Garantie und Gewährleistung werden vom Kunden gerne in einen Topf geworfen.
Kommt es zum "G"-Fall, entstehen deshalb oft falsche Erwartungen und letztlich Frust.
Dieses HowTo soll zum besseren Verständnis und zum konfliktfreieren Umgang der Vertragspartner beitragen.
Wir betrachten hierbei lediglich die Verbrauchsgüterseite von privaten Endverbrauchern, gewerbliche Käufer, bzw. Händler haben andere Rechte.
1. Gewährleistung:
Die Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und umfasst alle Mängel, die bereits vor dem Kauf bestanden haben, aber erst später eingetreten sind. Sie beträgt bei Neuware 24 Monate.
Bitte beachten: andere Länder haben abweichende Gesetze.
Macht ein Verbraucher Ansprüche aus der Gewährleistung geltend, sieht das Gesetz vor, dass er den Nachweis zu erbringen hat, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden bzw. angelegt war.
In der Praxis wird dieser Nachweis vom Verkäufer nur sehr selten verlangt.
Tritt innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe der Ware bestand. Der Käufer muss innerhalb dieser Frist, aufgrund der Beweislastumkehr, keine Nachweise erbringen. Erst nach Ablauf der 6 Monaten kann der Verkäufer diesen Nachweis verlangen.
Die Gewährleistung wird gegenüber dem Händler in Anspruch gebracht. Hat man das Produkt nicht bei Dell erworben, ist der Händler der Ansprechpartner und nicht Dell.
1.1 Nacherfüllung:
Es gibt zwei Arten der Nacherfüllung: Tausch oder Reparatur.
Der Käufer hat die Wahl über die Art der Nachbesserung. Wenn für den Hersteller eine Art mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, darf er die gewählte Art verweigern. Ein hoher Aufwand für die Beseitigung des Mangels ist aber nicht unverhältnismäßig!
Im Falle eines Austauschgerätes kann bereits nach einem weiteren Defekt vom Kaufvertrag zurückgetreten werden. Es muss sich nicht um den selben Defekt handeln. Im Falle einer Reparatur muss man zwei Nachbesserungen gewähren, bevor man zurücktreten kann.
Wird vom Kaufvertrag zurückgetreten, muss vorher dem Händler jedoch eine Frist gesetzt werden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Händler, eine Minderung des Kaufpreises in Form einer Nutzungsentschädigung ist zulässig. Ein Gutschein muss der Käufer nicht akzeptieren.
2. Garantie:
Die Garantie gibt ein Hersteller auf sein Produkt in der Überzeugung, dass dieses in dieser Zeit fehlerfrei funktionieren wird. Dabei können auch nur Einzelteile oder aber das gesamte Produkt eingeschlossen sein.
Auf Verschleißteile wird in der Regel keine Garantie gegeben. Ebenso können für den Einbau der getauschten Teile weitere Kosten auferlegt werden.
Aus der Garantie erwächst kein gesetzlicher Anspruch, sie ist freiwillig.
In welcher Form ein Garantiefall behandelt wird, ist ebenfalls ausschließlich Vorgabe des Herstellers. Das bedeutet, er kann z.B. solange reparieren, wie er will. Er muss weder Austauschgeräte bereitstellen, noch irgendwann das Gerät in ein neueres Modell umtauschen.
In den Garantiebedingungen wird genau festgelegt, unter welchen Bedingungen die Garantie in Anspruch genommen werden kann und ab wann sie gilt (bei manchen Herstellern muss man beispielsweise das Gerät registrieren lassen).
Es empfiehlt sich also, die Garantiebestimmungen genau zu studieren, was eigentlich alles abgedeckt ist. (siehe 3.)
Im Falle einer Inanspruchnahme benötigt man einen Nachweis* über den Kauf.
Bei Dell reicht die ServiceTag-Nummer die im Bios und unter dem Gerät zu finden ist.