werkam schrieb:
Wenn es Bedingung ist, das man den Führerschein für den Beruf benötigt, wird man ihn in seiner Ausbildung auch machen müssen, ....
Nein, es wird maximal Bedingung sein bei der Übernahme oder Festeinstellung.
Außerdem braucht ein KFZler keinen Führerschein, solange er die Autos nur auf dem Werkstatthof bewegt. Nur auf öffentlichen Straßen wird ein Führerschein benötigt. Aber jede Firma wird bemüht sein Angestellte zu finden, die den Schein Klasse 3 haben, und das ist ja standardmäßige Voraussetzung wie lesen und schreiben.
Ausnahme würde ich bei LKW/Bus ehen, aber nicht Klasse 3.
werkam schrieb:
Wenn doch, kannst Du ihn von der Steuer absetzen, allerdings muss der Ausbilder Dir bescheinigen das es nötig ist den Führerschein zu haben. ....
Das ist nicht möglich, weil das Finanzamt dir bestätigen wird, das ein Führerschein der Klasse 3 auch privat genutzt werden kann und daher nicht von der Steuer absetzbar ist. Vergleichbar mit Anzügen, die ein Banker kauft und absetzen will, das wird das Finanzamt auch nicht mitmachen, weil eine private Nutzung möglich ist.
Eventuell können Kosten für einen Personenbeförderungsschein (Bus) oder LKW-schein abgesetzt werden, aber der ist so teuer, das den sich privat eh kaum jemand leisten will, diese Kosten kämen kaum wieder rein.
werkam schrieb:
ein Berufskraftfahrer bekommt den ja auch und zahlt den nicht selbst. ...
Hier werden die Kosten für einen Führerschein nicht von der Steuer abgesetzt (hast du in dem Kontext ja auch nicht gesagt), aber die Firma kann diese Ausgaben als gewinnmindernde Kosten ansetzen, so ihren Gewinn geringer ansetzen und indirekt durch den Führerschein Steuern sparen. Aber die Ersparnis ist marginal im Vergleich zu den Kosten eines Führerscheins.