Garantie auf Hardware nur ein Jahr?

Wishezz

Captain
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Apr. 2006
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Hi,

ich hoffe zum Einen ich bin hier richtig, zum Anderen dass ich nichts überlesen hab!

Ich wollte eigentlich gerade nen iPad bei Apple bestellen. Direkt im Apple Store.
Ich hab kurz vorm Abschicken doch mal in die Gecschäftsbedingungen geworfen und las zufällig dass nur ein Jahr Garantie auf die Geräte anfällt.
Hab ich was falsch verstanden?
Überlesen?

Ist das die Regelung: 1 Jahr Garantie, und ein Jahr Gewährleistung?
Ist in Deutschland nicht sowas Pflicht?

Ich zahl doch keine 8 Scheine und dann ist schon nach einem Jahr die Garantie weg......

Hoffe da hat jmd Erfahrung und kann mich da mal kurz aufklären^^
 
Apple bietet in der Tat, wie z.B. Fujitsu Siemens oder Sapphire nur ein Jahr Garantie. Du hast aber 2 Jahre Gewährleistung, mach dich da aber mal über die "berühmten 6 Monate" bzw. Beweislastumkehr schlau.

grüße
ReD
 
ALLES von Apple hat 1 Jahr Garantie. iPhones. iPods. MacBooks. Alles. Das Jahr Gewährleistung danach kannst dir in die Haare schmieren.

Wenn du mehr Garantie willst dann verkauft dir Apple zum ohnehin überteuerten Zeug natürlich gerne eine Garantieverlängerung ;)
 
http://xps-forum.de/index.php?page=Thread&threadID=18840

von unsrem XPS-Forum:

Garantie und Gewährleistung werden vom Kunden gerne in einen Topf geworfen.
Kommt es zum "G"-Fall, entstehen deshalb oft falsche Erwartungen und letztlich Frust.
Dieses HowTo soll zum besseren Verständnis und zum konfliktfreieren Umgang der Vertragspartner beitragen.

Wir betrachten hierbei lediglich die Verbrauchsgüterseite von privaten Endverbrauchern, gewerbliche Käufer, bzw. Händler haben andere Rechte.


1. Gewährleistung:
Die Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und umfasst alle Mängel, die bereits vor dem Kauf bestanden haben, aber erst später eingetreten sind. Sie beträgt bei Neuware 24 Monate.
Bitte beachten: andere Länder haben abweichende Gesetze.

Macht ein Verbraucher Ansprüche aus der Gewährleistung geltend, sieht das Gesetz vor, dass er den Nachweis zu erbringen hat, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden bzw. angelegt war.
In der Praxis wird dieser Nachweis vom Verkäufer nur sehr selten verlangt.

Tritt innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe der Ware bestand. Der Käufer muss innerhalb dieser Frist, aufgrund der Beweislastumkehr, keine Nachweise erbringen. Erst nach Ablauf der 6 Monaten kann der Verkäufer diesen Nachweis verlangen.

Die Gewährleistung wird gegenüber dem Händler in Anspruch gebracht. Hat man das Produkt nicht bei Dell erworben, ist der Händler der Ansprechpartner und nicht Dell.


1.1 Nacherfüllung:
Es gibt zwei Arten der Nacherfüllung: Tausch oder Reparatur.

Der Käufer hat die Wahl über die Art der Nachbesserung. Wenn für den Hersteller eine Art mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, darf er die gewählte Art verweigern. Ein hoher Aufwand für die Beseitigung des Mangels ist aber nicht unverhältnismäßig!

Im Falle eines Austauschgerätes kann bereits nach einem weiteren Defekt vom Kaufvertrag zurückgetreten werden. Es muss sich nicht um den selben Defekt handeln. Im Falle einer Reparatur muss man zwei Nachbesserungen gewähren, bevor man zurücktreten kann.

Wird vom Kaufvertrag zurückgetreten, muss vorher dem Händler jedoch eine Frist gesetzt werden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Händler, eine Minderung des Kaufpreises in Form einer Nutzungsentschädigung ist zulässig. Ein Gutschein muss der Käufer nicht akzeptieren.


2. Garantie:
Die Garantie gibt ein Hersteller auf sein Produkt in der Überzeugung, dass dieses in dieser Zeit fehlerfrei funktionieren wird. Dabei können auch nur Einzelteile oder aber das gesamte Produkt eingeschlossen sein.
Auf Verschleißteile wird in der Regel keine Garantie gegeben. Ebenso können für den Einbau der getauschten Teile weitere Kosten auferlegt werden.
Aus der Garantie erwächst kein gesetzlicher Anspruch, sie ist freiwillig.

In welcher Form ein Garantiefall behandelt wird, ist ebenfalls ausschließlich Vorgabe des Herstellers. Das bedeutet, er kann z.B. solange reparieren, wie er will. Er muss weder Austauschgeräte bereitstellen, noch irgendwann das Gerät in ein neueres Modell umtauschen.

In den Garantiebedingungen wird genau festgelegt, unter welchen Bedingungen die Garantie in Anspruch genommen werden kann und ab wann sie gilt (bei manchen Herstellern muss man beispielsweise das Gerät registrieren lassen).

Es empfiehlt sich also, die Garantiebestimmungen genau zu studieren, was eigentlich alles abgedeckt ist. (siehe 3.)

Im Falle einer Inanspruchnahme benötigt man einen Nachweis* über den Kauf.
Bei Dell reicht die ServiceTag-Nummer die im Bios und unter dem Gerät zu finden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
so weit ich weiß ist Deutschland eines der wenigen Länder wo Garantie selbstverständlich ist und Gewehrleistung sogar 2 Jahre pflicht.

Allerdings kannste dir mir Gewehrleistung bei Elektrozeugs nix anfangen oder nur bei 2% der fälle, da du dem hersteller nachweisen musst das eine Funktion oder änliches schon beim Kauf defekt war und du es nur so spät bemerkt hast.

Bei der Garantie ist es anders , da muss der Hersteller nachweisen das du fahrlässig gehandelt hast oder etwas kaputt gemacht hast. Ergo repariert er fast alles bis auf fallschäden / Gewalteinwirkungen.


Zudem bei Apple schon seid Menschen gedenken 1 Jahr Garantie ist, dafür gibts aber auch ne Apple-Care Garantie :evillol: dann haste länger Garantie aber nicht auf selbst verschuldete Schäden wie oben genannt.
 
Ist leider ein Trend dass viele Hersteller nur noch ein Jahr Garantie anbieten, aber gerade bei Apple stößt das bei der ohnehin schon heftigen Preispolitik sauer auf.

Gibt aber trotzdem noch genug Leute die scheinbar nicht ohne iPad&Co. leben können...
 
Gewährleistung hast du nach deutschem Recht immer 24 Monate gegenüber deinem Händler, Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers nach seinen Bedingungen.
 
Arzuriel schrieb:
Gewehrleistung sogar 2 Jahre.

Die beträgt ab dem 1. Juli nurnoch 6 Monate. Und momentan sinds auch keine 2 Jahre.

Garantie kann der Hersteller geben, wie er lustig ist. Nur die "lebenslange Garantie" funktioniert soweit ich weiß in Deutschland nicht.
Aber garkeine geht glaub ich.

Gewährleistung haste 24 Monate beim Händler und manche Händler sind auch kulant genug, dass man diese auch nach der Beweislastumkehr noch nutzen kann.
 
wie es aussieht wieder alles deutsche Bürokratie......

also wäre ich ggf. besser dran wenn ich den iPad in einem zertifizierten Laden in der Umgebung kaufe, da ich da eine höhere Chance hab bei Defekten?

Zugegeben, ich hab seit langem den iPod Nano 3G, und das Ding hatte bisher auch nie was ernstes was nicht mit nem Softwareupdate behandelt werden konnte über iTunes.
Von daher halte ich ja schon viel von Apple, aber....... naja.... so viel Geld und dann steht man u.U. am Ende scheisse da
 
mal meinen beitrag gelesen? extra hier reingepostet! :(

nach 6 monaten musst du nachweisen, dass der defekt vor dem kauf schon war! das ist meistens nicht möglich.
gerade der kleine laden ist bei gewährleistung überhaupt nicht kulant.
da würde ich lieber bei amazon oder apple bestellen
 
Ja die böse deutsche Bürokratie. Das 24 Monate Gewährleistung europaweit vorgeschrieben sind tut dabei sicher nichts zur Sache... Wo du das iPad kaufst macht von der Garantie keinen Unterschied.
 
dann lassen wir die "deutsche" weg :)

Verpeil ich gerade immernoch was?
Also hab ich nur ein Jahr Garantie, aber 24 Monate Gewährleistung weil das europaweit vorgeschrieben ist?!
Allerdings nur beim Händler. Und da dieser in Irland sitzt sind es ja 24 Monate.

Ich bin krank und es ist jetzt auch noch früh :-D
 
Wo ein ladne/shop seinen sitz hat spielt überhaupt keine rolle!

Wer nach deutschland verkauft hat deutsches recht zu akzeptieren fertig!

@Lar337: Was sollte denn dieser bescheuerte Kommentar?: Die beträgt ab dem 1. Juli nurnoch 6 Monate. Und momentan sinds auch keine 2 Jahre.
 
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