Heretic Novalis
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wenn du (audioslave) dich auf die aussage des servicemitarbeiters berufst .... hast du dir das denn schriftlich bestätigen lassen? ich meine, dass du die cpu austauschen darfst OHNE dass die garantie aufs restliche notebook erlischt? nein? dann: persönliches pech. auch vor gericht gilt deine aussage nicht als beweis, denn andernfalls könnte jeder alles mögliche behaupten. abgesehen davon glaube ich kaum, dass ein servicemitarbeiter solche absprachen ohne weiteres treffen darf -> du hast schlicht und einfach das verstanden, was du verstehen WOLLTEST ...
das sind kaufmännische grundlagen, und da du kunden hast, solltest du zumindest das wissen aus dem ersten lehrjahr haben.
ansonsten kann ich mich nur allen anderen anschliessen...
das sind kaufmännische grundlagen, und da du kunden hast, solltest du zumindest das wissen aus dem ersten lehrjahr haben.
ansonsten kann ich mich nur allen anderen anschliessen...