Gaming Laptop steuerlich absetzen (Vielreisend Werbungskosten Geschäftsreisen)

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Berufliche Nutzung, lustig ..
Für Auswärtstätigkeiten wird man firmenseitig mit dem Equipment ausgestattet, welches notwendig ist.
Da will ich mal sehen, wie man glaubhaft eine berufliche Nutzung eines > 2000€ teuren Gaming Notebooks begründen möchte (und bei den Anschaffungskosten wird das FA sowieso nachfragen).

Es ist ganz einfach. Ansetzen kann man theoretisch alles, aber das hier bewegt sich ganz klar im Bereich der Steuerhinterziehung, wenn ein Firmen-Notebook vorhanden ist.
 
Wer wirklich glaubt der TE würde seinen Gamimg Rechner beruflich benutzen, der glaubt auch an den Weihnachtsmann

Dem TE geht es einfach darum sein Hobby von den Steuerzahler finanziert zu bekommen
 
Faluröd schrieb:
Für Office reicht auch ein 500€ Laptop. Das erschwert es deutlich, zu argumentieren, dass man einen 2000€ Laptop für Fortbildungszwecke braucht.

Das ist völliger Unsinn. Ein gutes ultra-portable bekommst du nichtmal ansatzweise für 500€. Mit Power und als 2in1 bist du ruckzuck über 1000€ und auf über 1500€ ist machbar.

Solange nicht GAMING auf der Rechnung steht kannst er das Ding normal absetzen. Wenn da GAMING dran steht dann vermutlich nur teilweise.
 
Ribery88 schrieb:
Dem TE geht es einfach darum sein Hobby von den Steuerzahler finanziert zu bekommen

In diesem Fall muss ich Dir (und auch einigen anderen hier im Thread) widersprechen, denn der Sachverhalt liegt anders:

Durch seinen Beruf (und der damit verbundenen ständigen Ortsabwesenheit) wird es dem TE unmöglich gemacht, seinem Hobby nachgehen zu können. Einen stationären, privaten Rechner wird er nicht mitnehmen können. Er kann somit nur durch eine hohe private Aufwendung auch weiterhin seinem Hobby nachgehen. Diese Aufwendung wäre nicht nötig, wenn er einem Beruf ohne die ständigen Dienstreisen nachgehen würde. Der Beruf ist mithin ursächlich für die Notwendigkeit dieser Aufwendung.

Soviel nur zur Klarstellung des Sachverhaltes.

Obwohl das Gerechtigkeitsempfinden für eine steuerliche Absetzbarkeit sprechen würde, kann ich mir kaum vorstellen dass eine (volle) Absetzbarkeit mit dieser Argumentation möglich wäre. Es wird vermutlich auf den beruflich genutzten Teil beschränkt sein. Aber ich bin kein Steuerrechtler.
 
WAS soll das für eine bescheuerte Begründung sein?
Ich muss, Dienstordnung, beruflich Anzug mit vollem Kabinett (Krawatte, Sakko, ...) tragen. Da bekomme ich gar nichts von durch die "Steuer" - weder die Anschaffung, noch die aufwändigere Reinigung im Vergleich zu normaler Freizeitbekleidung. Und das obwohl ich in meiner Freizeit (selbstverständlich) keinen Anzug trage. Und billig sind selbst billige Anzüge nicht - im Jahr gebe ich so gesehen circa 1.500 bis 2.500 EUR von meinem privaten Vermögen für diese vorgeschriebene (Berufs)Bekleidung aus (Hemden, Krawatten, Schuhe, Gürtel, Anzugkombinationen, Reinigungskosten), die jedoch nicht als Berufsbekleidung anerkannt wird!

Wenn ich dann solche Beiträge hier lese, dass einige Leute so hinterletzt dreist sind und versuchen ihr Hobby durch die Steuer zu drücken... Schämt euch.

PS: Welches Arschloch hat ihm bloß diesen Beruf zugeteilt, dass er sein Hobby nicht einfach, wie alle anderen normalen Menschen auch, täglich zu hause ausüben kann?
 
Sicher das du keinen Zuschlag für deine Anzüge bekommst? Zumindest früher haben Bankangestellte genau dafür ein extra Gehalt bekommen.
Ansonsten mal mit einer Arbeitnehmervertretung reden :P
 
@ayngush

Das kann ich mir nicht vorstellen. Berufsbekleidung und dessen Reinigung setze ich bereits seit Jahren ab...
 
Lustig anzusehen, wie man den Beruf als Begründung ansieht um sich ein teures Hobbygerät anzuschaffen. Nur ist so ein Hobby ein ausschließliches Privatvergnügen.
Wird für die Ausübung seines Berufes ein Laptop benötigt und es wird ihm weder eins gestellt noch ein finanzieller Zuschuß gegeben, um sich eines anzuschaffen, so kann er einen Teil des Gerätes von der Steuer absetzen. Ist es jedoch nur ein Mittel um sein Gaminghobby auszuüben, so ist das, wie bereits erwähnt, sein Privatvergnügen und man kann es steuerlich nicht geltend machen.
 
Für mich ist keine Arbeitnehmervertretung zuständig, eher ein Sprecherausschuss, der ist aber nicht vorhanden.
Und Anzüge sind eben keine vom Finanzamt anerkannte Berufsbekleidung.
 
Zuletzt bearbeitet: (Typo)
Was sinnvoll ist. Wie will man prüfen, ob es Arbeitskleidung ist oder nicht. Das wird, wenn der Mißbrauch so weiter geht, auch bald bei Elektronik der Fall sein. Bedanken kann man sich dann bei all denen, die meinen, einen Gaming PC/Laptop als Arbeitsgerät zu deklarieren, weil man einmal im Jahr einen Geschäftsbrief schnell daheim schreibt oder eine Bewerbungsmappe alle Jubeljahre darauf erzeugt...

Steuer"sparen" ist ja Volkssport. Ebenso darüber maulen, dass es überall an Geldern für Bildung, Straßen, etc. fehlt. :rolleyes:
 
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Um es frei mit Volker Pispers Worten zu umkleiden: "Kennen sie eigentlich das Arschloch, für das sie immer diese Steuern bezahlen? Nein? Schauen sie mal in den Spiegel..."
 
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Ich finde es putzig, wie sich manche Gutmenschen hier aufregen, weil jemand paar Groschen von der Steuer wiederbekommen will. Das andere Personen Millionen Euro an der Steuer vorbeischleusen, interessiert keine Sau. Der Nachbar parkt falsch, also schnell das Ordnungsamt informieren. In Syrien werden jeden Tag hunderte Menschen ermordet oder in Afrika verhungern hunderte Kinder, aber dies juckt mich doch nicht *lol* Hauptsache der Falschparker verschwindet und bekommt ein dickes Knöllchen!


Als Selbstständiger kann man sich auch eine Audi A8 Limo holen obwohl ein Kia Ceed ausreichen würde ;) da beschwert sich auch keiner, wenn er dies über die Steuer mitfinanzieren muss. Es werden Milliarden von der Politik für Mist verschwendet, das interessiert auch keine Sau. Aber will man ein kleiner Otto-Normal-Verbraucher 5€ von der Steuer wiederbekommen, wird das Fass groß aufgemacht und die Moralkeule geschwungen. Schämen sollten sich solche Leute, das ist meine Meinung!

Ich würde den Laptop bei der Steuer ansetzen und gucken was dabei rumkommt. Zu 99% wird es wohl einfach so durch gehen. Ich hab auch schon zig Sachen angegeben und alles wurde bewilligt ohne eine einzige Nachfrage. Im schlimmsten Fall wird diese Position gestrichen und gut ist. Es wird niemanden der Kopf abgehackt oder in den Knast geworfen!
 
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Whataboutism in Reinform. Und ein Unrecht rechtfertigt kein anderes. Mich interessiert es sehr wohl wenn einer Millionen an der Steuer vorbei schleust und den Staat auch. Und es spielt keine Rolle für die Steuereinahmen ob 1 ne Million oder ne Millionen nen € hinterziehen. Am ende fehlt eine Million.

Hier wurde nicht nach den Konsequenzen gefragt und niemand hat was von Knast oder Kopf abhaken gesagt. Die Rechtslage ist hier dennoch recht eindeutig: Ein Gaming Laptop wird nicht zum Arbeitsgerät nur weil man gern auf Geschäftsreisen im Hotel zocken will. Das es trotzdme leider viel zu oft durchgeht, weil den Finanzbeamten schlicht die Möglichkeit fehlt, es zu prüfen, macht es nicht legaler.
 
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Er nutzt den Rechner doch gar nicht beruflich also soll er auch nichts absetzen.

Wenn ich dann solche Beiträge hier lese, dass einige Leute so hinterletzt dreist sind und versuchen ihr Hobby durch die Steuer zu drücken... Schämt euch.

PS: Welches Arschloch hat ihm bloß diesen Beruf zugeteilt, dass er sein Hobby nicht einfach, wie alle anderen normalen Menschen auch, täglich zu hause ausüben kann?

Was ist das denn für ein rumgeheule. Das ist halt Rechtens und wird vom Finanzamt akzeptiert. Also kann er auch sein Notebook absetzten - oder es zumindestens versuchen. Selbst wenn er 100% angibt und das Finanzamt das akzeptiert, ist es nicht seine Schuld sondern die des Finanzamtes. Denn die Personen sind dafür ausgebildet.
 
Sorry, das ist Schwachsinn. Dann wäre zu schnelles fahren auch legal, solange mich keiner erwischt. Oo

Es ist eben nicht rechtens, die Konsequenzen sind einfahc nur gering und die Chance erwischt zu werden ebenso. Das macht es nicht rechtens und nur weil er damit ggf. durchkommt erhält es auch keine legitimation.
 
Der Vergleich hinkt, da es legal ist, ein Notebook von der Steuer umzusetzen. Es ist egal ob es Gaming Notebook oder Business Notebook heißt.

Ein passender Vergleich wäre: Du fährt 250 auf der Autobahn, Richtgeschwindigkeit ist 130, die Polizei hält Dich an und sagt, fahr mal lieber nur 130 ( weil zum Beispiel der Straßenverkehr nicht mehr hergibt )

Kannste immer noch 130 fahren ( oder sogar 150 ), musst aber keine 80 fahren. Wobei auch die 250 okay wären wenn man es vernüftig begründen könnte ;)
 
Den Paragraf zeigst du mir jetzt aber, nach dem es legal ist, jedwedes Laptop steuerlich abzusetzen, wenn es kein Arbeitsgerät ist. Denn um die Bezeichnung ging es hier zu keinem Zeitpunkt. Ein Gaming Notebook kann durchaus steuerlich abgesetzt werden, wenn der Beruf ein solches notwendig macht, beispielsweise wenn du in der QA eines Spieleproduzenten sitzt und überraschenderweise kein Gerät vom Arbeitgeber gestellt bekommst. Diesen Fakt hat hier niemand bestritten. Nur ist das Gaming Notebook hier eben schlicht kein Arbeitsgerät....
 
Es ist nur dann legal ein Notebook von der Steuer abzusetzen, wenn es beruflichen Zwecken, der eigenen Werbung oder zu Fortbildungszwecken genutzt wird.

Ein Laptop zum Zocken anzuschaffen, weil man wegen häufigen Dienstreisen zu hause nicht dazu kommt ist kein legaler Abzugsgrund.
 
Mustis schrieb:
Steuer"sparen" ist ja Volkssport. Ebenso darüber maulen, dass es überall an Geldern für Bildung, Straßen, etc. fehlt. :rolleyes:

Es ist schon lustig, wie sich hier manche wieder aufführen und meinen einen auf Moralapostel spielen zu müssen und es ja zu Lasten ihrer Steuergelder geht, was so defacto nicht stimmt. Und auf der anderen Seite, wenn der Staat im Jahr 50 Millarden für Nonsens raushaut, verliert man kein wort darüber und findet das noch toll. Eine verdrehte Welt in der manche Leben.

Der Te hat Steuern bezahlt und von diesen Steuern, bekommt er dann was zurückerstattet. Und bevor hier wieder einer daherkommt, der TE bekommt ja nicht die vollen 2000€ die das Notebook gekostet hat zurück und die ganzen Steuerbetrügerschreiern können ja auch gerne mal ausrechnen, was er durch den Kauf an MWSt bezahlt hat....

Zu 50% ansetzen ist da absolut kein Thema und wenn er ihn dann auch noch für Weiterbildung benutzt, kann er ihn doch auch gerne zu 100% ansetzen, der Finanzbeamte wird dann schon richtig entscheiden. Immer diese Neidgesellschaft hier:rolleyes:
 
Woher nimmst du deine Weisheit, dass ich zu den 50 Milliarden nix sage? Oder die anderen, die drauf hinweisen, dass es schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung ist?
 
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