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Führen Websiten die Vorratsdatenspeicherung durch?
Führen Websiten die Vorratsdatenspeicherung durch? Wenn beispielsweise hier auf Computerbase etwas kriminelles gemacht/geschrieben wendet sich die Polizei bei einer Anzeige direkt an Computerbase um die IP zu erfragen oder machen das nur die Internetanbieter?
Ist halt so ein geben und nehmen. In der Regel sollen schon Straftaten gemeldet werden, wenn es sich aber um Nichtigkeiten handelt oder anderer Kleinscheiß den die Polizei zwar aufnimmt, du nach 2 Jahre einen Zettel erhälst das sie das Verfahren wurde aufgrund von x eingestellt. Wird es halt eher einfach gelöscht. Eher nicht, wenn jetzt größere Dingen vorfallen in der Regel schon.
Keine Ahung zB. jemand übernimmt hier einen Mod Accounts und tauscht die Downloads mit Malware aus.
Wenn hier im Forum etwas illegales läuft, wird sich die Polizei vermutlich erst über den Forenbetreiber mögliche Daten einholen. Sind darunter IP-Adressen, die Rückschlüsse auf den User zulassen, führt der nächste Weg zum Provider, der diese IP-Adresse u.U. einem Anschluss zuordnen kann.
Seiten wie ComputerBase, mit öffentlich einsehbarem Forum, sind sogar gesetzlich verpflichtet dazu, Straftaten zu melden.
Ob und inwiefern ein "Verdacht" zur Straftat reicht und inwieweit das eigene Rechtsverständnis ausgeprägt sein müsste, um eine Straftat auch als solche zu identifizieren, kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen.
Fakt ist aber, dass ComputerBase als Plattform und somit (mit dem Forum) als Anbieter fungiert und im Zweifelsfall lieber einmal zu viel reingrätscht! Das ist zwar oftmals ärgerlich und unverständlich für die betroffenen Forenuser, aber unterm Strich machen die Mods hier gute Arbeit und müssen im Zweifelsfall immer die Interessen von ComputerBase vorne anstellen und einen User lieber einmal zuviel einbremsen.
Andernfalls öffnet ComputerBase Tür und Tor für eigene Klagen, was man gewiss nicht möchte.
Nach meinem Verständnis (ich bin kein Rechtsverdrehter): Da die gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung sich nicht auf Webseiten bezieht und da die Bestimmungen der DGSVO sich auch auf Webseiten beziehen dürfen Webseiten Vorratsdaten erst dann speichern wenn und nur in dem Umfang abspeichern wie sie es mit den Betroffenen vereinbart haben.