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Micha45
Gast
@BlubbsDE
Was kann man an diesem sehr deutlich formulierten Urteil falsch auslegen und zitieren?
Es ist bei uns schlicht und ergreifend nicht erlaubt, die Nutzung von Software jeglicher Art an die Hardware zu knüpfen.
Quelle: https://www.telemedicus.info/urteile/IT-Vertragsrecht/290-BGH-Az-I-ZR-24497-OEM-Version.html
Was kann man an diesem sehr deutlich formulierten Urteil falsch auslegen und zitieren?
Es ist bei uns schlicht und ergreifend nicht erlaubt, die Nutzung von Software jeglicher Art an die Hardware zu knüpfen.
BGH: OEM-Version
BGH, Urteil v. 06.07.2000, Az. I ZR 244/97, Link: http://tlmd.in/u/290
Leitsätze des Gerichts
Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.
Quelle: https://www.telemedicus.info/urteile/IT-Vertragsrecht/290-BGH-Az-I-ZR-24497-OEM-Version.html