(Fremd)Schaden am Auto - Versicherung zahlt zu wenig

GiGaKoPi

Captain
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Dez. 2005
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3.524
Hallo zusammen,

folgendes Problem bei meinem Vater.

Irgendwer hat meinem Vater seine Tür ins Auto gehauen (angeblich war es eine Windöe) und sich auch gemeldet.
Mein Vater war direkt bei Audi, bekam einen Kostenvoranschlag in Höhe von 1200 EUR ausgestellt, die er sich von der Versicherung überweisen lassen wollte.

Diese hat nun aber 120 EUR weniger, also 1080 EUR überwiesen. Den Rest wollen sie erst überweisen, wenn die Reparatur durchgeführt und belegt wurde, oder ein Scheckheft vorgezeigt wird (bei einem 12 Jahre altem Auto - was bitte ist das für ein Schwachsinn?).

Ist das rechtlich so ok ? Irgendwie klingt das nach "Ausreden suchen, weil der Gegner ja evtl. nachgibt".

Danke im Voraus.
 
Hallo,

das ist richtig so. Wenn die Reparatur nicht tatsächlich durch geführt wird, gibt es Abschläge auf den Kostenvoranschlag. Mit 10% seid ihr noch gut bedient. Sie liegen eigentlich höher.

Grüße,

Blubbs
 
Hm, das kann ich irgendwo schon nachvollziehen. Aber wieso sollte dann das Scheckheft für den Rest der Summe ausreichen?

Damit wird letztendlich gar nichts belegt.
 
Hallo,

frag das bei der Versicherung nach.

Das einzige was mir dazu einfällt. Der Wert eines Gebrauchtfahrzeugs steigt, wenn der Wagen Scheckheft gepflegt ist. Viellicht hat es damit zu tun.

Grüße,

Blubbs
 
Da hat Dein Vater sogar noch Glück gehabt, dass die Versicherung ein derart altes Auto nicht gleich als Totalschaden abgeschrieben hat und noch viel weniger zahlte !

Wegen einer Summe von 120 € lohnt sich übrigens kein Rechtsstreit ! Erpare Dir die Spart Zeit und die Nerven !
 
Gallen schrieb:
Da hat Dein Vater sogar noch Glück gehabt, dass die Versicherung ein derart altes Auto nicht gleich als Totalschaden abgeschrieben hat

Hallo,

was soll der den totale Unfug? Nur weil Autos heute politisch und nicht technisch schnell altern, sind ja wohl 12 Jahre noch nicht alt für ein ordentlich behandeltes Auto.

Grüße,

Blubbs
 
Üblicherweise enthält der Kostenvoranschlag die USt., welche natürlich nur ersetzt werden muss, soweit sie angefallen ist.

Wird das Auto nicht repariert, muss die Versicherung des Schädigers auch nur den Nettobetrag ersetzen.

Allerdings passen sie Zahlen nicht dazu.
 
Gallen schrieb:
Da hat Dein Vater sogar noch Glück gehabt, dass die Versicherung ein derart altes Auto nicht gleich als Totalschaden abgeschrieben hat und noch viel weniger zahlte !


Es ist ein etwas besser motorisierter Audi. Das Auto ist schon deutlich mehr Wert als 1200 EUR ;)

@Doc Foster
An die USt hab ich auch erst gedacht, nur passt das zahlentechnisch nicht.

Abschläge weil kein Belegt für Reparatur würde schon Sinn machen, aber da passt die Nachfrage nach dem Scheckheft nicht rein.

Deswegen denke ich, dass sie sich rausreden wollen. Da bleibt wohl nichts anderes übrig, als mit einem Anwalt zu drohen. Dann kann man evtl. genauere Rückschlüsse daraus ziehen, ob sie zwar zahlen würden, aber versuchen, da raus zu kommen, oder eben wirklich nicht zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stellt sich mir die Frage wo das Problem ist die Reparatur durchführen zu lassen und sich das Geld dann geben zu lassen? Immerhin wurde ein erheblicher Teil bereits im voraus gezahlt. Sollten die nicht nach der Reparatur das Geld bezahlen, kann man immer noch mit einem Anwalt "drohen". Wobei dann es Sinnvoller wäre nicht zu drohen sondern zu handeln oder eben nicht.
 
BlubbsDE schrieb:
Hallo,

was soll der den totale Unfug? Nur weil Autos heute politisch und nicht technisch schnell altern, sind ja wohl 12 Jahre noch nicht alt für ein ordentlich behandeltes Auto.

Etwas Genaueres hattest Du ja zu Typ und Erhaltungsgrad des Fahrzeuges nicht geschrieben und Du darfst für eine offizielle Bewertung eines KFZ nicht vom subjektivem Wert oder dem Wert, den ein solches Fahrzeug noch für seinen Besitzer hat oder hättte, ausgehen.

Demnach könnte bei einer 12 jahre alten Karosse in der eingetreten Höhe durchaus auch schon ein Totalschaden vorliegen oder die Versicherung könnte zumindet auch versuchen, diesen so hinzustellen.

Den ungefähren offiziellen Wert kannst Du Dir im Übrigen im Internet auch mal ausrechnen lassen:

http://www.dat.de/fzgwerte/index.php?action=fzgsearch&jsessionid=&lang=d&stamp=1333042296&view=
 
... nun, so ganz taufrisch ist ein 12 Jahre altes Auto nun mal eben nicht mehr .... aber wenn Du meinst ....

... des Menschen Wille ist sein Himmelreich ..... :lol:


übrigens .... ich fahre selbst ein 24 Jahre altes Auto - mir mangelt also nicht an Vorstellungskraft bei dieser Materie ..... :evillol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Gallen schrieb:
... nun, so ganz taufrisch ist ein 12 Jahre altes Auto nun mal eben nicht mehl

Hallo,

das macht Deinen Einwurf immer noch nicht sinniger. Da kannst Du quaseln bis zum St. Nimmerleinstag :)

Freunde von mir fahren einen 35 Jahre alten Käfer. Er hat die 30K an Wert mittlerweile überschritten. Aber sicher. Das ist im Grunde auch kein Argument.

Grüße,

Blubbs
 
BlubbsDE schrieb:
...... Das ist im Grunde auch kein Argument.

.... nö, ganz bestimmt nicht, zumal der Käfer ja inzwischen bereits Oldtimer ist und als solcher wieder ganz anderen Wertmassstäben unterliegt als ein Alltagsfahrzeug !
 
Ich sollte noch kurz etwas ergänzen:

Der Kostenvoranschlag von Auto beträgt etwas über 1200€, netto !

Die wollen etwas über 1080€ zahlen, weil sie selbst einen Kostenvoranschlag haben erstellen lassen, bei irgendeinem Sachverständigen, der das Auto nichtmal live gesehen hat, der halt zu dem Preis gekommen ist.

Das sollte dann wohl angreifbar sein, hoffe ich jedenfalls.
 
.. wie schon gesagt .... wegen 120 Euro .... ist nicht mal nachdenkenswert, wenn die diesen Betrag nicht freiwillig bezahlen .... ein Rechtsstreit dazu wäre völlig kontraproduktiv.

Allenfalls könntest Du Dich da an eine Schlichtungsstelle wenden, die es bei den Versicherungen gibt; google einfach mal danach !

Aber selbst dann ..... dann trefft Ihr Euch am Ende in der Mitte und Du bekommst 60 Euro mehr - vielleicht - und dafür dann den Sturm im Wasserglas entfachen ...... !!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
120€ hin oder her, wenn es ums Prinzip geht, würde ich auch um 10 Cent fighten.

Diese scheiß Versicherungen, ich hasse sie wie die Pest. :D Verdienen jährlich in hohen zweistelligen Milliardenbereich teils genau wegen solchen Abzocken - andere natürlich nicht ausgelassen.

Und der arme Unfallverursacher darf pro Jahr jetzt sicher gleich 200€ mehr abdrücken. :)
 
Du hast sicherlich recht ...und trotzdem lohnt sich der Kampf gegen Windmühlen nicht !
 
Zuletzt bearbeitet:
GiGaKoPi schrieb:
Diese hat nun aber 120 EUR weniger, also 1080 EUR überwiesen. Den Rest wollen sie erst überweisen, wenn die Reparatur durchgeführt und belegt wurde, oder ein Scheckheft vorgezeigt wird.

Und wo ist jetzt das Problem? Wenn sie den Rest zahlen, wenn die Reparatur gemacht wurde, ist doch alles ok. Oder hab ich was übersehen?
 
Ne, also so einfach soll das dann auch nicht laufen. Der Kampf wird garantiert aufgenommen.

Es geht hier um Kostenvoranschlag von Audi vs. Kostenvoranschlag von irgendeinem Sachverständigen, der vom Versicherungsunternehmen ausgesucht wurde.
Da ist die Sache für mich glasklar. Die können noch soviele Kostenvoranschläge von irgendwelchen Leuten anfertigen, die das Auto nichtmal gesehen haben.

@Hausmeister76
Nein, die zahlen nichts mehr. Das habe ich falsch wiedergegeben. Die wollen, dass die Reparatur dort durchgeführt wird, wo der Kostenvoranschlag von denen hergestellt wurde.

Und überhaupt geht es die nichts an, wann und wo die Reparatur durchgeführt wird.
 
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