Garantie Sapphire R9 290 Tri-X

  • Ersteller Ersteller TomPrankYou
  • Erstellt am Erstellt am
T

TomPrankYou

Gast
Ich hätte mal kurz ne Frage. Habe mir heute die R9 290 von Sapphire gekauft. Bin eben auf die Homepage um zu sehen, ob der Hersteller bei Registration eine längere Garantiezeit anbietet.

Nun ist meine Kinnlade doch ein wenig nach unten gerutscht, als ich diesen Satz gelesen habe:

SAPPHIRE bietet auf alle Produkte eine 2 jährige *Gewährleistung ab dem Kaufdatum. Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an Ihren Händler oder Distributor. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein einer Original-Rechnung.

Ist das nun ein Fehler in der Übersetzung und es ist damit die Garantie gemeint? Oder ist es tatsächlich so, dass Sapphire ledichlich die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung gibt.

Sollte dies der Fall sein, schicke ich die Karte definitiv wieder zurück. Hab kein Bock, dass die Karte nach 7 Monaten defekt ist und ich dann annähernd 400 € versenkt habe.
 
Naja aber zwei Jahre reichen doch oder? ;) Da sind die Karten leistungstechnisch sowieso derbe überholt.
 
???
Verstehe ich Dich richtig, dass Du erwartest das jeder Hersteller einer Grafikkarte mehr gewährt als gesetzlich vorgeschrieben ist?
 
IFeIRazIL schrieb:
Naja aber zwei Jahre reichen doch oder? ;) Da sind die Karten leistungstechnisch sowieso derbe überholt.

Garantie ≠ Gewährleistung bei der Gewährleistung musst du als Kunde nachweisen dass der Defekt nicht durch dich selbst verursacht wurde.
 
@Lars_SHG ... Gewährleistung ist eine Angelegenheit des Händlers, nicht des Herstellers. Es wird sich wohl um einen Übersetzungsfehler handeln.
 
maccaveli schrieb:
Garantie ≠ Gewährleistung bei der Gewährleistung musst du als Kunde nachweisen dass der Defekt nicht durch dich selbst verursacht wurde.

Noch viel besser: Du musst als Kunde belegen, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag. Soweit ich weiß gibt Sapphire keine Garantie, oder wenn dann nur nach Registrierung des Produktes nach dem Kauf. Kannst froh sein wenn dein Händler dir Garantie gibt. Große Onlinehändler machen das meistens so.
 
calluna schrieb:
@Lars_SHG ... Gewährleistung ist eine Angelegenheit des Händlers, nicht des Herstellers. Es wird sich wohl um einen Übersetzungsfehler handeln.

Wohl kaum. Im Text wird per * bzw. Fussnote sogar noch einmal explizit auf die Landestypischen, gesetzlichen Regelungen aufmerksam gemacht.

Dennoch verstehe ich das Bimborium nicht ansatzweise: Daß ein Hersteller eine über die Gewährleistung hinaus gehende Garantie gibt, heißt noch lange nicht, daß sich daraus ein Vorteil für den Kunden ergibt. In der Regel verweisen die Hersteller (auch wenn sie eine zusätzliche Garantie geben) explizit darauf, daß die Garantie-Abwicklungen (zumindest innerhalb des Gewährleistungs-Zeitraums) ausschließlich und nur über den Händler (und eben nicht über den Hersteller) direkt abzulaufen hat. Womit man faktisch wieder bei einem Gewährleistungsfall ist.

Und ja, ich weiß durchaus, daß es auch Ausnahmen gibt. Dennoch, aus Erfahrung bleibe ich dabei: Einen zusätzlichen Garantie-Anspruch zu haben bedeutet noch lange nicht (jedenfalls nicht pauschal), auch einen tatsächlichen Vorteil zu haben. Den meisten Leuten würden vermutlich & ohnehin die Ohren schlackern, wenn sie sich dann zusätzlich auch mal die weiteren Garantie-Bestimmungen im Einzelfall durchlesen würden.
 
Es heist Gewährleistung - das ist die im Volksmund fälschlicherweise gemeinte Garantie.

Das ist schon ok.
 
O-Saft-Killer schrieb:
Es ist aber keine Garantie sondern nur Gwährleistung, da würde ich die Karte auch zurückschicken.

Weil? Eine Garantie ist leider nix Garantiertes. Ich Nehm da lieber die Gewärleistung. Beweißlast zigt zuerst beim Händler nicht beim Kunden.
 
TheBeastMaster schrieb:
Ich Nehm da lieber die Gewärleistung. Beweißlast zigt zuerst beim Händler nicht beim Kunden.
Nö. Nur in den ersten 6 Monaten ab dann liegt die Beweislast beim Kunden.
 
Gewährleistung hat man sowieso immer. Garantie ist freiwillig und es ist völlig nachvollziehbar das Leute sich ein solch teures Produkt lieber von einem Hersteller verkaufen lassen der einem eine solche einräumt.
 
Eben. Deshalb schieb ich "zuerst" ;)

Und das langt auch. Wenn nach 6 Monaten ein Defekt auftritt und der Händler/Hersteller nicht auf Kulanz/Gewärleistungsprüfung das Gerät austaucht, hilft mir auch keine Garantie mit ihren ganzen Ausschlüssen was denn NICHT abgedeckt ist.

Hersteller Garantien sind nicht mehr wert als der Zettel auf dem das "Zertifikat" gedruckt wurde.
 
Es sind nur noch wenige Hersteller die eine Garantie an Endkunden abgeben. Doch beinahe alle räumen den Distributoren (Großhändlern) eine ein! Leute liest euch mal ein was Gewährleistung und Garantie sind. Was man hier teilweise liest ist schon Besorgnis erregend. Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, hat eine Gültigkeit von 2 Jahren, ist in den ersten 6 Monaten zu Gunsten des Käufers ausgerichtet (Stichwort Beweislastumkehr).

Die Garantie ist vom Hersteller freiwillig!

Ich habe diese Frage auch vor dem Kauf meiner R9 290 an die Hersteller direkt gestellt.

http://www.hardwareluxx.de/community/f248/frage-zur-garantie-der-asus-r9-290-dc2oc-1008354.html
http://www.hardwareluxx.de/communit...der-powercolor-radeon-r9-290-pcs-1008355.html
http://www.hardwareluxx.de/communit...-sapphire-radeon-r9-290-tri-x-oc-1008356.html


TheBeastMaster schrieb:
Hersteller Garantien sind nicht mehr wert als der Zettel auf dem das "Zertifikat" gedruckt wurde.

Würde ich so nicht sagen….
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtlich gesehen mag das stimmen das du nach 6 Monaten nachweisen mußt, dass der Defekt bereits beim Kauf bestanden hat, was ohne ein entsprechendes Gutachten schwierig zu beweisen ist bei solchen Bauteilen.
Leider ist das vermutlich bewußt so schwammig gehalten. Ich denke bei elektronischen defekten wird sich kaum ein Händler weigern, diesen Gewährleistungsfall an den Hersteller weiterzuleiten.
Bei mechanischen Fehlern (Platine gerissen, Lüfterschaufel abgebrochen etc.) definitiv, da diese meist auf falscher Handhabung resultieren. Um dort den Kunden bei tatsächlichen Herstellungsfehlern zu schützen, wurde vermutlich der ganze Kram so halbgar umgesetzt.
Natürlich alles nur Vermutungen meinerseits.
Frag einfach schriftlich bei deinem Händler an, ob ein elektronischer Defekt auch nach 6 Monaten noch im Rahmen der Gewährleistung bearbeitet wird, oder ob du ein Gutachten mit einreichen müßtest.
 
Zurück
Oben