Garantieverlust bei Notebook-Festplattenwechsel?

ponchofiesta

Ensign
Registriert
Sep. 2005
Beiträge
205
Hallo Leute,

mein Bruder hat sich ein Notebook mit 320 GB Festplatte gekauft und er hat noch eine recht neue 500 GB Platte über (ist sogar zufällig die gleiche Serie).

Nun würde ich da die größere Platte einbauen wollen. Aber geht dabei die Garantie verloren?
 
Hallo, nein die garantie sollte in diesem Fall erhalten bleiben solange man keine Festen bestandteile wie CPU wechselt, zumindestens kenne ich es aus erfahrung her. Also DVD-LW, Festplatte, RAM sollte kein Problem darstellen.


Mit freundlichne Grüßen
 
Nein geht nicht.
Auch eine RAM Erweiterung ist kein Grund für ein erlischen der Garantie.

Beschädigt er bei dem Umbau etwas, dann ist die Garantie weg.
 
Sofern Garantiesiegel beim Aufschrauben beschädigt werden, geht die Garantie freilich verloren. Dein Bruder kann aber auch das Glück haben, ein Notebook mit einem separat zu öffnenden HDD-Schacht zu besitzen. Dann nämlich bleibt die Garantie auch nach dem Wechsel bestehen, sofern der Hersteller nicht etwas Gemeines in den Garantiebestimmungen vermerkt hat.
 
Edit: Kausalat sieht das ganz richtig... :)

Die Garantie kann durchaus durch einen Festplattenwechsel verfallen.

In der Regel hängt das zusammen mit der Preisklasse des Notebooks.
Wenn ein eigener Einbauschacht für das zu wechselnde Teil existiert und nicht durch einen Aufkleber gesichert ist, dann ist ein (fachmännischer) Wechsel des Teils garantiekonform machbar. Du solltest Garantiebestimmungen bei dem Gerät haben, da steht das genau drin.
 
Da haben wir wahrscheinlich das Problem. Es ist ein etwas billigeres Notebook (400€) und es hat keine extra Schächte für HDD oder RAM. Der Akku ist das einzige, was man ohne größeren Aufwand raus bekommt.
Also aus technischer Sicht wäre das trotzdem kein Problem aber das ist sicherlich vom Hersteller nicht gewollt.

Es ist übrigens ein Asus-Notebook. Da habe ich eben mal in die Garantiebedingungen geschaut. Da findet sich dann z.B. das:
1.5 Ausschluss der Herstellergarantie
Keine Garantieansprüche bestehen für Produkte, bei denen
3) durch
* Veränderung des Produkts beschädigt oder funktionsunfähig wurden.
Das ist an sich klar. Wenn nun aber irgendwann mal was kaputt geht, dann wird Asus natürlich einfach sagen, dass das Gerät verändert wurde und dabei etwas kaputt gemacht wurde ode zumindest diese Veränderung zum Defekt geführt hat.

Ich kann ja morgen mal schaun, ob ich den Asus-Support erreiche und die mir dazu was sagen können.
 
Asus muss gar nicht sagen, dass dabei etwas kaputt gegangen ist.
Bei Garantie kann der Hersteller/Händler sagen, dass er für Schäden haftet, sofern du dich an A,B,C,...,X,Y und Z hältst.
Wenn du gegen die Garantiebestimmungen vertößt, dann hast du einfach keinen Anspruch mehr auf Garantie. Das ist dann alles Kulanzsache.

Anders sieht es bei der Gewährlesitung aus. Wenn du da etwas fachmännisch wechselst, dann erlischt die Gewährleistung nicht.
 
Um das hier mal noch richtig zu stellen. Der Ausschluss der Garantie auf Grund der Beschädigung der Siegel ist nicht rechtens. Zumindest nicht in Deutschland.

Dafür gabs schon vor Jahren ein Urteil.

Aber wenn kein eigener Schacht für die HDD vorhanden ist, hast du wohl pech. Das Notebook wird wohl somit als abgeschlossenes System gelten.

EDIT: Gewährleistung ist sowieso immer sone Sache dank der Beweislastumkehr
 
Hey,

das Urteil will ich sehen. Garantie ist immer (!) eine freiwillige Leistung des Herstellers, ebenso auch die Beschränkungen sowie die Dauer dessen. Dementsprechend kann ein Gericht ein solches Urteil eigentlich gar nicht fällen, ich kann einem Hersteller ja nicht in seinen Geschäftspraktiken einschränken, solange diese Gesetzeskonform sind. Und eine freiwillige Leistung des Herstellers ist dies allemal.

Anders siehts nur aus, wenn der Hersteller einen Punkt in den Garantiebestimmungen fehlinterpretiert und daraufhin die Garantie ablehnt.

Grüße
PaddyG
 
Schau, dass das Gehäuse durch keine Siegel gesichert ist, hol Dir nen ordentlichen Schraubendreher und mach das Teil auf, ohne mit selbigen die Schrauben rundzunuddeln. Wenn der Fall der Fälle eintritt einfach die alte Platte wieder rein und gut ist...Kann Dir später kein Schwein nachweisen, wenn du sauber vorgehst.
 
@spyder
das urteil bezieht sich auf eine vom händler zusätzlich zur gewährleistung gewährte garantie bei der lieferung von komplettsystemen - NICHT auf die garantieleistung des herstellers.

merke: garantie kann jeder geben. hier gehts aber um die freiwillige herstellergarantie und darauf bezieht sich das urteil nunmal nicht, was man durch einfaches lesen auch hätte erschliessen können. ;)
 
Trotzdem wird eine solche Klausel in den Garantiebedingungen eines Hersteller den Garantienehmer vermutlich auch unangemessen benachteiligen und wäre nach deutschem Recht ziemlich sicher unwirksam.
 
es geht hier ja nicht um das Öffnen, sondern ums Austauschen von Komponenten.
Öffnen = Festplatte raus nehmen, gleiche Festplatte wieder rein stecken
Austauschen = Festplatte rausnehmen, andere Festplatte wieder rein stecken
 
Was willst du uns damit sagen?
Ich kann auch den Kühlschrank öffnen, ein Eis rausholen und unbenutzt wieder hineinlegen, macht aber genauso wenig Sinn...

Natürlich ist der Sinn einer solchen Aktion, entweder Komponenten zu ergänzen oder eben zu ersetzen.

Wenn es sich dabei um absolute Standardkomponenten oder -arbeiten handelt und nicht zumindest dem Garantienehmer der Nachweis gestattet ist, das ein Mangel nicht auf seine Umbauarbeiten zurückzuführen ist, dann ist eine solche Klausel m.E. eine unangemessene Benachteiligung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hab eben bei Asus angerufen und meine Seriennummer durchgegeben. Die Dame meinte, dass das kein Problem ist. Die Garantie wird dabei nicht beeinträchtigt, solange man kein Siegel beschädigt.

Und dass es keine Klappe am Boden dafür gibt, ist auch kein Problem meinte sie. Da soll man wohl irgendwie den ganzen Boden wie eine Schale abnehmen können und dann bequem an die Teile kommen. Das werd ich mir mal anschauen, wenn das Notebook wieder hier ist.

Danke für eure Hilfe.
 
@Doc Foster: In dem Artikel stand, dass es unangemessen sei, dass die Garantie erlischt, wenn man das Gehäuse öffnet um zu gucken, ob bzw was kaputt ist um sein weiteres Vorgehen zu planen.
In diesem Fall geht es aber nicht darum zu kontrollieren, ob etwas kaputt ist, sondern um einen Hardwareaustausch.
 
Richtig.

Das Urteil behandelt den Fall, dass ein Komplettsystem beschädigt ist und repariert werden muss. Noch dazu spielte Zeit hier wohl eine große Rolle, im Unternehmen. Abgesehen davon sind meiner Meinung nach noch zwei Punkte ausschlaggebend:

1. Es handelte sich hierbei wohl offensichtlich um Komplett PCs, sprich: keine Notebooks. Es dürfte wohl jedem Laien bekannt sein, dass diese einfacher zu öffnen sind als Notebooks.

2. Der Kunde hat nicht selbst privat zuhause daran rumgefummelt, sondern hat das eine Fachfirma machen lassen, die wohl ausgebildete Fachkräfte hat an den PCs arbeiten lassen.

Aber ist ja auch egal, der Thread ist sowieso erledigt :-)

Grüße
PaddyG
 
Solange der einbau korrekt gemacht wurde und der fehler nicht dadurch entstanden ist muss der hersteller weiterhin garantie gewähren.

Dein Notebook kann auch runterfliegen sollte irgendwan später was kaputt gehen was nicht mit dem fall zu tun hat haste weiterhin garantie
 
Zurück
Oben