Garantie bei Rechnung auf anderen Namen

Jonas1993

Lieutenant
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Jan. 2011
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Hallo,

ich habe hier im Forum eine Grafikkarte gekauft (mit Gewährleistung), sie hat leider ein Defekt im VRam, deshalb werde ich sie einschicken müssen.

Wie sieht das mit der Gewährleistung aus, da die Rechnung nicht auf meinen Namen ausgestellt ist?

Verkäufer war hardwareversand.de

Gruß Jonas
 
Gewährleistung ist übertragbar.
Garantie meist nicht
entscheid dich ;)
 
Ist Gewährleistung, kann das mal jemand in der Überschrift ändern?

Das ist gut. Also brauche ich bloß ne Email mit der Rechnung zu schicken, schicke denen dann die Karte und sie schicken an MEINE Adresse eine neue?
 
Dann bist du in der Beweislast...du kannst natürlich den Händler bzgl. deiner Grafikkarte kontaktieren , wenn er dich jedoch auf die Beweislast verweist, sieht es schlecht.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Erstkäufer seine Gewährleistungsansprüche abgetreten hat.

Auch wäre eine Möglichkeit, den Händler zu bitten, die Garantie für dich beim Hersteller geltend zu machen, sofern der Hersteller die Garantie nicht nur auf den Erstkäufer verknüpft!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also Garantie ist eigentlich immer unabhängig vom Käufer. Du musst nur einen Nachweis erbringen, dass das Gerät oder Ding legal erworben wurde und insbesondere wann dies geschehen ist, da sich daran ja die Laufzeit der Garantie bemisst.
 
da der Hersteller die Garantiebedingungen selbst definiert, ist sie natürlich nicht unabhängig vom Käufer.
wenn der Hersteller sagt, nur der Erstkäufer bekommt die Garantieleistung, dann hat der 2. eben Pech.
 
bulasan schrieb:
Also Garantie ist eigentlich immer unabhängig vom Käufer. Du musst nur einen Nachweis erbringen, dass das Gerät oder Ding legal erworben wurde und insbesondere wann dies geschehen ist, da sich daran ja die Laufzeit der Garantie bemisst.

soviel Unsinn in zwei Sätze. Wie bereits erwähnt wurde ist Garantie eine freiwillige Leistung und der Gewährende bestimmt die Bedienungen.
Auch der zweite Satz ist vollkommener Quatsch, auch hier bestimmt der Gewährende die Bedingungen.
 
Hab das gleiche Problem.

Tablet ist defekt. Display reagiert nicht. Kann aber beweisen, da es in perfektem Zustand ist, ausser einiger display krazerchen und abgegangenen softnoppen an der unterseite, dass es nicht mein fehler ist. Da es ja in Ordnung ist.

Hab das Geraet bei Ebay gekauft, und der Laden sagt, er koennte es nur an den Kaeufer zurueckschicken, wenn es repariert ist.

Das kann doch nicht sein?!?

Bringt mir die Rechnung garnichts?

Und das mit der Beweisumkehr ist absolut theoretisch... In der Praxis wird das bei solchen "Kleinartikeln" seltenst angewand, da der Aufwand zu gross ist.
 
das tablet ist anscheinend nicht im perfekten zustand, sonst würdest du es nicht mit einem defekten display einschicken. Ich verkaufe dir ja auch nicht einen Porsche mit Motorschaden und sage das teil ist im perfekten zustand, das teil ist dann reif für die presse.
Das zurücksenden sollte nicht das problem sein, einfach nochmal nachfragen wieso das so sein soll
 
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