GiGaKoPi
Captain
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 3.524
Hallo zusammen,
folgendes Problem bei meinem Vater.
Irgendwer hat meinem Vater seine Tür ins Auto gehauen (angeblich war es eine Windöe) und sich auch gemeldet.
Mein Vater war direkt bei Audi, bekam einen Kostenvoranschlag in Höhe von 1200 EUR ausgestellt, die er sich von der Versicherung überweisen lassen wollte.
Diese hat nun aber 120 EUR weniger, also 1080 EUR überwiesen. Den Rest wollen sie erst überweisen, wenn die Reparatur durchgeführt und belegt wurde, oder ein Scheckheft vorgezeigt wird (bei einem 12 Jahre altem Auto - was bitte ist das für ein Schwachsinn?).
Ist das rechtlich so ok ? Irgendwie klingt das nach "Ausreden suchen, weil der Gegner ja evtl. nachgibt".
Danke im Voraus.
folgendes Problem bei meinem Vater.
Irgendwer hat meinem Vater seine Tür ins Auto gehauen (angeblich war es eine Windöe) und sich auch gemeldet.
Mein Vater war direkt bei Audi, bekam einen Kostenvoranschlag in Höhe von 1200 EUR ausgestellt, die er sich von der Versicherung überweisen lassen wollte.
Diese hat nun aber 120 EUR weniger, also 1080 EUR überwiesen. Den Rest wollen sie erst überweisen, wenn die Reparatur durchgeführt und belegt wurde, oder ein Scheckheft vorgezeigt wird (bei einem 12 Jahre altem Auto - was bitte ist das für ein Schwachsinn?).
Ist das rechtlich so ok ? Irgendwie klingt das nach "Ausreden suchen, weil der Gegner ja evtl. nachgibt".
Danke im Voraus.