Fragen zu Vermögenswirksame Leistungen

westef

Lieutenant
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Hallo zusammen,

mein momentaner Arbeitgeber würde mir im Monat 6,xx € vermögenswirksame Leistungen auszahlen. Ist zwar nicht viel, aber warum soll man 72€ im Jahr verschenken.

Nun stellt sich mir die Frage, welche Anlageform denn passen wäre. Einen Bausparvertrag finde ich uninteressant, da ich mittelfristig nicht vorhabe zu bauen (und die Bausparer sind ja AFAIK zweckgebunden mittlerweile).

Bis jetzt hätte ich folgende Alternativen:
1) Einfach ein Festgeldkonto, z.B. von der ING-DiBa. Wenn man da auf 40 € im Monat aufstockt, bekommt man wohl 1,5% Zinsen fest.
2) Investieren in einen ETF mit einem Depot für vermögenswirksame Leistungen. Allerdings gibt es da wohl nur einen Anbieter (ebase), der 12 € p.a. Depotgebühren verlangt. Das frisst natürlich schon einen Großteil auf. Allerdings ist die Rendite wohl (hoffentlich) besser als 1,5%.

Wie bewertet ihr die beiden Sachen? Macht der Aufwand bei 6,xx € überhaupt Sinn?

Eine andere Sache ist, dass mein derzeitiges Arbeitsverhältnis (bin Doktorand) wohl nur 3-4 Jahre laufen wird. Danach werd ich irgendwo anders arbeiten. Beim VL-Sparen läuft die Ansparphase aber über 6 Jahre. Kann man da mal ne Pause machen? Vorzeitig Auszahlen lassen kostet ja auch wieder ...


Viele Grüße

stwe

edit:// Wie oben angedeutet, wäre ich bereit den Betrag auf 40 € aufzustocken.
 
Zuletzt bearbeitet:
meine Empfehlung:
Stocke den Betrag durch Eigenzahlung auf den Maximalbetrag auf und nimm Aktienanlage als Anlageform.
Beachte die maximal förderungsfähigen Verdienstgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage.
Wenn Du in Kürze aus dieser Förderung fällst, verzichte auf das Investment. Der Aufwand lohnt nicht den Ertrag.
Solltest Du aber mit einer Stellung liebäugeln, die tariflich deutlich mehr VL zahlt, kann sich das doch lohnen.

Nicht den Fehler machen, sich wegen lumpiger Kröten dem Staat auszuliefern. Manche lassen sich sogar mit jährlich 154 Euro ködern (Riester), um 4% vom Bruttoverdienst der Versicherungswirtschaft in den Rachen zu schmeißen!
 
ThomasK_7 schrieb:
Nicht den Fehler machen, sich wegen lumpiger Kröten dem Staat auszuliefern. Manche lassen sich sogar mit jährlich 154 Euro ködern (Riester), um 4% vom Bruttoverdienst der Versicherungswirtschaft in den Rachen zu schmeißen!

Wenn man kein Geringverdiener ist, lohnt sich Riestern.
 
Scythe1988 schrieb:
Der bausparvertrag ist nicht zweckgebunden...

Kommt drauf an, was man auf die Einzahlung beantragt, wie alt man ist und der wievielte Bausparvertrag es ist.

Bleibt man in den 7 Jahren unter der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage und beantrag auch immer nur diese, so muss die das Guthaben nie zweckgebunden verwendet werden.

Ist man jedoch über 25 oder es ist bereits der 2. Vertrag auf den man Wohnungsbauprämie beantragt, so braucht man eine Bestätigung für wohnwirtschaftliche Verwendung.

Vorteil vom Bausparvertrag ist die höhere Grenze für die WOP.
Über die 20.000 für die Fonds kommt man schnell mal drüber, wenn man ausgelernt hat.

25.600 für die WOP reichen oft länger.
Ergänzung ()

ThomasK_7 schrieb:
Nicht den Fehler machen, sich wegen lumpiger Kröten dem Staat auszuliefern. Manche lassen sich sogar mit jährlich 154 Euro ködern (Riester), um 4% vom Bruttoverdienst der Versicherungswirtschaft in den Rachen zu schmeißen!

Kannst du diese Behauptung mal mit einer Beispielrechnung belegen?
 
Was man nicht so alles hört :D

Ich rechne lieber selber.

Und ich behaupte auch, dass sich Riestern sehr wohl lohnt, wenn man besser verdient!
 
Alles was der Staat beim kleinen Mann so fördert ist mit größter Vosicht zu geniessen, denn meist werden den Politikern die Ideen dazu von der Wirtschaft eingeflüsstert die so Produkte an den Mann bringen will, die keiner nehmen würde wenn er sich die Sache mal wirklich durchrechnet. Kaum hören die meisten aber das Argument der Staat gäbe etwas dazu, setzt der Verstand aus und man macht auch die unsinnigsten Geschäfte nur um vom Staat mal was zu bekommen. Traurig, aber leider wahr! Schaut euch nur an wie viele Autos die weit mehr wert waren als die Abwrackprämie damals auf dem Schrott gelandet sind, aber 3000 oder auch 4000€ von einem normale Käufer sind eben einfach nicht so verlockend wie 2500€ vom Staat. :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
zur Kritik Riesterrente für Besserverdienende:
1. Riesterrente rechnet sich von der Anlage der Gelder grundsätzlich bei Alleinstehenden erst, wenn man über 90 Jahre alt wird (die jahresangaben schwanken mittlerweile bis sogar über 100 Jahre), d.h., erst wenn man älter wird, bekommt man überhaupt mehr ausgezahlt als man eingezahlt hat.
n-tv schrieb:
Das dicke Ende

Und nun wird es Zeit für die schlechte Nachricht: Von der guten Zinsen hat man im Alter unter Umständen ziemlich wenig. Wie viel genau, das steht erst fest, wenn zum Rentenbeginn die Konditionen für die Auszahlung vereinbart werden. Das Problem dabei: Weil die Rente lebenslang fließen soll, weiß die Bank nicht, wie lange das Geld reichen muss. Sie muss daher eine Versicherung abschließen, die die Rentenzahlung ab dem 85. Geburtstag übernimmt. Ohne diese Versicherung dürften die Banken gar keine Riester-Produkte auflegen. Doch wie viel die Police kosten darf, das hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Ursprünglich hatten die Schöpfer der Riester-Rente an eine Begrenzung auf zehn bis 15 Prozent des Sparkapitals gedacht, so ist es zumindest in den Gesetzentwürfen zu lesen. Am Ende wurden dann gar keine Limits gesetzt. Die Versicherer haben freie Bahn und kassieren im Schnitt 30 Prozent des Sparkapitals, wie "Öko-Test" ausgerechnet hat.

Leben Riester-Sparer länger?

Begründet wird dies mit der hohen Lebenserwartung: Die Versicherer kalkulieren anhand der sogenannten Sterbetafeln, dass Riester-Rentner durchschnittlich 95 bis 99 Jahre alt werden. Das Statistische Bundesamt geht von fast zehn Jahren weniger aus. Zwar müssen die Versicherer einen Teil des großzügigen Puffers wieder auszahlen, wenn das Langlebigkeits-Risiko nicht eintritt, die meisten Versicherten also früher sterben. 25 Prozent des nicht benötigten Kapitals dürfen die Gesellschaften aber behalten – bei momentan 711.000 Riester-Banksparplänen, die irgendwann ausgezahlt werden müssen, winkt ein gutes Geschäft.

Nur eben leider nicht für die Riester-Sparer, wie das Öko-Test-Beispiel zeigt: Von den rund 70.740 Euro, die der Musterkunde bei der Stadtsparkasse Mönchengladbach bis zur Rente angespart hat, gehen 19.130 an die Versicherung. "Würden die Versicherer ihre Policen nicht mit üppigen Sicherheitspuffern kalkulieren, wären sie schon für knapp die Hälfte zu haben", so das Fazit der Tester. Für den Musterkunden würde das immerhin fast 20 Prozent mehr Rente bedeuten.

Fazit: Kostengünstig und transparent sind Riester-Banksparpläne nur während der Ansparphase. Weil die Bedingungen für die Auszahlung erst zum Rentenbeginn festgeklopft werden, wissen der Sparer trotzdem nicht, was sie im Alter an Rente erwartet. Gewiss ist nur eines: Eine kräftige Subvention für die Versicherer.
link 2
2. Die Versicherer behalten sich vor der Auszahlungsphase erhebliche Anteile (25-40%) für eine Versicherung ein. Leider legen sie diesen Wert erst kurz vor Auszahlung fest und können im Moment noch frei kalkulieren, was sie natürlich sehr zu ihrer Absicherung tun (hohes Alter berechnen).

internet schrieb:
Riester-Renten lohnen sich für viele Verbraucher, weil sie staatliche Förderung und steuerliche Vergünstigungen kombinieren. Von diesen steuerlichen Vergünstigungen profitieren Besserverdiener während der Ansparphase zunächst tatsächlich stärker – sie müssen im Rentenalter jedoch auch höhere Steuern für die ausgezahlten Beträge zahlen

internet schrieb:
Der Förderung in der Ansparphase steht die nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente in der Auszahlungsphase gegenüber. Die Riester Förderung ist daher als Steuerstundung bis zum Rentenalter zu verstehen.

In der Regel wird lediglich ein Argument vorgebracht: Ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter niedriger als im Erwerbsleben, ist die nachgelagerte Besteuerung ein Vorteil.

In vielen Fällen wird es auch genau so sein. Sprich man verdient im Rentenalter weniger als im Erwerbsleben. Dadurch fällt der persönliche Steuersatz im Alter häufig niedriger aus, als der Steuersatz während des Berufslebens.

Die Nachgelagerte Besteuerung ist von Vorteil wenn,
•der Steuersatz im Alter unter dem Steuersatz während des Erwerbslebens liegt und
•durch die Wahl eines geeigneten Riester Produkts eine attraktive Rendite erzielt wird.

Allein aus der Riester Förderung heraus ist kein Riester Produkt interessant. Das Riester Produkt selbst muss zur individuellen Situation passen und eine sichere, zugleich aber attraktive Rendite nach Kosten bieten!

Man profitiert also von der verlagerten Steuerschuld jetzt zur Auszahlungsphase hin und muss sich mit der Verzinsung der ersparten Steuer-Euros das Riester-Produkt schön rechnen! Aus Zeitgründen kann ich jetzt keine Berechnung verlinken.

Es gibt aber Berechnungen, nach denen es sich renditetechnisch lohnt, sich die maximal erlaubten 30% Riesterguthaben vor Ablauf (=vorzeitig) auszahlen zu lassen. Also man muss vorzeitig kündigen, um besser zu fahren!

In der Regel hat man in der Erwerbsphase einen höheren Steuersatz wie später als Ruheständler = Vorteil der Steuerschuldverschiebung.
Aber wird der Staat seine zukünftigen Steuersätze (Sozialabgaben?) für besserverdienende Rentner so belassen?
Man hat die Steuerschuldverschiebung auch bei alternativen Vorsorgeaufwendungen zur Verfügung.

3. Bei Wohnriester wird vom Staat in der Auszahlungsphase virtuell 2% Verzinsung versteuert, obwohl in der Praxis diese 2% aktuell nicht realisiert werden können. Eine Absenkung lehnte 2015 das Finanzministerium ab, um die Verträge nicht attraktiver zu machen. Man zahlt also für etwas, was man gar nicht erhalten hat!

4. Die Fördersumme von jährlich 154 Euro steht in keinem gesunden Verhältnis zu den geforderten 4% vom Bruttoverdienst eines Besserverdienenden. Die steuerlichen Höchstabzugsgrenzen der Vorsorgeaufwendungen sind zu gering. Nimmt man sie für Riestern in Anspruch, fehlen sie einem für andere, bessere Anlageformen (Rendite, Vererbbarkeit, Beleihbarkeit, Kündbarkeit, Steuerbehandlung, Planbarkeit).

Jemand der von sich aus vorsorgen will, wird mit den 4% vom Bruttoverdienst mit anderen Anlageformen wohl immer besser fahren können.
Bei mehr Zeit, verlinke ich mal Musterrechnungen. Leider haben viele gute Internetseiten diese nur als Bezahlmodell.
 
Trotzdem kann sich Riestern lohnen. Pauschal zu sagen lohnt nicht ist schlichtweg falsch. Man muss es immer individuell berechnen und da fängts schon an. Die Hochrechnungen von fast keinem Anlageprodukt treffen in der Realität später wirklich ein. Die Riesterrente an sich als Altersvorsorge halte ich aber auch nicht für wirklich sinnvoll, trotzdem kann aber dagegen Wohnriester ne feine Sache sein.

Gehen wir mal von einem Normalverdiener aus mit 10 € Stundenlohn und ja auch die gibt es. Macht knappe 20.000 € im Jahr Dann sind 4% 800 € Beitrag für die ich 154 € kriege + in vielen Wohnriesterverträgen kriege ich auch noch Zinsen. Die betragen zwar oft nur 1-2% aber es ist besser als nichts und da ein Wohnriester vergleichsweise niedrige Abschlussgebühren bzw. Verwaltungskosten hat, stehe ich damit gar nicht so schlecht da, denn man muss immer bedenken das ich immer die 154€ kriege wenn ich die 4% einbezahle und es völlig risikofrei dadurch ist. Da liege ich bei einer Rendite von 20-21%. Selbst wenn ich 40.000 € brutto habe, sind das immer noch 10-11%.

Natürlich kann ich 4% vom Brutto lukrativer anlegen aber das ist dann sowieso eher ein Konzept für den etwas besser verdienenden und immer mit Risiken verbunden.

Ich will damit nur sagen, dass man es einfach individuell für sich ausrechnen muss und pauschalisieren nicht zielführend ist.
 
ThomasK_7 schrieb:
In der Regel hat man in der Erwerbsphase einen höheren Steuersatz wie später als Ruheständler = Vorteil der Steuerschuldverschiebung.
Aber wird der Staat seine zukünftigen Steuersätze (Sozialabgaben?) für besserverdienende Rentner so belassen?

Was ist die Alternative?
Jetzt garantiert den hohen Steuersatz zahlen, weil es später mal was ändern könnte? ;)

ThomasK_7 schrieb:
Man hat die Steuerschuldverschiebung auch bei alternativen Vorsorgeaufwendungen zur Verfügung.

Was soll das sein?
 
ThomasK_7 schrieb:
meine Empfehlung:
Stocke den Betrag durch Eigenzahlung auf den Maximalbetrag auf und nimm Aktienanlage als Anlageform.
Beachte die maximal förderungsfähigen Verdienstgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage.
Wenn Du in Kürze aus dieser Förderung fällst, verzichte auf das Investment. Der Aufwand lohnt nicht den Ertrag.
Solltest Du aber mit einer Stellung liebäugeln, die tariflich deutlich mehr VL zahlt, kann sich das doch lohnen.

Danke für die einzig sinnvolle Antwort bist jetzt. Kann der Rest bitte mit der Diskussion bzgl. Riester-Rente aufhören? Danach habe ich nicht wirklich gefragt.

Was meinst du mit "in Kürze aus dieser Förderung fallen"? Ich bin noch mindestens die nächsten 3 Jahre, eher 4 angestellt. Welche Stelle ich danach annehme, weiß ich noch nicht, könnte aber wahrscheinlich irgendwas mit IG Metall Tarif sein.
 
mein link schrieb:
Gefördert wird eine VL-Anlage von maximal 400 EUR pro Jahr mit einmalig 20 %, sofern der Anleger bei Begründung der Anlage ein zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 20.000 EUR (Alleinveranlagung) bzw. 40.000 EUR (bei Eheleuten) aufweist.
Als Doktorand wirst Du wohl deutlich darüber liegen, oder?

Bei IG Metall: link 1, link 2, link 3
Zum Stand 2006 trug der IG-Metall-AG also jährlich 319 Euro an VL (=VWL) für den Arbeitnehmer = 26,58 €/Monat für den AN und bot sogar an, diese in AVWL umzuwandeln. Ob AVWL sinnvoll sind, würde ich bezweifeln, habe mich aber auch noch nicht damit beschäftigt.

@MikeMüller
Steuerschuldverschiebung = jetzt gesparte Einkommensteuer wird im Auszahlungszeitraum erhoben
 
Zuletzt bearbeitet:
@ TE

Wie hoch ist denn aktuell dein zu versteuerndes Einkommen und wie wird es die nächsten Jahre sein?

Bist du verheiratet und hast du Kinder?
 
Hey,

mein Bruttogehalt liegt bei ca. 32000 € im Jahr. Ich bin weder verheiratet noch habe ich Kinder. Wird auch die nächsten Jahre so bleiben, denke ich ;-)
 
Also Förderung für die VL fällt wohl schon mal weg.

Du könntest evtl. noch WOP kriegen, wenn du ein paar Ausgaben im Jahr hast.

Steuerbescheid mal anschauen und prüfen ob du unter 25.600 zu versteuerndes Einkommen landest.

Falls ja, gibts nur die WOP auf einen BS.
Den würde ich dann auch machen.
 
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