Garantiereparatur verweigert, Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

E7i

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Am 31.05.2016 habe ich das Lenovo Ideapad 700 bei Media Markt für 999€ gekauft. Nach 5 Monaten sachgemäßer Nutzung des Notebooks begannen die Probleme mit den Bluescreens. Häufig stürzte das Notebook während des Surfens oder Bearbeiten von Videos mit einem Bluescreen ab, mit der Begründung das der Computer neugestartet werden müsse. Eines Tages bekam ich wieder die Meldung mit dem Bluescreen, allerdings wollte das Laptop sich nicht mehr neu starten lassen. Versuche von mir aus scheiterten das Gerät wieder zum Laufen zu bringen und somit beschloss ich das Laptop am 18.11.2016 bei Media Markt für eine Reparatur aufzugeben. Nach 2 Wochen erhielt ich eine E-Mail von Media Markt mit einem Kostenvoranschlag von 329,81 EUR.
Reparaturbericht Werkstatt: Bei diesem Gerät liegt eine mechanische Beschädigung vor (Eine Taste ist abgebrochen), diese wird nicht von der Herstellergarantie gedeckt.
Zu der Behauptung es liege eine mechanische Beschädigung am Gerät vor, kann ich nicht ganz zustimmen. Das Notebook ist nie runtergefallen, noch hat es Kratzer oder Ähnliches die auf eine unsachgemäße Nutzung zurückzuschließen wäre. Die abgebrochene Tastaturtaste (B-Taste) wurde von mir verursacht, als ich die Tastatur mit einem Tuch reinigte. Die B-Taste funktioniert beim tippen einwandfrei, das Einzige was fehlt ist die B Tastaturtaste selber. Von daher hängt das Problem, dass das Gerät nicht hochfährt, nicht mit der abgebrochenen Tastaturtaste zusammen. Die abgebrochene Tastaturtaste ist ja nicht die Ursache dafür, dass das Gerät nicht mehr hochfährt. Von daher verstehe ich nicht, warum mir das Recht auf Herstellergarantie seitens Lenovo verwehrt wird. Ich lehnte die nicht kostenfreie Reparatur ab mit dem Wunsch das Notebook unrepariert an Media Markt zurück zu senden.
Ich würde gerne vom Kaufvertrag zurücktreten wollen (Gutschein oder in bar wäre mir egal), aber wie sollte ich reagieren falls Media Markt dies ablehnt mit der Begründung, dass bei dem Gerät die Garantie abgelehnt wurde und ich somit kein Recht auf Rücktritt hätte? Habe ich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten (da der Mangel in den ersten 6 Monaten reklamiert wurde) aber der Hersteller die Garantie ablehnt was ich nicht akzeptiere?

Hier ein Bild vom Zustand des Laptops bevor es eingeschickt wurde: https://s15.postimg.org/gsbn6tdnv/20161116_164843.jpg
 
Freunde dich schon mal mit dem Gedanken an, das da gar nichts für dich heraus springt.
Klappcomputer sind immer als Einheit anzusehen und da ist es irrelevant, ob die beschädigte Taste etwas mit dem Booten zu tun hat oder nicht.
Auch geht da kein Rücktritt vom Kaufvertrag mehr, da die Sache beschädigt ist.
Gar nicht reagieren, sondern Gerät wieder zurücknehmen und es bei einem freien Repservice probieren. Vielleicht geht da was in Richtung günstiger. Ansonsten bleibt nur noch der Tip auf den Tasten beim Putzen nicht rumzurubbeln als ob es ein Rubbellos wäre. ;)
 
Die abgebrochene Tastatur war schon vor dem eigentlichen Mangel da. Ich habe das Laptop weiterhin mit der ''beschädigten" Tastaturtaste benutzen können da die Funktionalität nicht verloren ging. Wie schon geschrieben, die Taste selber funktioniert wenn man tippt, es fehlt halt nur das "Äußere". Lenovo müsste also nur eine B-Taste einfügen und schon wäre das Problem gelöst und sie wollen mir ernsthaft deswegen die Reparatur verweigern was rein garnichts mit der Tastatur zu tun hat? Ich habe es zur Reparatur eingeschickt damit sie mein Laptop wieder zum Starten bringen und nicht für die Reparatur der Tastatur.
 
Verweise den Mediamarkt auf seine Gewährleistungspflicht. An den Garantiebestimmungen des Herstellers kannst du nichts ändern.
 
Ja, das werde ich auch machen, aber was genau sollte ich dann im Laden sagen mit dem defekten Laptop? Was wenn Sie sagen "wir sind an den Vertragspartner Lenovo gebunden und können da nichts machen wenn Lenovo die Garantie verweigert." Wie sehen meine Chancen aus da das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate seinen Geist aufgegeben hat? Was genau sollte ich im Laden sagen?
 
Garantie ist eine Herstellerleistung, Gewährleistung ist eine gesetzliche Händlerleistung.

Du wurdest am 18.11.2016 mit dem Problem bei Media Markt vorstellig, gekauft hast du den Laptop wohl am 31.05.2016. Du solltest anhand dieser Daten prüfen, ob du noch innerhalb der ersten sechs Monate warst - und damit in der Beweislastumkehr.


Meiner Erfahrung nach versucht Media Markt zum Teil höchst fragwürdig von der gesetzlichen Gewährleistung auf die Garantie abzulenken oder anderweitig geltendes Recht äußerst individuell auszulegen. Ich habe mich davon noch nie beeindrucken lassen, im Fall der Fälle auf die konkrete Rechtslage verwiesen und mir auch mal die Marktleitung holen lassen.

Ich meine mich zu erinnern dass es aus dem Smartphone-Bereich Rechtsprechung gibt, welche eben gerade Hardware und Software trennt, also ein modifiziertes Betriebssystem nicht zum Ausschluss einer Hardware-Gewährleistung führen lässt. Ich habe nur ehrlich gesagt heute Abend keine Muße mehr nach Urteilen zu suchen - deshalb nur das hier als Einstieg: http://www.giga.de/apps/android-os/news/wie-sieht-es-mit-gewaehrleistung-und-garantie-bei-root-aus/

Analog dazu wäre meine Argumentation wohl, dass hier zwar ein Hardwareschaden an der Tastatur vorliegen könnte, dieser jedoch unerheblich für Hardwareschäden am Mainboard o. ä. ist und sowieso unerheblich für Softwareschäden.

Welche Argumentation du dir letztlich zu eigen machst weiß ich natürlich nicht und einen detaillierten Rechtsrat in konkreten Einzelfällen darf ich auch hier nicht erteilen.
 
Ich hatte das Gerät am 31.05.2016 gekauft und am 18.11.2016 abgegeben, von daher ist der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten. Könnte ich mit dem 6 Monate Argument bei Media Markt auftreten und mein Geld zurück verlangen, da ja Lenovo die Garantie schon verweigert hat. Anderes bleibt mir ja nicht übrig. Aber was ist wenn Media Markt mein 6 Monate Argument mit der Beweislastumkehr ablehnt?
 
Die Beweislastumkehr betrifft die ersten sechs Monate, also den Zeitraum, innerhalb dem laut deiner Aussage der Defekt auftrat und innerhalb dem du Media Markt diesen Defekt mitgeteilt hast. Da hast du hoffentlich ein Dokument zu, zum Beispiel diesen Kostenvoranschlag?

Innerhalb der ersten sechs Monate jedenfalls muss der Verkäufer etwas beweisen, nicht der Käufer.

Dass Media Markt eine Garantieabwicklung eingeleitet hat liegt womöglich gar nicht in deinem Einflussbereich - oder hast du Media Markt explizit um Garantie oder Gewährleistung gebeten? Wurdest du aufgeklärt, dass es die beiden Möglichkeiten gibt und was sie unterscheidet? Oder hast du vielleicht einfach nur den Laptop vorbei gebracht, gesagt, dass er nicht mehr funktioniert und Media Markt hat dann alle weiteren Schritte selbstständig eingeleitet?
 
Ich habe das Laptop am 18.11.2016 bei Media Markt vorbeigebracht mit dem Grund, dass das Laptop nicht mehr hochfährt. Man hat mir dann gesagt das Sie es zur Reparatur einschicken werden. Also alles vor der 6 Monate Frist. Beweis des Reparaturauftrages vom Media Markt (18.11.2016) habe ich da. Das Notebook war am 21.11.2016 in der Reparaturwerkstatt eingetroffen. Am 03.12.2016 bekam ich per Email den Kostenvoranschlag.
Ergänzung ()

Ehrlich gesagt wusste ich nicht viel von Garantie oder Gewährleistung, erst nachdem ich mein Laptop abgegeben habe ich mich erkundigt. Was sollte ich jetzt deiner Meinung nach am Besten machen, nachdem mein Laptop bald unrepariert zurück kommt?
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Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
 
Anmeldung lediglich wegen Deines Problems (alle 5 Posts hier im Thread) und dann spät abends ungeduldig sein, wenn Dir keiner hier im 30min Takt hilft? Srsly... :rolleyes:
 
Du hast (u. a. von mir) alle Hilfe erhalten, die du brauchst.

Wenn du den letzten Schritt nicht alleine gehen kannst oder willst, dann wirst du dich an einen Anwalt wenden müssen.
 
Ich entschuldige mich dafür das ich ungeduldig rüberkomme. Ich habe nicht nur in diesem Forum mein Problem beschrieben, aber so richtig helfen will mir keiner. Ich weiß halt nicht was ich machen soll, wenn jetzt mein unrepariertes Notebook zurückkommt und was für Rechte ich habe. Ich werde jetzt abwarten und hoffen das sich jemand zu meinem Fall äußern kann, Entschuldigung nochmal.
 
So richtig helfen will dir keiner? Ich denke ernsthaft daran, ob ich meine Kommentare (inkl. der Anleitung für völlig unbedarfte Laien!) nicht einfach leer editieren sollte!
 
Idon schrieb:
Du hast (u. a. von mir) alle Hilfe erhalten, die du brauchst.

Wenn du den letzten Schritt nicht alleine gehen kannst oder willst, dann wirst du dich an einen Anwalt wenden müssen.

Erstmal danke für deine Hilfe Idon, ich schätze das sehr. Aber könntest du mir bitte eine letzte Frage beantworten? Was soll ich tun wenn ich das unreparierte Notebook in den nächsten Tagen erhalten werde? Zum Media Markt gehen und sagen "Da Lenovo die Garantie zu Unrecht ablehnt, mache ich Gebrauch von meiner Gewährleistungsrecht und möchte vom Kaufvertrag zurücktreten, da der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate entstand. Muss Media Markt das akzeptieren?
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Idon schrieb:
So richtig helfen will dir keiner? Ich denke ernsthaft daran, ob ich meine Kommentare (inkl. der Anleitung für völlig unbedarfte Laien!) nicht einfach leer editieren sollte!

So war das nicht gemeint Idon, ich habe alles verstanden was du geschrieben hast, aber hatte keine richtige Antwort zu meiner letzten Frage erhalten was ich denn machen soll wenn ich jetzt das unreparierte Notebook hätte und welche Rechte ich gegen Media Markt hätte. Müssen die mein Notebook zurücknehmen weil der Mangel vor den 6 Monaten auftrat oder können Sie dies ablehnen mit der Begründung das der Hersteller auf mechanische Schäden verweist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Media Markt gehen und fragen warum der Laptop nicht repariert wurde... Wir können hier nicht mit dir alle Szenarien durchspielen, deine Rechte wurden dir genannt, verstehen und anwenden bzw. einfordern musst du sie schon selber.

Kurz: Du willst ein funktionierendes Produkt, die Taste ausgenommen. Zeig das Problem am besten dort vor (vielleicht jemanden der es versteht und ordentlich beschreiben kann) und dann schau was sie sagen.

Rücktritt und so weiter könnte man eventuell einklagen, da würde aber die Nutzung abgezogen werden und unterm Strich wäre das glaub ich nicht ideal, da die Teile ja sehr schnell an Wert verlieren.

PS: Ablehnen bzw. Verweigern können sie alles, die Frage ist ob sie es dürfen bzw. ob du es im Zweifel einklagst und Recht bekommst. Normalerweise ist der M Markt aber eh sehr umgänglich nur die Problembeschreibung ist meist dürftig. Mein Vater durfte sein Handy wegen einer defekten Kamera auch mehrmals einsenden bis die defekte Kamera entdeckt und behoben wurde ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Idon schrieb:
So richtig helfen will dir keiner? Ich denke ernsthaft daran, ob ich meine Kommentare (inkl. der Anleitung für völlig unbedarfte Laien!) nicht einfach leer editieren sollte!

hallo7 schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt

Ja, ich werde dann nochmal persönlich zum Media Markt gehen und Ihnen genau das Problem erklären. Der Mitarbeiter der mein Laptop entgegen genommen hatte, hatte als Problem nur angegeben: Gerät fährt nicht hoch.
Von daher denke ich das Lenovo das Laptop nichtmal getestet hat, sondern die abgebrochene Taste sehen und sagen ja mechanische Beschädigung, kein Garantiefall.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssiges Zitat entfernt)
https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html § 439 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch.

Das wäre das Argument, auf welches ich in einem solchen Fall meine Argumentation aufbaue. Konkrete Rechtsberatung im Einzelfall ist schlicht verboten, aber dein überlegter Satz oben ist doch ganz nett, hab ein wenig Selbstbewusstsein.

Warum jemand einen Softwarefehler oder Hardwarefehler am Mainboard o. ä. ablehnen sollte/dürfte, weil eine Tastenkappe fehlt (und die Taste an sich noch normal auslöst) wüsste ich nicht, ich jedenfalls würde mir das nicht gefallen lassen.


@ hallo7

Media Markt umgänglich? Da sind meine Erfahrungen leider anders, gerade technischen und juristischen Laien wird es dort schwer gemacht, auch, weil meiner Erfahrung nach viele Angestellte dort in beiden Teilbereichen selbst mehr oder weniger große Defizite aufweisen.
Das bedeutet natürlich nicht, dass ich nicht bisher stets meinen Willen bekommen habe... leicht ist aber Amazon. :)
 
Idon schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt

Vielen Dank nochmal für deine Hilfe. Ich werde dann berichten wie es abgelaufen ist und was entschieden wurde.
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@Idon Wie würde es aussehen wenn ich die Laptoptaste wieder anbringen könnte? Dann wäre ja die Tastatur komplett und man könnte nicht auf den Grund der Tastatur hängenbleiben. Muss es dann Media Markt annehmen wenn die Tastaturtaste wieder dran ist?
 
Wäre ich der Käufer, dann würde Media Markt das schon längst auch ohne diese scheiß Kappe angenommen und ausgetauscht haben.

Natürlich steht es dir frei mit deinem Eigentum zu machen was du möchtest, also auch so'n Ding draufzupöppeln. Im Idealfall halt ohne dabei irgendetwas tatsächlich zu beschädigen...
 
Ich habe von der Seite laptoptaste.de eine Taste bestellt.. mal schauen.. Hoffentlich passt es, sollte ich es schaffen die Taste raufzubekommen dann hat ja Media Markt keine Argumente mehr, das Gerät nicht zurückzunehmen
 
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