Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Garantieanspruch bei Ware aus zweiter Hand
- Ersteller S4b0teuR
- Erstellt am
- Registriert
- Feb. 2014
- Beiträge
- 773
Würde ich das Gerät beim Hersteller einschicken oder beim Verkäufer. Ich weiß noch nicht, wo er das Gerät erworben hat, aber nehmen wir mal an, es wäre Amazon. Normalerweise muss man die Rückgabe ja einleiten, was bei mir nicht gehen würde, da der Kauf bei mir ja nicht erscheint.
Hab bisschen gegoogled, Garantie müsste doch sachbezogen sein und nicht personen-?
Bei Apple läuft zB alles über die Seriennummer, da bräuchte man hat keine Rechnung. Dort ist zB egal, wer mit dem Gerät ins AppStore fährt.
Gruß
Hab bisschen gegoogled, Garantie müsste doch sachbezogen sein und nicht personen-?
Bei Apple läuft zB alles über die Seriennummer, da bräuchte man hat keine Rechnung. Dort ist zB egal, wer mit dem Gerät ins AppStore fährt.
Gruß
Jace
Rear Admiral
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 5.497
Ein Verkäufer gibt Gewährleistung.
Ein Hersteller gibt Garantie.
Ergo wendet man sich an den Hersteller. Klar geht das auch mal über den Verkäufer, aber der sendet es auch nur weiter.
Gewährleistungsanspruch hast du ja nicht.
Und Garantie ist etwas freiwilliges, ergo der Hersteller diktiert die Bedingungen. Das kann bei jedem unterschiedlich sein.
Ein Hersteller gibt Garantie.
Ergo wendet man sich an den Hersteller. Klar geht das auch mal über den Verkäufer, aber der sendet es auch nur weiter.
Gewährleistungsanspruch hast du ja nicht.
Und Garantie ist etwas freiwilliges, ergo der Hersteller diktiert die Bedingungen. Das kann bei jedem unterschiedlich sein.
- Registriert
- Feb. 2014
- Beiträge
- 773
Gut, wahrscheinlich hat das Surface einen Pixelfehler und Kaufdatum war 7/2016 bei Cyberport. Entweder ich schicke es dort ein und die kümmern sich drum oder direkt bei MS. Habe bei beiden keine Information über die Person im Garantieanspruch gefunden.
Bei MS müsste ich mir nen Konto erstellen und das Gerät quasi registrieren, wenn das nicht schon geschehen ist und kann dann weiteres in Auftrag geben. Falls es schon registriert ist, dann habe ich wohl keinen Zugriff auf sein Konto und schicke es bei Cyberport ein.
Die schicken dann aber nicht an die Adresse des Käufers auf der Rechnung, nehme ich an. Muss ich separat noch ein Schreiben einfügen, oder?
Gruß
Bei MS müsste ich mir nen Konto erstellen und das Gerät quasi registrieren, wenn das nicht schon geschehen ist und kann dann weiteres in Auftrag geben. Falls es schon registriert ist, dann habe ich wohl keinen Zugriff auf sein Konto und schicke es bei Cyberport ein.
Die schicken dann aber nicht an die Adresse des Käufers auf der Rechnung, nehme ich an. Muss ich separat noch ein Schreiben einfügen, oder?
Gruß
Garantie ist inzwischen schon mal gerätebezogen. Häufiger sehe ich es aber noch, dass sie sich auf den ersten Käufer beschränkt, insofern also personenbezogen ist.
Die Gewährleistungsrechte kannst du dir im Ergebnis grundsätzlich sichern, sei es durch Abtretung oder auch durch Stellvertretung.
Die Gewährleistungsrechte kannst du dir im Ergebnis grundsätzlich sichern, sei es durch Abtretung oder auch durch Stellvertretung.
pedrobeamer
Cadet 4th Year
- Registriert
- Aug. 2016
- Beiträge
- 113
Weiss jetzt nicht im Detail wie Pixelfehler beim Surface gewertet werden, aber bei Monitoren kannst du wegen einem Pixelfehler nicht einfach ein Tauschgerät erwarten, da sind z.B. (weiss die genauen Zahlen nicht) 1-3 Pixel innerhalb der Fehlertoleranz, wenn Sie nicht mittig sind und noch eine bestimmte Farbe anzeigen auch mal ein paar mehr. Dazu am besten mal den MS Support kontaktieren ob das überhaupt abgedeckt wird.
- Registriert
- Feb. 2014
- Beiträge
- 773
Ja, der oder die Pixelfehler, sind wohl mehrere, sind deutlich zu erkennen und sind weiß bei dunklem Hintergrund. Würde mich auf Dauer schon nerven. Müsste ich mal anrufen und nachfragen.
Gerät hat er wohl registriert, kann ich den nochmal irgendwie über mein Konto registrieren?
Gruß
Gerät hat er wohl registriert, kann ich den nochmal irgendwie über mein Konto registrieren?
Gruß
Soweit ich die Garantiebedingungen nun gelesen habe, ist sie nicht übertragbar. Prinzipiell dürfte also nur der erste Endverbraucher die Garantie geltend machen. Wie streng Microsoft das in der Praxis hält, weiß ich nicht.
Zur Sicherung der Gewährleistungsrechte ist eine Registrierung nicht notwendig; das wird dann auch nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Händler geltend gemacht.
Bei Pixelfehlern sollte man tatsächlich genauer schauen, ob das relevante Mängel sind. Wenn ja, würde ich das in diesem Fall ganz klar bevorzugt im Rahmen der Gewährleistung lösen.
Zur Sicherung der Gewährleistungsrechte ist eine Registrierung nicht notwendig; das wird dann auch nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Händler geltend gemacht.
Bei Pixelfehlern sollte man tatsächlich genauer schauen, ob das relevante Mängel sind. Wenn ja, würde ich das in diesem Fall ganz klar bevorzugt im Rahmen der Gewährleistung lösen.
Das stimmt, bei Apple ist man da unkomplizierter. Wie oben geschrieben scheint dies gerade Tendenz zu sein. Früher und immer noch häufiger war/ist es so, dass man die Garantie auf den ersten Käufer beschränkt. Apple dagegen bietet ausdrücklich an, die Garantie zu übertragen (bin mir aber nicht sicher, ob sie das nur für bestimmte Formen der Applegarantien tun).
Sinnvollerweise wird man die Garantiebedingungen dahingehend auslegen dürfen, dass Beschenkte die Garantie beanspruchen dürfen, auch nach dem Willen der Hersteller. Dem dient vielleicht auch die Registrierung. Ansonsten ist es noch so, dass dein Verkäufer sich ja bereiterklären könnte, die Garantie für dich durchzusetzen. Das wäre allerdings auch nicht ganz sauber, weil es ja genau genommen darum geht, dass Geräte, wenn sie durch verschiedene Hände gehen, mehr Belastungen ausgesetzt sein können.
Ich weise nochmal auf die Gewährleistung hin. Die ist hier wirklich unkompliziert, nicht zuletzt wegen der Beweislastumkehr der ersten sechs Monate. Vorteil ist, dass diese Beweislastumkehr neu beginnt; unter Umständen sogar die ganze Gewährleistungszeit. Hinzu kommt die Möglichkeit, unter weiteren Umständen im Ergebnis sein Geld zurückzuerhalten. Zudem trägt man hier kein Kostenrisiko - abstrakt ist dies bei einer Garantie der Fall, wenn zB das Vorliegen eines Garantiefalls abgelehnt wird. Noch dazu las ich beim Überfliegen der Microsoft Surface Bedingungen sogar etwas von einem Selbstbehalt von 49 Euro. Die Nachteile kann man sich alle sparen; nach meiner Erfahrung fährt man mit der Gewährleistung meist besser als mit der Garantie.
Sinnvollerweise wird man die Garantiebedingungen dahingehend auslegen dürfen, dass Beschenkte die Garantie beanspruchen dürfen, auch nach dem Willen der Hersteller. Dem dient vielleicht auch die Registrierung. Ansonsten ist es noch so, dass dein Verkäufer sich ja bereiterklären könnte, die Garantie für dich durchzusetzen. Das wäre allerdings auch nicht ganz sauber, weil es ja genau genommen darum geht, dass Geräte, wenn sie durch verschiedene Hände gehen, mehr Belastungen ausgesetzt sein können.
Ich weise nochmal auf die Gewährleistung hin. Die ist hier wirklich unkompliziert, nicht zuletzt wegen der Beweislastumkehr der ersten sechs Monate. Vorteil ist, dass diese Beweislastumkehr neu beginnt; unter Umständen sogar die ganze Gewährleistungszeit. Hinzu kommt die Möglichkeit, unter weiteren Umständen im Ergebnis sein Geld zurückzuerhalten. Zudem trägt man hier kein Kostenrisiko - abstrakt ist dies bei einer Garantie der Fall, wenn zB das Vorliegen eines Garantiefalls abgelehnt wird. Noch dazu las ich beim Überfliegen der Microsoft Surface Bedingungen sogar etwas von einem Selbstbehalt von 49 Euro. Die Nachteile kann man sich alle sparen; nach meiner Erfahrung fährt man mit der Gewährleistung meist besser als mit der Garantie.
- Registriert
- Feb. 2014
- Beiträge
- 773
Verstehe, also um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, muss ich die Ware zum Händler quasi zurückschicken korrekt?
Der Übergang der Gewährleistung vom Verkäufer auf mich geschieht automatisch und ohne zusätzliche Schriftstücke?
Der Händler wird den Artikel doch ohnehin an MS senden, nehme ich an.
Garantieanspruch über den Verkäufer wird nicht klappen, weil wir ca 60. km auseinander wohnen und ich nicht hin und herfahren möchte.
Gruß
Der Übergang der Gewährleistung vom Verkäufer auf mich geschieht automatisch und ohne zusätzliche Schriftstücke?
Der Händler wird den Artikel doch ohnehin an MS senden, nehme ich an.
Garantieanspruch über den Verkäufer wird nicht klappen, weil wir ca 60. km auseinander wohnen und ich nicht hin und herfahren möchte.
Gruß
- Registriert
- Feb. 2014
- Beiträge
- 773
Ja mir geht darum, wie ich genau vorgehe, da die Rechnung nicht auf meinen Namen ausgestellt ist.
Hab Sorge, dass sie nachher sich quer stellen, weil ich nicht der Erstkäufer bin.
Wie gesagt, der Verkäufer kommt ab jetzt nicht mehr infrage.
Hab Sorge, dass sie nachher sich quer stellen, weil ich nicht der Erstkäufer bin.
Wie gesagt, der Verkäufer kommt ab jetzt nicht mehr infrage.
Jace
Rear Admiral
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 5.497
Ok. Dann würde ich als erstes Cyberport anrufen und fragen wie es mit Gewährleistung ist.
Rechnung hast du ja, also können sie 1. die Daten im System abfragen und 2. ist das auch ne Art "Besitzurkunde"
Und dann würde ich hartnäckig bleiben und versuchen es über Cyberport zu regeln.
Du musst auch nicht zu dem ersten Besitzer hinfahren.. Helfen kann er dir auf mehrere Art und Weise ohne dass ihr euch seht.
SOllte das partout nicht klappen, dann erst bei MS melden.
Rechnung hast du ja, also können sie 1. die Daten im System abfragen und 2. ist das auch ne Art "Besitzurkunde"
Und dann würde ich hartnäckig bleiben und versuchen es über Cyberport zu regeln.
Du musst auch nicht zu dem ersten Besitzer hinfahren.. Helfen kann er dir auf mehrere Art und Weise ohne dass ihr euch seht.
SOllte das partout nicht klappen, dann erst bei MS melden.
BlubbsDE
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2011
- Beiträge
- 51.368
Kann man alles nachlesen.
https://www.microsoft.com/surface/de-de/support/documents
Garantie wird nur dem Erstkäufer gewährt.
Also musst Du Dich an den Händler wenden. Und die generelle Frage ist ja, ist ein Pixelfehler überhaupt ein zu reklamierender Defekt. MS hat auch einen Supportchat. Dort kannst Du auch mal nach fragen.
https://www.microsoft.com/surface/de-de/support/documents
Garantie wird nur dem Erstkäufer gewährt.
Also musst Du Dich an den Händler wenden. Und die generelle Frage ist ja, ist ein Pixelfehler überhaupt ein zu reklamierender Defekt. MS hat auch einen Supportchat. Dort kannst Du auch mal nach fragen.
Jace
Rear Admiral
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 5.497
eine Abtretung wird er dir wohl noch ausstellen. Überweis ihm halt nen Euro für das Porto.
Jetzt am Ball bleiben.. Du willst ja Gewährleistung von Cyberport, nicht dass sie versuchen es als Garantiefall abzustempeln und nachher Microsoft sich weigert. Cyberport kann es gerne einschicken, aber sie müssen reparieren und können nicht sagaen "MS weigert sich".
Jetzt am Ball bleiben.. Du willst ja Gewährleistung von Cyberport, nicht dass sie versuchen es als Garantiefall abzustempeln und nachher Microsoft sich weigert. Cyberport kann es gerne einschicken, aber sie müssen reparieren und können nicht sagaen "MS weigert sich".
- Registriert
- Feb. 2014
- Beiträge
- 773
Ne, der Verkäufer sagt: mach ich nicht, hätte ich selbst auch machen können und mehr Geld kriegen können.
Brauche ich unbedingt diese Abtretung? Ich habe doch die Originalrechnung, die kann ich ja nicht geklaut haben -.-
Brauche ich unbedingt diese Abtretung? Ich habe doch die Originalrechnung, die kann ich ja nicht geklaut haben -.-
Zuletzt bearbeitet:
Ähnliche Themen
- Antworten
- 28
- Aufrufe
- 3.873
R
- Antworten
- 8
- Aufrufe
- 2.514
- Antworten
- 15
- Aufrufe
- 1.589
- Antworten
- 25
- Aufrufe
- 2.616