Du hast ggf. einen Anspruch auf die Garantie des Netzteiles.
Vorraussetzungen: Das Netzteil hat überhaupt eine Garantie (und nicht nur die gesetzliche Gewährleistung) und der Verkäufer hat diese Garantie auf Dich übertragen, z.B. indem er Dir den Kaufbeleg mit übergeben hat bzw. vergleichbare Kaufbelege mit denen Du beim Händler wo der Neukauf statt gefunden hat belegen kannst dass das Netzteil auch von diesem gekauft worden ist. Eine Rechnung ist da meist am besten.
Das Gleiche gilt auch für die Gewährleistung.
Wenn Dein gebrauchtes Netzteil kaputt geht und Du hast noch Garantie und Gewährleistung drauf, dann kannst Du wählen, ob Du es zu beQuiet schickst und einen Garantietausch erbittest oder lieber Deine Gewährleistung nutzt und diese gegenüber Deinem Verkäufer geltend machst bzw. falls dieser die Gewährleistung ausgeschlossen hat gegenüber dem Händler von dem das Netzteil stammt.
Bedenke: Garantie ist eine freiwillige Zugabe des Herstellers (oder manchmal auch des Händlers) und Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Garantie gleich welcher Art.
Die Gewährleistung ist Dein gutes Recht und gilt mind. 2 Jahre ab dem Kaufzeitpunkt bzw. mind. 1 Jahr bei Gebrauchtwaren (wenn Du als Privatperson kaufst).
Eine Haken hat aber jede Gewährleistung: Nur in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf kannst Du die Ware einfach an Deinen Händler schicken und Ersatz/Erstattung fordern - Du musst nicht belegen dass die Ware schon von Anfang an einen Fehler hatte der jetzt zum Ausfall geführt hat.
Sind die 6 Monate um, dann musst DU belegen, dass die Ware von Anfang an bereits einen Defekt hatte, der jetzt zum Ausfall geführt hat, und das ist fast immer unmöglich oder sehr teuer. (Ein Glück ist, dass viele Händler von dieser Gesetzeslage nichts wissen und denken sie müssten innerhalb von 2 Jahren immer direkt ersetzen - das wissen zumeist nur die "Großen" und die "ganz Billigen").
Fazit: Gewährleistung kannst Du nach 6 Monaten in die Tonne treten, Garantie ist fast immer besser und wird fast immer vom Hersteller der Ware vergeben, der ist dann im "Garantiefall" auch Dein Ansprchpartner - ein Kaufbeleg vom Neukauf des Netzteils solltest Du Dir vom Gebrauchtverkäufer immer übergeben lassen, sonst wird das mit der Garantie meist nix.
Grüße
Fallaxia
PS: Dies ist keine Rechtsberatung - der geschriebene Text stellt meinen Kenntnisstand dar und soll als Tipp oder Empfehlung verstanden werden und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit. Eine Rechtsberatung und Gesetzeserläuterung darf nur ein Anwalt oder zugelassener Rechtspfleger erteilen.