Galaxy Note 2 bei der Post abhanden gegangen. Ortung Seriennummer möglich?

Rotti1975 schrieb:
- er hatte schon mal das Paket Päckchen geschickt, kam aber wieder zu ihm zurück da die Postleitzahl angeblich nicht gepasst hatte. Das war vor Freitag letzter Woche.

Ok, das hört sich wirklich arg nach eine Ausrede an. Die DHL findet in 99% der Fälle alles. Bei mir wurde die PLZ schonmal gänzlich überdeckt, bzw. war unleserlich und trotzdem nur 24h Versand mit manueller Nachbearbeitung.
 
Rotti1975 schrieb:
schon eigenartig. Warum verkauft er das Note ein 2. mal und schreibt rein dass es ihm zu groß ist? Er hatte doch schon mal eins.
Der Kontakt ist nett und freundlich per Mail, jedoch was mich auch wundert ist.

- eine Rechnung ist vorhanden, wollte er mir aber per Foto verschicken. Warum nicht im Paket mit drinnen?
- er hatte schon mal das Paket Päckchen geschickt, kam aber wieder zu ihm zurück da die Postleitzahl angeblich nicht gepasst hatte. Das war vor Freitag letzter Woche.


Sag biste jetzt n Rotti oder doch nur n Pudel?

Setz ihm über Ebay ne Frist von 8 Tagen zur Leistungserbringung oder Geldrückzahlung, Eingang der Zahlung oder Ware bei Dir.

Verweis darauf dass er Hadnys die ihm zu groß waren schonmal (verkauft) hatte, die fehlende Rechnung, die Angabe zum Angebot PAKET.

NAch Ablauf der Frist Strafnazeige wegen Verdacht des Betruges ohne weitere Ankündigung.

Die Mail auch an Deine Emailadresse über das Ebay Nachrichtensystem, copy und paste des Textes in ne Falleröffnung, fertig aus.


Hast schon die Fotomail der Rechnung? Dann schreib doch mal den anderen Käufer des Note 2 an über Ebay, vielleicht teilt Ihr Euch ja eine Imei Nummer, dann zeigst ihn direkt an;-)
 
Den Käufer des 1. Note anzuschreiben finde ich eine gute Idee!
 
Sehr interessanter Fall.
Ob du ihn wegen betrug dran kriegen kannst ist fraglich. Aber wenn er zwei Notes verkauft die ihm beide wegen der Größe nicht gefallen ist das schon verdächtig. Kann natürlich auch sein das er eines für sich und eines für seine Freundin gekauft hat und beiden das nicht gefällt.
Noch verdächtiger ist allerdings, dass er nur ein Foto der Rechnung rausrückt.

Ob eine Anzeige Erfolg hat ist aber trotzdem fraglich. Denn alles sind nur Verdächtigungen.

Da der Verkäufer aber angeben hat als Paket zu verschicken und es nicht getan hat, so muss er für den Verlust haften, egal wie eine Anzeige ausgeht.
Das Geld musst du aber so oder so zivil rechtlich einfordern. Heißt in Verzug setzen, Mahnbescheid und falls er keinen Widerspruch einlegt Klage erheben.

Natürlich kannst du auch einen Anwalt einschalten. Aber es kann auch zu einer außergerichtlichen Einigung oder einem Vergleich kommen und du bleibst auf den Anwaltskosten sitzen.
Ich würde mit dem Anwalt warten bis zur Gerichtsverhandlung. Den vorher kann der auch nicht mehr machen als das Geld einzufordern und Druck aufzubauen.
 
Also... Paket stand da, also sein Problem, würde das jetzt auch so sehen wie meine Vorredner.
 
yxcvb schrieb:
Gewerblicher Verkäufer: Der ist verantwortlich - du musst dein Geld zurück bekommen.

Privater Verkäufer: Pech gehabt.

So ist nun mal die Rechtslage.

ohne fundierung sollte man nicht so einen unfug schreiben
Ergänzung ()

txcLOL schrieb:
Stimmt genau. Mit Geld zurück ist hier nicht, ihr seid nicht in einem Online Shop.

Übrigens braucht man nicht anhand der Kosten irgendwie rätseln, da die Versandart direkt angezeigt wird. Wenn er SOnstige auswählt, dann muss man logischerweise nachfragen, schon allein wegen der Versicherung.

Wie sieht es denn mit den Bewertungen des VK aus? Wenn jemand 200+ 100% hat, dann ist die Chance größer, dass ein Postbote zugelangt hat, als, dass er dich betrogen hat. Da sollte man nicht so eilig direkt den VK schuldig sprechen. Hat er denn einen Einlieferungsbeleg? Den bekommt man ja auch bei nem Päckchen oder nicht?

und was ist mit der sorgfaltspflicht des VK und der beweispflicht des versandes

@TE: lass dich nicht einlullen, fristsetzung rückzahlung 14 tage per einschreiben, bei verstreichen mahnverfahren


wenn ich den mitgliedsname schon lese.....
 
Zuletzt bearbeitet:
darkcrawler schrieb:
und was ist mit der sorgfaltspflicht des VK und der beweispflicht des versandes

Die Sorgfaltspflicht gilt von Auktionsende bis Übergabe an den Spediteur. Wenn er den Versand dann mit einem Einlieferungsbeleg (auch wenn der nicht viel aussagt) belegen kann, dann steht einfach mal Aussage gegen Aussage. Ich glaube hier auch nicht, das "checker95" versendet hat, aber einfach klagen ist nicht. Das Mahnverfahren kann man zwar probieren, aber es geht in so einem Fall meist nur durch, wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt.

Allerdings verstrickt er sich in verdammt viele Ausreden, die absolut dumm sind, daher könnte es vllt. Erfolg haben.
 
Die Sorgfaltspflicht geht aber so weit das der Verkäufer den Nachforschungsantrag stellen muss.
Das ist ihm zumutbar und wenn er sich weigert wird jeder Richter Fragen warum er sich weigert und dem Kläger recht geben.
 
Es geht hier um Zivilrecht. Ein Verkäufer der keinen Nachforschungsantrag stellen will, macht sich direkt unglaubwürdig.
Er hat die Möglichkeit die Nachforschung in Auftrag zu stellen und die Sache damit aussergerichtlich zu klären.
 
WhiteShark schrieb:
Es geht hier um Zivilrecht. Ein Verkäufer der keinen Nachforschungsantrag stellen will, macht sich direkt unglaubwürdig.
Er hat die Möglichkeit die Nachforschung in Auftrag zu stellen und die Sache damit aussergerichtlich zu klären.

Und ein Käufer, der trotz des mittlerweile bewiesenen Fehlers des Verkäufers, Angebot DHL PAKET, nicht umgehend eine Frist setzt und insbesondere den Fall unter Angabe des Versands DHL PAKET angegeben aber nicht erfolgt, eröffnet, verspielt sich eventuell später notwendige rechtliche/prozessrelevante Möglichkeiten.

Das endet eventuell in...wußten Sie seit, kommen damit aber erst heute.....

Die Sachlage ist klar, der Verkäufer vertragsbrüchig, Butter bei die Fische nun.
 
WhiteShark schrieb:
Es geht hier um Zivilrecht. Ein Verkäufer der keinen Nachforschungsantrag stellen will, macht sich direkt unglaubwürdig.

Natürlich macht er das, es gehört bloß nicht zu Sorgfaltspflicht, da diese mit Übergabe des Gegenstands an den Spediteur erfüllt ist. Wenn man versichert versendet, geht ja das Risiko auch auf den Spediteur über. Bei unversichert dann auf den Käufer.

Glaube kaum, dass ein Richter aufgrund der Verweigerung eines Nachforschungsauftrags einen Beklagten schuldig sprechen würde, wenn kein weiterer Beweis für seine Schuld existiert. Dann kann ich ja gegen alles und jeden mit dem kleinsten Indiz klagen und würde immer im Recht sein.

Aber zu dem Thema hat punkrockfan natürlich recht, hier ging von anfang an was schief. War nur allgemein Theorie :D
 
Btw hier mal Links bzgl Nachsendeauftrag:
http://www.kostenlose-urteile.de/LG...uf-wertvolle-Fracht-verschwindet.news7170.htm
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schadenersatzmoeglichkeit-nach-Paketverlust-(DHL)-__f35598.html

Bei versichertem Versand ist der Verkäufer natürlich verpflichtet diese Versicherung auch zu nutzen, sonst wäre das ja sinnfrei.

Tatsächlich aber kann mittlerweile wohl auch der Empfänger den Auftrag geben. Bei tatsächlichem Verlust erhält aber normalerweise der Absender die Versicherungssumme, denn der war es der die Versicherung abgeschlossen hat.
Er ist dann auch verpflichtet das Geld an den Käufer weiterzugeben.

Glaube kaum, dass ein Richter aufgrund der Verweigerung eines Nachforschungsauftrags einen Beklagten schuldig sprechen würde
Wenn ein versichertes Paket verschwindet und der Absender stellt weder Nachforschungsauftrag, noch nutzt er die Versicherung, dann wird er natürlich zur Zahlung des Schadens verurteilt.
 
Schön wie hier manche den Juristen spielen,das treibt einen ein Lächeln ins Gesicht!

Gerichtsverhandlung,Richter....bla bla bla...

Kurz und bündig:

Setz dem Typen eine Frist,von 5 Werktagen,entweder Geld zurück oder die Ware!

Wenn nichts passiert,dann geht zur Polizei,schildere den Fall und mach gegebenfalls eine Anzeige!?

Wenn du eine Rechtsschutz hast,wo privates vertragsrecht mit inbegriffen ist,dann mach das über einen Anwalt,fertig.
 
41076 schrieb:
Setz dem Typen eine Frist,von 5 Werktagen,entweder Geld zurück oder die Ware!
5 Tage sind zu wenig. Zumal ja ein Nachforschungsantrag erstellt wird und man diesen abwarten sollte.

Wenn nichts passiert,dann geht zur Polizei,schildere den Fall und mach gegebenfalls eine Anzeige!?
Und wegen was genau? Sehe derzeit keine Straftat

Wenn du eine Rechtsschutz hast,wo privates vertragsrecht mit inbegriffen ist,dann mach das über einen Anwalt,fertig.
Wenn der TE eine Rechtsschutz hätte, so hätte er das mit Sicherheit schon getan.
 
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