn und aber für alle Media Markt Geschäfte gilt, denn auf der Webseite steht dies:
"Jeder Media Markt ist eine eigenständige Gesellschaft mit einem geschäftsführenden Gesellschafter, der mit bis zu zehn Prozent an dem jeweiligen Media Markt beteiligt ist."

Somit denke ich mal kann jeder Markt anders agieren und wie im Fall von Media Markt Duisburg eigene Regeln aufstellen.
 
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Scythe1988 schrieb:
Hast du nicht.... du kannst vor deinem kauf sowas ausmachen, aber das hat der TE ja anscheinend nicht gemacht.
Ich hatte beim Kauf DAVOR gefragt, ob was am Preis zu machen ist. Antwort: Dollarkurs, wir verschenken die quasi, geht nicht. Zwei Tage später seh ich, dass es wohl doch geht, denn der Preis ist um 80,- gesunken. Angerufen gefragt, ob ich jetzt noch den Nachlass bekomm. "Nein, dass ist ein Sonderangebot von der Zentrale". Kann ich es zurückgeben? "Hm, ungern, ist ja nur Kulanz, wenn wir da was machen. Im aller höchsten Fall gibt es nen Gutschein." (Die Frage, ob ich ihn zurückgeben kann und dann im Internet mit dem Gutschein bestellen kann, auf die Frage kam ich nicht. Weil ich schon etwas entnervt und perplex war, zumal es nicht einfach war da jemand anderen als die Allgemeine Auskunft dranzubekommen).

Das mit dem Dollarkurs hatte ich doch schon auf Seite 1 geschrieben und ich hab auch schon zum xten mal geschrieben, dass das bei dem User aus Duisburg zwar auf dem Kassenbon steht "Ohne wenn und aber", aber bei mir nicht, andere Filiale.

Zur Anmerkung, "das FAG ist dafür nicht gedacht" (so einen Aufriss zu machen und rechtliche Fragen zu stellen).
1. du meinst wohl FAQ. geschenkt
2. hier gibt es keine immerwiederkehrenden Antworten, die in einer FAQ, oben angepinnt in diesem Subforum zu lesen sind - oder wolltest du sagen "dafür ist dieses Forum nicht gedacht"?
3. jemand anderes hier sagte auch, das Forum sei nicht für Rechtsauskünfte gedacht. Dann schau mal, was hier für Threads sind, da fragt einer, ob er die WWohnung an seinen Brude rüberschrieben darf, ein anderer, wie lange der Händler im Rahmen der Gewährleistung Zeit zur Nachbesserung hat. Also was nun. Vielleicht wäre ein Stickie mit den Verhaltensregeln für dieses Subforum mal ganz gut. Dann weiß ich auch, wozu dieses Subforum da ist! Oder jemand erstellt eine FAQ (oder wenn du magst, kann er es auch FAG, was die englische, umgangssprachliche Abkürzung für ..... ist, was zu deutsch ..... ist. -> Ob mir hier aber ein Homosexueller meine Frage beantworten kann, weiß ich nicht. Aber du sagst ja auch, dass der Homosexuelle nicht dafür gedacht ist.
 
eine umfassende Rechtsberatung und evtl. Rechtliche Schritte ist immer der besser Weg die Verbraucher Beratungs- Stelle ,
persönliche Tipps in Foren sind hingegen nicht verboten da kann sich kein Anwalt drüber aufragen das Er dadurch Mandantschaft verliert,

da steht

und natürlich durch den berühmten “Umtausch ohne Wenn und Aber“


zum 3. x das steht auf der Shop Seite und gilt für die Shop Seite, Du hast aber im Geschäft gekauft und nicht Bestellt,
das Fernabsatzgesetz gillt nicht im Geschäft sondern nur bei Internet Bestellungen das war schon immer so,die Internet Web. Seite von MM ist eine Shop Seite und nicht die Laden Seite und da ist die AGB veröffentlicht die für Internet Bestellungen gilt nicht die von den Filialen ,
das ist was anderes !
 
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das auf der Seite ist aber nicht die AGB, nur was in der AGB steht ist verbindlich alles andere nicht
und wohl mehr auslegungssache was da auf der Seite steht , da steht auch nicht klipp und klar das es ein
generelles Umtausch Recht gibt in Filialen,
ein Umtausch Recht gibt es nur wenn dieses auch so in der AGB steht sonst nicht und es ist wie schon
erwähnt reine Kulanz Sache des jeweiligen Marktleiters !
 
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Nein, wenn mediamarkt damit wirbt ist es eine Aussage auf die man sich verlassen kann.
Sollte mediamarkt damit werben aber nicht dazu stehen könnten die Mitbewerber rechtlich dagegen vorgehen.
 
Ach gebts auf manche kapieren es einfach nicht!

Umtausch steht sogar auf den Kassenzetteln drauf ... sicher nur aus langer Weile ... das hat nix zu bedeuten!
 
gloss schrieb:
das auf der Seite ist aber nicht die AGB, nur was in der AGB steht ist verbindlich alles andere nicht
und wohl mehr auslegungssache was da auf der Seite steht , da steht auch nicht klipp und klar das es ein
generelles Umtausch Recht gibt in Filialen,

Auch wenn du es nicht wahrhaben willst, aber Werbeversprechen sind verbindlich, auch wenn diese nicht in den AGBs stehen.
Und da bei dem Werbeversprechen nicht dabei steht in welchen Filialen es gilt, gilt es für alle.
Und es gab auch schon Urteile bezüglich bereits ausgepackten und benutzen Waren. Selbst da gilt weiter das Umtauschrecht, da mit "ohne wenn und aber" geworben wird.
 
Also danke für den Link. Das Versprechen heisst aber "Umtausch ohne wenn und aber". Für Leute die des deutschen nicht mächtig sind. Umtausch =/ Rückgabe
Und soweit ich es deute, gilt dieses Versprechen für die 750 Märkte in 14 Ländern. "gloss" mag es zwar nicht verstehen, aber das Versprechen ist gültig.
 
alffrommars schrieb:
Ach gebts auf manche kapieren es einfach nicht!

Umtausch steht sogar auf den Kassenzetteln drauf ... sicher nur aus langer Weile ... das hat nix zu bedeuten!

Auf meinem Kassenzettel (und dem großen DIN A4 Blatt), steht auf beiden weder "Umtausch" noch "Rücknahme" noch "ohne Wenn und Aber". Da steht nicht mal was von "Widerruf".

Aber ist gut jetzt, ich bin mit den Antworten zufrieden.
 
WhiteShark schrieb:
Auch wenn du es nicht wahrhaben willst, aber Werbeversprechen sind verbindlich, auch wenn diese nicht in den AGBs stehen.
Und da bei dem Werbeversprechen nicht dabei steht in welchen Filialen es gilt, gilt es für alle.
Und es gab auch schon Urteile bezüglich bereits ausgepackten und benutzen Waren. Selbst da gilt weiter das Umtauschrecht, da mit "ohne wenn und aber" geworben wird.

und woo sollen diese Werbeversprechen sein?
ich habe noch keine Werbung gesehen in der der Mediamarkt damit wirbt , nur die eine Alt gegen Neu tauschen,
das sind immer befristet Aktionen ,seit wann ersetzt die Werbung die AGB ? was die Werbung an geht sind das immer Aktionen die MM macht darauf kann man sich natürlich berufen.
 
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Sind die Mediamarkt Filialen nicht auch Franchise maessig organisiert? Dann steht sicherlich immer iwo klein dabei: Nur in teilnehmenden Maerkten

Der oben mal erwaehnte Whopper ist ein gutes Beispiel. Klar ist der Whopper immer der gleiche, das schreibt BurgerKing so vor. Es wird aber nicht der Preis zwingend vorgegeben. Wenn BurgerKing gross Werbung macht mit nem Whopper Spezialangebot, muss sich der Franchisenehmer daran nicht zwingend beteiligen und kann den Whopper weiterhin zum Standardpreis anbieten.
 
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