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Garantieverlust nach SSD Austausch?
- Ersteller Tasdingo
- Erstellt am
iTzZent
Fleet Admiral
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- Mai 2004
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- 16.291
Bei den meisten Herstellern nicht. Um welchen Hersteller geht es genau ? Ich weiss z.B. das MSI damit überhaupt kein Problem hat, wenn man das Gerät öffnet, solange man bei den Arbeiten im Gerät fachgrecht vorgeht und nichts beschädigt.
Lese dir sonst einfach die Garantiebestimmungen des Herstellers durch.
Lese dir sonst einfach die Garantiebestimmungen des Herstellers durch.
CrucialValue
Lieutenant
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- 614
Wuerde mal behaupten nein. Denn du ruestest ja nur auf und verletzt damit keine Garantiesiegel sofern der PC nicht geplombt ist
Cardhu
Fleet Admiral
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Da der Kunde erwarten kann, dass er bei einem aufrüstbaren Gerät, das sich leicht öffnen lässt, die SSD tauschen darf, bleibt die Garantie davon unbeeinflusst. Egal ob da ein Garantiesiegel draufklebt oder der Hersteller das in die AGB reinschreibt. Ist in dem Falle nichtig, da es gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Und ja, ich meine die Garantie und nicht die Gewährleistung (welche aber ebenfalls unbeeinflusst davon ist).
Wenn ich "den ganzen hinteren Deckel abmachen muss", dann lege ich das komplette Innenleben meines Laptops frei.Cardhu schrieb:Ist in dem Falle nichtig, da es gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
Ich sehe nicht, wieso daher eine Einschränkung der Garantie diesbezüglich Gegenüber einem Endverbraucher (der mitunter 2 linke Hände haben kann) gegen Treu und Glauben verstoßen sollte, weil die Beschreibung "aufrüstbares Gerät, das sich leicht öffnen lässt" in meinen Augen schon nicht unbedingt gegeben sein muss (da auch ziemlich subjektiv.).
Ich würde es also begrüßen, wenn du diese Argumentation etwas weiter ausführen könntest.
Leute, Leute, Leute. Garantie ist eine freiwillige Leistung, und da kann der Garantiegeber fast alles reinschreiben. Da kann auch stehen, das du nur bei Vollmond um Mitternacht das Gerät aufschrauben darfst. Kommt doch mal klar mit den Unterschieden zwischen Garantie und Gewährleistung. Bei einer Garantie gibt es kein Treu und Glauben!
h00bi
Fleet Admiral
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und wenn er den Hersteller genannt hätte dann wüsstest du das natürlich und könntest eine präzise Antwort geben?hamju63 schrieb:Kommt auf den Hersteller an, den Du uns ja nicht verraten willst.
Bei modularen Geräten wie Computern (und damit bedingt auch Notebooks) darf der Eigentümer Module austauschen, hinzufügen oder entfernen. Auch Verplompungen oder Garantiesiegel dürfen gebrochen werden. Insbesondere dann, wenn mit der Erweiterbarkeit geworben wird (z.B. Max. Angabe beim RAM).Tasdingo schrieb:Verliert man die Garantie
Im Gegensatz dazu sind zum Beispiel Spielekonsolen oder Kaffeemaschinen, die als geschlossenes System nicht geöffnet werden dürfen. Aber auch hier bleibt zumindest die Sachmangelhaftung des Händlers unberührt.
Wenn der Schaden jedoch durch deinen Eingriff oder durch die neue Komponente entstanden ist, dann verlierst du sowohl deinen Anspruch auf Sachmangelhaftung (Gewährleistung) als auch die Garantieansprüche.
Es kann auch sein, dass im Schadenfall der Hersteller sich weigert das Gerät im Rahmen der Garantie zu reparieren, weil ein Fremdbauteil drin steckt.
Nach dem Rückbau auf das Originalteil darf er das aber nicht mehr.
Musst du das Notebook irgendwann einschicken, würde ich vorher wieder zurück bauen. Auch weil ich die Daten nicht aus der Hand geben würde.
richtig, sofern es nicht wie beim Siegelbruch gegen geltendes Recht (in D) verstößt.yxcvb schrieb:und da kann der Garantiegeber fast alles reinschreiben
Zuletzt bearbeitet:
kachiri
Fleet Admiral
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Tjoa... und sobald da irgendwo mal ein Siegel war oder irgendwas gelöst wurde - Schrauben sieht man an, wenn sie mal bewegt wurden, sieht der Hersteller auch bei einem Rückbau, dass da dort mal was drin steckte.h00bi schrieb:Es kann auch sein, dass im Schadenfall der Hersteller sich weigert das Gerät im Rahmen der Garantie zu reparieren, weil ein Fremdbauteil drin steckt.
Nach dem Rückbau auf das Originalteil darf er das aber nicht mehr.
Musst du das Notebook irgendwann einschicken, würde ich vorher wieder zurück bauen. Auch weil ich die Daten nicht aus der Hand geben würde.
Und da die Garantie(!) eine freiwillige Leistung ist, zählt hier halt auch nicht die Beweislastumkehr. Das ist ja die eigentliche Krux an der Garantie und möglicherweise "verbotenen" Umbauten. Zumindest wenn es nach den Herstellern geht. Selbst wenn du zurückbaust und der Hersteller sieht, dass da rumgefuchtelt wurde, bevor es eingeschickt wurde, kann er die Garantiereparatur verweigern, weil nicht auszuschließen ist, dass der Defekt durch den Kunden selbst verursacht wurde.
In den meisten Fällen dürfte aber das Aufrüsten von RAM/SSD kein pauschales Ausschlusskritierium für eine Garantieleistung sein.
h00bi
Fleet Admiral
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Und wenn das Notebook vorher schonmal in Reparatur war haben die exakt den Stand des Schraubenkreuzes notiert sodass man feststellen kann ob das zwischenzeitlich nochmal unautorisiert geöffnet wurde?
Oder wenn das Gerät beim (Vertrags-)-Händler geöffnet wurde?
Und die Begründung darf natürlich nicht eine lapidare Aussage sein, die der Eigentümer dann widerlegen muss.
Das einzige was an Garantie freiwillig ist, ist ob man sie zusichern will oder nicht und die Garantiebedingungen. Freiwillig bedeutet hier nicht, dass der Hersteller nach Zusicherung machen darf was er will.
Oder wenn das Gerät beim (Vertrags-)-Händler geöffnet wurde?
Hier zählt zwar nicht die Beweislastumkehr, aber der Hersteller kann die beim Kauf zugesicherte und damit verbindliche Garantie nicht unbegründet ablehnen.kachiri schrieb:Und da die Garantie(!) eine freiwillige Leistung ist, zählt hier halt auch nicht die Beweislastumkehr
Und die Begründung darf natürlich nicht eine lapidare Aussage sein, die der Eigentümer dann widerlegen muss.
Das einzige was an Garantie freiwillig ist, ist ob man sie zusichern will oder nicht und die Garantiebedingungen. Freiwillig bedeutet hier nicht, dass der Hersteller nach Zusicherung machen darf was er will.
Cardhu
Fleet Admiral
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Wenn du die Seitenwand eines Standrechners aufmachst, "legst" du auch das Innenleben komplett frei.Bonanca schrieb:dann lege ich das komplette Innenleben meines Laptops frei.
Wenn du etwas beschädigst, weil du 2 linke Hände hast, hat das ja sowieso nichts mehr mit der Garantie zu tun. Ich denke mal, dass das klar ist.Bonanca schrieb:Ich sehe nicht, wieso daher eine Einschränkung der Garantie diesbezüglich Gegenüber einem Endverbraucher (der mitunter 2 linke Hände haben kann) gegen Treu und Glauben verstoßen sollte
Deine Garantie verfällt beim Auto auch nicht, wenn du die Inspektion nicht beim Hersteller machen lässt. Natürlich kannst du sie nicht in einer Klitsche ohne Ahnung machen lassen.
Der Verstoß liegt darin, dass der Käufer unerwartet eingeschränkt wird in der vollständigen Nutzung des Kaufgegenstandes. Der Käufer darf davon ausgehen, dass wenn sich ein Gerät fachgerecht und einfach (also ohne Verklebung, welche auch den Zweck des Schutzes vor Staub und Flüssigkeit hat) öffnen lässt zu Reinigungs- oder Aufrüstzwekcen, er das auch darf. Ansonsten dürftest du bspw. auch den Lüfter nicht reinigen (lassen). Das könnte sogar die Lebenszeit einschränken (bspw. vom Lüfter).
Grundlegend ist immer eine fachgerechte Ausführung nötig. Logisch^^Bonanca schrieb:weil die Beschreibung "aufrüstbares Gerät, das sich leicht öffnen lässt" in meinen Augen schon nicht unbedingt gegeben sein muss (da auch ziemlich subjektiv.).
Du darfst das Gerät als solches eben nicht elementar verändern wie bspw. löten (größere Module einlöten) oder produktrelevante Verklebungen lösen (siehe oben). Das Stecken von RAM und SSD hingegen ist absolut kein Problem.
Der, wie h00bi beispielsweise angemerkt hat, extra modular aufgebaut ist.Cardhu schrieb:Wenn du die Seitenwand eines Standrechners aufmachst, "legst" du auch das Innenleben komplett frei.
Oder sind Wechsel von Touchscreens am Handy jetzt auch ok unabhängig der Garantie? (Da du im weiteren Verlauf deines Kommentars auf Verklebung eingehst: Bei einem "fachmännischem" Austausch kann die Dichtheit durchaus wiederhergestellt werden.)
Und, darf ich es selber machen? Darum geht es nämlich. Wir reden in diesem Fall nicht davon, dass der Laptop in eine "Werkstatt" gebracht und der RAM als eine Dienstleistung ausgetauscht wird, sondern wenn TE das selber macht.Cardhu schrieb:Deine Garantie verfällt beim Auto auch nicht, wenn du die Inspektion nicht beim Hersteller machen lässt.
deine Meinung oder hast du da auch tatsächlich juristische Ausführungen zu?Cardhu schrieb:dass der Käufer unerwartet eingeschränkt wird
Wie fachgerecht und einfach sich das Gerät in diesem Fall öffnen lässt vermutest du aber lediglich.Cardhu schrieb:Der Käufer darf davon ausgehen, dass wenn sich ein Gerät fachgerecht und einfach (also ohne Verklebung, welche auch den Zweck des Schutzes vor Staub und Flüssigkeit hat) öffnen lässt zu Reinigungs- oder Aufrüstzwekcen, er das auch darf.
Frage: Darf ich mein netzteil aufschrauben? Zum Reinigen und um den Lüfter auszuwechseln? Sind ja nur ein paar Schrauben...
Aha.Cardhu schrieb:Du darfst das Gerät als solches eben nicht elementar verändern wie bspw. löten (größere Module einlöten) oder produktrelevante Verklebungen lösen (siehe oben). Das Stecken von RAM und SSD hingegen ist absolut kein Problem.
Weil Stecken = einfach und Löten = unmöglich, oder wie kommst du auf diese (ziemlich subjektive) Unterscheidung?
Was ist mit einer Fabrikseitig unzureichender Lotstelle, erlischt meine Garantie wenn ich das Gerät ja eh aufgeschraubt habe (Darf ich ja anscheinend) und dann aber nochmal kurz den Lötkolben ansetze?
Und bevor du mir vorwirfst ich würde mir ja nur iwelche Beispiele an den Haaren herbeiziehen:
In meinem konkreten Fall habe ich einen Asus Laptop, dessen HDD Board einen Wackelkontakt weil das Interface an einigen Kontakten buchstäblich kein Lot drauf hatte.
Darf ich das also selber reparieren unter Beibehaltung der Garantie, oder nicht?
Wenn nein: Wieso wäre das eine "Elementare Veränderung", der Einbau eines komplett neuen RAM-Moduls / einer komplett neuen SSD aber nicht?
Ich fände derartige Verbraucherrechte natürlich begrüßenswert. Aber diese Grenzen, wie du sie hier schilderst, sind sehr willkürlich. Und ich finde auch nichts dazu, warum das so wie von dir beschrieben sein sollte.
Cardhu
Fleet Admiral
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Nach einem solchen Wechsel wird dir in der Regel eben nicht garantiert, dass es wieder der vorherigen IP-Zertifizierung entspricht. Außerdem lässt es sich eben nicht einfach so wieder zurückbauen.Bonanca schrieb:Oder sind Wechsel von Touchscreens am Handy jetzt auch ok unabhängig der Garantie? (Da du im weiteren Verlauf deines Kommentars auf Verklebung eingehst: Bei einem "fachmännischem" Austausch kann die Dichtheit durchaus wiederhergestellt werden.)
Fachmännisch bedeutet nicht, dass es ein Fachmann machen muss. Also ja, wenn man weiß was man tut und sich damit auskennt, darf man es.Bonanca schrieb:Und, darf ich es selber machen? Darum geht es nämlich. Wir reden in diesem Fall nicht davon, dass der Laptop in eine "Werkstatt" gebracht und der RAM als eine Dienstleistung ausgetauscht wird, sondern wenn TE das selber macht.
Das ist absolut richtig. Aber da ich schon über 1000 Notebooks zerlegt habe, habe ich einen relativ guten Überblick darüber wie leicht sich Geräte öffnen lassen. Ich bezweifle, dass der TE nun ein Zaubergerät ausm Hut holt, wo es unnormal kompliziert ist, wenn er selbst schon schreibt, dass man nur die Bodenplatte entfernen muss..Bonanca schrieb:Wie fachgerecht und einfach sich das Gerät in diesem Fall öffnen lässt vermutest du aber lediglich.
Ist ein Netzteil ein Elektrogerät, das du ohne Ausbildung sowieso nicht öffnen darfst? Eine Inbetriebnahme danach ist dann sowieso nicht ohne weiteres zulässig.Bonanca schrieb:Frage: Darf ich mein netzteil aufschrauben? Zum Reinigen und um den Lüfter auszuwechseln? Sind ja nur ein paar Schrauben...
Der Vergleich hinkt nicht nur, der sollte besser eingeschläfert werden.
Stecken = leicht wieder rückgängig machbar und man kann das Gerät wieder in den Originalzustand zurückbringen. Deswegen sollte man den alten RAM und HDD/SSD nicht wegwerfen, sondern für den Garantiefall aufheben. Schadet nicht.Bonanca schrieb:Weil Stecken = einfach und Löten = unmöglich, oder wie kommst du auf diese (ziemlich subjektive) Unterscheidung?
Löten = Schwierig rückgängig zu machen auf den Originalzustand. Meinste nicht?
Kann ich dir nicht sagen.Bonanca schrieb:Was ist mit einer Fabrikseitig unzureichender Lotstelle, erlischt meine Garantie wenn ich das Gerät ja eh aufgeschraubt habe (Darf ich ja anscheinend) und dann aber nochmal kurz den Lötkolben ansetze?
Aber da du löten nicht rückgängig machen kannst, bezweifle ich es dezent.
s.o.Bonanca schrieb:Darf ich das also selber reparieren unter Beibehaltung der Garantie, oder nicht?
s.o.Bonanca schrieb:Wenn nein: Wieso wäre das eine "Elementare Veränderung", der Einbau eines komplett neuen RAM-Moduls / einer komplett neuen SSD aber nicht?
Gab dazu Entscheidungen.Bonanca schrieb:deine Meinung oder hast du da auch tatsächlich juristische Ausführungen zu?
Sie entsprechen dem gesunden Menschenverstand. Und wenn man sich bemüht das rauszusuchen, findet man dazu auch was.Bonanca schrieb:Ich fände derartige Verbraucherrechte natürlich begrüßenswert. Aber diese Grenzen, wie du sie hier schilderst, sind sehr willkürlich. Und ich finde auch nichts dazu, warum das so wie von dir beschrieben sein sollte.
Da ich das bereits mehr als einmal in diesem Forum gemacht habe, suche ich das nicht schon wieder raus. Aber wie gesagt, Google wird dir dabei helfen, wenn du mit Sinn und Verstand googlst..
und mir ist noch kein Hersteller untergekommen, der ne Garantie verweigert hätte wegen Austausch von steckbarem RAM bzw Datenträger. Und das waren einige. Manche sagen auch, man muss den Datenträger nicht mitschicken, andere sagen, es muss der original Datenträger verbaut sein.
Die du praktischerweise nicht verlinkst Komma weil...?Cardhu schrieb:Gab dazu Entscheidungen.
Moment, geht es jetzt hier um jemanden der ein leicht zu offnendes gerät vor sich hat und davon ausgehen kann, dass er das also entsprechend aufmachen darf, oder geht es um jemanden dem Funktionsweisen und dadurch insbesondere Risiken von Elektronik bekannt sind?Cardhu schrieb:Ist ein Netzteil ein Elektrogerät, das du ohne Ausbildung sowieso nicht öffnen darfst? Eine Inbetriebnahme danach ist dann sowieso nicht ohne weiteres zulässig.
Denn dein Argument war:
"Der Käufer darf davon ausgehen, dass wenn sich ein Gerät fachgerecht und einfach (also ohne Verklebung, welche auch den Zweck des Schutzes vor Staub und Flüssigkeit hat) öffnen lässt zu Reinigungs- oder Aufrüstzwekcen, er das auch darf. Ansonsten dürftest du bspw. auch den Lüfter nicht reinigen (lassen). Das könnte sogar die Lebenszeit einschränken (bspw. vom Lüfter)."
Aber plötzlich ist das gleiche Argument beim Netzteil nicht mehr gültig, also scheint da ja wohl doch was zu fehlen.
Also doch nur deine Meinung.Cardhu schrieb:Sie entsprechen dem gesunden Menschenverstand.
"Den gesunden Menschenverstand" als solches gibt es psychologisch btw nicht und ist mir auch in Jura noch nicht als derartige Formulierung untergekommen. Da habe ich bisher allenfalls "gebräuchlich" oder "üblich" gelesen. Und weißt du was auch üblich ist? Als jemand, der nichts mit Technischen Geräten zu tun hat, einen Laptop nicht auseinanderzubauen.
Es ist nicht meine Aufgabe, deine Aussage zu belegen. Dass "du musst nur richtig googlen" höre ich btw ebenfalls nicht zum ersten Mal. Tendenziell übrigens eher von Leuten, die dann auch nie selber Quellen liefern.Cardhu schrieb:Aber wie gesagt, Google wird dir dabei helfen, wenn du mit Sinn und Verstand googlst..
Wenn's so einfach ist wäre die eine Minute googlen (und das ist großzügig geschätzt wenn's so einfach ist) deutlich kürzer gewesen als dein kompletter Post.
Moment. Geht's jetzt plötzlich doch wieder um das übliche Vorgehen der Hersteller? Ich dachte es geht darum, dass der Hersteller es dir bei Garantie nicht verwehren darf. Bleib bitte beim Thema.Cardhu schrieb:und mir ist noch kein Hersteller untergekommen, der ne Garantie verweigert hätte wegen Austausch von steckbarem RAM bzw Datenträger.
Mich interessiert aber, was der Gesetzgeber sagt, denn damit hast du argumentiert.Cardhu schrieb:Manche sagen auch, man muss den Datenträger nicht mitschicken, andere sagen, es muss der original Datenträger verbaut sein.
Zuletzt bearbeitet:
Cardhu
Fleet Admiral
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- 18.098
Lies den Beitrag einmal komplett, dann brauchst du nicht so fragen.Bonanca schrieb:Die du praktischerweise nicht verlinkst Komma weil...?
Stell dich halt dumm an. Glückwunsch. Also kommt wohl nur noch so ein Blödsinn?Bonanca schrieb:Moment, geht es jetzt hier um jemanden der ein leicht zu offnendes gerät vor sich hat und davon ausgehen kann, dass er das also entsprechend aufmachen darf, oder geht es um jemanden dem Funktionsweisen und dadurch insbesondere Risiken von Elektronik bekannt sind?
Bist dann also raus.
edit':
Jap, sprach derjenige, der nicht beim Thema bleiben kann.Bonanca schrieb:Moment. Geht's jetzt plötzlich doch wieder um das übliche Vorgehen der Hersteller? Ich dachte es geht darum, dass der Hersteller es dir bei Garantie nicht verwehren darf. Bleib bitte beim Thema.
Ich habe mich buchstäblich an exakt deine Formulierungen gehalten.Cardhu schrieb:Jap, sprach derjenige, der nicht beim Thema bleiben kann.
Wenn das schon als nicht beim Thema bleiben zählt, dann weiß ich auch nicht.
Weil du mehr Wert auf deine Meinung als tatsächliche Rechtsprechung legst. Zumindest ist das das, was du mit deinen Beiträgen aktuell ausdrückst.Cardhu schrieb:Lies den Beitrag einmal komplett, dann brauchst du nicht so fragen.
Aber gut. Ich erwarte dann nichts belegbares mehr von dir.
Wir führen diese Diskussion dann in einem zukünftigen Thread, wo es um ein ähnliches Thema geht, einfach erneut.
Mal was aus der Praxis. Ich habe ein Huawei Matebook 16 mit 500GB SSD. Ich hätte da drin wirklich gerne eine 4TB Platte. Boden ist schraubbar, es ist eine M2 Nvme SSD verbaut. Theoretisch sollte es gehen. Meine Nachfrage bei Huawei brachte kein Erfolg. Man mauerte: geht nicht, keine Garantie mehr, machen die nicht im Servicepunkt weil eine 4TB eh nicht im Bestand ist. Nicht mal eine Aussage ob es überhaupt geht, konnte ich entlocken. Scheiss was auf die Garantie. Ich stecke hier eher eh ein Laptop an eine SSD, statt umgekehrt. Ansonsten muss ich sagen, dass das Matebook 16 ein wirklich gutes Windows11 Laptop ist. Ich habe den Vergleich mit einem M1 MacBook und bin echt erstaunt.
Allerdings stehe ich nun immer noch im Dunklen; soll ich den Umbau auf eine 4TB SSD (corsair MP 510) wagen - auf eigenes Risiko?
Allerdings stehe ich nun immer noch im Dunklen; soll ich den Umbau auf eine 4TB SSD (corsair MP 510) wagen - auf eigenes Risiko?
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