Niklas03 schrieb:
Wie kann man sich auf sowas gefasst machen, falls sie mit Anschuldigungen kommen?
Niklas03 schrieb:
Ich werde auch natürlich nicht am System rumm basteln.
Wenn du das nicht machst, hast du auch nichts zu befürchten. Erst wenn sie einen Nachweis hätten, das du selbst am System gebastelt hast, könnten sie auf der Basis versuchen einen Schaden in deinen Schuhe zu schieben. Die Beweislast liegt aber in den ersten 12 Montan komplett bei Dubaro, und was du nicht getan hast werden sie schwerlich Beweisen können.
Es gibt nur immer wieder Leute die denken sie richten das mal und dann machen sie eher etwas kaputt und dann hat der Händler natürlich nicht mehr die Pflicht das zu richten.
Und ob es in dem Fall dann wirklich der Käufer war, der den Schaden verursacht hat, oder der Schaden zuvor schon bestand ist dann plötzlich schwer festzustellen.
Selbst wenn du dann per Eides statt Schwörst nicht den Schaden verursacht zu haben ist das eine zweifelhafte Einschätzung vor Gericht. Du magst davon überzeugt sein, aber ob du es wirklich einschätzen kannst.
Wenn du hingegen versichern kannst, das du gar nichts gebastelt hast, hätte ein Gericht keinen Grund zu Zweifeln ob du dies Bewerten kannst.
Von einem boshaften Verhalten seitens Dubaro will ich gar nicht ausgehen. Es ist einfach Plötzlich eine Unsicherheit der Rechtslage da wenn du erst mal Hand angelegt hast.
Wenn du mit dem Support hingegen abstimmst, das du die Grafikkarte ein und ausbaust um zu sehen ob diese nur nicht richtig sitzt, und der Support dem zustimmt sieht es nach wie vor gut für dich aus, da der Händler damit davon ausgeht, dass die Handlung nicht ohne weiteres zu Schäden führen kann und somit weiter die Gewährleistung einhalten muss.
Denn dann war es das Ermessen von Dubaro und nicht dir, ob dies eine Sinnvolle Maßnahme war die nicht von einem ausgebildeten Techniker durchgeführt werden muss.
Also Kopf hoch, ist alles etwas Ärgerlich, aber du schiebst das Ding schön weiter zu Dubaro und forderst Nachbesserung. Bis die Kiste entweder läuft, oder du ab 3 Versuchen ermessen kannst, das du keine Lust mehr hast und dann vom Kaufvertrag zurücktrittst.