de la Cruz schrieb:
Blödsinn ist nur das, was Du schreibst !
Nope.
de la Cruz schrieb:
Es ist die Pflicht des Händlers sicher zustellen, dass er die Steuer richtig berechnet und abführt !
Korrekt
de la Cruz schrieb:
Der Händler muss deshalb selbstverantwortlich herausfinden, wohin er liefert ! Deine Angabe zum Bestellerland ist diesbezüglich immer nur eine freiwillige Angabe, die Du machen kannst oder auch unterlassen kannst ! Zwingen kann Dich hierzu niemand !
Dann versuch mal keine Angaben zum Lieferland zu machen - dürfte dann darauf hinauslaufen, dass du nichts bestellen kannst
de la Cruz schrieb:
Und wenn Du dem Händler diesbzüglich gegenüber falsche Angaben gemacht hast, dann hast Du ihn halt belogen; so what ? Lügen ist keine strafbare Handlung, schon gar kein Betrug, den Du betrügst den Händler damit um nichts ! Der hat unserem Fiskus gegenüber selbstverantwortlich die Steuer festzustellen - wie auch immer - und und diese dann abzuführen !
Und genau da ist dein Denkfehler. Wenn du wissentlich eine Falschangabe zu deinem eigenem Geldwerten Vorteil machst, erfüllst du den Straftatbestand eines Betruges sowas von Definitiongetreu wie kaum etwas anderes. Und genau in diesem Fall ist deine Lüge dann auch strafbar.
Ich nehms dir gern nochmal auseinander:
StGB schrieb:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sich: Dem Käufer
Vermögen eines anderen beschädigt: Fiskus
Vorstellung/Entstellung/Unterdrückung falscher Tatsachen: Wohnort nicht oder falsch angegeben
Irrtum erregt: Erklärt sich denke ich von allein.
de la Cruz schrieb:
Übrigens unterliegt auch der ausländische Händler nicht dem Deutschen Strafrecht ! Wie oben gesagt: Meiner Meinung handelt sich das Ganze außerhalb der EU eher um eine Dummensteuer ! Die Zukunft wird wohl zeigen, in wie weit der deutsche Fiskus da außerhalb der EU etwas realisieren kann !
Wenn er in der BRD handel treibt, wovon wohl auszugehen ist, wenn er denn schon nach dem Land fragt und eine Bestellung danach zulässt, ist er sehr wohl an die hier geltenden Gesetze gebunden. Deine Meinung interessierte hier auch nicht, es wahr nach einer klaren Definition von Recht oder Unrecht gefragt - und diese ist nunmal gegeben.
de la Cruz schrieb:
Außdrücklich nicht ist die neue Steuer als Einfuhrumsatzsteuer für Privatkäufe definiert ! Nur in einem solchen Falle müssten inländische Käufer die Steuer selbst abführen und würden auch für sie haften; und nur dann könnte ggfls. eine Steuerstraftat des Käufers im Inland vorliegen !
Welchen Paragraphen du oder der Fiskus nun anwendet ist Irrelevant. Es könnte Unterschlagung, Vortäuschung falscher Tatsachen oder Betrug rechtlich gesehen angezeigt werden. Ob es das wird oder nicht steht auf einem anderen Blatt.
de la Cruz schrieb:
Ja, wie gesagt, es steht gar nicht im Ermessen des Käufers, ob er die Steuer bezahlen muss oder nicht ! Der Verkäufer hat das sicherzustellen; stellt der Verkäufer dies nicht sicher, bezahlt der Käufer auch keine Steuer und umgekehrt; strfbar kann sich der Käufer dabei nicht machen !
Eben doch. Beispiel: Sollte bei zunehmenden Auffälligkeiten heraus kommen, dass der Händler sehr wohl und wissentlich nach Deutschland geliefert hat, eine genauere Adressprüfung aber nicht für nötig hielt, ist die Sicherstellungspflicht verletzt und damit nicht nur der Händler, sondern auch jeder der Wissentliche Falschangaben getätigt hat Schuldig im Sinne des Gesetzes.
de la Cruz schrieb:
Der Käufer sieht das auch nicht unbedingt, ob erSteuer bezahlten muss oder nicht, denn der Händler muss oder müsste die abzuführende Steuer bereits in seinen Angebotspreis einrechnen - er darf nicht netto anbieten.
Das darf er sehr wohl, wenn er in verschiedene Länder liefert. Wie du oben schon selbst bemerkt hast, ist bei einem Firmensitz außerhalb der EU nicht derer Verbrauchergesetz entscheidend, sondern das des Landes, in dem sich der Firmensitz befindet mit dem der Kaufvertrag abgeschlossen wird. Das Empfängerland entscheidet dann letzendlich über den Bruttopreis.
de la Cruz schrieb:
Das heißt, der Händler darf gegenüber Anbietern in Deutschland nur Preise bewerben, die die abzführende Steuer bereits beinhalten und er muss dabei nicht angeben, dass oder wie hoch die Steuer enthalten ist, denn sie muss es automatisch sein !
Du vermischt hier Werbung mit verbindlichem Angebot - das das zwei verschiedene Paar Schuhe sind, sollte klar sein. Wenn, wie in diesem Falle g2a in zb. der GameStar oder hier auf Computerbase eine Angebot in € bewirbt, dann hast du Recht - da muss der Bruttopreis stehen. Wenn sie es aber auf zb. einer Amerikanischen Website bewerben, dürfen da sehr wohl VAT Abgaben erst während des Kaufvorganges auftauchen. Genau letzeres ist hier der Fall - somit ist also alles okay.
de la Cruz schrieb:
Nur noch am Rande bemerkt: zwischen ausländischen Gewerbetreibenden und inländischen wird diese Steuer nicht erhoben !
Welche Steuer? Die Einfuhrumsatzsteuer oder die Mehrwertsteuer? Abgesehen davon, dass beides getrennt zu behandeln ist, ist das viel zu pauschal ausgedrückt. Beispiel: Ein paar Socken aus China für 2.5€ kosten hier keine Einfuhrumsatzsteuer - ein Nagelneues Macbook Pro aus den USA für 1500€ aber sehr wohl.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
BTT: Ja, du begehst mit deiner Wissentlichen Falschangaben Defniert Rechtsbruch - allerdings stimmt die Aussage: Wo kein Kläger, da kein beklagter in diesem Falle auch. Es wird dich also zu 99,99% keiner deswegen Anzeigen und selbst wenn, dürfte die Strafe überschaubar sein. Definiert ist das aber Betrug - und ich denke das wusstest du auch vorher
/E: Zu deiner Aussage da oben: Natürlich darfst du fragen - aber ebenso sollte dir auch bewusst sein, dass egal wo du Rechtsbruch begehst, du immer mit den Konsequenzen rechnen musst. Wenn dir die Rechnung aufgeht: Bitteschön - wenn nicht, auch gut :-) Wie ich schon sagte: Mach was du willst, zu deiner Frage ob legal oder nicht fiel mir aber nichts weiter ein bis auf den obligatorischen "Facepalm".