(Fremd)Schaden am Auto - Versicherung zahlt zu wenig

Die wollen etwas über 1080€ zahlen, weil sie selbst einen Kostenvoranschlag haben erstellen lassen, bei irgendeinem Sachverständigen, der das Auto nichtmal live gesehen hat, der halt zu dem Preis gekommen ist.

Das sollte dann wohl angreifbar sein, hoffe ich jedenfalls.

sie muessen den tatsaechlichen schaden zahlen (reparatur in diesem fall). ein kostenvoranschlag ist aber noch keine reparatur. das was sie ausgerechnet haben, ist ein nach tabellen (fuer alle versicherungen gleich) berechneter schaden (netto). die reparatur wird vollstaendig bei erfuellung bezahlt.
 
Dann lasse es reparieren und reiche die Rechnung rein, wo ist das Problem. Du tritts den Schaden an Audi ab, sollen die sich doch das Geld holen, die haben ja auch den KV gemacht.
 
Sie zahlen doch den Kostenvoranschlags Betrag aus. Deswegen keine Reparatur, auch weil man den Schaden nicht so deutlich sieht. Nur sind sie der Meinung, dass - ich zitiere - "die im Gutachten oder Kostenvoranschlag aufgeführten Lohnkosten nicht in voller Höhe berücksichtigt werden können", eben weil dies lt. deren Voranschlag auch günstiger geht.

Das sie die Reparatur inkl. USt komplett tragen, wenn sie durchgeführt wird, ist klar. Aber so machen wir es halt nicht. Und daran ist ja auch nichts auszusetzen, da sie die Summe des Kostenvoranschlags ohne USt überweisen, als Alternative.
In dem Fall aber leider nicht komplett.
 
Geht die schon was an, wenn eine andere Fachwerkstatt das billiger anbietet, hast Du die billigere zu beauftragen oder eben die Merhkosten selbst zu tragen; nennt sich Schadensminderungspflicht, zu der Du verpflichtet bist !

Und wenn Du wegen der 120 Euro tatsächlich juristische Schritte erwägen solltest, dann hast Du nicht einmal im Ansatz eine Ahnung davon, was da auf Dich zukommen könnte, sonst würdest Du nicht so daher reden; ich behaupte glatt einmal, Du warst selbst noch niemals vor Gericht gestanden !

Sofern Du bzw. es beträfe ja Deinen Vater, dieser keine Rechtsschutzversicherung hätte, könnte Dich das Späßchen leicht einige Tausend Euro am Ende kosten. Und selbst bei Rechtsschutz dürfte davon auszugehen sein, dass die wegen mangelnder Erfolgsaussichten die Übernahme der Kosten verweigern würden.
 
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habt ihr überhaupt freie werkstattwahl bei eurer versicherung?
 
1. Schadensminderungspflicht?
2. Werkstattbindung?
3. Solange der Schaden bezahlt und das Auto repariert wird, ist doch alles in Ordnung.

Jeder Depp kann sich einen Kostenvoranschlag ausstellen lassen, der auf xy € läuft, damit Geld von der Versicherung holen und das Auto dann in einer anderen Werkstatt für die Hälfte erledigen lassen. Ist auch nicht gerade die feine Art -.-

Normalerweise rechnet die jeweilige Werkstatt aber mit der Versicherung direkt ab. Eine Auszahlung gibts meist bei (wirtschaftlichem) Totalschaden. Sicher, dass du hier nichts übersehen/falsch verstanden hast?

Achja: Lustig, wie hier skandiert wird "hier gehts ums Prinzip!" - wenn die Versicherung das auch macht, ist das aber wieder "böse". Doppelmoral ftw ;)
 
Heretic Novalis schrieb:
Normalerweise rechnet die jeweilige Werkstatt aber mit der Versicherung direkt ab.

Absolut richtig !

Normalerweise beauftragt man seine Werkstatt, sich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen und den Schaden abzuwickeln - dann entstehen solche Probleme wie hier geschildert erst überhaupt nicht ! Schon gar nicht, wenn es sich dabei, wie offensichtlich hier, um eine rennomierte Audiwerkstatt handeln soll - die klärt das von sich aus mit der Versicherung !


Anscheinend hat der TE endweder keine Ahnung und alles falsch gemacht, bläst sich dafür aber wegen einer relativ unbedeutenden Differenz in der Schadensfeststellung um so mehr auf und würde sich in seiner Ahnungslosigket und Rechthaberei wegen dieser Lappalie sogar noch in einen völlig unkalkulierbaren Rechtsstreit stürzen wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte das selbst erst vor kurzem, mir ist einer reingefahren aber der Schaden ist nicht wirklich doll zu sehen sieht mehr aus wie ein kleiner Parkrempler. Schaden laut Gutachten weit über 1000€. Hab das eingereicht wurde mir Abschlägen bezahlt blieben aber immer noch ca 1200€ über also hab ich das Überweisen lassen und fahre mit dem Schaden rum macht mir nix aus. Bei Reparatur hätten die komplett alles übernommen aber dann hätte ich eben auch kein Geld gesehen sondern die Werkstatt und bei einer kleinen Beule würd ich mir das gut Überlegen ob man nicht lieber die 1080€ nimmt und es einfach so lässt. kommt jetzt halt auf das Schadensbild an. Was natürlich nicht gerne gesehen wird wenn man sich die vollen 1200€ auszahlen lassen will und lässt es dann in nem Hinterhofbetrieb für 200€ machen denn dann ist dir ja nur ein Schaden von 200€ entstanden.

Bei mir war übrigens extrem was der Gutachter alles als notwendige Arbeitsschritte ansah, im Endeffekt war es eine Beule von der Größe einer Handfläche und ein paar Kratzer aber es wären sehr viele Arbeitsschritte notwendig um das zu machen.

Bei meinem Schaden wurden übirgens auch nur die 19% abgezogen ich war zufrieden mit der Summe war knapp 1/6 des Fahrzeugwertes für ne kleine Beule und das direkt aufs Konto
 
Folgendes wird und darf von der Versicherung bei einem Kostenvoranschlag abgezogen werden:

1. Mehrwertsteuer

Diese Steuer fällt ja nur bei Reperatur an und hat mit der Wertminderung vom Auto nichts zu tun.

2. Überführungskosten zur Lackiererei

Viele Werkstätten haben keine eigene Lackiererei.
Deshalb muss sich ein Mitarbeiter in das Auto setzten und es zur nächsten Lackiererei fahren.
Das wird im Kostenvoranschlag mit berechnet und fällt bei Nichtreperatur ja auch nicht an. Mit der Wertminderung vom Wagen haben diese Kosten auch nichts zu tun, wenn man nicht repariert.

3. Ersatzteilezuschlag

Eine Werkstatt schlägt auf den Empfohlenen Preis vom Hersteller selber noch was drauf.
Auch dieser Aufschlag wird von der Versicherung bei Nichtreperatur nicht übernommen.

Ich kenne den Kostenvoranschlag jetzt nicht. Aber ein einfacher Anruf bei der Versicherung hätte das auch geklärt.
 
@Partizan

Also ich kenne Statistiken das man in der KFZ Branche im Schnitt bei jedem Kunden die Versicherer drauf legen. Mag sein, dass die in anderen Sparten ihr Geld ordentlich verdienen. Aber KFZ Geschäft ist Kungenlockgeschäft und eigentlich bei den Gesellschaften nicht sehr beliebt, weil es eben Geld kostet anstatt Geld bringt.

Ein Gutachten hat doch im Endeffekt keine 100% Aussagekraft vor Gericht. Stell 3 Gutachter dran und du hast 3 unterschiedliche Ergebnisse weil die eben schätzen und deswegen können da auch Differenzen entstehen.

Meistens ist es aber eher so das die Differenz eher Kundenfreundlich gewählt ist. Das heisst ihr bekommt meist mehr als euch die Reperatur wirklich kosten würde. Außerdem hat eine Werkstatt ja interesse ein möglichst hohes Gutachten auszustellen, weil die eben daran auch verdienen.

Mein Kumpel hatte z.b. mal ein Pokalfahrzeug aufgebaut wo so ziemlich alles umgebaut wurde. Laut Wertgutachten ca. 26000€ wert. Trotzdem hätte er die niemals bekommen bei Totalschaden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Fanalord

Das stimmt nicht, wenn du es dir auszahlen lässt, wird das sogar sehr gerne gesehen - dann bekommst du vom Preis im Kostenvoranschlag 19% abgezogen (MwSt) und kannst mit dem Geld machen, was du willst.

Normalerweise zahlt eine Versicherung dir den vollen Preis nur, wenn du auch belegst, dass du es in der Werkstatt gemacht hast. Du siehst also, wie du sagst, kein Geld.

Du hast zu 100% den vorangeschlagenen Preis minus 19% bekommen, was die Versicherung freut, denn es mindert die Kosten eben um einen guten Teil.
 
Eben und danke für den Urteilstext; da heißt es doch höchstrichterlich:

"Lediglich in Fällen, in denen es dem Geschädigten ohne Weiteres möglich ist, eine ihm zugängliche gleichwertige preiswertere Werkstatt zu nehmen, kann der Versicherer auf eine solche verweisen."

Und genau das liegt doch hier vor und wurde hier schon wiederholt vorgetragen; die großen Versicherungen haben aus Gründen der Kostendämmung heute in prakisch allen Regionen solche preisgünstigen Werkstätten als Partner und können damit den TE auch dorthin verweisen !

Ist ja auch sinnvoll, denn die Zeche für überzogene Reparaturkosten zahlen wir ja alle mit unseren Beiträgen mit.
 
Die "Zeche" ist allerdings eine fiktive. Ist ja nun nicht so, dass die Versicherungen ein schlechtes Geschäft machen würden oder am Hungertuch nagen würden.
Grundsätzlich darf sich ein Geschädigter den Sachverständigen für sein Gutachten selbst aussuchen - dieses Gutachten ist gegenüber der VS auch Rechtsgültig und bedarf keiner Anfechtung durch einen von denen gestellten Gutachter mehr. Versuchen die natürlich trotzdem gerne, um den Wert des Schadens zu verringern.
Die Schwacke-Liste drückt im Regelfall den Wert des Fahrzeugs zusätzlich noch runter und ist zudem nicht bindend für einen Sachverständigen. Da gibt es andere interne Listen, die wesentlich Verbraucherfreundlicher sind.
Klagen lohnt sich da übrigens in 90% der Fälle.
==>> http://www.captain-huk.de/

Was sich die VS gegenüber geschädigten meinen als ihr "Recht" rauszunehmen ist eine absolute Frechheit und sollte man in keinem Fall aus falscher Kulanz stehen lassen. -.-
 
Gallen schrieb:
Und genau das liegt doch hier vor und wurde hier schon wiederholt vorgetragen; die großen Versicherungen haben aus Gründen der Kostendämmung heute in prakisch allen Regionen solche preisgünstigen Werkstätten als Partner und können damit den TE auch dorthin verweisen !


Cestus schrieb:
Grundsätzlich darf sich ein Geschädigter den Sachverständigen für sein Gutachten selbst aussuchen

Leute.

Beides ist nicht richtig!

Die Regelung mit der Werkstattbindung gilt nur für Kaskoschäden.

Es ist richtig, dass der Geschädigte den Sachverständigen selber wählen darf.

Aber: Auch der Geschädigte hat die Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Dazu zählt auch, dass man nicht wegen jedem Bagadellschaden zum Gutachter fahren darf.

In diesem Falle wurde richtig gehandelt. Für Schäden unter 1500,- € braucht es keinen Gutachter. Den der alleine würde 500 bis 600,- € zusätzlich kosten, was wie in diesem Falle hier, die Kosten nur unnötig nach oben treiben wird.
 
Choco2 schrieb:
Für Schäden unter 1500,- € braucht es keinen Gutachter.

Lässt sich nicht so pauschal sagen.
Wie mir scheint ist sich die Rechtsprechung bei dem Thema Bagatellschaden offensichtlich nicht ganz einig, allerdings ist die Zahl die desöfteren auftaucht 700 - 750 Euro wohl ein guter Anhalt bis wann ein Schaden noch als Bagatelle einzustufen ist.
 
Natürlich zahlt eine Versicherung auch direkt aus. Wieso auch nicht? Die sparen im Endeffekt dabei ja, da sie an den Geschädigten nur den Netto Betrag überweisen müssen.

Sie kreiden in dem Kostenvoranschlag einzig und allein die Lohnkosten an, nicht die Ersatzteilpreise.
Ich kann ja mal kurz zitieren, wie sie auf den niedrigereren Wert gekommen sind:

Arbeitslohn Karosserie: 115,83 € lt. Audi - 88 € lt. deren Kostenvoranschlag
Lackiererlohn: 585,98 € lt. Audi - 460,61 € lt. deren Voranschlag

Und so ähnlich geht es weiter.

Wir werden wohl ein Gutachten anfertigen lassen. Mal schauen, was die dann machen.

Bzw. erstmal folgenden Brief hinschicken:

wie bereits telefonisch erwähnt, akzeptiere ich den Gegenprüfbericht der carexpert KFZ-Sachverständigen GmbH nicht.

Die Gründe dafür sind folgende:
Der Prüfbericht/Kostenvoranschlag wurde anscheinend auf Grundlage eines von mir geschossenen Fotos erstellt, auf dem man zwar den/die Kratzer im Ansatz erkennt, die Beulen aber nicht.
Ihr KFZ-Sachverständiger hat das Auto NICHT live gesehen. Somit kann er Lohnkosten am wenigsten beurteilen. Denn der Aufwand, der beim Lackieren entsteht, ist sowohl vom Ausmaß der Kratzer, als auch vom Ausmaß der Beulen abhängig.

Es ist mir neu, dass der Schaden an einem Auto beurteilt werden kann, ohne das Auto jemals gesehen zu haben.

Gerade schlecht durchgeführte Lackierarbeiten erkennt man sofort und führen zu einer Wertminderung des Autos. Da ich einen Audi fahre, zählen für mich Audi Preise und nicht Preise von "Dritten".

Deshalb bitte ich Sie höflichst darum, mir die bisher nicht erstattete Schadenssumme in Höhe von 209,12 EUR bis zum 10.04.2012 auf mein Konto zu überweisen.

Sollte bis dahin kein Geldeingang zu verzeichnen sein, gehe ich davon aus, dass Sie den Kostenvoranschlag von Audi auch weiterhin nicht akzeptieren und werde ein Gutachten auf Ihre kosten erstellen lassen, um den Schaden nochmals feststellen zu lassen.

Sollte wider erwarten auch das Gutachten von Ihnen nicht akzeptiert werden, werde ich aufgrund der vorliegen Gründe, vor allem dem ersten Grund, einen Rechtsanwalt hinzuziehen müssen.

In Hoffnung auf ein versöhnliches Ende der Geschichte bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen
 
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Ich kann dir genau sagen was passiert:

Du wirst die Kosten für den Gutachter selber zahlen.

Denn die Versicherung ist in dem Fall vollkommen im Recht und du solltest froh sein, dass die den Kostenvoranschlag akzeptieren.

Der Grund, warum ab einer Schadenhöhe von 1000 bis 1500,- € von der Versicherung ein Gutachter gewünscht wird ist der, dass die Werkstätten bei Versicherungsfällen grundsätzlich sehr großzügig abrechnen. Den da wissen sie, dass sie ihr Geld kriegen.

Das in Beitrag Nr. 33 verlinkete Urteil ist schon veraltet.

Es gibt ein neues Urteil vom BGH aus dem Jahre 2010. (BGH 22.06.2010 AZ: VI ZR 302/08)

Das Auto ist 12 Jahre alt.
Hier ist also tatsächlich nachzuweisen, dass dieses Auto immer regelmäßig in der Fachwerkstatt gewartet wurde.



Ich finde dieses Verhalten der Versicherung übrigens vollkommen richtig.
Wenn diese "alte Karre" tatsächlich immer in der Audi-Werkstatt gewartet wurde, dann ist es OK, wenn sie auch dort repariert wird.
Wenn allerdings die Wartung in der Vergangenheit bei einer freien Werkstatt wurde, dann kann man auch nicht erwarten, dass wenn es jemand anders zahlen muss, dass man dann die fiktiven Stundenlöhne der Markenwerkstatt herranzieht.
Den man hat ja dann auch schon bewiesen, dass man der Qualität der freien Werkstatt vertraut.
 
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Choco2 schrieb:
Ich finde dieses Verhalten der Versicherung übrigens vollkommen richtig.
Wenn diese "alte Karre" tatsächlich immer in der Audi-Werkstatt gewartet wurde, dann ist es OK, wenn sie auch dort repariert wird.
Wenn allerdings die Wartung in der Vergangenheit bei einer freien Werkstatt wurde, dann kann man auch nicht erwarten, dass wenn es jemand anders zahlen muss, dass man dann die fiktiven Stundenlöhne der Markenwerkstatt herranzieht.
Den man hat ja dann auch schon bewiesen, dass man der Qualität der freien Werkstatt vertraut.

Wo ich mein Öl reinkippen lasse, oder Luftfilter wechseln lasse, ich letztendlich doch vollkommen egal. Führt zu keinem Wertverlust am Auto.

Wo ich meine Lackierarbeiten durchführen lasse, spielt in dieser Richtung aber sehr wohl eine Rolle. Schlechte Lackierarbeiten und ich kann das Auto gleich wieder zum Lackieren abgeben.


Ich verstehe die Argumentation zwar, und so wird es wohl gehandhabt. Aber sie ist vollkommen unlogisch.

Lapalien wie Filterwechsel, etc. kann ich theoretisch selbst durchführen. Sachen, die meine Sicherheit betreffen oder zu einem Wertverlust des Autos führen können (größere Reparaturen oder Lackierarbeiten) hingegen will ich bestmöglich gelöst haben.
Deswegen kann man beide Geschichten absolut nicht vergleichen, in meinen Augen.

Wenn ich Filter und Ölwechsel in der freien Werkstatt durchführen lasse, habe ich noch lange nicht deren Qualität akzeptiert. Da kann man ja nichts falsch machen.

Das Auto ist bis Ende 2010 scheckheftgeplegt bei Audi (nicht durch uns). Wir schicken Kopien als Anhang mit und schauen, wie der Sachbearbeitet diese einstuft. Letzter Jahr wurde halt kein Service bei Audi durchgeführt.
 
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