Garantieverlust nach SSD Austausch?

Tasdingo

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Verliert man die Garantie wenn man z.B. eine größere m.2 ssd einbaut? Ich spreche von Modellen wo man den ganzen hinteren Deckel abmachen muss um an den m.2 Steckplatz zu kommen.
 
Bei den meisten Herstellern nicht. Um welchen Hersteller geht es genau ? Ich weiss z.B. das MSI damit überhaupt kein Problem hat, wenn man das Gerät öffnet, solange man bei den Arbeiten im Gerät fachgrecht vorgeht und nichts beschädigt.

Lese dir sonst einfach die Garantiebestimmungen des Herstellers durch.
 
Wuerde mal behaupten nein. Denn du ruestest ja nur auf und verletzt damit keine Garantiesiegel sofern der PC nicht geplombt ist
 
Kommt auf den Hersteller an, den Du uns ja nicht verraten willst.
 
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Da der Kunde erwarten kann, dass er bei einem aufrüstbaren Gerät, das sich leicht öffnen lässt, die SSD tauschen darf, bleibt die Garantie davon unbeeinflusst. Egal ob da ein Garantiesiegel draufklebt oder der Hersteller das in die AGB reinschreibt. Ist in dem Falle nichtig, da es gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Und ja, ich meine die Garantie und nicht die Gewährleistung (welche aber ebenfalls unbeeinflusst davon ist).
 
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Ich gehe davon aus, du meinst die Rechtslage in DE. Wenn nicht füge das noch den Infos hinzu, die du nennen solltest.
 
Cardhu schrieb:
Ist in dem Falle nichtig, da es gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
Wenn ich "den ganzen hinteren Deckel abmachen muss", dann lege ich das komplette Innenleben meines Laptops frei.
Ich sehe nicht, wieso daher eine Einschränkung der Garantie diesbezüglich Gegenüber einem Endverbraucher (der mitunter 2 linke Hände haben kann) gegen Treu und Glauben verstoßen sollte, weil die Beschreibung "aufrüstbares Gerät, das sich leicht öffnen lässt" in meinen Augen schon nicht unbedingt gegeben sein muss (da auch ziemlich subjektiv.).

Ich würde es also begrüßen, wenn du diese Argumentation etwas weiter ausführen könntest.
 
Leute, Leute, Leute. Garantie ist eine freiwillige Leistung, und da kann der Garantiegeber fast alles reinschreiben. Da kann auch stehen, das du nur bei Vollmond um Mitternacht das Gerät aufschrauben darfst. Kommt doch mal klar mit den Unterschieden zwischen Garantie und Gewährleistung. Bei einer Garantie gibt es kein Treu und Glauben!
 
hamju63 schrieb:
Kommt auf den Hersteller an, den Du uns ja nicht verraten willst.
und wenn er den Hersteller genannt hätte dann wüsstest du das natürlich und könntest eine präzise Antwort geben?

Tasdingo schrieb:
Verliert man die Garantie
Bei modularen Geräten wie Computern (und damit bedingt auch Notebooks) darf der Eigentümer Module austauschen, hinzufügen oder entfernen. Auch Verplompungen oder Garantiesiegel dürfen gebrochen werden. Insbesondere dann, wenn mit der Erweiterbarkeit geworben wird (z.B. Max. Angabe beim RAM).
Im Gegensatz dazu sind zum Beispiel Spielekonsolen oder Kaffeemaschinen, die als geschlossenes System nicht geöffnet werden dürfen. Aber auch hier bleibt zumindest die Sachmangelhaftung des Händlers unberührt.

Wenn der Schaden jedoch durch deinen Eingriff oder durch die neue Komponente entstanden ist, dann verlierst du sowohl deinen Anspruch auf Sachmangelhaftung (Gewährleistung) als auch die Garantieansprüche.

Es kann auch sein, dass im Schadenfall der Hersteller sich weigert das Gerät im Rahmen der Garantie zu reparieren, weil ein Fremdbauteil drin steckt.
Nach dem Rückbau auf das Originalteil darf er das aber nicht mehr.
Musst du das Notebook irgendwann einschicken, würde ich vorher wieder zurück bauen. Auch weil ich die Daten nicht aus der Hand geben würde.

yxcvb schrieb:
und da kann der Garantiegeber fast alles reinschreiben
richtig, sofern es nicht wie beim Siegelbruch gegen geltendes Recht (in D) verstößt.
 
Zuletzt bearbeitet:
h00bi schrieb:
Es kann auch sein, dass im Schadenfall der Hersteller sich weigert das Gerät im Rahmen der Garantie zu reparieren, weil ein Fremdbauteil drin steckt.
Nach dem Rückbau auf das Originalteil darf er das aber nicht mehr.
Musst du das Notebook irgendwann einschicken, würde ich vorher wieder zurück bauen. Auch weil ich die Daten nicht aus der Hand geben würde.
Tjoa... und sobald da irgendwo mal ein Siegel war oder irgendwas gelöst wurde - Schrauben sieht man an, wenn sie mal bewegt wurden, sieht der Hersteller auch bei einem Rückbau, dass da dort mal was drin steckte.
Und da die Garantie(!) eine freiwillige Leistung ist, zählt hier halt auch nicht die Beweislastumkehr. Das ist ja die eigentliche Krux an der Garantie und möglicherweise "verbotenen" Umbauten. Zumindest wenn es nach den Herstellern geht. Selbst wenn du zurückbaust und der Hersteller sieht, dass da rumgefuchtelt wurde, bevor es eingeschickt wurde, kann er die Garantiereparatur verweigern, weil nicht auszuschließen ist, dass der Defekt durch den Kunden selbst verursacht wurde.

In den meisten Fällen dürfte aber das Aufrüsten von RAM/SSD kein pauschales Ausschlusskritierium für eine Garantieleistung sein.
 
Und wenn das Notebook vorher schonmal in Reparatur war haben die exakt den Stand des Schraubenkreuzes notiert sodass man feststellen kann ob das zwischenzeitlich nochmal unautorisiert geöffnet wurde?
Oder wenn das Gerät beim (Vertrags-)-Händler geöffnet wurde?
kachiri schrieb:
Und da die Garantie(!) eine freiwillige Leistung ist, zählt hier halt auch nicht die Beweislastumkehr
Hier zählt zwar nicht die Beweislastumkehr, aber der Hersteller kann die beim Kauf zugesicherte und damit verbindliche Garantie nicht unbegründet ablehnen.
Und die Begründung darf natürlich nicht eine lapidare Aussage sein, die der Eigentümer dann widerlegen muss.

Das einzige was an Garantie freiwillig ist, ist ob man sie zusichern will oder nicht und die Garantiebedingungen. Freiwillig bedeutet hier nicht, dass der Hersteller nach Zusicherung machen darf was er will.
 
Bonanca schrieb:
dann lege ich das komplette Innenleben meines Laptops frei.
Wenn du die Seitenwand eines Standrechners aufmachst, "legst" du auch das Innenleben komplett frei.
Bonanca schrieb:
Ich sehe nicht, wieso daher eine Einschränkung der Garantie diesbezüglich Gegenüber einem Endverbraucher (der mitunter 2 linke Hände haben kann) gegen Treu und Glauben verstoßen sollte
Wenn du etwas beschädigst, weil du 2 linke Hände hast, hat das ja sowieso nichts mehr mit der Garantie zu tun. Ich denke mal, dass das klar ist.
Deine Garantie verfällt beim Auto auch nicht, wenn du die Inspektion nicht beim Hersteller machen lässt. Natürlich kannst du sie nicht in einer Klitsche ohne Ahnung machen lassen.

Der Verstoß liegt darin, dass der Käufer unerwartet eingeschränkt wird in der vollständigen Nutzung des Kaufgegenstandes. Der Käufer darf davon ausgehen, dass wenn sich ein Gerät fachgerecht und einfach (also ohne Verklebung, welche auch den Zweck des Schutzes vor Staub und Flüssigkeit hat) öffnen lässt zu Reinigungs- oder Aufrüstzwekcen, er das auch darf. Ansonsten dürftest du bspw. auch den Lüfter nicht reinigen (lassen). Das könnte sogar die Lebenszeit einschränken (bspw. vom Lüfter).

Bonanca schrieb:
weil die Beschreibung "aufrüstbares Gerät, das sich leicht öffnen lässt" in meinen Augen schon nicht unbedingt gegeben sein muss (da auch ziemlich subjektiv.).
Grundlegend ist immer eine fachgerechte Ausführung nötig. Logisch^^
Du darfst das Gerät als solches eben nicht elementar verändern wie bspw. löten (größere Module einlöten) oder produktrelevante Verklebungen lösen (siehe oben). Das Stecken von RAM und SSD hingegen ist absolut kein Problem.
 
Cardhu schrieb:
Wenn du die Seitenwand eines Standrechners aufmachst, "legst" du auch das Innenleben komplett frei.
Der, wie h00bi beispielsweise angemerkt hat, extra modular aufgebaut ist.
Oder sind Wechsel von Touchscreens am Handy jetzt auch ok unabhängig der Garantie? (Da du im weiteren Verlauf deines Kommentars auf Verklebung eingehst: Bei einem "fachmännischem" Austausch kann die Dichtheit durchaus wiederhergestellt werden.)

Cardhu schrieb:
Deine Garantie verfällt beim Auto auch nicht, wenn du die Inspektion nicht beim Hersteller machen lässt.
Und, darf ich es selber machen? Darum geht es nämlich. Wir reden in diesem Fall nicht davon, dass der Laptop in eine "Werkstatt" gebracht und der RAM als eine Dienstleistung ausgetauscht wird, sondern wenn TE das selber macht.

Cardhu schrieb:
dass der Käufer unerwartet eingeschränkt wird
deine Meinung oder hast du da auch tatsächlich juristische Ausführungen zu?

Cardhu schrieb:
Der Käufer darf davon ausgehen, dass wenn sich ein Gerät fachgerecht und einfach (also ohne Verklebung, welche auch den Zweck des Schutzes vor Staub und Flüssigkeit hat) öffnen lässt zu Reinigungs- oder Aufrüstzwekcen, er das auch darf.
Wie fachgerecht und einfach sich das Gerät in diesem Fall öffnen lässt vermutest du aber lediglich.
Frage: Darf ich mein netzteil aufschrauben? Zum Reinigen und um den Lüfter auszuwechseln? Sind ja nur ein paar Schrauben...

Cardhu schrieb:
Du darfst das Gerät als solches eben nicht elementar verändern wie bspw. löten (größere Module einlöten) oder produktrelevante Verklebungen lösen (siehe oben). Das Stecken von RAM und SSD hingegen ist absolut kein Problem.
Aha.
Weil Stecken = einfach und Löten = unmöglich, oder wie kommst du auf diese (ziemlich subjektive) Unterscheidung?
Was ist mit einer Fabrikseitig unzureichender Lotstelle, erlischt meine Garantie wenn ich das Gerät ja eh aufgeschraubt habe (Darf ich ja anscheinend) und dann aber nochmal kurz den Lötkolben ansetze?

Und bevor du mir vorwirfst ich würde mir ja nur iwelche Beispiele an den Haaren herbeiziehen:
In meinem konkreten Fall habe ich einen Asus Laptop, dessen HDD Board einen Wackelkontakt weil das Interface an einigen Kontakten buchstäblich kein Lot drauf hatte.
Darf ich das also selber reparieren unter Beibehaltung der Garantie, oder nicht?
Wenn nein: Wieso wäre das eine "Elementare Veränderung", der Einbau eines komplett neuen RAM-Moduls / einer komplett neuen SSD aber nicht?


Ich fände derartige Verbraucherrechte natürlich begrüßenswert. Aber diese Grenzen, wie du sie hier schilderst, sind sehr willkürlich. Und ich finde auch nichts dazu, warum das so wie von dir beschrieben sein sollte.
 
Bonanca schrieb:
Oder sind Wechsel von Touchscreens am Handy jetzt auch ok unabhängig der Garantie? (Da du im weiteren Verlauf deines Kommentars auf Verklebung eingehst: Bei einem "fachmännischem" Austausch kann die Dichtheit durchaus wiederhergestellt werden.)
Nach einem solchen Wechsel wird dir in der Regel eben nicht garantiert, dass es wieder der vorherigen IP-Zertifizierung entspricht. Außerdem lässt es sich eben nicht einfach so wieder zurückbauen.
Bonanca schrieb:
Und, darf ich es selber machen? Darum geht es nämlich. Wir reden in diesem Fall nicht davon, dass der Laptop in eine "Werkstatt" gebracht und der RAM als eine Dienstleistung ausgetauscht wird, sondern wenn TE das selber macht.
Fachmännisch bedeutet nicht, dass es ein Fachmann machen muss. Also ja, wenn man weiß was man tut und sich damit auskennt, darf man es.
Bonanca schrieb:
Wie fachgerecht und einfach sich das Gerät in diesem Fall öffnen lässt vermutest du aber lediglich.
Das ist absolut richtig. Aber da ich schon über 1000 Notebooks zerlegt habe, habe ich einen relativ guten Überblick darüber wie leicht sich Geräte öffnen lassen. Ich bezweifle, dass der TE nun ein Zaubergerät ausm Hut holt, wo es unnormal kompliziert ist, wenn er selbst schon schreibt, dass man nur die Bodenplatte entfernen muss..
Bonanca schrieb:
Frage: Darf ich mein netzteil aufschrauben? Zum Reinigen und um den Lüfter auszuwechseln? Sind ja nur ein paar Schrauben...
Ist ein Netzteil ein Elektrogerät, das du ohne Ausbildung sowieso nicht öffnen darfst? Eine Inbetriebnahme danach ist dann sowieso nicht ohne weiteres zulässig.
Der Vergleich hinkt nicht nur, der sollte besser eingeschläfert werden.
Bonanca schrieb:
Weil Stecken = einfach und Löten = unmöglich, oder wie kommst du auf diese (ziemlich subjektive) Unterscheidung?
Stecken = leicht wieder rückgängig machbar und man kann das Gerät wieder in den Originalzustand zurückbringen. Deswegen sollte man den alten RAM und HDD/SSD nicht wegwerfen, sondern für den Garantiefall aufheben. Schadet nicht.
Löten = Schwierig rückgängig zu machen auf den Originalzustand. Meinste nicht?
Bonanca schrieb:
Was ist mit einer Fabrikseitig unzureichender Lotstelle, erlischt meine Garantie wenn ich das Gerät ja eh aufgeschraubt habe (Darf ich ja anscheinend) und dann aber nochmal kurz den Lötkolben ansetze?
Kann ich dir nicht sagen.
Aber da du löten nicht rückgängig machen kannst, bezweifle ich es dezent.
Bonanca schrieb:
Darf ich das also selber reparieren unter Beibehaltung der Garantie, oder nicht?
s.o.
Bonanca schrieb:
Wenn nein: Wieso wäre das eine "Elementare Veränderung", der Einbau eines komplett neuen RAM-Moduls / einer komplett neuen SSD aber nicht?
s.o.
Bonanca schrieb:
deine Meinung oder hast du da auch tatsächlich juristische Ausführungen zu?
Gab dazu Entscheidungen.
Bonanca schrieb:
Ich fände derartige Verbraucherrechte natürlich begrüßenswert. Aber diese Grenzen, wie du sie hier schilderst, sind sehr willkürlich. Und ich finde auch nichts dazu, warum das so wie von dir beschrieben sein sollte.
Sie entsprechen dem gesunden Menschenverstand. Und wenn man sich bemüht das rauszusuchen, findet man dazu auch was.
Da ich das bereits mehr als einmal in diesem Forum gemacht habe, suche ich das nicht schon wieder raus. Aber wie gesagt, Google wird dir dabei helfen, wenn du mit Sinn und Verstand googlst..



und mir ist noch kein Hersteller untergekommen, der ne Garantie verweigert hätte wegen Austausch von steckbarem RAM bzw Datenträger. Und das waren einige. Manche sagen auch, man muss den Datenträger nicht mitschicken, andere sagen, es muss der original Datenträger verbaut sein.
 
Cardhu schrieb:
Gab dazu Entscheidungen.
Die du praktischerweise nicht verlinkst Komma weil...?


Cardhu schrieb:
Ist ein Netzteil ein Elektrogerät, das du ohne Ausbildung sowieso nicht öffnen darfst? Eine Inbetriebnahme danach ist dann sowieso nicht ohne weiteres zulässig.
Moment, geht es jetzt hier um jemanden der ein leicht zu offnendes gerät vor sich hat und davon ausgehen kann, dass er das also entsprechend aufmachen darf, oder geht es um jemanden dem Funktionsweisen und dadurch insbesondere Risiken von Elektronik bekannt sind?
Denn dein Argument war:
"Der Käufer darf davon ausgehen, dass wenn sich ein Gerät fachgerecht und einfach (also ohne Verklebung, welche auch den Zweck des Schutzes vor Staub und Flüssigkeit hat) öffnen lässt zu Reinigungs- oder Aufrüstzwekcen, er das auch darf. Ansonsten dürftest du bspw. auch den Lüfter nicht reinigen (lassen). Das könnte sogar die Lebenszeit einschränken (bspw. vom Lüfter)."

Aber plötzlich ist das gleiche Argument beim Netzteil nicht mehr gültig, also scheint da ja wohl doch was zu fehlen.


Cardhu schrieb:
Sie entsprechen dem gesunden Menschenverstand.
Also doch nur deine Meinung.
"Den gesunden Menschenverstand" als solches gibt es psychologisch btw nicht und ist mir auch in Jura noch nicht als derartige Formulierung untergekommen. Da habe ich bisher allenfalls "gebräuchlich" oder "üblich" gelesen. Und weißt du was auch üblich ist? Als jemand, der nichts mit Technischen Geräten zu tun hat, einen Laptop nicht auseinanderzubauen.

Cardhu schrieb:
Aber wie gesagt, Google wird dir dabei helfen, wenn du mit Sinn und Verstand googlst..
Es ist nicht meine Aufgabe, deine Aussage zu belegen. Dass "du musst nur richtig googlen" höre ich btw ebenfalls nicht zum ersten Mal. Tendenziell übrigens eher von Leuten, die dann auch nie selber Quellen liefern.

Wenn's so einfach ist wäre die eine Minute googlen (und das ist großzügig geschätzt wenn's so einfach ist) deutlich kürzer gewesen als dein kompletter Post.


Cardhu schrieb:
und mir ist noch kein Hersteller untergekommen, der ne Garantie verweigert hätte wegen Austausch von steckbarem RAM bzw Datenträger.
Moment. Geht's jetzt plötzlich doch wieder um das übliche Vorgehen der Hersteller? Ich dachte es geht darum, dass der Hersteller es dir bei Garantie nicht verwehren darf. Bleib bitte beim Thema.

Cardhu schrieb:
Manche sagen auch, man muss den Datenträger nicht mitschicken, andere sagen, es muss der original Datenträger verbaut sein.
Mich interessiert aber, was der Gesetzgeber sagt, denn damit hast du argumentiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bonanca schrieb:
Die du praktischerweise nicht verlinkst Komma weil...?
Lies den Beitrag einmal komplett, dann brauchst du nicht so fragen.

Bonanca schrieb:
Moment, geht es jetzt hier um jemanden der ein leicht zu offnendes gerät vor sich hat und davon ausgehen kann, dass er das also entsprechend aufmachen darf, oder geht es um jemanden dem Funktionsweisen und dadurch insbesondere Risiken von Elektronik bekannt sind?
Stell dich halt dumm an. Glückwunsch. Also kommt wohl nur noch so ein Blödsinn?

Bist dann also raus.

edit':
Bonanca schrieb:
Moment. Geht's jetzt plötzlich doch wieder um das übliche Vorgehen der Hersteller? Ich dachte es geht darum, dass der Hersteller es dir bei Garantie nicht verwehren darf. Bleib bitte beim Thema.
Jap, sprach derjenige, der nicht beim Thema bleiben kann.
 
Cardhu schrieb:
Jap, sprach derjenige, der nicht beim Thema bleiben kann.
Ich habe mich buchstäblich an exakt deine Formulierungen gehalten.
Wenn das schon als nicht beim Thema bleiben zählt, dann weiß ich auch nicht.


Cardhu schrieb:
Lies den Beitrag einmal komplett, dann brauchst du nicht so fragen.
Weil du mehr Wert auf deine Meinung als tatsächliche Rechtsprechung legst. Zumindest ist das das, was du mit deinen Beiträgen aktuell ausdrückst.

Aber gut. Ich erwarte dann nichts belegbares mehr von dir.
Wir führen diese Diskussion dann in einem zukünftigen Thread, wo es um ein ähnliches Thema geht, einfach erneut.
 
Mal was aus der Praxis. Ich habe ein Huawei Matebook 16 mit 500GB SSD. Ich hätte da drin wirklich gerne eine 4TB Platte. Boden ist schraubbar, es ist eine M2 Nvme SSD verbaut. Theoretisch sollte es gehen. Meine Nachfrage bei Huawei brachte kein Erfolg. Man mauerte: geht nicht, keine Garantie mehr, machen die nicht im Servicepunkt weil eine 4TB eh nicht im Bestand ist. Nicht mal eine Aussage ob es überhaupt geht, konnte ich entlocken. Scheiss was auf die Garantie. Ich stecke hier eher eh ein Laptop an eine SSD, statt umgekehrt. Ansonsten muss ich sagen, dass das Matebook 16 ein wirklich gutes Windows11 Laptop ist. Ich habe den Vergleich mit einem M1 MacBook und bin echt erstaunt.

Allerdings stehe ich nun immer noch im Dunklen; soll ich den Umbau auf eine 4TB SSD (corsair MP 510) wagen - auf eigenes Risiko?
 
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