GiGaKoPi
Captain
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 3.524
Berufliche Nutzung, lustig ..
Für Auswärtstätigkeiten wird man firmenseitig mit dem Equipment ausgestattet, welches notwendig ist.
Da will ich mal sehen, wie man glaubhaft eine berufliche Nutzung eines > 2000€ teuren Gaming Notebooks begründen möchte (und bei den Anschaffungskosten wird das FA sowieso nachfragen).
Es ist ganz einfach. Ansetzen kann man theoretisch alles, aber das hier bewegt sich ganz klar im Bereich der Steuerhinterziehung, wenn ein Firmen-Notebook vorhanden ist.
Für Auswärtstätigkeiten wird man firmenseitig mit dem Equipment ausgestattet, welches notwendig ist.
Da will ich mal sehen, wie man glaubhaft eine berufliche Nutzung eines > 2000€ teuren Gaming Notebooks begründen möchte (und bei den Anschaffungskosten wird das FA sowieso nachfragen).
Es ist ganz einfach. Ansetzen kann man theoretisch alles, aber das hier bewegt sich ganz klar im Bereich der Steuerhinterziehung, wenn ein Firmen-Notebook vorhanden ist.