Gaming Laptop steuerlich absetzen (Vielreisend Werbungskosten Geschäftsreisen)

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game130

Ensign
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Hallo, ich habe eine Frage zu folgender Situation. Bitte nur antworten, wenn ihr selbst Erfahrung damit habt oder euch diesbezüglich informiert habt. Vermutungen helfen in dem Fall nicht.

Folgende Situation:

Ich bin beruflich viel unterwegs (4-5 Tage die Woche) und kann dadurch in meiner Freizeit, die ich an diesen Tage habe, nicht auf meinen Privatrechner zwecks Hobbyausübung (Gaming) zugreifen.
Ich würde mir gerne zusätzlich zu meinem 'Gaming'rechner einen 'Gaming'laptop kaufen, um mein Hobby auch während der Geschäftsreise ausüben zu können. Ich habe die Kosten also, da ich beruflich bedingt abends nicht in meiner eigenen Wohnung bin.
Der Laptop wird, da er bei der Leistung an den stationären PC herankommen soll, sehr teuer (würde wohl über 2000€ kosten).

Kann der Laptop damit ganz oder teilweise von der Steuer abgesetzt werden? Ich selbst finde leider nichts konkretes im Internet, denke aber durch meine Recherchen, dass er unter die Begriffe Werbungskosten und/oder doppelte Haushaltsführung fallen könnte.

Wie gesagt, falls jemand Erfahrungen hiermit oder mit ähnlichen Fällen hat, kann er/sie sich hier melden. Werde aber vermutlich unabhängig davon auch mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen und mich dann hier wieder melden.
 
Ein gaming laptop ist kein arbeitsgerät und dementsprechend nicht steuerlich absetzbar.

Warum sollte ein luxusgerät zur freizeitgestaltung in irgendweinee weise steuerlich gefördert sein?
 
Weil er ihn beruflich nutzt - und diesen Anteil kann er absetzen.
Der Nachweis sollte allein schon über deine aktuelle berufliche Stellung ausreichend sein, alternativ kannst du auch Buch darüber führen.
Bei deinem Betrag geht man davon aus, dass er 36 Monate in Nutzung ist, d.h. du musst den Anschaffungspreis (auf die 3 Jahre verteilt) als Werbungskosten angeben.
 
Naja das er ihn beruflich nutzt davon hat er nichts geschrieben, bisher ist er ja auch ohne Laptop für die Arbeit ausgekommen.
Die Idee ist schon lustig. ggf. gleich anfragen ob der nächste auswärtige Puffbesuch auch absetzbar ist weil man seine Stammprostiuierte in der Heimat nicht besuchen kann.
 
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Beruflich nutze ich ihn wohl nur zur Weiterbildung. Hauptnutzung ist privater
Natur.

@Mustis: Es ist mit der steuerlichen Absetzbarkeit nicht so einfach, wie du es dir vorstellst. Gibt Leute, die durch Ihren beruf höhere Ausgaben haben (Die eigentlich privater Natur sind), welche steuerlich anrechenbar sind.

@Lunge: Das ist schon etwas absurd
 
Absurd finde ich das jemand Steuergeld was auch ich bezahle für sein privates Vergnügen erhalten möchte.
Verstehe mich nicht falsch, ich verstehe dich voll und ganz das du auch in den Hotels mal Abends zoggen willst, aber auf die Idee zu kommen das vom Steuerzahler mitfinanziert zu bekommen wäre ich wohl nie gekommen. Empfinde das einfach als unehrlich, daher auch der Vergleich mit dem Puffbesuch. Warum Laptop aber das nicht? Wo ist der Unterschied? Das ist meine Meinung, sorry.
 
Der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich ist der bekannt @Lunge? Interessante Sichtweise die Du da hast, von wegen Du würdest irgendwas davon mit bezahlen wenn er Dinge angibt die eigentlich nicht absetzbar sind.

@game130: Schreib den Teil welchen Du beruflich nutzt ab und gut ist. 100% kannst Du versuchen, natürlich auf 3 Jahre, aber fraglich ob es anerkannt wird. Im schlimmsten Fall fragen die nach oder streichen es raus. Am ehrlichsten und am richtigsten ist es, nur den wirklich beruflich genutzten Teil anzugeben.
 
Der Laptop ist definitiv nicht steuerlich absetzbar.

Wie du schon richtig ermittelt hast, würde theoretisch eine steuerliche Absetzbarkeit höchstens über Werbungskosten gehen. Diese sind laut Wikipedia folgendermaßen definiert: "Werbungskosten sind Aufwendungen/Kosten, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen...". Dieses Grundkriterium ist bei der gedachten Nutzung nicht gegeben.

Bedenke, dass die Steuererklärungen inzwischen alle per Software überprüft werden. Die helfen den Finanzbeamten dabei, ungewöhnliche Posten herauszufiltern. Zudem werden diese Filter umso strikter, je öfter jemand schon nicht absetzbare Posten angegeben hat. Um Aufwand bei künftigen Steuererklärungen zu sparen, schadet es also nicht, bei der Wahrheit zu bleiben.
 
Faluröd schrieb:
Der Laptop ist definitiv nicht steuerlich absetzbar.

game130 schrieb:
Beruflich nutze ich ihn wohl nur zur Weiterbildung. Hauptnutzung ist privater
Natur.

Der berufliche Teil ist natürlich absetzbar, genau wie bei jedem anderen Rechner auch oder kann ein "Gaming" PC plötzlich kein Office mehr oder, wie der Threadersteller schreibt, zur Fortbildung genutzt werden.

Wo Du die Infos aus Deinem letzten Absatz her hast würde mich auch mal interessieren.

@game130: Was bist Du von Beruf?
 
Für Office reicht auch ein 500€ Laptop. Das erschwert es deutlich, zu argumentieren, dass man einen 2000€ Laptop für Fortbildungszwecke braucht.

Die Infos zur Steuerprüfung stehen in diesem FAZ-Artikel: http://www.faz.net/aktuell/finanzen...hummeln-in-der-steuererklaerung-15574052.html. Ist aber de facto ein logischer Schritt: Die Finanzbehörden haben alle Daten digital, die entsprechenden Algorithmen gibt es schon lange für ähnliche Anwendungen (z.B. Amazon-Kaufvorschläge), also ist es logisch, das Ganze auch für Steuerbescheide anzuwenden.
 
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Danke für den Link. Teile wusste ich bereits, manches aber war mir neu und ist sehr interessant.

Interessant für die Plausibilität des 2000€ Laptops ist auch der Beruf, ist man Softwareentwickler fragt sicherlich keiner nach, bist du Maurer dann wohl schon eher.

Aber das empfiehlt sich natürlich immer! Und nicht nur für künftige ;)
Faluröd schrieb:
Um Aufwand bei künftigen Steuererklärungen zu sparen, schadet es also nicht, bei der Wahrheit zu bleiben.

Ich würde an Stelle des Threaderstellers den beruflich genutzten Zeil versuchen zu ermitteln und angeben. Definitiv nicht komplett, wäre mir zu heikel.
 
@FrankenDoM:

Natürlich zahle ich das am Ende mit weil das Geld woanders fehlt. Es ist schlicht Steuerbetrug was der TE da vor hat.
 
game130 schrieb:
Kann der Laptop damit ganz oder teilweise von der Steuer abgesetzt werden?

Was hat er den vor?
Er stellt eine Frage und es ist kein Steuerbetrug, solange er nur den beruflich genutzten Teil wahrheitsgemäß absetzt.
 
@Lunge: Du hast einfach keinen Plan

Das Notebook ist zu ( glaube ich ) 50% steuerlich absetzbar, verteilt über 3 Jahre.
Ein Grund muss nicht angegeben werden.

Natürlich ist ein Gaming Notebook einfach nur ein Notebook. Das dort eine schnelle Grafikkarte verbaut ist, ist doch okay. Gewisse Berufe benötigen sogar eine schnelle GraKa.
 
Die Frage, ob Du Seife im Schädel hast, ist in dem Fall aber statthaft, oder?
Ich möchte jedenfalls nicht, dass anteilig meine Steuergelder für deine Hobbys ausgegeben werden - Vielen Dank :)
 
haunt schrieb:
@Lunge: Du hast einfach keinen Plan

Das Notebook ist zu ( glaube ich ) 50% steuerlich absetzbar, verteilt über 3 Jahre.
Ein Grund muss nicht angegeben werden.
Es ist auch zu 100% absetzbar - ab 50% ist jedoch eine Begründung nötig (Ob das eine fixe Schwelle ist oder das Finanzamt im Einzelfall verfahren kann, wie es will, kann ich nicht sagen). Ich setze mein Laptop aktuell zu 80% ab. Es ist jedoch auch ein Modell der Thinkpad T-Serie und kein Gaming Laptop und um einiges günstiger(gebraucht gekauft).
Ist aber auch bei mir naheliegend vom Beruf, dass Ich doch etwas mehr Leistung brauche als Office und das Nutzungsverhältnis entspricht ungefähr der Realität: 80% entspricht in etwa dem Anteil der dienstlichen/fortbildungs/usw Nutzung. Und das habe Ich etwas weiter aufgeführt in die Begründung geschrieben und habe damit keinerlei Probleme bekommen.
 
80 % beruflich ist ja auch ok. Aber wer in seiner Freizeit zoggen will soll das von seinem Geld machen und fertig.
 
Deinen beruflichen Anteil kannst du Prozentual von der Steuer absetzen. Einige Steuer-Software bietet das auch direkt im Formular an (z.B. Smartsteuer). Meinen festen (Gaming-)Rechner sowie dessen Peripherie setze ich auch zum Teil ab - weil ich eben Bereitschaften & Homeoffice mache.
 
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Er nutzt den Rechner doch gar nicht beruflich also soll er auch nichts absetzen.
 
So wie ich das lese möchte er den neuen (Gaming)-Laptop auf (Geschäfts)Reisen mitnehmen und für berufliche Zwecke nutzen.

Dann rechnet er sich "pi mal Daumen" den Privaten und Beruflichen Nutzungsanteil aus und setzt diesen von der Steuer ab - Ende.
 
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