News Fritz!Box: AVM untersagt Verkauf von gebrauchten Routern

Ich meine ja, wenn kein MacOS (natürlich MacOS und nicht iOS) eingespielt würde. Also ich meine nicht Modifikationen am Betriebssystem, sondern der Austausch selbst.

@mkossmann: Sehe ich absolut auch so. Jeder, der hier AVM kritisiert, müsste den OEM-Partner um so mehr kritisieren...
 
mkossmann schrieb:
Warum wurde Markenrecht benutzt um den Weiterverkauf zu unterbinden ? Und nicht Urheberrecht ? Vermutung: Weil es die juristisch einfachste Möglichkeit ist.

Markenrecht wurde genutzt weil Woog nicht die Rechte an der Marke AVM hat und deren Logos/UI zu nutzen. Urheberrecht wird schwer, da im Prinzip die Firmware der entsprechenden Retail Fritzbox drauf gespielt wird. Dazu kommt es muss erst mal nachgewiesen werden, dass die Firmware verändert wurde. Um Urheberrechte zu umgehen würde ich wie folgt vorgehen:

Eigene zwischen-FW programmieren die es erlaubt Retail Firmwares zu flashen, wenn man die Bauteile kennt ist das kein Problem. Im ersten schritt diese FW aufspielen und danach einfach die Retail FW von AVM laden und installieren. Damit hat man keine Probleme beim Urheberrecht und man kann dies als Dienstleistung verkaufen. Das wäre aktuell meine EInschätzung.
 
Was mich die ganze Zeit ein bisschen wundert...
Warum hat AVM die Klage beim Landgericht München eingebracht?
In München ist weder der Firmensitz von AVM, noch der von Woog.
Ist das Landgericht München etwa dafür bekannt, dass Streitfälle am ehesten im Sinne des Turbokapitalismus entschieden werden?
Also sprich die Vernichtung von 20.000 funktionierenden Geräten am ehesten gebilligt werden?
Vielleicht dafür auch die Gesetzeslage etwas gedehnt wird?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: noxcivi
Der Händler macht es falsch. Er hätte die Boxen erst updaten und dann auf "FridaBox!" von "Woog Enterprises" oder ähnliches umlabeln müssen. Also Typschild runter, eigenes Typschild drauf. Andererseits, wen AVM dem wirklich an den Karren wollte, hätten sie ihn vielleicht wegen Markenrecht oder Urheberrecht (geschütztes Grafik-Material) o.ä. verklagt. Auch, das ist eine fiese Welt.
 
tollertyp schrieb:
@chithanh: Es ist mir zu anstrengend, wenn du Sachen von mir mit Dingen beantwortest, die gar nichts mit meiner Aussage zu tun haben. AVM stört es generell, dass woog sich an ihren Leistungen kommerziell bereichert. Das Entfernen anderer Logos auf den Geräten zeigt, dass auch bei woog rein kommerzielle Interessen bestehen und man sich wohl einer unsicheren Rechtslage bewusst war.
Dass bei Woog vorwiegend kommerzielle Interessen bestehen ist klar, das bestreitet auch keiner. Die Firma handelt jedoch verantwortungsvoll, weil sie a) funktionsfähige Hardware vor der Verschrottung bewahrt, und b) den Anwendern eine im Auslieferungszustand sichere Hardware verschafft.

AVM hingegen will erreichen, dass diese Geräte entweder in unsicherem Zustand ausgeliefert werden oder gleich ganz verschrottet werden. Das ist verantwortungslos gegenüber Verbrauchern und der Umwelt. Hier nochmal das Zitat von Heise:
heise.de schrieb:
Doch was soll Faber nun mit den Geräten tun? Sieht AVM eine Alternative zur Verschrottung? Diesen Fragen weicht der Hersteller gegenüber c’t aus. AVM sei bekannt für „seine langlebigen Produkte und seine nachhaltige Updatepolitik“, betont die Sprecherin lediglich.
Es ist natürlich das Recht von AVM sich so zu verhalten, aber wir als Verbraucher können dieses Verhalten schlecht finden und dies äußern.
tollertyp schrieb:
Sicherheitsgründe sind kein Freifahrtsschein sich über geltende Rechte hinwegzusetzen. Es tut mir sehr leid, eine solche geistige Übertragungsleistung von dir erwartet zu haben und bitte hier um Entschuldigung.
Die rechtliche Seite ist klar. Das Gericht hat für AVM entschieden. Das habe ich bereits in früheren Beiträgen eindeutig gesagt:
chithanh schrieb:
Die Frage ob sie im Recht sind beantworten gerade die Gerichte. Und die sind in der Tat bislang auf AVMs Seite.

Die Frage die hier diskutiert wird ist aber auch, ob das ein Arschlochmove von der Firma ist: Sowohl gegenüber Verbrauchern weil weniger Geräte den Gebrauchtmarkt erreichen, als auch gegenüber der Umwelt, wenn funktionsfähige Hardware entsorgt werden muss, nur weil keine aktuelle Software draufgeflasht werden darf.
AVM hat die Wahl, die verantwortungsvolle Weiterverwertung der Unitymedia-Fritzboxen entweder zu erlauben (sie müssten dafür nicht einmal einen Finger krumm machen) oder zu verbieten. Und nur darum geht es.

Du hingegen versuchst, immer auf der rechtlichen Seite herumzureiten und mir und anderen Dinge zu unterstellen die wir gar nicht geschrieben haben.

tollertyp schrieb:
Und jetzt auch ohne Sarkasmus: Das Medium in Form eines Forums, mit dem zeitversetzten Schreiben und dem leicht zu verlierendem Kontext erschweren es häufig nun mal doch häufig, Dinge so zu verstehen, wie ein Autor sie meint.
Ich verstehe vollkommen was du meinst und deine Strategie. Du erschaffst Strohmannargumente, indem du deinen Gesprächspartner Worte in den Mund legst und diese dann kritisierst. Du willst von den Verfehlungen der Firma AVM ablenken.

mkossmann schrieb:
Wie sieht die die Rolle des Kabelproviders in dem Fall eigentlich aus ?
AVM und der Kabelprovider sind Geschäftspartner. Der Provider will günstige Geräte, die nur die genehmen Funktionen bieten und unerwünschte Funktionalität vor den Kunden verstecken. Der Provider will dennoch von der Marke AVM profitieren, da deren Produkte einen guten Ruf haben. AVM bedient diesen Markt, und gewährt dem Provider erhebliche Rabatte gebenüber den Standardmodellen (die identische Hardware und unterschiedliche Software haben).

tollertyp schrieb:
@mkossmann: Sehe ich absolut auch so. Jeder, der hier AVM kritisiert, müsste den OEM-Partner um so mehr kritisieren...
https://de.wikipedia.org/wiki/Whataboutism

Der Kabelprovider ist hier weder zu loben noch zu kritisieren, da er eine Weiterverwendung weder fördert noch sie aktiv verhindert.
Ergänzung ()

Cool Master schrieb:
Urheberrecht wird schwer, da im Prinzip die Firmware der entsprechenden Retail Fritzbox drauf gespielt wird.
Ob Woog hier das Urheberrecht verletzt und warum AVM sich entschieden hat, sich im Rechtsstreit ausschließlich auf das Markenrecht zu berufen, ist unklar.

Es könnte auch sein, dass wenn AVM versucht, Urheberrechte an dem Betriebssystem (einer Linuxdistribution) durchzusetzen, sich dann andere Rechteinhaber veranlasst sehen könnten, sich einzuklinken und ihrerseits ihre Urheberrechte an den GPL-Bestandteilen geltend zu machen. Im Fall AVM gegen Cybits ist genau das passiert, und ich denke bei AVM hat man es nicht vergessen:
heise.de schrieb:
Die urheberrechtlichen Ansprüche weist das Gericht vollständig zurück. Die Firmware sei urheberrechtlich als Sammelwerk zu betrachten, dessen Linux-Teile der GPL unterliegen. Bei der Nutzung von GPL-Bestandteilen müssten Umgestaltungen ebenfalls der GPL unterstellt werden, um so die Weiterentwicklung der Software sicherzustellen und die Ergebnisse der Bearbeitungen der Allgemeinheit frei zugänglich zu machen, argumentiert das Gericht. Sammelwerke, die Open-Source-Software enthalten, müssten gemäß der GPL als Ganzes den Bedingung der Lizenz unterliegen. Daher, so das Gericht, "stehen der Klägerin an der Firmware als Ganzes keine urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche zu".
https://heise.de/-1389738

Archon2k5 schrieb:
Warum hat AVM die Klage beim Landgericht München eingebracht?
In München ist weder der Firmensitz von AVM, noch der von Woog.
Das nennt man fliegenden Gerichtsstand. Oft nutzen Kläger Gerichte, von denen sie wissen, dass sie mit der Materie vertraut sind weil sie in der Vergangenheit viele Fälle dieser Art entschieden haben. Und natürlich wenn die Vergangenheit gezeigt hat, dass sie im Sinne der Kläger entscheiden. Das LG Hamburg war da bis vor einiger Zeit die Anlaufsstelle. In den USA z.B. ist es der District Court East Texas.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: noxcivi
Auf die Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn ich etwas bestelle und es dann nicht mehr brauche, bist du bislang ausgewichen.
Wie gesagt. Kaufe ich eine Tonne Lebensmittel und lasse sie vergammeln, ist der Hersteller schuld? Die Verantwortung der Geräte lag beim OEM-Partner.. Die haben die Geräte bestellt, Wartungsverträge gehabt, die die Software-Updates regeln. Wenn man jemanden an den Karren fährt, dann dem OEM-Partner. AVM hat "nur" geliefert und nichts gemacht, was rechtswidrig ist, bevor irgendwelche komischen Vergleiche kommen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: LeWhopper
chithanh schrieb:
Das nennt man fliegenden Gerichtsstand. Oft nutzen Kläger Gerichte, von denen sie wissen, dass sie mit der Materie vertraut sind weil sie in der Vergangenheit viele Fälle dieser Art entschieden haben. Und natürlich wenn die Vergangenheit gezeigt hat, dass sie im Sinne der Kläger entscheiden. Das LG Hamburg war da bis vor einiger Zeit die Anlaufsstelle. In den USA z.B. ist es der District Court East Texas.

Also so, wie ich es schon vermutet hatte...
Die Flacherdler haben bekannterweise andere Maßstäbe für Nachaltigkeit und Gewinnmaximierung.
 
@chithanh

Danke für den Link. Ergibt durchaus Sinn ;)
 
Macht aus Sicht von AVM auf jeden Fall Sinn. Aus der Sicht von allen anderen und nicht zuletzt der Unwelt leider nicht.
 
Zurück
Oben