game130
Ensign
- Registriert
- Nov. 2012
- Beiträge
- 213
Hallo, ich habe eine Frage zu folgender Situation. Bitte nur antworten, wenn ihr selbst Erfahrung damit habt oder euch diesbezüglich informiert habt. Vermutungen helfen in dem Fall nicht.
Folgende Situation:
Ich bin beruflich viel unterwegs (4-5 Tage die Woche) und kann dadurch in meiner Freizeit, die ich an diesen Tage habe, nicht auf meinen Privatrechner zwecks Hobbyausübung (Gaming) zugreifen.
Ich würde mir gerne zusätzlich zu meinem 'Gaming'rechner einen 'Gaming'laptop kaufen, um mein Hobby auch während der Geschäftsreise ausüben zu können. Ich habe die Kosten also, da ich beruflich bedingt abends nicht in meiner eigenen Wohnung bin.
Der Laptop wird, da er bei der Leistung an den stationären PC herankommen soll, sehr teuer (würde wohl über 2000€ kosten).
Kann der Laptop damit ganz oder teilweise von der Steuer abgesetzt werden? Ich selbst finde leider nichts konkretes im Internet, denke aber durch meine Recherchen, dass er unter die Begriffe Werbungskosten und/oder doppelte Haushaltsführung fallen könnte.
Wie gesagt, falls jemand Erfahrungen hiermit oder mit ähnlichen Fällen hat, kann er/sie sich hier melden. Werde aber vermutlich unabhängig davon auch mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen und mich dann hier wieder melden.
Folgende Situation:
Ich bin beruflich viel unterwegs (4-5 Tage die Woche) und kann dadurch in meiner Freizeit, die ich an diesen Tage habe, nicht auf meinen Privatrechner zwecks Hobbyausübung (Gaming) zugreifen.
Ich würde mir gerne zusätzlich zu meinem 'Gaming'rechner einen 'Gaming'laptop kaufen, um mein Hobby auch während der Geschäftsreise ausüben zu können. Ich habe die Kosten also, da ich beruflich bedingt abends nicht in meiner eigenen Wohnung bin.
Der Laptop wird, da er bei der Leistung an den stationären PC herankommen soll, sehr teuer (würde wohl über 2000€ kosten).
Kann der Laptop damit ganz oder teilweise von der Steuer abgesetzt werden? Ich selbst finde leider nichts konkretes im Internet, denke aber durch meine Recherchen, dass er unter die Begriffe Werbungskosten und/oder doppelte Haushaltsführung fallen könnte.
Wie gesagt, falls jemand Erfahrungen hiermit oder mit ähnlichen Fällen hat, kann er/sie sich hier melden. Werde aber vermutlich unabhängig davon auch mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen und mich dann hier wieder melden.