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Fragen zu VAT?

prosuperior

Cadet 4th Year
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Jan. 2014
Beiträge
122
Hey Leute,

seit kurzem soll man ja auf digital erworbene Güter im Internet innerhalb der EU die jeweils landesabhängige Mehrwertsteuer bezahlen. Das trifft natürlich auch auf diverse Vertriebsplattformen wie z.B. G2A zu. Wie dem auch sei hat man dort die Möglichkeit selbst anzugeben aus welchem Land man kommt bzw. ob man eben außerhalb der EU kommt und somit 0%VAT bezahlen muss. Hat das schon jemand gemacht? Mich würde auch interessieren ob das "legal" ist bzw. ob man mit Konsequenzen rechnen muss. G2A selbst dürfte das ja ziemlich egal sein, zumal deren Sitz in Hong Kong ist und ich bezweifle, dass die das überprüfen noch irgendwelche Daten weitergeben. Allerdings möchte ich lieber auf Nummer sicher gehen, da Steuerverbrechen hier im schönen Deutschland härter bestraft werden als alles andere :P

MfG prosuperior
 
Zunächst mal: "Steuerverbrechen" gibt es nicht - es handelte sich bei den von Dir ins Auge gefassen Steuervergehen immer um "Straftaten" !

Desweiteren gilt: Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter ! Und Angst brauchst Du als Besteller ohnedies nicht zu haben ! Für die Steuer haftet nämlich ausschließlich der Händler ! Der muss sicherstellen, dass er den korrekten Steuersatz berechnet und abführt ! Wie der Fiskus da letztlich seine Rechte gegenüber einem Händler aus Hongkong geltend machen will, bleibt das Problem des Fiskus !

Du kannst Dich also als Käufer selbst überhaupt nicht strafbar machen ! Das ist bei Inlandskäufen im übrigen nicht anders ! Du kannst niemals dafür haftbar gemacht werden, wenn ein Händler Dir die Umsatzsteuer nicht oder falsch berechnet oder nicht an den Fiskus abführt !


Ich meine aber, dass das neue Gesetz auch hauptsächlich auf die EU abzielt, wo es noch einigermassen überprüfbar wäre; von außerhalb der EU dürfte die her fällige Steuer sich wohl eher als ein Art "Dummensteuer" erweisen ! Allerdings: falls Du auf einen solchen "dummen" Händler triffst und der seine Steuerpflicht erfüllt, risikierst Du, möglicherweise zu hoch besteuert zu werden, wenn Du keine oder falsche Angaben zum Land machst, aus dem Du bestellst ! Aber auch da ist das Risiko nicht sehr groß, denn in der EU gibt es kaum Länder, die höher oder viel höher besteuern als Deutschland !
 
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Die Frage ist eher, mit welcher Art Unterstützung er in einem Seriösen Forum rechnet.

Ihn interessiert in der Tat, ob es legal ist, einen offensichtlich falschen Wohnsitz anzugeben um nicht die 19% MwsT. zu zahlen?
Das ist Grundschule - sorry, wer diese Antwort stellen muss, sollte selbst seine Erfahrungen machen imo.

de la Cruz schrieb:
Und Angst brauchst Du als Besteller ohnedies nicht zu haben ! Für die Steuer haftet nämlih ausschließlich der Händler ! Du kannst Dich also überhaupt nicht strafbar machen !

Blödfug. Eine Wissentlich gemachte Falschangabe zur Steuervermeidung mag vielleicht in diesem Falle kein Steuervergehen sein, Betrug ist es dennoch.
 
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Haha. Nein möchte ich eben nicht, ansonsten hätte ich hier nicht nachgefragt und es einfach gekauft.
Na gut.. offensichtlich wird man da zukünftig nicht drum herumkommen auch wenn ich es absolut lächerlich finde. Wie schön die Globalisierung ist.. während Konzerne aller Art von Niedrigpreisen anderer Märkte profitieren bis zum geht nicht mir, bekommt man als Kunde immer mehr Steine in Weg geworfen dasselbe zu tun.
Ergänzung ()

das_mav schrieb:
Die Frage ist eher, mit welcher Art Unterstützung er in einem Seriösen Forum rechnet.

Ihn interessiert in der Tat, ob es legal ist, einen offensichtlich falschen Wohnsitz anzugeben um nicht die 19% MwsT. zu zahlen?
Das ist Grundschule - sorry, wer diese Antwort stellen muss, sollte selbst seine Erfahrungen machen imo.

Fragen wird ja noch erlaubt sein. Ich hatte wie gesagt nicht vor mich strafbar zu machen oder was auch immer, weshalb ich nunmal nachgefragt habe. Ich muss auch zugeben, dass die Ausgangsfrage blöd formuliert ist. Mir ist ziemlich klar, dass es nicht legal ist.. was mich lediglich interessiert hat ist eben ob man Konsequenzen zu befürchten hat. Das Thema hat sich aber offensichtlich erledigt und ich werd mich damit abfinden müssen die 19% MwSt zu bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
das_mav schrieb:
Blödfug. Eine Wissentlich gemachte Falschangabe zur Steuervermeidung mag vielleicht in diesem Falle kein Steuervergehen sein, Betrug ist es dennoch.

Blödsinn ist nur das, was Du schreibst !

Es ist die Pflicht des Händlers sicher zustellen, dass er die Steuer richtig berechnet und abführt ! Der Händler muss deshalb selbstverantwortlich herausfinden, wohin er liefert ! Deine Angabe zum Bestellerland ist diesbezüglich immer nur eine freiwillige Angabe, die Du machen kannst oder auch unterlassen kannst ! Zwingen kann Dich hierzu niemand !

Und wenn Du dem Händler diesbzüglich gegenüber falsche Angaben gemacht hast, dann hast Du ihn halt belogen; so what ? Lügen ist keine strafbare Handlung, schon gar kein Betrug, den Du betrügst den Händler damit um nichts ! Der hat unserem Fiskus gegenüber selbstverantwortlich die Steuer festzustellen - wie auch immer - und und diese dann abzuführen !

Übrigens unterliegt auch der ausländische Händler nicht dem Deutschen Strafrecht ! Wie oben gesagt: Meiner Meinung handelt sich das Ganze außerhalb der EU eher um eine Dummensteuer ! Die Zukunft wird wohl zeigen, in wie weit der deutsche Fiskus da außerhalb der EU etwas realisieren kann !

Außdrücklich nicht ist die neue Steuer als Einfuhrumsatzsteuer für Privatkäufe definiert ! Nur in einem solchen Falle müssten inländische Käufer die Steuer selbst abführen und würden auch für sie haften; und nur dann könnte ggfls. eine Steuerstraftat des Käufers im Inland vorliegen !

prosuperior schrieb:
Das Thema hat sich aber offensichtlich erledigt und ich werd mich damit abfinden müssen die 19% MwSt zu bezahlen.

Ja, wie gesagt, es steht gar nicht im Ermessen des Käufers, ob er die Steuer bezahlen muss oder nicht ! Der Verkäufer hat das sicherzustellen; stellt der Verkäufer dies nicht sicher, bezahlt der Käufer auch keine Steuer und umgekehrt; strfbar kann sich der Käufer dabei nicht machen !

Der Käufer sieht das auch nicht unbedingt, ob erSteuer bezahlten muss oder nicht, denn der Händler muss oder müsste die abzuführende Steuer bereits in seinen Angebotspreis einrechnen - er darf nicht netto anbieten.

Das heißt, der Händler darf gegenüber Anbietern in Deutschland nur Preise bewerben, die die abzführende Steuer bereits beinhalten und er muss dabei nicht angeben, dass oder wie hoch die Steuer enthalten ist, denn sie muss es automatisch sein !

Nur noch am Rande bemerkt: zwischen ausländischen Gewerbetreibenden und inländischen wird diese Steuer nicht erhoben !
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Das heißt, der Händler darf gegenüber Anbietern in Deutschland nur Preise bewerben, die die abzführende Steuer bereits beinhalten und er muss dabei nicht angeben, dass oder wie hoch die Steuer enthalten ist, denn sie muss es automatisch sein !

Verstehe ich nicht. Dass der Zoll die Einfuhrumsatzsteuer (19%) auf Warenwert+Versandkosten+Zoll draufrechnet und dann auch in Rechnung stellt, ist doch normal. Siehe eBay international etc, da findest du nirgendwo Preise, bei denen Zoll und EUSt schon mit drin sind.

Wieso sollte das jetzt bei digitalen Gütern anders sein?
 
de la Cruz schrieb:
Blödsinn ist nur das, was Du schreibst !

Nope.
de la Cruz schrieb:
Es ist die Pflicht des Händlers sicher zustellen, dass er die Steuer richtig berechnet und abführt !

Korrekt
de la Cruz schrieb:
Der Händler muss deshalb selbstverantwortlich herausfinden, wohin er liefert ! Deine Angabe zum Bestellerland ist diesbezüglich immer nur eine freiwillige Angabe, die Du machen kannst oder auch unterlassen kannst ! Zwingen kann Dich hierzu niemand !

Dann versuch mal keine Angaben zum Lieferland zu machen - dürfte dann darauf hinauslaufen, dass du nichts bestellen kannst

de la Cruz schrieb:
Und wenn Du dem Händler diesbzüglich gegenüber falsche Angaben gemacht hast, dann hast Du ihn halt belogen; so what ? Lügen ist keine strafbare Handlung, schon gar kein Betrug, den Du betrügst den Händler damit um nichts ! Der hat unserem Fiskus gegenüber selbstverantwortlich die Steuer festzustellen - wie auch immer - und und diese dann abzuführen !

Und genau da ist dein Denkfehler. Wenn du wissentlich eine Falschangabe zu deinem eigenem Geldwerten Vorteil machst, erfüllst du den Straftatbestand eines Betruges sowas von Definitiongetreu wie kaum etwas anderes. Und genau in diesem Fall ist deine Lüge dann auch strafbar.

Ich nehms dir gern nochmal auseinander:
StGB schrieb:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sich: Dem Käufer
Vermögen eines anderen beschädigt: Fiskus
Vorstellung/Entstellung/Unterdrückung falscher Tatsachen: Wohnort nicht oder falsch angegeben
Irrtum erregt: Erklärt sich denke ich von allein.

de la Cruz schrieb:
Übrigens unterliegt auch der ausländische Händler nicht dem Deutschen Strafrecht ! Wie oben gesagt: Meiner Meinung handelt sich das Ganze außerhalb der EU eher um eine Dummensteuer ! Die Zukunft wird wohl zeigen, in wie weit der deutsche Fiskus da außerhalb der EU etwas realisieren kann !
Wenn er in der BRD handel treibt, wovon wohl auszugehen ist, wenn er denn schon nach dem Land fragt und eine Bestellung danach zulässt, ist er sehr wohl an die hier geltenden Gesetze gebunden. Deine Meinung interessierte hier auch nicht, es wahr nach einer klaren Definition von Recht oder Unrecht gefragt - und diese ist nunmal gegeben.

de la Cruz schrieb:
Außdrücklich nicht ist die neue Steuer als Einfuhrumsatzsteuer für Privatkäufe definiert ! Nur in einem solchen Falle müssten inländische Käufer die Steuer selbst abführen und würden auch für sie haften; und nur dann könnte ggfls. eine Steuerstraftat des Käufers im Inland vorliegen !

Welchen Paragraphen du oder der Fiskus nun anwendet ist Irrelevant. Es könnte Unterschlagung, Vortäuschung falscher Tatsachen oder Betrug rechtlich gesehen angezeigt werden. Ob es das wird oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

de la Cruz schrieb:
Ja, wie gesagt, es steht gar nicht im Ermessen des Käufers, ob er die Steuer bezahlen muss oder nicht ! Der Verkäufer hat das sicherzustellen; stellt der Verkäufer dies nicht sicher, bezahlt der Käufer auch keine Steuer und umgekehrt; strfbar kann sich der Käufer dabei nicht machen !
Eben doch. Beispiel: Sollte bei zunehmenden Auffälligkeiten heraus kommen, dass der Händler sehr wohl und wissentlich nach Deutschland geliefert hat, eine genauere Adressprüfung aber nicht für nötig hielt, ist die Sicherstellungspflicht verletzt und damit nicht nur der Händler, sondern auch jeder der Wissentliche Falschangaben getätigt hat Schuldig im Sinne des Gesetzes.


de la Cruz schrieb:
Der Käufer sieht das auch nicht unbedingt, ob erSteuer bezahlten muss oder nicht, denn der Händler muss oder müsste die abzuführende Steuer bereits in seinen Angebotspreis einrechnen - er darf nicht netto anbieten.

Das darf er sehr wohl, wenn er in verschiedene Länder liefert. Wie du oben schon selbst bemerkt hast, ist bei einem Firmensitz außerhalb der EU nicht derer Verbrauchergesetz entscheidend, sondern das des Landes, in dem sich der Firmensitz befindet mit dem der Kaufvertrag abgeschlossen wird. Das Empfängerland entscheidet dann letzendlich über den Bruttopreis.

de la Cruz schrieb:
Das heißt, der Händler darf gegenüber Anbietern in Deutschland nur Preise bewerben, die die abzführende Steuer bereits beinhalten und er muss dabei nicht angeben, dass oder wie hoch die Steuer enthalten ist, denn sie muss es automatisch sein !
Du vermischt hier Werbung mit verbindlichem Angebot - das das zwei verschiedene Paar Schuhe sind, sollte klar sein. Wenn, wie in diesem Falle g2a in zb. der GameStar oder hier auf Computerbase eine Angebot in € bewirbt, dann hast du Recht - da muss der Bruttopreis stehen. Wenn sie es aber auf zb. einer Amerikanischen Website bewerben, dürfen da sehr wohl VAT Abgaben erst während des Kaufvorganges auftauchen. Genau letzeres ist hier der Fall - somit ist also alles okay.

de la Cruz schrieb:
Nur noch am Rande bemerkt: zwischen ausländischen Gewerbetreibenden und inländischen wird diese Steuer nicht erhoben !

Welche Steuer? Die Einfuhrumsatzsteuer oder die Mehrwertsteuer? Abgesehen davon, dass beides getrennt zu behandeln ist, ist das viel zu pauschal ausgedrückt. Beispiel: Ein paar Socken aus China für 2.5€ kosten hier keine Einfuhrumsatzsteuer - ein Nagelneues Macbook Pro aus den USA für 1500€ aber sehr wohl.


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BTT: Ja, du begehst mit deiner Wissentlichen Falschangaben Defniert Rechtsbruch - allerdings stimmt die Aussage: Wo kein Kläger, da kein beklagter in diesem Falle auch. Es wird dich also zu 99,99% keiner deswegen Anzeigen und selbst wenn, dürfte die Strafe überschaubar sein. Definiert ist das aber Betrug - und ich denke das wusstest du auch vorher ;)

/E: Zu deiner Aussage da oben: Natürlich darfst du fragen - aber ebenso sollte dir auch bewusst sein, dass egal wo du Rechtsbruch begehst, du immer mit den Konsequenzen rechnen musst. Wenn dir die Rechnung aufgeht: Bitteschön - wenn nicht, auch gut :-) Wie ich schon sagte: Mach was du willst, zu deiner Frage ob legal oder nicht fiel mir aber nichts weiter ein bis auf den obligatorischen "Facepalm".
 
Zuletzt bearbeitet:
DrToxic schrieb:
Verstehe ich nicht. Dass der Zoll die Einfuhrumsatzsteuer (19%) auf Warenwert+Versandkosten+Zoll draufrechnet und dann auch in Rechnung stellt, ist doch normal. Siehe eBay international etc, da findest du nirgendwo Preise, bei denen Zoll und EUSt schon mit drin sind.

Wieso sollte das jetzt bei digitalen Gütern anders sein?

Bei digitalen Gütern gibt es keinen Zoll, denn dabei werden nur Elektronen hin- und hergeschoben ! Da es keinen Zoll gibt, gibt es somit auch keine Einfuhrumsatzsteuer !

King Vendrick schrieb:
Das kann man leicht umgehen, einfach immer in ausländischen Stores kaufen.

Nein, das ist völlig falsch ! Man kann muss die Steuer nicht durch "einfach nur im Ausland kaufen" umgehen, weil sie im Inland überhaupt nicht anfällt; sie fällt nur und ausschließlich beim Kauf im Ausland an

Man kann die Steuer beim Kauf im Ausland aber in der Tat leicht umgehen, indem man über einen ausländischen Server einkauft, von dem der Verkäufer nicht wissen kann, dass ein Käufer aus Deutschland das Produkt über einen Drittstaat bestellt.

Aber wie gesagt: erst mal abwarten; das Gesetz gilt jetzt gerade erst seit einem Monat; ich sehe überhautp nicht, wie unser Fiskus damit außerhalbd der EU seine Steuer eintreiben können soll, denn die auländischen Händler können sich einfach stur stellen; der Deutsche Fiskus hat über sie keine Macht und kann sie nicht dazu zwingen, für ihn die Steuern einzutreiben.

Innerhalb der EU ist das alleridings anders; aber hier war ja nach Hongkong gefragt worden !
 
Zuletzt bearbeitet:
@ das_mav

Es ziemlich unverantwortlich, dass man, wie Du mit Null Ahnung von der Sache derart unsinnige Aussagen macht ! Es genügt einfach nicht, dass man im Internet Paragrafen aus Gesetzesbüchern herauskopieren kann und sich dann als Dr. Schlaumeier hier präsentiert ! Auch Dein Hin- und Herschwadronnieren zwischen UST (auf elektronische Dienstleistungen) und EUST und Zoll sind so etwas von abwegig; hier im Threat geht es ausschließlich um die UST und weder um EUST noch um Zoll !

Deshalb hier noch mal ganz klar und kurz formuliert, warum alle Deine langatmigen Ausführungen zu strafrechtlicher Bewertung von Handlungen des Käufers allein für den Orkus taugen:

Der Käufer hat mit der Umstatzsteuer überhaupt nichts zu tun; sie liegt alleine in der Verantwortung des Händlers ! Der Händler hat selbst festzustellen und nachzuweisen, in welches Land er liefert; da kann der Käufer angeben, was er will, den Käufer trifft keine Verantwortung; der Händler hat das sicherzustellen. Das ist schon alleine deshalb so, damit der Händler sich nicht herausreden kann, der Käufer habe falsche Angaben gemacht; der Verkäufer ist und bleibt dem Fiskus verantwortlich und haftbar und deshalb hat auch er alleine die Verantwortung dafür, in welches Land er tatsächlich liefert !

Und zu all dem Quatsch über angeblich mögliche strafrechtliche Konsequenzen für einen Käufer:

Die Umsatzsteuer ist in jedem Verkauf automatisch enthalten und der Verkäufer hat sie automatisch mit 15,97 % aus dem Endpreis herauszurechnen, egal, ob er die Steuer erst hinzugerechnet hat oder nicht !

Da in jedem Verkaufpreis also 15,97 % Umsatzsteuer aus dem Brutto (enspricht 19% auf den Nettopreis) automatisch enthalten sind, kann sich der Käufer niemals strafbar machen, selbst wenn die oben gemachten unsinnigen Behauptungen zur Anwendungen strafrechtlicher Bestimungen auch nur im Ansatz stimmen würden. Die Steuer wird ja immer in der korrekten Höhe berechnet und erhoben und der Händler muss sie ordnungsgemäss abführen. Und hat er sie aufgrund falscher Angaben in falscher Höhe ausgerechnet oder gar nicht erhoben, wird sie im trotzdem in der richtigen Höhe aus seinem Verkaufserlös herausgerechnet !




Und noch was, und da muss ich mir jetzt selbst einen Vorwurf machen; ich hatte zunächst nur die formalen Vorraussetzungen für das Gesetz gebprüft, aber nicht den Geltungsbereich ! Das war sträflich, deshalb habe ich oben tatsächlich auch etwas falsch dargestellt ! Ich habe das aber jetzt weiter vertieft:


Das Neue Gesetz für Elektronische Dienstleistungen gilt nur für die EU ! Käufe aus dem restlichen Ausland sind gar nicht betroffen, deshalb muss ich mich diesbezüglich meine Anwendungsinerpretation revidieren ! Ein Einlauf aus Hongkong bleibt deshalb unbesteuert ! Ich hatte ja oben bereits meiner Verwunderung Ausdruck verliehen, dass außerhalb der EU das Gesetz überhaupt nicht durchführbar wäre !



DrToxic schrieb:
Es gibt etliche Beispiele für zollbefreite Waren, auf die selbstverständlich trotzdem EUSt fällig wird, z.B. PC-Monitore aus Südkorea.

Du schnallst es wohl überhaupt nicht: Monitore sind keine Elektronische Dienstleistungen, sondern Warenlieferungen, die immer der Verzollung unterliegen, sobald sie von außerhalb der EU eingeführt werden; das hat nichts damit zu tun, dass ein Teil dieser zollpflichtigen Waren von den Zollabgaben dann aus welchen Gründen auch immer befreit wird, wie beispielsweise Elektronik !

Und das mit der Einfuhrumsatzsteuer ist genauso Unsinn ! Einfuhrumsatzsteuer fällt für jedwede Art von Warenimporten von außerhalb der EU an, egal ob die zollabgabenbefreit sind oder nicht ! Allerdings wie gesagt nur von außerhalb der EU; innerhalb der EU gibt es keine Einfuhrumsatzsteuer, sondern die Waren unterliegen der innergeminschaftlichen Leistungsbesteuerung !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde dir erstmal empfehlen, nachzusehen, wer was geschrieben hat, bevor du mich hier so angehst. Kleiner Tipp: ich meine den Benutzernamen, der immer links vom Text erscheint. Hilft manchmal ungemein, Missverständnissen vorzubeugen.

Auch habe ich keine Ahnung, wie du darauf kommst, dass ich Monitore mit digitalen Gütern gleichgestellt habe, ich bitte dich wirklich, die Antworten vernünftig zu lesen, bevor du drauf anwortest.

Des weiteren ging es mir einfach um deine Äußerung, dass "kein Zoll" immer automatisch "keine EUSt" bedeutet, diese Logik hat sich mir nicht wirklich erschlossen, deshalb habe ich ja nachgefragt. Vermutlich meintest du mit "keinen Zoll gibt" nicht Fälle, in denen kein Zoll erhoben wird (0,0%), sondern gar keine Zollpflicht besteht?

Innerhalb/außerhalb EU hatte ich als bekannt vorausgesetzt.
 
Sorry, natürlich warst da nicht Du gemeint, sondern das_mav ..... habe es schon korrigiert !


Zu Deiner Rückfrage wegen meiner Äußerung "Kein Zoll":

Wenn Waren nicht zu verzollen sind, dann wird auch keine Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Waren die zollabgabenbefreit sind, wie Elektronik, unterliegen dennoch dem Zoll (-verfahren) und müssen beim Zoll deklariert werden; sie sind lediglich von den Zollabgaben befreit, d.h. Zollabgaben werden bei der Verzollung nur nicht erhoben.

Waren die nicht dem Zoll unterliegen und dehalbnicht deklariert werden, gibt es beispielsweise beim Reisebdarf (zumindest innerhalb der Freigrenzen; die müssen dann auch beim Zoll nicht deklariert werden (grüner Ausgang - nothing to declare)
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
@ das_mav

Es ziemlich unverantwortlich, dass man, wie Du mit Null Ahnung von der Sache derart unsinnige Aussagen macht ! Es genügt einfach nicht, dass man im Internet Paragrafen aus Gesetzesbüchern herauskopieren kann und sich dann als Dr. Schlaumeier hier präsentiert ! Auch Dein Hin- und Herschwadronnieren zwischen UST (auf elektronische Dienstleistungen) und EUST und Zoll sind so etwas von abwegig; hier im Threat geht es ausschließlich um die UST und weder um EUST noch um Zoll !


1.)Siehste, da ist dein Fehler, darum ging es nie.

2.) Wo genau habe ich das Wort "Zoll" verwendet?

3.) Wo Schwadroniere ich um etwas herum? Ich habe deinen kompletten Post auseinander gebastelt, aber anstatt konstruktiv darauf einzugehen, beschuldigst du lieber weiter mit Lügnerischen Behauptungen und Haltlosen falschen Unterstellungen. Was soll man davon halten?

prosuperior schrieb:
Mich würde auch interessieren ob das "legal" ist bzw. ob man mit Konsequenzen rechnen muss.

Darum ging es und meine Antwort(en) dazu trifft/treffen genau diese Frage(n) sehr eindeutig.

Daher brauch ich mit dir auch nicht weiter diskutieren, denn du verstehst anscheinend die simpelste Fragestellung schon nicht.

Und davon mal ab: Auch ein Digitales Gut ist eine Ware und keine Dienstleistung. Und zu deinen EUST Behauptungen brachte ich das Beispiel mit den Socken, auf die fällt nämlich keine EUST an, da sie unter der Freigrenze von 22€ angesiedelt sind. Du siehst also: Bei dir stimmen komplette Absätze nicht und sind darüber hinaus mehr als weit am Thema vorbei.

Lern lesen und tuh dir einen Gefallen - lass die Beleidigungen und Haltlosen Unterstellungen bleiben ;-)

So schlau wie du zu sein gedenkst, sollte dir ebenfalls klar sein, dass es dir eben Gesetzeswegen nicht gestattet ist, eine Falschangabe zu deinem eigenen Geldwerten Vorteil zu tätigen - sei es beim Einkaufen im Internet, noch sonstwo.
 
das_mav schrieb:
3.) Wo Schwadroniere ich um etwas herum? Ich habe deinen kompletten Post auseinander gebastelt, aber anstatt konstruktiv darauf einzugehen, beschuldigst du lieber weiter mit Lügnerischen Behauptungen und Haltlosen falschen Unterstellungen. Was soll man davon halten?
.

Natürlich schwadronierst Du unsinnig herum, indem Du endlose Ausführungen zur Verzollung gemacht hast; es ging hier aber ausschließlich um die Umsatzsteuer !

das_mav schrieb:
Daher brauch ich mit dir auch nicht weiter diskutieren, denn du verstehst anscheinend die simpelste Fragestellung schon nicht. Und zu deinen EUST Behauptungen brachte ich das Beispiel mit den Socken, auf die fällt nämlich keine EUST an, da sie unter der Freigrenze von 22€ angesiedelt sind. Du siehst also: Bei dir stimmen komplette Absätze nicht und sind darüber hinaus mehr als weit am Thema vorbei.

Das völlige Unverständnis herrscht bei Dir ! Du bist nicht in der Lage, die Sachverhalte zu begreifen !

Entgegen Deiner irrigen Auffassunf unterliegen Socken natürlich der Einfuhrumsatzsteuer ! Diese wird nur aus Geringfügigkeitsgründen nicht erhoben, wenn der Steuerbetrag unter der Freigrenze liegt ! Wenn Du 2 PaarSocken kaufst für 44 Euro wird auf den gesamten Betrag EUST fällig !

Im Gesetz müsste, damit Du Recht hättest, stehen, dass Waren (hier: Deine Socken) bis zum Wert von 22 Euro nicht der EUST unterliegen; dann wären sie von der Besteuerung ausgenommen ! Das steht dort aber nirgends ! (Lies einfach nach !) Also unterliegen sie der EUST ! Daran ändert der Umstand nichts, dass bis zu einer bestimmten Höhe (Geringfügigkeitsgrenze) die Steuer nicht zu entrichten ist.

Wenn Du aber zum Beispiel zusätzlich noch 1 cent an Frachtkosten für diese Strümpfe bezahlen müsstest, dann wäre der Warenwert 22,01 und dann fielen auf diesen Betrag volle 19 % EUST an und müssten auch voll entrichtet werden, obwohl Du ja nur für 22 Euro Strümpfe gekauft hättest ! (Ja wie kann den so was sein, wenn Strümpfe für 22 Euro nicht der EUST unterliegen sollen !!!!!)

das_mav schrieb:
So schlau wie du zu sein gedenkst, sollte dir ebenfalls klar sein, dass es Dir eben von Gesetzes wegen nicht gestattet ist, eine Falschangabe zu deinem eigenen geldwerten Vorteil zu tätigen - sei es beim Einkaufen im Internet, noch sonstwo.

Man, man, man, man .... bei Dir könnte man wirklich genauso gut oder besser an eine Wand reden - die hätte mehr Verständnis als Du


Im Falle der Umsatzsteuer auf digitale Leistungen kann der Käufer keine Falschangabe machen ! Die Steuerentrichtung obliegt von Gesetzeswegen ausschließlich dem Lieferanten ! Und der hat sicherzustellen, dass sie korrekt berechnet und bezahlt wird ! Der Käufer ist diesbezüglich völlig außen vor ! Wenn der Angaben zum Empfängerland macht, ob richtig oder falsch, ist das lediglich eine freiwillige Hilfe dem Händler gegenüber ! Der hat diese Angabe dann immer noch eigenverantwortlich zu verifizieren ! Und wenn er dies unterlässt, trägt er die Verantwortung dafür, und nicht der Käufer ! Der schafft sich auch keinen geldwerten Vorteil, wenn der Verkäufer deswegen falsch berechnet; vielmehr hätte der Verkäufer es dann unterlassen, die Steuer korrekt zu berechnen, weil er das Lieferland nicht verifiziert hat; der Verkäufer hat durch eigenes Verschulden dann die Ware zum falschen Preis angeboten und geliefert ! Aber dieser Preis gilt dann schlicht und einfach als das rechtlich verbindliche Angebot des Händlers !

Vermutlich müsste ich Dir, damit Du das verstehst, jetzt auch noch Ausführungen zum Vertragsrecht machen und zur < invitatio ad offerendum > !

Mache ich aber nicht, weil ich jetzt wirklich von Deiner Begriffsstutzigkeit und Deinem Viertel- bis Halbwissen bei gleichzeitiger arroganter Besserwisserei die Nase voll habe !
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal gaaaaanz langsam für dich:

1.)Ich habe nirgends etwas über Zoll geschrieben, es ging und geht um die EUST.

Du schrieb:
Im Gesetz müsste, damit Du Recht hättest, stehen, dass Waren (hier: Deine Socken) bis zum Wert von 22 Euro nicht der EUST unterliegen; dann wären sie von der Besteuerung ausgenommen ! Das steht dort aber nirgends ! (Lies einfach nach !) Also unterliegen sie der EUST ! Daran ändert der Umstand nichts, dass bis zu einer bestimmten Höhe (Geringfügigkeitsgrenze) die Steuer nicht zu entrichten ist.

Zoll schrieb:
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.

2.)Im Gesetz steht also sehr wohl, dass Waren mit Gesamtwert unter 22€ Eust befreit sind, lern du lieber mal lesen.

3.)Auch ging es nie darum, dass Socken generell Abgabenbefreit wären - in meinem Beispiel, welches ich dir nur zum begreifen geben wollte, ging es aber auch nur um "eine Ware von Wert unter 22€" mit dem Vergleich einer über 22€ - eben den Socken und dem Macbook. Wieder wilde Interpretation von dir, ich hätte gesagt, Socken wären immer Abgabenbefreit

Genau deswegen verstehen wir uns nicht. Ich habe keine Lust mit Cholerikern zu diskutieren und du kannst nicht lesen was ich schreibe.
Macht aber auch nix, ich hab schon ne Freundin.
 
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