Ich würde Jace da schon folgen.
Im schlimmsten Fall aber bräuchtest du nicht unbedingt eine Abtretungserklärung (die Abtretung als solche sollte schon erfolgt sein. was man mit der Abtretungserklärung verlangt, ist demgegenüber bloß ein sichtbares Zeichen der Abtretung): eine solche ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten, zB Übergabe der Rechnung, geschehen. Sich darauf zu berufen kann jedoch dazu führen, dass der Verkäufer sich nicht freiwillig breitschlagen lässt; dann musst du Zwang ausüben und das geht letztlich nur gerichtlich.
Wenn du das so willst, ist das auch kein Hexenwerk. Wenn man sich diesen (gerichtlichen) Weg sparen kann, sollte man das aber tun.
Im schlimmsten Fall aber bräuchtest du nicht unbedingt eine Abtretungserklärung (die Abtretung als solche sollte schon erfolgt sein. was man mit der Abtretungserklärung verlangt, ist demgegenüber bloß ein sichtbares Zeichen der Abtretung): eine solche ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten, zB Übergabe der Rechnung, geschehen. Sich darauf zu berufen kann jedoch dazu führen, dass der Verkäufer sich nicht freiwillig breitschlagen lässt; dann musst du Zwang ausüben und das geht letztlich nur gerichtlich.
Wenn du das so willst, ist das auch kein Hexenwerk. Wenn man sich diesen (gerichtlichen) Weg sparen kann, sollte man das aber tun.
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